Der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 27. November 2015 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/4667 6. Wahlperiode 30.11.2015 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Ulrike Berger, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Auszahlung der Zuweisungen an die Theater und Orchester des Landes und ANTWORT der Landesregierung Gemäß Auszahlungserlass des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur für Zuweisungen an Theater und Orchester hat sich das Land das Recht vorbehalten, zehn Prozent der errechneten Zuweisungsbeträge für die Theater einzubehalten, sofern die Theaterträger einer Zielvereinbarung des Landes nicht zustimmen. 1. Wie hoch sind die Fördermittel, die durch das Land in diesem Jahr für die Theater ausgezahlt wurden und zu welchem Zeitpunkt erfolgten jeweils die Teilauszahlungen (bitte jeweils mit Angabe der Höhe der Teilauszahlungen)? Auf der Grundlage des Auszahlungserlasses des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur für Zuweisungen an Theater und Orchester wurden in diesem Jahr Fördermittel in folgender Höhe ausgezahlt: Stadt Neubrandenburg: 1. Rate: 1.519.712,21 Euro, Anweisung am 05.01.2015, 2. Rate: 1.519.712,21 Euro, Anweisung am 05.04.2015, 3. Rate: 1.519.712,21 Euro, Anweisung am 06.07.2015, 4. Rate: 262.500,00 Euro, Anweisung am 14.10.2015, 5. Rate: 754.327,32 Euro, Anweisung am 15.10.2015. Drucksache 6/4667 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Hansestadt Rostock: 1. Rate: 1.486.356,52 Euro, Anweisung am 05.01.2015, 2. Rate: 1.486.356,52 Euro, Anweisung am 05.04.2015, 3. Rate: 1.486.356,52 Euro, Anweisung am 06.07.2015, 4. Rate: 312.500,00 Euro, Anweisung am 14.10.2015, 5. Rate: 704.313,91 Euro, Anweisung am 19.10.2015. Landeshauptstadt Schwerin: 1. Rate: 1.532.904,35 Euro, Anweisung am 05.01.2015, 2. Rate: 1.532.904,35 Euro, Anweisung am 05.04.2015, 3. Rate: 1.532.904,35 Euro, Anweisung am 06.07.2015, 4. Rate: 1.532.904,35 Euro, Anweisung am 14.10.2015. Hansestadt Stralsund: 1. Rate: 1.686.026,91 Euro, Anweisung am 05.01.2015, 2. Rate: 1.686.026,91 Euro, Anweisung am 05.04.2015, 3. Rate: 1.686.026,91 Euro, Anweisung am 06.07.2015, 4. Rate: 312.500,00 Euro, Anweisung am 14.10.2015, 5. Rate: 824.116,15 Euro, Anweisung am 15.10.2015. 2. Welche Abweichungen ergaben sich dabei von den Berechnungen in Anlage 2 des Auszahlungserlasses, und was waren die genauen Gründe für die Abweichungen? Folgende Anteile an der Zuweisung sind gemäß Anlage 2 des Auszahlungserlasses für die jeweiligen Zuwendungsempfänger vorgesehen: Empfänger Gesamtzuweisung in Euro Stadt Neubrandenburg (gesamt) - davon Theater und Orchester GmbH - davon Güstrow - davon Deutsche Tanzkompanie 6.078.848,87 5.028.848,87 100.000,00 950.000,00 Hansestadt Rostock (gesamt) - davon Volkstheater Rostock - davon Wismar - davon Parchim 5.945.426,09 4.695.426,09 100.000,00 1.150.000,00 Landeshauptstadt Schwerin 6.131.617,40 Hansestadt Stralsund (gesamt) - davon Theater Vorpommern - davon Vorpommersche Landesbühne Anklam 6.744.107,64 5.494.107,64 1.250.000,00 Von den Berechnungen in Anlage 2 des Auszahlungserlasses ist nicht abgewichen worden. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/4667 3 3. Für welche Theater wurde bisher nur der Grundbetrag von 90 Prozent der Fördersumme gewährt? Aus welchen Gründen erfolgte das Einbehalten der übrigen zehn Prozent ? Die in der Antwort zu Frage 1 aufgeführten Raten der Städte Neubrandenburg, Rostock und Schwerin entsprechen jeweils einem Viertel der Gesamtzuweisung an die jeweilige kommunale Trägerin des Mehrspartentheaters. Nach der Auszahlung der 3. Rate wurden folgende Beträge überwiesen: An die Stadt Neubrandenburg wurden am 14.10.2015 in einer 4. Rate vorab das letzte Viertel des Pauschalbetrages für das Ernst-Barlach-Theater Güstrow (25.000,00 Euro) und für die Deutsche Tanzkompanie (237.500,00 Euro) ungekürzt zur Auszahlung angewiesen (gesamt: 262.500,00 Euro) und am 15.10.2015 eine um zehn Prozent gekürzte Rate für die Theater und Orchester GmbH Neubrandenburg/Neustrelitz (754.327,32 Euro). Zehn Prozent der Zuweisung für die Theater und Orchester GmbH Neubrandenburg /Neustrelitz wurden zunächst einbehalten, da die Theater tragenden Kommunen nicht allen Pflichten aus der Zielvereinbarung zwischen den Städten Neubrandenburg, Neustrelitz und dem Landkreis Mecklenburgische Seenplatte und dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur 2014/2015 nachgekommen sind. Zu den standortbezogenen Zielstellungen gehörte auch die Vorlage einer mit den Stadtvertretungen und mit dem Kreistag abgestimmten Position zu den gemeinsam verhandelten Ergebnissen der Untersuchung . Das Eckwertepapier, das die kommunalen Träger und das Land am 12.12.2014 abschließend verhandelt haben, war Ausgangslage der notwendigen Positionierungen. Jedoch haben die Stadtvertretungen von Neubrandenburg und von Neustrelitz und der Kreistag Mecklenburgische Seenplatte dem Eckwertepapier nicht einheitlich zugestimmt. Im Beschluss der Stadtvertretung von Neustrelitz wurden das Eckwertepapier lediglich zur Kenntnis genommen und der Bürgermeister der Stadt Neustrelitz ermächtigt, Verhandlungen mit dem Land und mit den Gesellschaftern des Theaters Vorpommern zu führen mit dem Ziel, Möglichkeiten und Detailfragen für eine Fusion zum Staatstheater Nordost zu eruieren. Im Weiteren wurden der Oberbürgermeister der Stadt Neubrandenburg, der Bürgermeister der Stadt Neustrelitz und der Landrat des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte jeweils beauftragt, parallel zu den Verhandlungen auf der Grundlage des METRUM-Berichtes und der verhandelten Eckpunkte zu prüfen, ob ein Autonomie-Model für die Theater und Orchester GmbH (beispielsweise das SOLIDAR-Modell) umsetzungsfähig ist und seitens des Landes mitgetragen wird. Aus der Sicht der Landesregierung lag darin nicht eine verbindliche gemeinsame Position der Kommunen. Die Verhandlungen mit den Trägern sind erneut aufgenommen worden. Drucksache 6/4667 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat den Trägern mitgeteilt, dass es die Zielvereinbarung zwischen den Theater tragenden Kommunen der Theater und Orchester GmbH Neubrandenburg/Neustrelitz, den Theater tragenden Kommunen des Theaters Vorpommern und dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur (im Folgenden: Zielvereinbarung TOG/TVP 2016) als gemeinsame abgestimmte Position der Theater tragenden Kommunen anerkennen wird und die Frist für die Vorlage bis nach dem 31.10.2015 verlängert. Nach der grundsätzlichen Zustimmung durch die Stadtvertretungen und durch den Kreistag der Kommunalen Träger ist die Zielvereinbarung TOG/TVP 2016 geändert und den Kommunen zugesandt worden. Die Stadt Neubrandenburg und der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte haben die Zielvereinbarung TOG/TVP 2016 unterschrieben und vorab per E-Mail übersandt. Die Unterzeichnung durch die Stadt Neustrelitz ist erfolgt, das Original liegt vor. Nach der Unterzeichnung und Übersendung der Originale wird das Land die Auszahlung der letzten zehn Prozent der Zuweisungssumme vornehmen. An die Hansestadt Stralsund sind am 14.10.2015 vorab das letzte Viertel des Pauschalbetrages für die Vorpommersche Landesbühne Anklam (312.500,00 Euro) ungekürzt und am 15.10.2015 eine um 10 Prozent gekürzte Rate für das Theater Vorpommern (824.116,15 Euro) zur Auszahlung angewiesen worden. Der Grund für den Einbehalt der letzten zehn Prozent der Zuweisung für das Theater Vorpommern liegt auch hier in der Nichtvorlage einer mit den Bürgerschaften und mit dem Kreistag abgestimmten Position zu den gemeinsam verhandelten Ergebnissen der Untersuchung . Die geänderte Zielvereinbarung TOG/TVP 2016 wurde vom Landkreis Vorpommern-Rügen, von der Universitäts- und Hansestadt Greifswald und von der Hansestadt Stralsund unterschrieben und im Original zugesandt. Vorgesehen ist, dass das Land die Auszahlung nunmehr kurzfristig veranlassen wird. An die Hansestadt Rostock sind am 14.10.2015 vorab das letzte Viertel des Pauschalbetrages für das Theater Wismar (25.000,00 Euro) und für das Mecklenburgische Landestheater Parchim (287.500,00 Euro) ungekürzt zur Auszahlung angewiesen worden (gesamt: 312.500,00 Euro); am 19.10.2015 in einer 5. Rate der um zehn Prozent der Zuweisungssumme für das Jahr 2015 gekürzte Betrag für das Volkstheater Rostock (704.313,91 Euro). Gemäß den am 23.10.2014 und den am 06.05.2015 abgeschlossenen Zielvereinbarungen zwischen dem Land Mecklenburg-Vorpommern und der Hansestadt Rostock erfolgt eine Auszahlung der verbliebenen zehn Prozent dann, wenn die gemeinsam vereinbarten Schritte auch vollzogen worden sind. Hierzu zählt, dass mit dem 01.01.2016 erste Schritte zur Umsetzung des Zukunftssicherungskonzeptes für das Volkstheater Rostock einzuleiten sind. Dies wiederum setzt voraus, dass spätestens im Dezember 2015 durch Gesellschafterbeschluss entsprechende Maßnahmen verbindlich festgelegt werden. Bislang liegen dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur zwar Konsolidierungsvarianten seitens des Theaters vor, jedoch keine abschließende Meinungsbildung der Hansestadt Rostock als Trägerin des Theaters. An die Landeshauptstadt Schwerin ist die 4. Rate am 14.10.2015 ungekürzt zur Auszahlung angewiesen worden. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/4667 5 4. Ist eine nachträgliche Auszahlung der einbehaltenen zehn Prozent der festgelegten Zuweisungssumme für das Jahr 2015 nach dem 31. Dezember 2015 möglich und gegebenenfalls vorgesehen? Die Mittel für die Theater und Orchester sind laut Haushaltsplan Mecklenburg-Vorpommern 2014/2015 in das nächste Haushaltsjahr übertragbar. Sofern Mittel im Jahr 2015 nicht ausgezahlt werden, kann das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur beim Finanzministerium einen Antrag auf Bildung eines Haushaltsrestes stellen, der im Jahr 2016 zur Auszahlung kommen kann. 5. Welche Auswirkungen auf die Theaterstrukturreform sieht die Landesregierung, wenn Theater aufgrund des Einbehalts der zehn Prozent Landesfördermittel Insolvenz anmelden müssen? Die Auszahlung der letzten zehn Prozent der Zuweisung würde nur dann nicht erfolgen, wenn sich die Theater beziehungsweise deren Träger und die kommunalen Vertretungen zuvor entschlossen haben, sich nicht den geschlossenen Zielvereinbarungen entsprechend am landesweiten Umstrukturierungsprozess zu beteiligen und die Alternativen „Autonomie“ und „Teilautonomie“ des Eckwertepapieres vom 12.12.2014 wählen. In diesem Fall verbleibt die Zuständigkeit für die Theater und Orchester vollständig bei den zuständigen Theaterträgern. Der Umstrukturierungsprozess wird dann nicht wie derzeit geplant durchgeführt werden können, sodass weitere standortbezogene Strukturanpassungen in Eigenverantwortung der Träger erforderlich sein werden. Diese Variante erscheint angesichts der aktuellen Entwicklung derzeit jedoch unrealistisch.