Der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 6. November 2015 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/4637 6. Wahlperiode 09.11.2015 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Torsten Koplin, Fraktion DIE LINKE Zielvereinbarung auf dem Weg zu einem „Staatstheater Nordost“ und ANTWORT der Landesregierung Die Landesregierung hat den Theater tragenden Kommunen des Theaters Vorpommern und der Theater- und Orchester GmbH Neubrandenburg /Neustrelitz gleichlautende Entwürfe für eine Zielvereinbarung in Vorbereitung eines „Staatstheaters Nordost“ vorgelegt, welche als „Angebot“ deklariert von den jeweiligen Kommunalvertretungen bestätigt werden sollten. Abweichend vom Entwurfstext haben der Kreistag Vorpommern-Rügen, die Bürgerschaften Stralsund und Greifswald sowie die Stadtvertretungen Neustrelitz und Neubrandenburg jeweils eigene Bedingungen mit dem Text der Zielvereinbarung verbunden. Lediglich der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte hat durch einen Beschluss seines Kreisausschusses den Entwurfstext mehrheitlich in unveränderter Fassung angenommen. Wertet die Landesregierung, trotz der von einigen Kommunalvertretungen gestellten Bedingungen, die Zielvereinbarung als angenommen? Wenn nicht, wie gedenkt sie im Weiteren zu verfahren? Ausweislich des Wortlauts der Beschlüsse haben die Kreistage, Bürgerschaften und Stadtvertretungen die Landräte, Oberbürgermeister und Bürgermeister mit der Unterzeichnung der Zielvereinbarung unter bestimmten Bedingungen beauftragt. Drucksache 6/4637 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Die Zielvereinbarung wurde nach den Beschlüssen der Kommunen geändert, um bestimmten Anliegen Rechnung zu tragen. Die Zielvereinbarung legt aber nicht nur konsentierte Eckpunkte fest und trifft nicht nur Vereinbarungen über das weitere gemeinsam zu gestaltende Verfahren, sie ist gleichzeitig auch Voraussetzung für die kurzfristige Gewährung etwaiger beantragter Soforthilfen und für die vollständige Auszahlung der Landeszuschüsse gemäß dem Auszahlungserlass für die Jahre 2014 und 2015. Die Landesregierung wird gegenüber den Kommunen zu den einzelnen Bedingungen schriftlich Stellung nehmen und diese auffordern, die angepasste Zielvereinbarung auch zwecks Absicherung des laufenden Betriebes und zur Abwendung weiterer erheblicher finanzieller Schwierigkeiten der Theater- und Orchestergesellschaften mit enger Fristsetzung zu unterzeichnen. Der Vorbehalt gegenteiliger Beschlüsse der kommunalen Gremien ist in die Zielvereinbarung aufgenommen worden.