Der Minister für Inneres und Sport hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 20. November 2015 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/4619 6. Wahlperiode 24.11.2015 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Udo Pastörs, Fraktion der NPD Tagespauschalen und ANTWORT der Landesregierung Im Zusammenhang mit der Unterbringung und Verpflegung von Asylbewerbern und Flüchtlingen werden den Betreibern von Gemeinschaftsunterkünften , Wohnungs-Genossenschaften, Immobilienunternehmen, Hoteliers, aber auch privaten Vermietern und Investoren von den Verwaltungen oftmals Tagespauschalen pro Person gezahlt. Kritiker des jetzigen Systems schlagen vor, die Tagespauschalen abzuschaffen und stattdessen nur noch die tatsächlich anfallenden Kosten zu begleichen, wodurch Einsparungen für den Staat realisiert werden könnten. 1. Welche gesetzlichen Grundlagen rechtfertigen bzw. ermöglichen es, dass Betreiber von Gemeinschaftsunterkünften, Wohnungs-Genossenschaften , Immobilienunternehmen, Hoteliers, aber auch private Vermieter und Investoren im Zuge der Unterbringung und Verpflegung von Asylbewerbern und Flüchtlingen von den Verwaltungen oftmals Tagespauschalen pro Person erhalten? Gemäß § 3 Absatz 1 des Asylbewerberleistungsgesetzes erhalten Leistungsberechtigte in Aufnahmeeinrichtungen im Sinne von § 44 Absatz 1 des Asylgesetzes nach § 1 Leistungen zur Deckung des Bedarfs an Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheitspflege und Gebrauchs- und Verbrauchsgütern des Haushalts (notwendiger Bedarf). Der notwendige Bedarf wird durch Sachleistungen gedeckt. Nach Absatz 2 des § 3 Asylbewerberleistungsgesetz sind bei einer Unterbringung der Leistungsberechtigten außerhalb von Aufnahmeeinrichtungen im Sinne des § 44 Absatz 1 des Asylgesetzes zur Deckung des notwendigen Bedarfs (Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheitspflege und Gebrauchs- und Verbrauchsgütern des Haushalts) vorrangig Geldleistungen zu gewähren. Drucksache 6/4619 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Anstelle der Geldleistungen können, soweit es nach den Umständen erforderlich ist, zur Deckung des notwendigen Bedarfs Leistungen in Form von unbaren Abrechnungen, von Wertgutscheinen oder von Sachleistungen gewährt werden. Der Bedarf für Unterkunft, Heizung und Hausrat wird gesondert als Geld- oder Sachleistung erbracht. Die Form der Vergütung der Unterkunftskosten gegenüber Vermietern beziehungsweise der Verpflegungskosten gegenüber Versorgern ist rechtlich nicht normiert. Insofern können sowohl das Land als auch die Kommunen entscheiden, ob die Unterbringung und Verpflegung von Asylbewerbern und Flüchtlingen in Form von Tagespauschalen vergütet wird. 2. Welche diesbezüglichen Praktiken/Verfahrensweisen gibt es nach Kenntnis der Landesregierung in den Kreisen und kreisfreien Städten des Landes Mecklenburg-Vorpommern? Üblicherweise werden von den Kommunen des Landes für Unterkünfte von Asylbewerbern (Gemeinschaftsunterkünfte oder dezentrale Wohnungen) monatliche Mieten gezahlt. Verpflegungskosten sind grundsätzlich Bestandteil der monatlichen Geldleistungen nach § 3 Absatz 2 Satz 2 Asylbewerberleistungsgesetz, sodass hier keine gesonderten Verpflegungskosten durch die Kommunen getragen werden. Soweit für die Unterbringung von Asylbewerbern nicht ausreichend Gemeinschaftsunterkünfte und dezentrale Wohnungen zur Verfügung stehen (§ 2 Absatz 1 in Verbindung mit § 4 Absatz 1 Flüchtlingsaufnahmegesetz), werden Asylbewerber derzeit vorübergehend in Notunterkünften untergebracht. Für einzelne Notunterkünfte erfolgt statt monatlicher Mietzahlungen eine Vergütung nach Plätzen (Tagespauschale). Soweit durch die örtlichen Gegebenheiten einer Notunterkunft die Zubereitung von Verpflegung durch die Asylbewerber selbst nicht möglich ist, wird die Verpflegung als Sachleistung zur Verfügung gestellt. Die Vergütung gegenüber dem Versorger erfolgt dann branchenüblich durch pauschalierte Tagesverpflegungssätze . Die Landkreise und kreisfreien Städten haben hierzu Folgendes mitgeteilt: Landeshauptstadt Schwerin: Die Landeshauptstadt Schwerin rechnet sämtliche Kosten spitz ab. Landkreis Ludwigslust-Parchim: Pauschalen, die Unterbringung und Verpflegung enthalten, werden im Landkreis Ludwigslust-Parchim nur in unten aufgeführten Einzelfällen gezahlt. Verpflegungskosten werden lediglich in einem Fall gezahlt. Hier erfolgt eine Abrechnung nach der Anzahl der Essen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/4619 3 Was die Unterbringungskosten betrifft, so wird lediglich in einem Fall eine die Miete und die Nebenkosten enthaltende Tagespauschale gezahlt. An zwei Standorten wird eine nach Tagessätzen berechnete Kaltmiete gezahlt, die Nebenkosten werden hier gesondert nach Verbrauch abgerechnet. Für die Gemeinschaftsunterkünfte und ein Übergangswohnheim wird eine Miete zuzüglich der Nebenkosten nach Verbrauch gezahlt. Landkreis Mecklenburgische Seenplatte: Tagespauschalen im Rahmen der Versorgung sind im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte nicht die gängige Praxis. Es erfolgte in einem Fall für kurze Zeit die Unterbringung in einem Hotel, dort waren keine Kochmöglichkeiten vorhanden. Die Unterbringung konnte aufgrund der Kurzfristigkeit nicht anders abgesichert werden. Landkreis Rostock: Grundsätzlich verpflegen sich die untergebrachten Flüchtlinge in Gemeinschaftsunterkünften und dezentralen Wohnungen selbst. In Ausnahmefällen, wenn eine Selbstverpflegung aufgrund der Räumlichkeiten nicht möglich ist, vereinbart der Landkreis Rostock mit den Lieferanten von Verpflegung Verpflegungspauschalen. Landkreis Vorpommern-Greifswald: In dem Landkreis werden grundsätzlich keine Tagespauschalen ausgehandelt. Landkreis Vorpommern-Rügen: Im Landkreis Vorpommern-Rügen werden keine Pauschalen für Unterkunft gezahlt. Es werden lediglich, und dies ausnahmsweise, Tagespauschalen für Verpflegung gezahlt und zwar in den Einrichtungen, wo keine Möglichkeit zur eigenen Essenszubereitung für die Asylbewerber vorhanden sind, so zum Beispiel in einer Notunterkunft des Landkreises. Die Hansestadt Rostock und der Landkreis Nordwestmecklenburg haben keine Angaben gemacht. 3. Wie positioniert sich die Landesregierung zu dem von Kritikern des momentanen Systems unterbreiteten Vorschlag, die Tagespauschalen abzuschaffen und stattdessen nur noch die tatsächlich anfallenden Kosten zu begleichen, wodurch Einsparungen für den Staat realisiert werden könnten? Für Unterbringung und Versorgung von Asylbewerbern werden ausweislich der bei den Kommunen durchgeführten Umfrage nur in Einzelfällen Tagespauschalen gezahlt. Soweit die Abrechnung der Kosten nach Tagespauschalen erfolgt, ist dies branchenüblich. Pauschalen bilden dann die durchschnittlich zu erwartenden Kosten ab. Tatsächliche Einsparpotenziale sind aus Sicht der Landesregierung hier nicht zu realisieren. Drucksache 6/4619 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 4. In welcher Bandbreite wurden bisher „pro Person Tagespauschalen“ mit welchem Leistungsinhalt vereinbart? Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen.