Der Minister für Inneres und Sport hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 10. November 2015 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/4630 6. Wahlperiode 11.11.2015 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Tino Müller, Fraktion der NPD Polizeieinsatz in Torgelow am 09.09.2015 und ANTWORT der Landesregierung Die nachfolgenden Fragen beziehen sich unter anderem auf die Antwort der Landesregierung auf Drucksache 6/4538. 1. Welche Erkenntnisse besitzt die Landesregierung über die überdurchschnittliche Dauer der Ausrückezeit der Polizeivollzugsbeamten von einer halben Stunde? Am 09.09.2015 wurde die Polizei über Notruf von einem Ladendiebstahl im Norma-Markt in Torgelow informiert. Der Notruf erfolgte um 10:05 Uhr. Die zuständige Dienststelle, Polizeirevier Ueckermünde, wurde um 10:07 Uhr durch die Einsatzleitstelle des Polizeipräsidiums Neubrandenburg beauftragt. Die eingesetzten Polizeikräfte trafen um 10:32 Uhr am Ereignisort ein. Die Reaktionszeit war angemessen. 2. Wurde eine Anzeige gegen die Asylbewerberin aufgenommen (bitte die Antwort begründen)? Welche Auswirkungen hat eine eventuelle Anzeige auf das laufende Asylverfahren der Täterin? Gegen die Tatverdächtige wurde eine Anzeige wegen des Verdachts einer Straftat nach § 242 Strafgesetzbuch (Diebstahl) aufgenommen. Drucksache 6/4630 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Einer Ausländerin, die um Asyl nachsucht, ist zur Durchführung des Asylverfahrens der Aufenthalt im Bundesgebiet gestattet. Das in Artikel 16a Absatz 1 Grundgesetz verfassungsrechtlich verbürgte Asylrecht schließt das Recht der Asylbewerberin ein, sich bis zur Entscheidung über den Asylantrag in der Bundesrepublik aufzuhalten (Bundesverwaltungsgericht , Urteil vom 19. Mai 1981 - 1 C 168.79). Eine Strafanzeige ist eine Mitteilung eines Verdachtes einer Straftat an die zuständigen Behörden mit der Anregung zu prüfen, ob ein Verfahren einzuleiten ist. Negative Auswirkungen auf das vor dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge anhängige Asylverfahren kann nur eine rechtskräftige Verurteilung haben. 3. Wie ist der derzeitige Stand der Ermittlungen? Die Ermittlungen werden derzeit in der Kriminalkommissariat-Außenstelle Ueckermünde geführt.