Die Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 23. Oktober 2015 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/4604 6. Wahlperiode 27.10.2015 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Jacqueline Bernhardt, Fraktion DIE LINKE Veränderungen in der Organisationsstruktur des Ministeriums für Arbeit, Gleichstellung und Soziales Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung 1. Sind zeitnah Veränderungen in der Organisationsstruktur des Ministeriums für Arbeit, Gleichstellung und Soziales MecklenburgVorpommern vorgesehen? a) Wenn ja, innerhalb welcher Referate ist die Umstrukturierung zu wann und vor welchem Hintergrund geplant? b) Wo werden die veränderten Referate angegliedert bzw. eingegliedert ? c) Wie werden sich die Strukturen dadurch gestalten? Ja. Zu a), b) und c) Die hohe Anzahl an Asyl- und Schutzsuchenden, die vor Krieg, Verfolgung und Not aus ihrer Heimat geflüchtet sind, stellt die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern vor große Herausforderungen. Dies betrifft auch das Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales. Zur Bewältigung dieser Aufgaben werden folgende organisatorische Maßnahmen umgesetzt: Drucksache 6/4604 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Zur Koordinierung der Ressortaufgaben im Zusammenhang mit der Migration von Flüchtlingen wurde im Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales eine „Stabsstelle Koordinierung Migration“ befristet eingerichtet. Zum 1. November 2015 wird ein neues, eigenständiges Referat IX 450 „Zuwanderung und Integration“ in der Abteilung Soziales eingerichtet und personell verstärkt. Dazu wird ein Teil der Aufgaben des bisherigen Referates IX 400 „Sozialpolitik, Zuwanderung, Integration, Rechtsangelegenheiten der Abteilung“ in einem eigenständigen Referat zusammengefasst. Zum 1. November 2015 wird weiterhin das bisherige Referat IX 210 „Jugendarbeit, Jugendund Schulsozialarbeit, Jugendberufshilfe“ aufgelöst. Die Aufgabenbereiche Produktionsschulen , Jugend- und Schulsozialarbeit werden wegen des fachlichen und finanziellen Bezuges künftig in der Abteilung Arbeit wahrgenommen. Die jugendspezifischen Aufgaben des bisherigen Referates IX 210 verbleiben in der Abteilung Jugend und Familie. 2. Wie wird mit dem derzeitigen Mitarbeiterstamm in den betroffenen Referaten verfahren? Die von den organisatorischen Maßnahmen unmittelbar betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden einvernehmlich auf die neuen Dienstposten umgesetzt.