Die Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 26. November 2015 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/4680 6. Wahlperiode 26.11.2015 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Karen Stramm, Fraktion DIE LINKE Ärztliche Weiterbildung und ANTWORT der Landesregierung Für die ärztliche Weiterbildung zum Facharzt oder darauf aufbauend für eine ärztliche weiterbildende - Spezialisierung zum Facharzt - gibt es Mindestanforderungen, deren Erfüllung von den Weiterbildungsbefugten in Zeugnissen und am Ende durch eine Prüfung vor Beauftragten der jeweiligen Ärztekammern beurteilt wird. 1. Wie hat sich die durchschnittliche Zeit zwischen dem Abschluss der ärztlichen Weiterbildung und der Prüfung vor der Landesärztekammer in Mecklenburg-Vorpommern in den letzten Jahren entwickelt? Nach Angaben der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern beträgt die durchschnittliche Zeitspanne zwischen dem Abschluss der ärztlichen Weiterbildung und der Prüfung vor dem Prüfungsausschuss der Ärztekammer drei Monate. In diesem Zeitraum werden die Unterlagen inhaltlich auf den Nachweis über die Erfüllung der in der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer festgelegten Anforderungen an die ärztliche Weiterbildung geprüft und der Prüfungsausschuss mit einem Prüfungsvorsitzenden und mindestens zwei Fachprüfern einberufen. Drucksache 6/4680 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 2. Wie hat sich die durchschnittliche Spanne zwischen der erfolgreichen Prüfung und der Ausfertigung/Übergabe der Anerkennungsurkunde in den letzten Jahren entwickelt? Nach Angaben der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern erhielten in den Jahren 2013 und 2014 77 Prozent der Kandidaten ihre Anerkennungsurkunde innerhalb von 14 Tagen nach der Prüfung, wobei 54 Prozent der Kandidaten die Anerkennungsurkunde noch am Prüfungstag erhielten. Die durchschnittliche Spanne zwischen der erfolgreichen Prüfung und der Übergabe der Anerkennungsurkunde betrug im Jahr 2014 rein rechnerisch 0,2 Monate. 3. Welchen Einfluss hat die Landesregierung bereits genommen oder welche Maßnahmen plant sie, um die Zeiten zwischen dem Ende der ärztlichen Weiterbildung und der Prüfung bzw. der erfolgreichen Prüfung sowie der Übergabe der Anerkennungsurkunde zu verringern? Aufgrund der Antworten zu den Fragen 1 und 2 plant die Landesregierung nicht, Einfluss auf die dargelegten Bearbeitungszeiten zu nehmen. Im Übrigen übt die Landesregierung nach § 97 des Heilberufsgesetzes lediglich die Rechtsaufsicht über die Ärztekammer aus. Die Beanstandung der Dauer von Bearbeitungszeiten sowie zeitliche Vorgaben, in denen Anträge zu bearbeiten sind, wären regelmäßig Maßnahmen der Fachaufsicht. Beschwerden über zu lange Bearbeitungszeiten bei den Facharztprüfungen oder der Erteilung von Facharztanerkennungsurkunden liegen der Landesregierung nicht vor.