Der Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 12. April 2012 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/461 6. Wahlperiode 13.04.2012 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Barbara Borchardt, Fraktion DIE LINKE Bundes- und Treuhandwald in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung 1. Wie hat sich der Bestand des Bundeswaldes und des Treuhandwaldes in Mecklenburg-Vorpommern in den vergangenen 10 Jahren verändert ? a) Welche Gründe gibt es für eventuelle Veränderungen? b) Welche Tendenzen der Bestandsveränderung sieht die Landes- regierung in der Zukunft und welche Gründe gibt es dafür? Die Fragen 1, a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. In den vergangenen Jahren ergab sich folgende Entwicklung des Bundes- und des Treuhandwaldes in Mecklenburg-Vorpommern: 2001 (in Hektar) 2011 (in Hektar) Bundeswald 44.600 53.900 Treuhandwald 90.200 30.300 * Quellen: 3. Forstbericht (2002), 5. Forstbericht (2011) des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Der zu verzeichnende Anstieg der Bundeswaldfläche in Mecklenburg-Vorpommern ist nach Einschätzung der Landesregierung in erster Linie auf den zum Zeitpunkt 2001 noch unzureichenden Erfassungsstand zurückzuführen. Drucksache 6/461 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Darüber hinaus haben sich Veränderungen durch natürliche Waldsukzession und die Privatisierung von Bundesliegenschaften ergeben. Zu beachten ist, dass in Umsetzung Vorhabens „Nationales Naturerbe“ in den letzten Jahren Bundeswaldflächen seitens des Bundes an die Deutsche Bundesstiftung Umwelt in einer Größenordnung von etwa 10.000 Hektar übertragen worden sind, welche sich noch nicht in der oben genannten Statistik widerspiegeln. Tendenziell wird sich die Bundeswaldfläche in Mecklenburg-Vorpommern voraussichtlich durch weitere Privatisierungen verringern. Der Bestand des Treuhandwaldes hat sich von 2001 bis 2011 von 90.200 Hektar auf 30.300 Hektar deutlich verringert. Hauptgrund ist die Veräußerung des Treuhandwaldes durch die Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH (BVVG) im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrages. Weiterhin erfolgten Übertragungen von Naturschutzflächen auf der Grundlage von § 3 Absätze 12 bis 14 des Ausgleichsleistungsgesetzes. Dieser Trend wird sich voraussichtlich fortsetzen. Der Umfang der Privatisierungen hat jedoch deutlich abgenommen, da als Ausschreibungsobjekte mittlerweile nur noch kleinere Treuhandwaldflächen zur Verfügung stehen. 2. Auf welche Regionen konzentriert sich der Bundes- und Treuhandwald im Lande (bitte auflisten)? Die größten zusammenhängenden Bundeswaldflächen befinden sich in der Ueckermünder Heide sowie südöstlich von Lübtheen. Insgesamt befinden sich über zwei Drittel des Bundeswaldes in Mecklenburg-Vorpommern in den Landkreisen Vorpommern-Greifswald und Ludwigslust-Parchim. Der Treuhandwald ist kleiner strukturiert und landesweit breiter verteilt. Summarisch befindet sich die meiste Fläche im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, gefolgt vom Landkreis Vorpommern-Greifswald und dem Landkreis Rostock. 3. Welche Privatisierungskonzepte oder -bestrebungen sind der Landesregierung für den Bundeswald oder den Treuhandwald bekannt und welche Waldgebiete sind davon betroffen und welche Konsequenzen hat dieses für die Beschäftigten? Grundsätzlich wird von einer weitergehenden Privatisierung des Bundes- und Treuhandwaldes ausgegangen. Über konkrete Privatisierungskonzepte oder -bestrebungen liegen der Landesregierung keine Informationen vor. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/461 3 4. Welche Waldtauschbestrebungen bzw. -übertragungen sind der Landesregierung für den Bundeswald oder den Treuhandwald bekannt und welche Waldgebiete sind im Lande davon betroffen? In Umsetzung des Vorhabens „Nationales Naturerbe“ ist die Übertragung weiterer Waldflächen seitens des Bundes vorgesehen. In Mecklenburg-Vorpommern betrifft dies Waldflächen des Eggesiner Forstes, der Rostocker Heide, des Kaarzer Holzes sowie der Schwinzer Heide. 5. Wie viele Arbeitskräfte sind sowohl im Bundeswald als auch im Treuhandwald im Lande beschäftigt? Hierzu liegen der Landesregierung keine statistischen Angaben vor. 6. Werden Leistungen durch die Landesforstanstalt im Bundes- und Treuhandwald übernommen und wie viele Arbeitskräfte der Landesforstanstalt sind damit beschäftigt? Durch die Landesforstanstalt findet keine Bewirtschaftung der Bundes- oder Treuhandwälder statt.