Die Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 26. November 2015 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/4681 6. Wahlperiode 26.11.2015 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Karen Stramm, Fraktion DIE LINKE Arzneimittelentsorgung und ANTWORT der Landesregierung Damit Arzneimittel nicht in das Grundwasser gelangen, sollen sie nicht über die Toilette oder die Spüle entsorgt werden. Das Umweltbundesamt empfiehlt die Rückgabe an Apotheken und Schadstoffsammelstellen. In Mecklenburg-Vorpommern ist die Entsorgung Aufgabe der Landkreise , die ihren Einwohnern sehr unterschiedliche Angebote machen. Während im Landkreis Vorpommern-Greifswald das Umweltamt für die Arzneimittelentsorgung zuständig ist und im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte der Landkreis, ist es im Landkreis Rostock die Abfallbehörde und im Landkreis Ludwigslust-Parchim ein Recyclingbetrieb, um nur einige Varianten zu nennen. 1. Wie bewertet die Landesregierung die Bürgerfreundlichkeit der unterschiedlichen Lösungen, insbesondere für ältere Menschen oder auch Bürger, die auf den öffentlichen Personennahverkehr angewiesen sind? Die Landkreise und kreisfreien Städte in Mecklenburg-Vorpommern haben als öffentlichrechtliche Entsorgungsträger die Abfallentsorgung als Pflichtaufgabe im eigenen Wirkungskreis zu realisieren. Sie entsorgen und verwerten die in ihrem Gebiet anfallenden Abfälle nach Maßgabe der geltenden Rechtsvorschriften. Damit ist die flächendeckende einheitliche Entsorgung von Abfällen aus privaten Haushaltungen im Land gewährleistet, zu denen auch nicht mehr benötigte oder abgelaufene Arzneimittel gehören. Die Abgabe ist über die graue Restmülltonne, das Schadstoffmobil oder den Recyclinghof möglich. Unabhängig davon ist eine Abgabe in einer Vielzahl von Apotheken im Land gegeben. Insofern stehen mehrere sichere Entsorgungswege allen Bürgern problemlos zur Verfügung. Drucksache 6/4681 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 2. Welche Position hat die Landesregierung zur Empfehlung der Rücknahme von Arzneimitteln durch die Apotheken? Die Rücknahme von Arzneimitteln über die Apotheken stellt eine sinnvolle Ergänzung des bestehenden Entsorgungssystems dar. 3. Plant die Landesregierung, auf die Apotheken Einfluss zu nehmen, damit jeder Bürger wohnortnah seine Arzneimittel sachgerecht entsorgen kann (wenn das nicht der Fall sein sollte, welche Gründe sprechen gegen eine entsprechende Einflussnahme)? Es gibt keine rechtlichen Grundlagen, die es der Landesregierung ermöglichen, Einfluss auf die Apotheken des Landes bezüglich der Rücknahme von Arzneimitteln und deren Entsorgung zu nehmen. Das Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales hat in Abstimmung mit der Apothekerkammer des Landes ein Merkblatt zur Entsorgung nicht mehr benötigter oder abgelaufener Arzneimittel erarbeitet. Dies ist auf der Internetseite des Landesamtes für Gesundheit und Soziales veröffentlicht worden. Zusätzlich wird es den Apotheken über das Mitteilungsblatt der Kammer zur Verfügung gestellt, um auf die Notwendigkeit einer sachund fachgerechten Arzneimittelentsorgung hinzuweisen.