Der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 10. November 2015 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/4577 6. Wahlperiode 11.11.2015 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Simone Oldenburg, Fraktion DIE LINKE Erfüllung der Schulpflicht an den allgemein bildenden Schulen in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Die Beantwortung der Kleinen Anfrage ist, wie schon in früheren Fällen, auf Grundlage der vorhandenen schulstatistischen Daten durch die Landesregierung nicht ohne Weiteres möglich. Dies hat folgenden Grund: Die Landesregierung erhebt über die einzelnen Schulen jährlich Daten, die sich hauptsächlich am bundesweit in der Kultusministerkonferenz vereinbarten Kerndatensatz zur Gewährleistung einer bundesweit einheitlichen Schulstatistik orientieren. Hierbei werden nur Schülermerkmale erfasst, jedoch wird nicht der Verwaltungsweg statistisch abgebildet, der zu diesen Schülermerkmalen führt. Dies wäre mit einem unverhältnismäßigen Aufwand für alle Beteiligten verbunden. Die Landesregierung sammelt jährlich die Daten der Schulstatistik und übergibt sie zur Plausibilisierung dem Statistischen Amt. Nach erfolgter Plausibilisierung werden die Datensätze aus Datenschutzgründen der Landesregierung nicht ohne Weiteres wieder zur Verfügung gestellt, sondern lediglich aggregierte Auswertungen geliefert. Jede Sonderauswertung (so zum Beispiel auf Ebene der Staatlichen Schulämter) muss daher in der Regel durch das Statistische Amt erfolgen. Derartige Sonderauswertungen sind in aller Regel nicht in derjenigen Zeit zu bewältigen, die für die Beantwortung einer Kleinen Anfrage vorgesehen ist. Im Folgenden werden zu allen Fragen jene Daten veröffentlicht, die ohne Sonderauswertung des Statistischen Amtes übermittelt werden können. Drucksache 6/4577 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 1. Bei wie vielen Schülerinnen und Schülern wurde die Dauer der Grundschulzeit von vier Schuljahren nach § 48 Abs. 3 i. V. m. § 56 Abs. 1 SchulG M-V seit den Schuljahren 2012/2013, 2013/2014 und 2014/2015 um a) ein Schuljahr, b) zwei Schuljahre oder c) mehr als zwei Schuljahre überschritten (bitte nach Schuljahren und Schulamtsbereichen getrennt angeben)? Zu a) b) und c) Es liegen folgende Daten zu Klassenwiederholungen in Grundschulen vor: Schuljahr Schülerinnen und Schüler darunter Wiederholerinnen und Wiederholer* in Prozent 2013/2014 49.358 1.066 2,2 2014/2015 50.147 1.090 2,2 * Hierbei werden die Wiederholerinnen und Wiederholer gezählt, die nicht versetzt sind, und diejenigen, die freiwillig eine Jahrgangsstufe wiederholen. Für das Schuljahr 2012/2013 liegen aufgrund technischer Probleme bei der Datenerfassung diese Daten nicht vor. Daten ab dem Schuljahr 2015/2016 liegen der Landesregierung noch nicht vor. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/4577 3 2. Wie viele Schülerinnen und Schüler haben seit dem Schuljahr 2012/2013, 2013/2014 und 2014/2015 nach § 56 Abs. 2 Nr. 1 SchulG M-V einmal oder mehrfach eine Klassenstufe a) an Grundschulen, b) in Orientierungsstufen, c) in Klassen des Sekundarbereichs I und II der Gymnasien, Fachgymnasien und Gesamtschulen wiederholt und wie viele der genannten Schülerinnen und Schüler mussten deswegen den Bildungsgang verlassen (bitte nach Schularten und Schulamtsbereichen getrennt angeben)? Zu a) b) und c) Folgende jahrgangsübergreifende Daten liegen vor: Wiederholerinnen und Wiederholer* im jeweiligen Schuljahr Schuljahr davon in Grundschulen Regionale Schule Schülerinnen und Schüler darunter Schülerinnen und Schüler darunter Wiederholerinnen und Wiederholer in Prozent Wiederholerinnen und Wiederholer in Prozent 2013/2014 49.358 1.066 2,2 40.002 1.949 4,9 2014/2015 50.147 1.090 2,2 41.103 1.917 4,7 * Hierbei werden die Wiederholerinnen und Wiederholer gezählt, die nicht versetzt sind, und diejenigen, die freiwillig eine Jahrgangsstufe wiederholen. Wiederholerinnen und Wiederholer* im jeweiligen Schuljahr Schuljahr davon in integrierte Gesamtschule (Sekundarbereich I) integrierte Gesamtschule (Sekundarbereich II) Gymnasium (Sekundarbereich I) Gymnasium (Sekundarbereich II) Schüler darunter Schüler darunter Schüler darunter Schüler darunter Wiederholer in % Wiederholer in % Wiederholer in % Wieder- in % holer 2013/2014 5.538 215 3,9 985 75 7,6 17.884 296 1,7 13.336 485 3,6 2014/2015 5.769 195 3,4 952 48 5,0 17.870 252 1,4 14.258 540 3,8 * Hierbei werden die Wiederholerinnen und Wiederholer gezählt, die nicht versetzt sind, und diejenigen, die freiwillig eine Jahrgangsstufe wiederholen. Für das Schuljahr 2012/2013 liegen aufgrund technischer Probleme bei der Datenerfassung diese Daten nicht vor. Daten ab dem Schuljahr 2015/2016 liegen der Landesregierung noch nicht vor. Drucksache 6/4577 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 3. Wie viele Schülerinnen und Schüler mussten seit dem Schuljahr 2012/2013, 2013/2014 und 2014/2015 nach § 56 Abs. 2 Nr. 2 SchulG M-V wegen des zweimaligen Nichtbestehens der Abschlussprüfung die Schule verlassen (bitte nach Schulart und Art der Prüfung angeben? Der Landesregierung liegen folgende Daten vor: Absolventinnen und Absolventen sowie Abgängerinnen und Abgänger der allgemein bildenden Schulen: Abschlussjahr Absolventinnen und Absolventen sowie Abgängerinnen und Abgänger insgesamt darunter ohne Abschluss ohne Abschluss in Prozent von insgesamt 2013 10.366 434 4,2 2014 10.896 468 4,3 2015 11.826 442 3,7 4. Wie viele Schülerinnen und Schüler haben seit den Schuljahren 2012/2013, 2013/2014 und 2014/2015 nach § 56 Abs. 3 SchulG M-V auf Antrag der Erziehungsberechtigten oder des volljährigen Schülers bzw. der volljährigen Schülerin ein 11. Schulbesuchsjahr zur Erlangung des Abschlusses der „Berufsreife“ absolviert (bitte nach Schulamtsbereichen und Schularten getrennt angeben)? Im Rahmen der amtlichen Schulstatistik werden keinerlei Anträge von Erziehungsberechtigten oder von volljährigen Schülerinnen und Schülern erfasst.