Der Minister für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 10. April 2012 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/464 6. Wahlperiode 30.04.2012 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Henning Foerster, Fraktion DIE LINKE Übergriffe auf Bahnbeschäftigte in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Anfang März 2012 forderte die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft mehr Anstrengungen für die Sicherheit in öffentlichen Verkehrsmitteln und sah bezüglich der Verringerung von Übergriffen auf Bahnpersonale vor allem die Bundesländer in der Pflicht. 1. Wie viele Übergriffe gab es in den Jahren 2006 bis 2011 im Land Mecklenburg-Vorpommern auf Bahnpersonale der unterschiedlichen Anbieter (bitte jahresbezogen auflisten)? Übergriffe auf Bahnbeschäftigte werden in der Polizeilichen Kriminalstatistik nicht gesondert erfasst. Daher liegt kein entsprechend aufbereitetes Datenmaterial vor. Eine Umfrage unter den im Land tätigen Eisenbahnverkehrsunternehmen ergab folgende Ergebnisse: Von der DB Regio AG wurden folgende Angaben unterteilt nach Kalenderjahren übermittelt: 2006 13 Vorfälle, davon rund 70 Prozent im Zeitraum von 06:00 bis 18:00 Uhr Schwerpunktstrecken: RE 1* und RE 6* Bestreifung von Sicherheitskräften in den Zügen mit zirka 19.000 Stunden pro Jahr 2007 17 Vorfälle, davon rund 50 Prozent im Zeitraum von 06:00 bis 18:00 Uhr Schwerpunktstrecken: RE 1* und S-Bahn Rostock Bestreifung von Sicherheitskräften in den Zügen mit zirka 19.700 Stunden pro Jahr Drucksache 6/464 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 2008 7 Vorfälle, davon rund 60 Prozent im Zeitraum von 06:00 bis 18:00 Uhr Schwerpunktstrecken: RE 1* und RE 6* Bestreifung von Sicherheitskräften in den Zügen mit zirka 19.500 Stunden pro Jahr 2009 13 Vorfälle, davon rund 20 Prozent im Zeitraum von 06:00 bis 18:00 Uhr Schwerpunktstrecken: RE 1* und RE 5* Bestreifung von Sicherheitskräften in den Zügen mit zirka 16.100 Stunden pro Jahr 2010 15 Vorfälle, davon rund 30 Prozent im Zeitraum von 06:00 bis 18:00 Uhr Schwerpunktstrecken: S-Bahn Rostock, RE 3* und RE 9* Bestreifung von Sicherheitskräften in den Zügen mit zirka 16.100 Stunden pro Jahr; im vierten Quartal zusätzlich 8.800 Stunden im Rahmen der Kunden- und Qualitätsoffensive 2011 9 Vorfälle, davon rund 60 Prozent im Zeitraum von 06:00 bis 18:00 Uhr Schwerpunktstrecken: RE 6* und RE 9* Bestreifung von Sicherheitskräften in den Zügen mit zirka 16.100 Stunden pro Jahr und zusätzlich noch 13.700 Stunden im Rahmen der Kunden- und Qualitätsoffensive * RegionalExpress (RE)-Linien: RE 1: (Hamburg Hauptbahnhof -) Schwerin Hauptbahnhof - Rostock Hauptbahnhof RE 3: Stralsund - Pasewalk (- Berlin) RE 5: (Rostock/Stralsund - Neustrelitz (-Berlin) RE 6: (Lübeck -) Herrnburg - Grambow (- Stettin) RE 9: Rostock Hauptbahnhof - Stralsund - Sassnitz/Binz Die Usedomer Bäderbahn hat von insgesamt drei Vorfällen berichtet (einer im Jahr 2007 und zwei im Jahr 2011) ohne weitere konkrete Angaben. Die anderen im Land tätigen Eisenbahnverkehrsunternehmen haben von derartigen Vorfällen nicht berichtet. 2. Waren im Zusammenhang mit derartigen Übergriffen in den Jahren 2006 bis 2011 Schwerpunkte (zeitlich z. B. in den Morgen- und Abendstunden, anlassbezogen z. B. Fußballspiele oder andere Großereignisse , regional z. B. in und um Rostock) zu beobachten und wie wurde vonseiten des Landes darauf reagiert (bitte jahresbezogen auflisten )? Es wird auf die Antworten zu den Fragen 1, 5 und 6 verwiesen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/464 3 3. Inwieweit sieht die Landesregierung die Notwendigkeit präventiver Maßnahmen, z. B. durch eine durchgehende Besetzung von Zügen mit Personal? Entsprechende präventive Maßnahmen erscheinen aus Sicht der Landesregierung zweckmäßig und sind demgemäß in den meisten Verkehrsverträgen mit den Eisenbahnverkehrsunternehmen vereinbart. Zur Erhöhung der subjektiven Sicherheit wurde zum Beispiel auch mit allen Eisenbahnverkehrsunternehmen im Land vereinbart, dass Bediensteten der Landes- und Bundespolizei in Uniform in allen Nahverkehrszügen im Land Mecklenburg-Vorpommern Freifahrt gewährt wird. 4. Wie beurteilt die Landesregierung die Forderung der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft nach einem Einsatz von möglichst zwei Zugbegleitern zur Erhöhung der Sicherheit von Personal und Fahrgästen? In Mecklenburg-Vorpommern ist aufgrund der Rahmenbedingungen (zum Beispiel Zugstärken, Verkehrsaufkommen) in der Regel der Einsatz von einem Zugbegleiter beziehungsweise einer Zugbegleiterin pro Zug ausreichend. Die Zugbegleiterin beziehungsweise der Zugbegleiter steht darüber hinaus in Kontakt zur Triebfahrzeugführerin beziehungsweise zum Triebfahrzeugführer. Als wirkungsvoll werden neben der Personalanzahl auch Qualifikation und Weiterbildung (Deeskalationstraining und so weiter) des Zugbegleitpersonals angesehen. Ebenso werden technische Maßnahmen, wie die Videoüberwachung in den Fahrzeugen, weiter vorangetrieben. Allerdings haben vor allem personelle Maßnahmen erhebliche finanzielle Belastungen zur Folge, die im Rahmen der Verkehrsverträge dargestellt werden müssten. 5. Falls der generelle Einsatz von mindestens zwei Zugbegleitern mit Blick auf die Auslastung der Züge im SPNV nicht darstellbar erscheint, ist aus Sicht der Landesregierung eine Verstärkung des Personals mit Blick auf die unter Frage 2 angefragten Schwerpunkte denkbar? Vorhersehbare Ereignisse, wie zum Beispiel Großveranstaltungen, finden bei der Personalplanung und -disposition der Eisenbahnverkehrsunternehmen entsprechend Berücksichtigung. Es erfolgt in solchen Fällen zudem eine enge Zusammenarbeit mit der Bundes- und Landespolizei. Drucksache 6/464 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 6. Welche Rolle spielte die Besetzung der Züge mit Bahn- und/oder zusätzlichem Sicherheitspersonal bei Vergabeentscheidungen im SPNV in den vergangenen Jahren und welche Rolle soll sie nach Auffassung der Landesregierung in Mecklenburg-Vorpommern künftig spielen? Bei der Vergabe neuer Schienenpersonennahverkehrsverträge im Wettbewerb sind Anforderungen zum Einsatz von Sicherheitspersonal bereits seit längerem Standard. Es werden dabei sowohl ein Mindestumfang als auch Einsatzzeiten (vorrangig in den Abendstunden) definiert. Der Einsatz des Sicherheitspersonals erfolgt neben der S-Bahn Rostock, wo in der Regel kein Zugbegleitpersonal zum Einsatz gelangt, auch zunehmend auf Linien, auf denen eine Zugbegleiterquote von 100 Prozent vereinbart ist.