Die Finanzministerin hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 23. April 2012 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/458 6. Wahlperiode 24.04.2012 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Jeannine Rösler, Fraktion DIE LINKE Wiedereinführung der Vermögensteuer und ANTWORT der Landesregierung 1. Ist der Gesetzgeber nach Auffassung der Landesregierung aus verfassungsrechtlichen Gründen grundsätzlich gehindert, die 1995 vom Bundesverfassungsgericht in ihrer konkreten Form und Ausgestaltung für verfassungswidrig erklärte Vermögensteuer wieder einzuführen (Antwort bitte begründen)? Der Gesetzgeber ist aus verfassungsrechtlichen Gründen grundsätzlich nicht gehindert, die vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärte Vermögensteuer wieder zu beleben. Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Beschluss vom 22.06.1995 das Vermögenssteuergesetz in der seinerzeit geltenden Fassung nur noch bis zum Ende des Jahres 1996 als mit dem Grundgesetz vereinbar erklärt, weil es die Bewertung des Grundbesitzes mit dem Einheitswert nach Wertverhältnissen zum 01.01.1964 und des übrigen Vermögens mit Gegenwartswerten bei Anwendung desselben Steuersatzes für gleichheitswidrig befand. Ein den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts genügendes Vermögensteuergesetz erfordert daher eine an gleichen Grundsätzen orientierte Bewertung aller Vermögensgegenstände. 2. Wie bewertet die Landesregierung den bürokratischen Aufwand für eine gesetzeskonforme Bewertung von Grundstücken und Immobilien ? Ein künftiger Aufwand würde maßgeblich von der Ausgestaltung einer Vermögensteuer und den anzuwendenden Bewertungsverfahren abhängen. Drucksache 6/458 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Die Landesregierung verfügt über keine Erfahrungen bei der Erhebung der Vermögensteuer, da die Vermögensteuer von den Finanzämtern in den neuen Bundesländern bis zur Feststellung der Verfassungswidrigkeit durch Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 22.06.1995 kraft Gesetzes (§§ 24b und 24c Vermögenssteuergesetz) nicht zu erheben war. Daher kann keine Einschätzung zum bürokratischen Aufwand getroffen werden. 3. Hält die Landesregierung sowohl im Hinblick auf die Vermögensverteilung in der Bundesrepublik Deutschland als auch auf den Anteil von vermögensbezogenen Steuern am Bruttoinlandsprodukt im EUVergleich eine stärkere Besteuerung von großen Vermögen für geboten (Antwort bitte begründen)? 4. Beabsichtigt die Landesregierung, Initiativen zur Wiedereinführung der Vermögensteuer einzuleiten bzw. zu unterstützen (Antwort bitte begründen)? Die Fragen 3 und 4 werden zusammenhängend beantwortet. Hinsichtlich einer stärkeren Besteuerung von großen Vermögen und der Wiedereinführung der Vermögensteuer liegt derzeit keine Beschlussfassung der Landesregierung vor.