Die Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 10. November 2015 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/4635 6. Wahlperiode 11.11.2015 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Jürgen Suhr und Silke Gajek, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Beförderung von Kindern zu Kindertagesstätten und ANTWORT der Landesregierung Aus verschiedenen Landkreisen und Kommunen gibt es Hinweise auf personelle und räumliche Engpässe in Kindertagesstätten und Horten (etwa Ostseezeitung vom 21. Oktober 2015). Dies führt an einzelnen Einrichtungen zur zeitweiligen Überschreitung der gesetzlich vorgeschriebenen Betreuungsschlüssel, während gleichzeitig in anderen Einrichtungen freie Plätze existieren, welche jedoch häufig für die Kinder und ihre Eltern nicht oder nur sehr schwer erreichbar sind. Ein in diesem Zusammenhang offensichtlich bestehendes Problem ist die ungeklärte Finanzierung zur Übernahme der entstehenden Fahrtkosten. Dies gilt für Kinder von Asylsuchenden und Deutschen gleichermaßen. 1. Hat die Landesregierung Kenntnis von diesem Problem? Falls ja, wie beurteilt sie die Situation kurz-, mittel- und langfristig? 2. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, um zu einer ausgleichenderen Verteilung von Kindern auf Horte und Kindertagesstätten zu gelangen? 3. Welche Möglichkeiten haben Landkreise zur Finanzierung der Beförderungskosten von Kindern zu entfernt gelegenen Kindertagesstätten aus Sicht der Landesregierung? 4. Welche Möglichkeiten der Unterstützung für eine Beförderung von Kindern zu entfernt gelegenen Kindertagesstätten sieht die Landesregierung ? Drucksache 6/4635 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 5. Plant die Landesregierung in diesem Zusammenhang eine finanzielle Unterstützung für die Gebietskörperschaften? Die Fragen 1 bis 5 werden zusammenhängend beantwortet. Fragen im Zusammenhang mit der Finanzierung von Beförderungskosten zur Kindertageseinrichtung sind bisher in ganz allgemeiner Art an das Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales herangetragen worden. Konkrete Probleme sind nicht bekannt. Die Beförderung von Kindern zur Kindertageseinrichtung ist im Kindertagesförderungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern nicht geregelt und inhaltlich nicht vorgesehen. Gleiches gilt für die Finanzierung von Beförderungskosten. Für die Beförderung von Kindern zur Kindertageseinrichtung sind die Erziehungsberechtigten zuständig. Eine finanzielle Unterstützung der Landesregierung ist derzeit nicht geplant. Darüber hinaus haben die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe nach § 14 Kindertagesförderungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern im Rahmen ihres Sicherstellungsauftrags bedarfsgerechte Angebote der Kindertagesförderung vorzuhalten und sicherzustellen, dass der Bedarf durch einen den Anforderungen des Kindertagesförderungsgesetzes MecklenburgVorpommern genügenden Bestand von Einrichtungen und Diensten gedeckt wird.