Der Minister für Inneres und Sport hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 10. November 2015 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/4631 6. Wahlperiode 11.11.2015 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Tino Müller, Fraktion der NPD Polizeieinsatz in Ferdinandshof am 15.07.2015 und ANTWORT der Landesregierung Am 15.07.2015 kam es in Ferdinandshof zu einem Polizeieinsatz. Eine 73-Jährige wurde von zwei Tätern überfallen. 1. Welche Erkenntnisse besitzt die Landesregierung über den oben genannten Einsatz? a) Wie erfolgte die Alarmierung der Polizei und wie viele Zeugen gibt es für den Vorfall? b) Wie viel Zeit verging von der Alarmierung bis zum Eintreffen der Einsatzkräfte am Tatort? c) Wie viele Einsatzkräfte und Fahrzeuge waren wie lange im Einsatz? Die Fragen 1, a), b) und c) werden zusammenhängend beantwortet. Nach hier vorliegenden Erkenntnissen haben zwei 30- bis 35-jährige nicht deutsch sprechende Personen einer 72-jährigen Frau am 15.07.2015 in Ferdinandshof einen Einkaufsbeutel entrissen. Die Information an die Polizei erfolgte erst eine Stunde nach dem Vorfall durch die Geschädigte über Notruf. Der Polizei sind keine Zeugen bekannt. Der Notruf ging um 13:13 Uhr ein. Die Einsatzkräfte erreichten um 13:46 Uhr die Wohnanschrift der Geschädigten . Ein Funkstreifenwagen mit zwei Polizeivollzugsbeamten war bis 14:50 Uhr vor Ort. Drucksache 6/4631 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 2. Welche Informationen liegen über Wohnort, Herkunft, Alter, Geschlecht, Nationalität (Aufenthaltsstatus), Vorstrafen, sonstige besondere Merkmale eventueller Beteiligter/Verdächtiger/Täter vor? Keine. 3. Wie ist der derzeitige Stand der Ermittlungen oder gab es bereits diesbezügliche Anzeigen/Gerichtsverhandlungen? Wenn ja, zu welchem Ergebnis führten diese? Die Ermittlungen der Polizei wurden ohne Täterhinweise abgeschlossen. Der Vorgang wurde an die Staatsanwaltschaft Neubrandenburg übergeben. Das Verfahren ist gemäß § 170 Absatz 2 Strafprozessordnung eingestellt worden, da die Täter nicht ermittelt worden sind.