Die Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 5. November 2015 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/4601 6. Wahlperiode 05.11.2015 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Udo Pastörs, Fraktion der NPD Selbstständige und selbstständig erwerbstätige Arbeitslosengeld-II-Bezieher und ANTWORT der Landesregierung Nachstehende Fragen beziehen sich auf die Landtagsdrucksache 6/4439. 1. Auf welchen konkreten Rechtsänderungen beruht der starke Rückgang von 2011 auf 2012 bei den „Zugängen in Gründungszuschüsse“ [siehe auch Antwort zu Frage 2 b) der o. g. Drucksache]? Mit dem Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt vom 20.12.2011 (BGBl. I Nr. 69 vom 27.12.2011) entfiel der Rechtsanspruch auf die Gewährung von Gründerzuschüssen. Eine Gewährung ist seitdem als Ermessensleistung möglich. Weiterhin wurde der für die Gewährung eines Gründungszuschusses notwendige Restanspruch auf Arbeitslosengeld 1 von 90 Tagen auf 150 Tage angehoben. 2. Welche fünf Branchen/Wirtschaftsbereiche waren im Hinblick auf die Anzahl der erwerbstätigen Hilfebedürftigen mit Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit am stärksten betroffen (siehe auch Antwort zu Frage 3 der o. g. Drucksache)? Hierzu liegen der Landesregierung keine Angaben vor. Drucksache 6/4601 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 3. Welche zehn Branchen/Wirtschaftsbereiche profitierten im Zeitraum 2011 bis 2014 am stärksten von Beratungsleistungen im Rahmen der KMU-Beratungsrichtlinie (bitte, wenn möglich, jahresbezogen mit entsprechendem Zahlenmaterial darstellen)? Die 10 Branchen, die im Zeitraum von 2011 bis 2014 am stärksten von den Beratungsleistungen der KMU-Beratungsrichtlinie profitierten sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen: Branche 2011 2012 2013 2014 Gesamt Einzelhandel (ohne Handel mit Kraftfahrzeugen ) 15 16 14 14 59 Vorbereitende Baustellenarbeiten, Bauinstallation und sonstiges Ausbaugewerbe 17 10 9 17 53 Beherbergung 14 14 7 10 45 Großhandel (ohne Handel mit Kraftfahrzeugen ) 12 7 5 10 34 Erbringung von sonstigen überwiegend persönlichen Dienstleistungen 5 8 6 3 22 Gastronomie 7 3 5 4 19 Architektur- und Ingenieurbüros; technische , physikalische und chemische Untersuchung 8 3 3 3 17 Herstellung von Gummi- und Kunststoffwaren 6 7 1 3 17 Herstellung von Metallerzeugnissen 6 3 3 5 17 Maschinenbau 7 7 0 3 17