Die Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 23. November 2015 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/4611 6. Wahlperiode 25.11.2015 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Henning Foerster, Fraktion DIE LINKE Beschäftigungsbedingungen und Entlohnung von Lehrkräften für Integrationskurse und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Die Durchführung von Integrationskursen liegt in der Zuständigkeit des Bundes. Der Landesregierung liegen keine Daten zu Beschäftigungsbedingungen und zur Entlohnung von Lehrkräften für Integrationskurse vor. Die Fragen wurden durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) beantwortet. Drucksache 6/4611 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Der Deutsche Volkshochschulverband hat jüngst erklärt, dass sich vor dem Hintergrund der fehlenden Lehrkräfte die Öffnung von Integrationskursen für Menschen mit sicherer Bleibeperspektive nur schwer umsetzen lassen wird. 1. Wie viele Lehrkräfte gibt es derzeit in Mecklenburg-Vorpommern, die im Rahmen von Integrationskursen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) die deutsche Sprache lehren? a) Über welche Voraussetzungen müssen Personen verfügen, um als Lehrkraft im Rahmen von Integrationskursen tätig sein zu dürfen? b) Wie viele dieser Lehrkräfte in Mecklenburg-Vorpommern arbeiten auf der Grundlage befristeter Arbeitsverträge und wie viele sind anderweitig tätig, z. B. auf Honorarbasis? c) Wie viele dieser Lehrkräfte in Mecklenburg-Vorpommern leben ausschließlich von ihrer Tätigkeit im Rahmen der Integrationskurse und wie viele üben diese Tätigkeit zusätzlich aus? Im Land Mecklenburg-Vorpommern werden aktuell rund 100 Integrationskurse durchgeführt. Der Unterricht erfolgt durch vom Bundesamt zugelassene Lehrkräfte. Darüber hinaus kann keine Aussage dazu getroffen werden, wie viele Lehrkräfte im Land Mecklenburg- Vorpommern die deutsche Sprache unterrichten. Zu a) Nach den geltenden Zulassungskriterien des Bundes können alle Personen mit einem Studium beziehungsweise Hochschulzertifikat in Deutsch als Fremd-/Zweitsprache, alle Fremdsprachen - und Grundschullehrer sowie alle Neuphilologen mit einem Mindestmaß an Sprachlehrerfahrung in der Erwachsenenbildung als Lehrkraft in Integrationskursen zugelassen werden. Soweit diese fachlichen Qualifikationen nicht vorliegen, besteht für eine Vielzahl von Personenkreisen die Möglichkeit, durch die Teilnahme an einer Anpassungsqualifizierung eine Zulassung zur Unterrichtstätigkeit in Integrationskursen zu erlangen. Die Mindestvoraussetzung dazu ist ein akademischer Hochschulabschluss beziehungsweise ein sprachlicher Berufsabschluss (zum Beispiel Fremdsprachenassistent, staatlich anerkannter Übersetzer usw.) verbunden mit einem Mindestmaß an Sprachlehrerfahrungen in der Erwachsenenbildung beziehungsweise an einschlägigen Fortbildungen. Um dem gestiegenen Bedarf an Lehrkräften Rechnung zu tragen, wurde befristet bis zum 31.12.2016 die Teilnahmepflicht an der Anpassungsqualifizierung ausgesetzt. Für die Unterrichtstätigkeit in Alphabetisierungskursen müssen alle zugelassenen Lehrkräfte über ausreichende fachliche Qualifikation verfügen, die durch die Teilnahme an einer vom Bundesamt vorgegebenen Qualifizierung nachgewiesen wird. Befristet bis zum 31.12.2016 wird jedoch auf den Nachweis ausreichender Qualifikation verzichtet. Zu b) und c) Hierzu liegen keine Erkenntnisse vor. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/4611 3 2. Wie hoch ist die vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) anerkannte Vergütung pro Unterrichtsstunde und wie hoch ist die Vergütung pro Stunde in Mecklenburg-Vorpommern? Das Bundesamt vergütet bundesweit eine Unterrichtseinheit (45 Minuten) pro Teilnehmer mit einer Stundensatzpauschale in Höhe von 2,94 Euro. Für Honorarkräfte gilt eine Vergütungsuntergrenze von 20 Euro pro Unterrichtsstunde als Voraussetzung für eine mehrjährige Kursträgerzulassung. Gibt ein Integrationskursträger im Rahmen seines Zulassungsantrages an, weniger als 20 Euro pro Unterrichtsstunde an Lehrkräfte zu bezahlen, erhält er lediglich eine Kursträgerzulassung für die Dauer eines Jahres. Die genannte Vergütungsuntergrenze gilt bundesweit. 3. Wie hoch ist der derzeitige durchschnittliche Stundenlohn für Lehrkräfte in Mecklenburg-Vorpommern, die im Rahmen von Integrationskursen im Auftrag oder mit Mitteln des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) unterrichten? Hierzu liegen keine aktuellen Erkenntnisse vor. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. 4. Wer überprüft und kontrolliert ggf. in Mecklenburg-Vorpommern, ob die Empfehlung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zur Zahlung eines Stundenlohnes an Lehrkräfte in Integrationskursen von mindestens 20 Euro eingehalten wird? Die Angaben des Integrationskursträgers aus dem Zulassungsverfahren werden durch die zuständigen Regionalkoordinatoren des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge im Rahmen von Vor-Ort-Kontrollen überprüft. Das Bundesamt ist in diesem Zusammenhang berechtigt, in Honorarverträge mit Lehrkräften Einsicht zu nehmen. 5. Wie viele Wochenstunden sind Lehrkräfte im Rahmen von Integrationskursen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in Mecklenburg-Vorpommern derzeit durchschnittlich tätig? Hierzu liegen keine Erkenntnisse vor. Drucksache 6/4611 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 6. Welcher Betrag bleibt einer Honorarkraft nach Abzug aller Sozialabgaben bei zugrunde liegenden 25 Wochenstunden pro Monat an Nettoverdienst? a) Wie beurteilt die Landesregierung die Auskömmlichkeit des in Frage 6 erfragten Nettoverdienstes mit Blick auf die fehlende Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und das Fehlen eines Anspruches auf bezahlten Erholungsurlaub? b) Wer ist nach Auffassung der Landesregierung zuständig für die Frage des Abschlusses von regulären Arbeitsverträgen für Lehrkräfte , die im Rahmen von Integrationskursen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) unterrichten? c) Wie beurteilt die Landesregierung die Aussage von Volkshochschulen , die sich unter Verweis auf ihre übliche Arbeit mit Honorarkräften , für nicht zuständig halten? Hierzu liegen keine Erkenntnisse vor. Zu a) Auf die Antwort zu Frage 6 wird verwiesen. Zu b) Den vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zugelassenen Integrationskursträgern steht es frei, statt Honorarverträgen Arbeitsverträge mit Lehrkräften, die in Integrationskursen unterrichten, abzuschließen. Zu c) Auf die Antwort zu Frage 6 b) wird verwiesen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/4611 5 7. Wie viele Lehrkräfte für Integrationskurse des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) werden vor dem Hintergrund der Flüchtlingsprognosen für 2015 und 2016 in Mecklenburg- Vorpommern insgesamt benötigt? a) Wie viele dieser Lehrkräfte werden zusätzlich zum jetzt bestehenden Angebot benötigt? b) Wie schätzt die Landesregierung die Attraktivität einer solchen Tätigkeit mit Blick auf das zu erzielende Einkommen und die Arbeitsbedingungen der Lehrkräfte ein? c) Inwieweit hält es die Landesregierung für realistisch, die Lehrkräfte unter den gegebenen Rahmenbedingungen dazu zu verpflichten , neben Sprache, Landeskunde und Informationen zur Gleichheit von Mann und Frau sowie zum Grundgesetz etc., noch weitere Inhalte im Rahmen von Integrationskursen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zu vermitteln? Für das Jahr 2016 werden steigende Teilnehmerzahlen prognostiziert. Damit verbunden ist ein steigender Bedarf an Lehrkräften. Dieser ist jedoch abhängig von dem Bedarf der im Land Mecklenburg-Vorpommern für das Jahr 2016 erforderlichen Integrationskurse. Der benötigte Lehrkräftebedarf kann nicht präzise beziffert werden. In der Vergangenheit konnte der Bedarf weitestgehend gedeckt werden. Das Bundesamt hat bereits weitere Maßnahmen ergriffen, auf die Ausführungen zu Frage 1 a) wird verwiesen. Bis zum Ende des Jahres 2015 werden bundesweit insgesamt zirka 13.000 - 14.000 Lehrkräfte zur Verfügung stehen. Zu a) Hierzu liegen keine Erkenntnisse vor. Auf die Antwort zu Frage 7 wird verwiesen. Zu b) Es ist bekannt, dass vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zugelassene Lehrkräfte auch im Rahmen von anderen Sprach- oder Bildungsmaßnahmen nachgefragt werden. Zu c) Die Inhalte, die in Integrationskursen vermittelt werden sollen, werden durch das Rahmencurriculum und die Kurskonzepte des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge näher bestimmt. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge lässt darüber hinaus die Lehr- und Lernmittel zu, die in Integrationskursen zur Anwendung kommen können. Die konkrete Unterrichtsgestaltung entsprechend diesen Rahmenbedingungen gehört zum pädagogischen Freiraum einer jeden Lehrkraft, der nicht zugänglich ist für weitere Verpflichtungen.