Der Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 10. April 2012 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/460 6. Wahlperiode 11.04.2012 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Prof. Dr. Fritz Tack, Fraktion DIE LINKE Entwicklung der Imkerei in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung 1. Wie hat sich der Bestand der Honig-Bienenvölker in den letzten 10 Jahren in Mecklenburg-Vorpommern entwickelt? Die Anzahl der organisierten Imkerinnen und Imker und auch die von ihnen gehaltenen Bienenvölker sind in den letzten zehn Jahren leicht zurückgegangen. Die detaillierte Entwicklung zeigt folgende Übersicht: Jahr Bienenvölker Imkerinnen und Imker 2002 19.010 1.603 2003 18.455 1.611 2004 17.999 1.581 2005 18.145 1.559 2006 16.251 1.523 2007 18.996 1.540 2008 19.643 1.514 2009 16.840 1.424 2010 16.465 1.443 Quelle: Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes MecklenburgVorpommern Agrarbericht Für das Jahr 2011 liegen noch keine Zahlen vor. Daneben gibt es noch nicht organisierte Imkerinnen und Imker mit einer Anzahl von geschätzten 2.000 Völkern. Drucksache 6/460 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 2. Welche begünstigenden oder hemmenden Faktoren sieht die Landes- regierung für diese Entwicklung? Positiv auf die Entwicklung der im Land tätigen Imkerinnen und Imker wirken sich die guten Fördermöglichkeiten, insbesondere für Jungimkerinnen und Jungimker, nach der Richtlinie für Maßnahmen zur Verbesserung der Erzeugung und Vermarktung von Honig aus. Danach ist auch eine Förderung von investiven Maßnahmen in Ausrüstungsgüter zur Honiggewinnung , Honigaufbereitung und Konfektionierung möglich. Ebenso tragen die Aktivitäten des Landesverbandes der Imker Mecklenburg und Vorpommern e. V., wie Anfängerschulungen, Teilnahme an Messen und Ausstellungen (MeLa - Mecklenburgische Landwirtschaftsausstellung), Projekttage für Schulklassen in Bienenlehr- und Schaugärten zu einer positiven Entwicklung der Bienenhaltung im Land bei. Einen negativen Einfluss auf die Entwicklung der Bienenbestände haben Bienenerkrankungen , wie der Befall durch die Amerikanische Faulbrut (AFB) oder durch Varroamilben. Im Jahr 2011 belegen die Ergebnisse des Varroa-Monitorings, dass die Varroabehandlung im Spätsommer durch die ungünstigen klimatischen Bedingungen nicht ausreichend zur Wirkung kam. Ergänzend hierzu wird auf die Beantwortung der Frage 8 verwiesen. Nachteilig auf die Entwicklung der Völkerzahlen wirkt sich auch der großflächige Anbau von Energiepflanzen, insbesondere Mais, anstelle von blühenden Zwischenfrüchten aus, sodass gerade im Sommer nach der Ernte eine zu geringe Pollenversorgung der Honigbiene und anderer Insekten eintritt. 3. Welcher Mindestbesatz an Bienenvölkern wäre zur Sicherung der Bestäubung und zum Erhalt der Artenvielfalt im Lande notwendig? Bezogen auf die Landwirtschaftliche Nutzfläche von 1,35 Mio. Hektar ergibt sich in Mecklenburg-Vorpommern bei gegenwärtig zirka 18.000 Bienenvölkern ein Besatz von 0,013 Bienenvölkern je Hektar. Eigene wissenschaftliche Untersuchungen über den notwendigen Mindestbesatz zur Absicherung einer optimalen Bestäubung werden von der Landesregierung nicht durchgeführt . Verschiedene Quellen sprechen von einem durchschnittlichen Bedarf von bis zu zwei Bienenvölkern je Hektar zur Absicherung einer optimalen Bestäubung. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/460 3 So wird zum Beispiel im Bienenjournal 4/2011 Seite 12 (156) folgende Anzahl Bienenvölker je Hektar angebauter Kulturflächen für die folgenden Anbaukulturen aufgeführt: Anbaukultur Völker/Hektar Apfel 3 - 4 Birne 3 - 4 Kirsche 4 - 5 Bohne 2 - 3 Buchweizen 4 - 5 Erdbeere 1 - 2 Kleesamen 5 - 6 Luzernesamen 7 - 8 Raps 7 - 9 Zum Mindestbesatz an Bienenvölkern zum Erhalt der Artenvielfalt der Wildpflanzen liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. 4. Wie hat sich die Zahl der Imker in den letzten 10 Jahren entwickelt und welche Tendenzen sieht die Landesregierung für die Zukunft? Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Für die Zukunft wird ein leichter Aufwärtstrend erwartet, da zahlreiche Imkerinnen und Imker neu mit der Bienenhaltung begonnen haben. 5. Wie viele Imker betreiben die Bienenhaltung im Haupterwerb? In Mecklenburg-Vorpommern betreiben derzeit zirka 25 bis 30 Imkerinnen und Imker die Bienenhaltung im Haupterwerb. Drucksache 6/460 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 6. Welche Förderprogramme stehen für die Unterstützung und Entwick- lung der Imker zur Verfügung und wie wurden diese in den letzten 10 Jahren genutzt (bitte detailliert auflisten) Das Land Mecklenburg-Vorpommern fördert die Imkerei jährlich aus mehreren Förderprogrammen . Dazu zählen: 1. Maßnahmen zur Verbesserung der Erzeugung und Vermarktung von Honig, 2. Maßnahmen zur Erhaltung der Bienenvölker, 3. Institutionelle Förderung des Bienenzuchtzentrums Bantin, 4. Unterhaltung der Beleg- und Besamungsstellen und anderer Zuchtaufgaben. In den letzten zehn Jahren wurden im Rahmen der oben genannten Förderprogramme folgende Mittel ausgezahlt (in Tausend Euro): Jahr Zu 1. Zu 2. Zu 3. Zu 4. Summe 2002 67,4 78,8 129,9 10,9 287,0 2003 67,4 78,8 102,3 10,9 259,4 2004 67,4 75,0 134,3 10,9 287,6 2005 83,5 67,0 141,0 10,9 302,4 2006 83,4 67,0 163,0 10,9 324,3 2007 83,4 67,0 145,0 10,9 306,3 2008 103,4 57,0 167,0 10,9 338,3 2009 103,4 57,0 149,0 10,9 320,3 2010 136,2 - 191,5 10,9 338,6 2011 170,3 - 173,5 11,0 354,8 Quelle: Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Die Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung der Erzeugung und Vermarktung von Honig (1.) werden je zur Hälfte durch die Europäische Union und das Land bereitgestellt. Bei den übrigen Zuschüssen handelt es sich um reine Landesmittel. Darüber hinaus wurde im Jahr 2009 das Blühstreifenprogramm aufgelegt. Jeder landwirtschaftliche Betrieb, der sich am Blühflächenprogramm beteiligt, erhält eine Fördersumme von 540 Euro pro Hektar, wenn er insektenfreundliche Saatmischungen ausbringt. In diesem Rahmen wurden seit 2009 in Mecklenburg-Vorpommern mit 575 Betrieben entsprechende Vereinbarungen abgeschlossen und für 883 Hektar angelegte Blühflächen Fördermittel in Höhe von rund 477.000 Euro ausgereicht. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/460 5 7. Welche Möglichkeiten zur Verbesserung des Nahrungsangebotes für Honigbienen über die ganze Saison sieht die Landesregierung und welche davon werden derzeit mit welchem Ergebnis gefördert und welche sollen künftig gefördert werden? Das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Mecklenburg-Vorpommern hat hierzu im Jahr 2008 „Empfehlungen zur Stabilisierung der Imkerei, insbesondere der Vitalität der Bienenvölker“ herausgeben. Diese können auf der Internetseite des Ministeriums eingesehen werden. In den Empfehlungen wird darauf hingewiesen, dass auch das öffentliche Grün essentiell für das Schließen von Trachtlücken ist. Für die Frühtracht sind Salweide und Hasel wertvoll. Brombeere, Eberesche, Faulbaum, Himbeere, Linden, Schneebeeren und Wildrosen verbessern das Trachtangebot nach der Rapsblüte bis in den Spätsommer hinein und sollten deshalb nicht in Neuanpflanzungen fehlen. Gleiches gilt für Ausgleichspflanzen in der Feldflur. Bei Neuanlage von Rasenflächen lässt sich zu den Gräsern abhängig von der Nutzung, beispielsweise Weißklee, beimischen. Grundsätzlich setzt sich die Landesregierung dafür ein, dass die laufenden Programme zugunsten der Imkerei beibehalten werden. Speziell zur Verbesserung der ganzjährigen Nahrungsgrundlage für die Bienen wurde im Jahr 2009 das Landesprogramm „Blühflächen für Bienen“ aufgelegt. Es wird auf die Ausführungen zu Frage 6 verwiesen. Im Rahmen dieses Programms ist auch im Jahr 2012 eine Förderung möglich. 8. Welche wissenschaftlichen Untersuchungen werden derzeit zur Verbesserung der Ernährungsgrundlage der Bienenvölker und deren Gesundheit im Lande und im Bund durchgeführt und welche werden davon durch das Land gefördert? Wissenschaftliche Untersuchungen zur Verbesserung der Ernährungsgrundlage der Bienenvölker und deren Gesundheit werden im Land nicht durchgeführt. Da es in Mecklenburg-Vorpommern in den vergangenen Jahren immer wieder zu einer wechselnden Anzahl von Ausbrüchen der Amerikanischen Faulbrut (AFB) in den Bienenhaltungen kam, wurde 2011 ein AFB-Screening durchgeführt, um flächendeckend Daten zum Verseuchungsgrad der Bienenvölker mit Paenibacillus larvae zu ermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse des AFB-Screening werden zur fortlaufenden Ermittlung der Prävalenz von Paenibacillus larvae und zum frühzeitigen Erkennen infizierter Völker in den Jahren 2012 bis 2014 jeweils von April bis Mitte August in stichprobenartig ausgewählten Bienenhaltungen Untersuchungen auf Paenibacillus larvae durchgeführt (AFB-Monitoring). Des Weiteren wird vom Bienenzuchtzentrum Bantin das Projekt „Aufbau eines VarroaMonitoring -Programms in Mecklenburg-Vorpommern und Einbeziehung der Varroatoleranzzucht im Bienenzuchtzentrum Bantin“ durchgeführt. Die Personal- und Sachausgaben für dieses Projekt werden zu 90 % aus Mitteln der Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung der Erzeugung und Vermarktung von Honig gefördert. Der Förderbetrag von zirka 30.000 Euro ist in der Auflistung zu Frage 6 unter Position 1. enthalten. Drucksache 6/460 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 6 9. Wie steht die Landesregierung zum Anbau von Neophyten im Lande, wie z. B. dem asiatischen Bienenbaum (Tetradium daniellii hupehensis ), die durch hohe Nektar- und Pollenergiebigkeit die natürliche Ernährungsbasis der Honigbienen erweitern könnten? Nach Einschätzung der Landesregierung können Neophyten ein hohes Invasionspotential besitzen und dadurch den Bemühungen um den Erhalt der Biologischen Vielfalt im Land grundsätzlich entgegenstehen. Die Honigbiene dient dem Erhalt der Biologischen Vielfalt in Mecklenburg-Vorpommern, ist dafür aber nicht alleinige Voraussetzung. Besonders wichtig sind der Schutz und die Förderung wild lebender bestäubungsrelevanter Insekten sowie ein qualitativ und quantitativ ausreichendes Angebot von Flächen für heimische Blütenpflanzen, die auf Insektenbestäubung angewiesen sind. 10. Welche Gesetzesvorhaben hat die Landesregierung bezüglich der Honigbienenhaltung für diese Legislaturperiode und wie werden diese ggfs. begründet? Zur Ausweisung von Schutzbereichen um Bienenbelegstellen wurde eine neue Bienenbelegstellenverordnung erarbeitet, die in Kürze veröffentlicht wird. Ebenso soll das Landesbienengesetz Mecklenburg-Vorpommern geändert werden. Im Rahmen der Deregulierung fielen im Jahr 2006 im Landesbienengesetz die Regelungen zur Bienenwanderung und damit auch die Möglichkeit der Ernennung von Bienensachverständigen weg. Es hat sich gezeigt, dass auf die Institution „Bienensachverständiger“ nicht verzichtet werden kann, weshalb dieser wieder im Landesbienengesetz implementiert werden soll. Der oder die Bienensachverständige ist durch sein beziehungsweise ihr Spezialwissen auch zur Unterstützung der Amtstierärztinnen und Amtstierärzte im Rahmen der Erkennung und Bekämpfung von Bienenseuchen von großer Bedeutung. Aus diesem Grund ist außerdem vorgesehen, auch in das Ausführungsgesetz zum Tierseuchengesetz des Landes MecklenburgVorpommern (AG TierSG) die Ermächtigung zur Bestellung von Bienensachverständigen durch die Landräte der Landkreise und die Oberbürgermeister der kreisfreien Städte aufzunehmen.