Der Minister für Inneres und Sport hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 29. Oktober 2015 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/4603 6. Wahlperiode 30.10.2015 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Peter Ritter, Fraktion DIE LINKE Straftaten von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern und ANTWORT der Landesregierung Welche durch Flüchtlinge bzw. Asylbewerberinnen und Asylbewerber außerhalb von Erstaufnahmestellen, Notunterkünften und sonstigen Unterkünften begangenen Straftaten sind seit September 2015 in Mecklenburg-Vorpommern zur Anzeige gebracht worden und worum handelt es sich hierbei im Einzelnen? Für die Beantwortung der Frage stehen keine Daten der Polizeilichen Kriminalstatistik zur Verfügung. Daten aus dem Elektronischen Vorgangssystem der Polizei liegen nicht in aufbereiteter Form vor. Denn die Merkmale „Flüchtlinge bzw. Asylbewerberinnen und Asylbewerber “ sowie „außerhalb von Erstaufnahmestellen, Notunterkünften und sonstigen Unterkünften “ werden nicht gesondert statistisch erfasst. Schon allein die Abfrage zur Feststellung des entsprechenden Datenbestandes - Auskünfte zu über 10.000 Asylbewerberinnen und Asylbewerbern (Stand: 30.9.2015 ) - und im Weiteren die Aufbereitung der Ergebnisse würden einen unvertretbaren Aufwand bedeuten und wären schon mit der aus Artikel 40 Absatz 1 Satz 1 Landesverfassung folgenden Pflicht zur unverzüglichen Beantwortung Kleiner Anfragen nicht zu vereinbaren.