Der Minister für Wirtschaft, Bau und Tourismus hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 30. Oktober 2015 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/4625 6. Wahlperiode 02.11.2015 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Dr. Ursula Karlowski und Jürgen Suhr, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Mögliche weitere Belastungen der Peene durch die Ethanolproduktion in Anklam durch Schleppmittel-Austritt und ANTWORT der Landesregierung 1. Kann die Landesregierung ausschließen, dass es auf dem Betriebsgelände der Bioethanolproduktion der Zuckerfabrik Anklam in der Zeit vom 29.08.2015 bis 01.09.2015 (siehe Kleine Anfrage auf Drucksache 6/4442) zu einem Austritt von Schleppmitteln, wie z. B. Toluol, gekommen ist? a) Wenn das auszuschließen ist, welche Erkenntnisse und Untersuchungsergebnisse liegen der Landesregierung vor, die ausschließen lassen, dass es zu einem Austritt von Schleppmitteln, wie z. B. Toluol, gekommen ist? b) Wenn das nicht auszuschließen ist, welche Erkenntnisse und Untersuchungsergebnisse liegen der Landesregierung vor, die den Verdacht bzw. die Einschätzung belegen können, dass es zu einem Austritt von Schleppmitteln, wie z. B. Toluol, gekommen ist? Die Landesregierung kann ausschließen, dass es bei dem Ethanolaustritt in der Zeit vom 29.08.2015 bis 01.09.2015 aus der Bioethanolanlage in Anklam zusätzlich zu einem Austritt von Schleppmitteln, wie zum Beispiel Toluol, gekommen ist. Zu a) Schleppmittel werden im gesamten Herstellungsprozess nicht eingesetzt. Drucksache 6/4625 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Zu b) Keine. 2. Kann die Landesregierung ausschließen, dass wegen eines etwaigen Austritts von Schleppmitteln, wie z. B. Toluol, daraufhin Ethanol als Lösungsmittel eingesetzt worden ist? a) Wenn das auszuschließen ist, welche Erkenntnisse und Untersuchungsergebnisse liegen der Landesregierung vor, die ausschließen lassen, dass Ethanol zur Verdünnung und Reinigung im Nachgang einer Havarie mit Schleppmittel-Austritt eingesetzt wurde? b) Wenn das nicht auszuschließen ist, welche Erkenntnisse und Untersuchungsergebnisse liegen der Landesregierung vor, die den Verdacht bzw. die Einschätzung belegen können, dass das Ethanol zur Verdünnung und Reinigung nach einem etwaigen Austritt von Schleppmitteln, wie z. B. Toluol, eingesetzt wurde? Dies kann ausgeschlossen werden, da keine Schleppmittel im bestimmungsgemäßen Betrieb in der Anlage eingesetzt werden. Zu a) Schleppmittel werden im gesamten Herstellungsprozess nicht eingesetzt. Zu b) Keine.