Die Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 29. November 2015 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/4678 6. Wahlperiode 30.11.2015 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Karen Stramm, Fraktion DIE LINKE Arbeitsmedizinische Untersuchungen und ANTWORT der Landesregierung Aus den Antworten der Landesregierung auf meine Kleinen Anfragen auf den Drucksachen 6/3692 und 6/4176 ergeben sich Nachfragen. 1. Warum gibt es so große Differenzen zwischen der Zahl der Arbeitsplätze für die Pflichtvorsorgeuntersuchungen durch die Landesregierung und ihre nachgeordneten Behörden und der Zahl der durchgeführten Maßnahmen, insbesondere in den Bereichen des Ministeriums für Arbeit, Gleichstellung und Soziales und des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz (Drucksache 6/4176, Antwort zu Frage 3)? Nicht in jedem Fall sind nach einer durchgeführten Pflichtvorsorgeuntersuchung auch individuelle Arbeitsschutzmaßnahmen notwendig. Drucksache 6/4678 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 2. Warum wird bei der Planung und Durchführung der arbeitsmedizinischen Vorsorgemaßnahmen in den einzelnen Geschäftsbereichen der Landesregierung sowie deren nachgeordneter Behörden bei den Kosten für diese Maßnahmen nicht zwischen Pflichtvorsorge-, Angebots - und Wunschvorsorgemaßnahmen differenziert? Die Umsetzung der Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) dient in ihrer Gesamtheit der Sicherheit und dem Gesundheitsschutz der Beschäftigten. Eine Differenzierung bei der Veranschlagung der Kosten für die einzelnen nach der Verordnung durchzuführenden Maßnahmen ist deshalb nicht geboten und im Einzelnen auch nicht möglich. 3. Warum werden die entsprechenden Zahlen in den einzelnen Geschäftsbereichen „nicht oder so unterschiedlich erhoben und veranschlagt , dass eine einheitliche Darstellung speziell für die Pflichtvorsorgeuntersuchungen bzw. Pflichtvorsorgemaßnahmen nicht möglich ist“ (Drucksache 6/4176, Antworten zu den Fragen 4 und 5)? Die Umsetzung der Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) unterliegt der jeweiligen Zuständigkeit der Ressorts. Sie entscheiden auch darüber, in welcher Form sie durchgeführte Pflichtvorsorgeuntersuchungen beziehungsweise Pflichtvorsorgemaßnahmen dokumentieren. 4. Wie erklärt die Landesregierung die großen Kostenunterschiede von 33 bis 1.000 Euro pro Pflichtvorsorgemaßnahme (Drucksache 6/4176, Antworten zu den Fragen 4 und 5)? In Abhängigkeit vom individuellen Arbeitsplatz und dem Ergebnis der Pflichtvorsorgeuntersuchung sind Maßnahmen unterschiedlicher Komplexität zum Schutz der Beschäftigten erforderlich. Daraus ergeben sich die großen Kostenunterschiede. 5. Welche Kosten sind der Landesregierung und ihren nachgeordneten Behörden durch arbeitsmedizinische Betreuungsmaßnahmen, die durch externe Anbieter erbracht wurden, in den letzten zehn Jahren in den einzelnen Geschäftsbereichen entstanden? Auf die in Anlage 1 dargestellte Tabelle wird verwiesen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/4678 3 Anlage 1 Kosten für die arbeitsmedizinische Betreuung (in Euro) Jahr StK IM JM3 FM WM7 LU4 BM5 EM SM6 2004 1 17.329,122 82.382,96 34.106,06 452,17 3.423,19 24.613,97 2005 1.871,38 14.195,472 89.125,10 23.462,23 5.054,14 14.650,16 23.249,46 2006 2.125,34 23.642,66 81.868,17 37.195,55 1.448,37 41.300,00 17.384,71 26.343,53 2007 1.876,42 22.819,73 85.559,75 29.175,57 3.953,92 41.200,00 42.132,44 25.221,33 11.323,80 2008 1.043,31 18.914,04 80.623,45 26.765,74 47,33 40.800,00 194.663,70 26.517,64 9.700,84 2009 1.730,07 29.779,93 69.647,40 21.372,36 2.162,30 49.700,00 186.651,18 37.795,08 8.831,48 2010 2.472,05 32.081,62 72.802,95 42.530,63 104,53 45.900,00 187.149,10 54.955,96 8.831,48 2011 2.719,04 26.542,77 71.311,44 71.989,67 3.181,67 51.900,00 191.811,51 43.290,16 8.831,48 2012 2.736,17 29.520,57 94.237,19 59.421,74 5.399,05 57.700,00 197.424,71 47.111,80 8.831,48 2013 4.108,80 39.665,45 83.622,37 54.224,37 1.426,21 71.600,00 284.964,89 97.585,55 9.597,84 2014 4.044,94 25.990,88 109.113,67 76.333,47 2.267,80 101.800,00 432.632,92 103.332,56 9.597,84 Abkürzungen: StK Staatskanzlei IM Ministerium für Inneres und Sport JM Justizministerium FM Finanzministerium WM Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus LU Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz BM Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur EM Ministerium für Energie. Infrastruktur und Landesentwicklung SM Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales Drucksache 6/4678 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 Anmerkungen 1 Eine Aussage zu der Kostenhöhe in 2004 kann aufgrund der abgelaufenen Aufbewahrungsfrist nicht mehr getroffen werden. 2 In der tabellarischen Übersicht fehlen die Kosten für das heutige Landesamt für innere Verwaltung für die Jahre 2004 und 2005. Das Landesamt besteht erst seit dem 01.01.2006. Für die beiden vorhergehenden Jahre konnten aufgrund der Kurzfristigkeit keine entsprechenden Daten erhoben werden. 3 In der beigefügten Tabelle sind nur die Jahresgesamtkosten für die sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung des JM und der nachgeordneten Behörden aufgeführt. Eine detaillierte Aufteilung der Kosten wäre nur mit einem unverhältnismäßig hohen, im Rahmen der Beantwortung einer Kleinen Anfrage nicht zu leistenden Zeitaufwand möglich. Jede Behörde müsste die Rechnungen der letzten zehn Jahre einzeln durchsehen (allein für das JM wären das pro Jahr ca. 40 Rechnungen), um die Kosten ermitteln zu können, vorausgesetzt die Rechnungen enthalten überhaupt detaillierte Angaben dazu. 4 Eine Aussage zu der Kostenhöhe in 2004 und 2005 kann auf Grund der abgelaufenen Aufbewahrungsfrist nicht mehr getroffen werden. Im LU selbst und in den Behörden des Geschäftsbereichs wird für arbeitsmedizinische und arbeitssicherheitstechnische Leistungen in der Regel ein Auftragnehmer für beide Leistungsarten zusammen beauftragt. Die Leistungen werden quartals- oder jahresweise abgerechnet, je nach Vertragsbedingungen. In der Rechnungslegung gehen z. T. sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Leistungen ineinander über, sodass eine Auflistung von Betreuungsmaßnahmen generell und über den Zeitraum von zehn Jahren nicht vorgenommen werden kann. Nur sehr wenige Behörden haben die arbeitsmedizinische und arbeitssicherheitstechnische Betreuung getrennt ausgeschrieben, sodass dort einzelne Maßnahmen erfasst werden konnten. 5 Ende 2007 wurde erstmals eine arbeitsmedizinische Betreuung der Lehrkräfte vertraglich gesichert; der Anstieg ab 2013 ist der konsequenteren Umsetzung der gesetzlichen Verpflichtungen aus dem ASiG geschuldet sowie den Auswirkungen aus dem Betrieblichen Gesundheitsmanagement für die Lehrkräfte des Landes. 6 Die Kosten sind ausschließlich im Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) angefallen. Das LAGuS ist zum 01.01.2006 errichtet worden. Pflichtvorsorgeuntersuchungen sind bis zu diesem Zeitpunkt notwendigerweise nur im Landesgesundheitsamt, in den Ämtern für Arbeitsschutz und technische Sicherheit sowie in der Arzneimittelüberwachungs - und -prüfstelle durchgeführt worden. Diesbezügliche Unterlagen liegen dem LAGuS nicht vor. Die Versorgungsverträge mit unterschiedlichen Anbietern sind allesamt im Laufe des Jahres 2006 gekündigt worden, sodass die arbeitsmedizinische Betreuung des LAGuS ab 2007 durch einen Anbieter erfolgte. Mit diesem Vertragspartner ist die Abrechnung nach geleisteten Einsatzzeiten zu einem festen Stundensatz vereinbart worden. Den erhöhten Anforderungen an die Pflichtvorsorge ist mit einem (Abrechnungs-)Faktor von 1,2 Rechnung getragen worden. Die Beträge in der Tabelle weisen jedoch die Gesamtaufwendungen für arbeitsmedizinische Vorsorge inklusive Impfungen für das jeweilige Kalenderjahr aus. 7 Zur Höhe der Ausgaben wird folgende Erläuterung gegeben: In der Kleinen Anfrage 6/3692 wurde abgefragt, welche Kosten durch die Vorsorge in den letzten zehn Jahren entstanden. Die Summe der einzelnen Jahre setzt sich aus den Vorsorgeuntersuchungen G 8 (nur im Jahr 2006) und G 37 (durchgeführt durch Betriebsarzt - externer Anbieter) und der daraus resultierenden Erstattung für Bildschirmarbeitsplatzbrillen zusammen. In der Kleinen Anfrage 6/4678 wurden die Kosten für arbeitsmedizinische Betreuungsmaßnahmen abgefragt, die durch externe Anbieter erbracht wurden. Das sind die o. g. Vorsorgeuntersuchungen.