Der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 10. November 2015 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/4633 6. Wahlperiode 11.11.2015 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Johannes Saalfeld, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Vergütung von Lehraufträgen an den Hochschulen des Landes und ANTWORT der Landesregierung Der Hauptpersonalrat (K) beim Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern formuliert in seinem Beschluss „Positionen des Hauptpersonalrates (K) zu prekären Beschäftigungsverhältnissen an den Hochschulen“ vom 22.03.2013 folgende Position zur Vergütung von Lehraufträgen: „Wie beim Kanzler-Personalräte-Treffen am 31.01.2013 in Rostock einvernehmlich erarbeitet, ist die Lehrbeauftragtenvergütung bei Honorierung der Vor- und Nachbereitungszeiten am dreifachen Stundensatz TV-L E 13 gemäß Gebührenerlass des Finanzministeriums zu orientieren.“ Die in der „Richtlinie über die Vergabe von Lehraufträgen“ durch den Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur festgelegten Vergütungssätze liegen bisher deutlich darunter. 1. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung seit 2013 getroffen, um die Vergütung der Lehraufträge zu verbessern? Im Kontext hochschulpolitischer Maßnahmen hat die Landesregierung beschlossen, die Vergütungshöchstsätze anzuheben. Ergänzend wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen. Drucksache 6/4633 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 2. Welche zusätzlichen Kosten entstünden schätzungsweise in den Jahren 2016 und 2017, wenn die Höhe der Vergütung dem dreifachen Stundensatz TV-L E 13 gemäß Gebührenerlass des Finanzministeriums entsprechen würde? Die Frage kann auf der Grundlage der der Landesregierung vorliegenden Daten nicht beantwortet werden. Die Ermittlung der erforderlichen Daten kann in der vorgegebenen Zeit auch durch die Hochschulen bei vertretbarem Aufwand nicht geleistet werden, da die Beantwortung eine händische Auswertung aller Lehraufträge erfordern würde. Es liegen jedoch lediglich die Anzahl der Lehrbeauftragten und nicht die Anzahl der vergebenen Lehraufträge vor. Derzeit sind 930 Lehrbeauftragte an den Hochschulen des Landes beschäftigt. Zur Erfassung aller Lehraufträge müssten die ermittelten abgerechneten Stunden zu einer Bezugsgröße für das Jahr 2014 zusammengefasst werden. Daran anschließend müsste für die Jahre 2016 und 2017 prognostiziert werden, in welchem Umfang Lehraufträge wohl zu erwarten sind. Dies kann mangels valider Daten kaum hinreichend bestimmt werden. Aufgrund dieser sehr unsicheren Datenlage kann eine belastbare Aussage über eine mögliche Kostensteigerung nicht vorgenommen werden. 3. Plant die Landesregierung, den Hochschulen zusätzliche Mittel für eine bessere Vergütung der Lehraufträge zur Verfügung zu stellen und wenn ja, in welcher Höhe? Ja. Die mit der Erhöhung der Vergütungssätze verbundenen Mehrkosten werden durch die Hochschulen im Rahmen ihrer Budgets, die in den kommenden Haushaltsjahren deutlich aufgestockt werden sollen, aufgefangen. 4. Plant die Landesregierung eine Änderung der „Richtlinie über die Vergabe von Lehraufträgen“ und eine Anhebung der darin aufgeführten Vergütungssätze? a) Wenn ja, bis wann und mit welchen inhaltlichen Änderungen? b) Wenn nicht, warum nicht? Zu 4 und a) Ja, jedoch ist die Meinungsbildung der Landesregierung, auch zu den erfragten Details, noch nicht abgeschlossen. Zu b) Entfällt.