Der Minister für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 29. Oktober 2015 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/4579 6. Wahlperiode 02.11.2015 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Helmut Holter, Fraktion DIE LINKE Infrastrukturelle Voraussetzungen bei der Digitalisierung und ANTWORT der Landesregierung 1. Welche Bandbreiten werden nach Einschätzung der Landesregierung von den Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern für die Anwendung von Prozessen im Bereich Industrie 4.0 bereits heute und in naher Zukunft benötigt? Nach der Digitalen Agenda 2014-2017 der Bundesregierung soll bis 2018 eine flächendeckende Versorgung mit Bandbreiten von mindestens 50 Mbit/s erreicht werden. Bandbreiten in dieser Größenordnung werden von den größtenteils klein- und mittelständischen Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern in naher Zukunft für Digitalisierungsprozesse benötigt. 2. Wie bewertet die Landesregierung den jetzigen Zugang von Unternehmen mit einem hohen Datenaufkommen? Hierzu liegen der Landesregierung keine Kenntnisse vor. Drucksache 6/4579 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 3. Wie stellt die Landesregierung sicher, dass es in den kommenden Jahren nicht zu Abwanderung von Unternehmen kommt, die in anderen Bundesländern bessere infrastrukturelle Voraussetzungen vorfinden ? Die Landesregierung unterstützt im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW) und des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) unter anderem den bedarfsgerechten Ausbau der wirtschaftsnahen Infrastruktur. Zusätzlich werden Mittel aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und aus der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) für die Förderung von Infrastrukturprojekten im ländlichen Raum eingesetzt. Zum Breitbandausbau wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen. 4. Sind in den letzten zwei Jahren Forderungen vonseiten der Unternehmen an die Landesregierung hinsichtlich des Ausbaus der Breitbandinfrastruktur gestellt worden? a) Wenn ja, von welchen Adressaten und welche konkreten Forderungen ? b) Wie hat die Landesregierung auf die Forderungen reagiert und wo konnte die Landesregierung bereits eine Lösung anschieben? Zu 4 und 4 a) Die Fragen 4 und 4 a) werden zusammenhängend beantwortet. Die Breitbandversorgung spielt auch im Rahmen von Ansiedelungsgesprächen bei Unternehmen eine immer größer werdende Rolle. Konkrete Forderungen mit Adressaten /Unternehmen wurden nicht erfasst. Zu b) Die Landesregierung hat die Erstellung des Breitbandförderprogrammes, das am 21. Oktober 2015 vom Bundeskabinett verabschiedet wurde, sehr aktiv begleitet und bereitet die Kofinanzierung vor. Mit Mitteln der GRW wurde ein Ausbau der Breitbandanbindungen an Gewerbestandorten in Bentwisch, Neustadt-Glewe und Neukloster unterstützt. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/4579 3 5. Wann werden nach Einschätzung der Landesregierung die benötigten Bandbreiten insbesondere an den Wirtschaftsstandorten zur Verfügung stehen? Der Breitbandausbau obliegt in erster Linie den Telekommunikationsunternehmen im Rahmen eines eigenwirtschaftlichen Ausbaus (siehe Artikel 87 f Grundgesetz). Ob, wann und in welchem Umfang der Ausbau erfolgt, unterliegt zunächst den unternehmerischen Entscheidungen der Marktakteure, die der Landesregierung nicht im Einzelnen bekannt sind. Im Hinblick auf die Ausbauziele der Bundesregierung gemäß ihrer Digitalen Agenda 2014- 2017 besteht die Chance, durch den Einsatz öffentlicher Mittel Anreize für einen flächendeckenden Netzausbau mit mindestens 50 Mbit/s bis 2018 zu schaffen. Davon würden unmittelbar auch die Unternehmen im Land profitieren. 6. Welche Strategie verfolgt die Landesregierung beim Breitbandausbau, um insbesondere den hohen Bedarf an öffentlichen Geldern zu decken? Die Landesregierung sieht im bis 2018 angestrebten Netzausbau mit Bandbreiten von 50 MBit/s einen ersten Schritt für eine nachhaltige digitale Infrastruktur. Für die Landesregierung steht dabei im Vordergrund, durch zahlreiche und erfolgreiche Anträge der Kommunen möglichst viele Fördermittel aus dem Bundesprogramm für Projekte in Mecklenburg-Vorpommern zu erlangen. Da der Bandbreitenbedarf weiterhin deutlich ansteigen wird, muss der Ausbau auch nach 2018 weitergehen. Hierfür wird in Ergänzung des marktgetriebenen Ausbaus auch zukünftig der Einsatz öffentlicher Mittel notwendig sein. Die Landesregierung wird sich daher für eine weitere finanzielle Unterstützung einsetzen. Daneben gilt es, die Erfahrungen aus der jetzigen Projektarbeit sowie die zukünftigen technologischen Entwicklungen zu nutzen. Anhand des Wirtschaftlichkeitslückenmodells und des Betreibermodells sind wirtschaftlich tragfähige Strukturen und Projekte für die Gebiete zu entwickeln, die auch weiterhin nicht marktgetrieben ausgebaut werden. Drucksache 6/4579 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 7. Wieviel Mittel plant die Landesregierung laut Haushaltsentwurf für den Breitbandausbau in den kommenden zwei Jahren auszugeben (bitte tabellarisch Ziffer des Einzelplans, Titel und eingestellte Summe angeben, auch wenn es sich um Mittel aus dem EFRE oder Teile von GRW-Mitteln handelt)? Kapitel/Titel Beträge in Tausend Euro/Erläuterungen 2016 2017 060 (MG 40) 883.40 0603 (MG 02) 883.02 Im Rahmen der Förderung der wirtschaftsnahen Infrastruktur aus GRW und EFRE erfolgt keine gesonderte Budgetierung für die einzelnen Förderbereiche. Die Förderung erfolgt im Rahmen der in den Titeln veranschlagten Mittel. 0803 883.14 3.000 (VE: 2.000) 3.000 (VE: 2.000) 1501 (MG 50) Aus den Einnahmen der Frequenzversteigerung stehen dem Land bis 2017 insgesamt 12,7 Millionen Euro zur Förderung des Breitbandausbaus zur Verfügung. Die Einnahme dienen zur Deckung der Ausgaben in der MG 50. Siehe hierzu den Haushaltsvermerk zur MG 50. 883.51 25.000 (VE: 25.000) 15.000 Ob und in welchem Umfang weitere Mittel zur Verfügung gestellt werden, wird in parlamentarischen Beratungen zum Landeshaushalt 2016/2017 zu entscheiden sein. 8. Wie bewertet die Landesregierung die von der Bundesregierung vorgelegten Eckpunkte zur Förderung des Breitbandausbaus? Zur Unterstützung des Breitbandausbaus wird der Bund Fördermittel bereitstellen. Der Bund wird das Förderprogramm nach einer eigenen Förderrichtlinie selbst umsetzen. Da die Mittel nicht nach einem bestimmten Kontingent auf die Länder verteilt werden, kann MecklenburgVorpommern durch erfolgreiche Projektanträge mehr als aufgrund einer Verteilung nach Königsteiner Schlüssel erlangen. Nach der Richtlinie des Bundes wird bei der Bewertung der Projektanträge der Förderbedarf (zum Beispiel geringe Einwohnerdichte, Größe der Versorgungslücke) besonders berücksichtigt. Insgesamt wird das Bundesprogramm einen wichtigen Beitrag für den Breitbandausbau in Mecklenburg-Vorpommern leisten können. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/4579 5 9. Welches Modell wird von der Landesregierung beim Breitbandausbau präferiert, das Wirtschaftlichkeitslücken- oder das Betreibermodell? Die Landesregierung behandelt beide Fördermodelle gleichberechtigt. Auch nach der Förderrichtlinie des Bundes ist in der Regel das wirtschaftlichere Modell auszuwählen. Im Übrigen obliegt es den Antragstellern, das für ihre Projektgebiete optimale Fördermodell auszuwählen.