Die Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 23. November 2015 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/4676 6. Wahlperiode 24.11.2015 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Jacqueline Bernhardt, Fraktion DIE LINKE Verwendung der frei verfügbaren Bundesmittel infolge des Wegfalls des Betreuungsgeldes und ANTWORT der Landesregierung 1. Wie viele Gelder wird Mecklenburg-Vorpommern in den Jahren 2016, 2017 und 2018 seitens des Bundes erhalten, die infolge der festgestellten Verfassungswidrigkeit des Betreuungsgeldes auf Bundesebene frei geworden sind? Die Antwort ist der nachfolgenden Übersicht zu entnehmen: 2016 2017 2018 6.479.000 Euro 14.794.000 Euro 16.629.000 Euro 2. Wie viele Mittel sind davon in den Jahren 2016, 2017 und 2018 durch bereits bewilligte Anträge auf Betreuungsgeld in MecklenburgVorpommern gebunden? Keine. Drucksache 6/4676 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 3. Wie und in welchem zeitlichen Rahmen plant die Landesregierung, mit den restlichen, frei verfügbaren Mitteln zu verfahren? Die in der Antwort zu Frage 1 genannten Mittel werden in den Jahren 2016 bis 2018 für die Verbesserung der Kindertagesförderung in Mecklenburg-Vorpommern eingesetzt. 4. Zu welchen Teilen bleiben die Mittel auf Landesebene bzw. werden auf die Landkreise und kreisfreien Städte bzw. Wohnsitzgemeinden verteilt? Die Mittel werden den Kommunen entsprechend der aktuellen Lastenverteilung zwischen Land und Kommunen bei der Finanzierung nach dem Kindertagesförderungsgesetz (KiföG M-V) als Zuweisung zur Verfügung gestellt werden. Unter Zugrundelegung dieser Finanzierungsanteile und bei Berücksichtigung der anteiligen Elternbeitragsübernahmen ergibt sich ein Finanzierungsverhältnis von 30 vom Hundert für das Land und 70 vom Hundert für die Landkreise und kreisfreien Städte. Die Landkreise geben 50 vom Hundert der ihnen zugewiesenen Mittel an die Wohnsitzgemeinden weiter. 5. Zu welchem Zweck sollen die Mittel auf Landesebene bzw. bei den Landkreisen/kreisfreien Städten bzw. Wohnsitzgemeinden eingesetzt werden und auf welcher rechtlichen Grundlage (beispielsweise für Investitionen oder für die Qualitätssicherung)? Die Mittel sind für die Verbesserung der Kindertagesförderung einzusetzen. Die Verteilung vom Land an die Landkreise und kreisfreien Städte und von den Landkreisen an die Wohnsitzgemeinden erfolgt jeweils nach einem Schlüssel, der der zusätzlichen Inanspruchnahme durch alle Kinder (Vollzeitäquivalente) entspricht.