Der Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 17. November 2015 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/4609 6. Wahlperiode 19.11.2015 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Dr. Ursula Karlowski, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Standortanalysen repräsentativer Tierhaltungsanlagen und ANTWORT der Landesregierung Im Entwurf des neuen Landeshaushaltes wird im Einzelplan 08 Geschäftsbereich des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz ein Titel 0801 533.01 vorgehalten. Dieser Titel heißt „Ausgaben aufgrund von Werkverträgen oder anderen Auftragsformen“. In diesem Titel sind in den Erläuterungen verschiedene Werkverträge aufgeführt u. a. eine Position „Ausgaben für Leistungen, die die im öffentlichen Interesse stehende Beratung des Ministeriums umfassen …“. Diese Position umfasst in den Jahren 2015 und 2016 jeweils 300.000 Euro. In einer Antwort des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz auf meine Frage zum Inhalt dieser Position im Agrarausschuss heißt es, dass die Mittel dazu dienen sollen, konkrete Standortanalysen für repräsentative Tierhaltungsanlagen zu erarbeiten und deren Konfliktpotenzial hinsichtlich FFH- bzw. Biotop-Schutz sowie in Bezug auf benachbarte Wohnbebauung darzustellen. 1. Welche konkreten Tierhaltungsanlagen sollen untersucht werden (bitte Name des Betreibers, den Standort, die Art der Anlage und deren genehmigte Tierplätze angeben)? a) Nach welchen Kriterien werden die zu untersuchenden Anlagen ausgesucht? b) Mit welchem Ziel sollen die Standortanalysen durchgeführt werden? c) Welche konkreten Parameter sollen im Zuge der Standortanalysen bei den jeweiligen Anlagen untersucht werden? Drucksache 6/4609 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 2. Sollen die Standortanalysen für jene Tierhaltungsanlagen durchgeführt werden, die im Zuge des bisherigen Genehmigungsverfahrens auf rechtliche Widerstände gestoßen sind und wenn ja, warum? 3. Beabsichtigt die Landesregierung, die Effekte der Nutztierhaltung auf natürliche Ressourcen, wie Grundwasser, Luft, Boden und auf die menschliche Gesundheit eingehender untersuchen zu lassen als bisher? Die Fragen 1, a), b), c), 2 und 3 werden zusammenhängend beantwortet. Der Leitfaden zur Ermittlung und Bewertung von Bioaerosol-Immissionen der Bund/LänderArbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI) soll der Prüfung dienen, ob von einer Anlage schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundesimmissionsschutzgesetzes hervorgerufen werden können und stellt Kriterien dafür auf, wann eine Sonderfallprüfung zu den Bioaerosol-Emissionen der Anlage erforderlich ist. Die LAI hat den Ländern die probeweise Anwendung des Leitfadens durch die Vollzugsbehörden empfohlen. Dieser Leitfaden soll zudem in die derzeit in Überarbeitung befindliche Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) integriert werden, wodurch er eine deutlich stärkere Verbindlichkeit bei der Durchführung von Genehmigungsverfahren erlangen würde. In jedem Fall wird die Anwendung des Leitfadens dazu führen, dass Genehmigungsverfahren zeit- und kostenintensiver werden. Daher ist es angezeigt, die möglichen Folgen seiner verbindlichen Einführung zu eruieren. Hierzu sind konkrete Standortanalysen für repräsentative Tierhaltungsanlagen zu erarbeiten und deren Konfliktpotenzial hinsichtlich FFH- beziehungsweise Biotopschutz sowie in Bezug auf benachbarte Wohnbebauung darzustellen. Die Durchführung dieser Analysen soll in Form eines Werkvertrages an Dritte vergeben werden. Erst mit Vergabe werden auch die Details des Auftrages, wie der Untersuchungsumfang, die Festlegung konkreter Tierhaltungsanlagen (Auswahlkriterien) oder die zu ermittelnden Parameter festgelegt. 4. Im Begründungsteil zum Landeshaushalt 2016/17 Einzelplan 08 wird zum Titel 0801 533.01 ausgeführt, dass die entsprechenden finanziellen Mittel der Umsetzung agrar- und strukturpolitischer Ziele des Landes, u. a. dem ökologischen Landbau, dienen sollen. Für welche konkreten Maßnahmen, die dem ökologischen Landbau dienen, sollen aus diesem Titel finanzielle Mittel in welchem Umfang eingesetzt werden? Im Kapitel 0801, Titel 533.01 sind unter anderem Mittel zur Umsetzung agrar- und strukturpolitischer Ziele veranschlagt. Bezüglich des ökologischen Landbaus ist vorgesehen, die Untersuchung beziehungsweise Beratung zum Thema „Vergleichende Untersuchungen zu definierten Einflussfaktoren auf die Tiergesundheit von Ökolegehennen“ fortzuführen. Hierzu sind Mittel in Höhe von zirka 13 TEUR innerhalb des Gesamtansatzes unter Nr. 11 der Erläuterungen zum oben genannten Titel angedacht. Eine abschließende weitere Aufteilung der begrenzten Haushaltsmittel auf die anstehenden Aufgaben im öffentlichen Interesse steht noch aus.