Der Minister für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 3. Dezember 2015 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/4696 6. Wahlperiode 04.12.2015 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Dr. Ursula Karlowski, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Stand der Kompensationsmaßnahmen für den Bau der Bundesautobahn A 20 und ANTWORT der Landesregierung Mit den Antworten auf meine Kleine Anfrage (Drucksache 6/3583) wird in der Antwort zu Frage 7 dargestellt, dass in Mecklenburg-Vorpommern für die Bundesautobahn A 20 Kompensationsmaßnahmen mit einer Gesamtfläche von rund 1.600 Hektar noch nicht abgeschlossen wurden. 1. Welchen Umsetzungsstand haben die in der Tabelle zu Frage 7 meiner Kleinen Anfrage (Drucksache 6/3583) als in der Umsetzung befindlich dargestellten Kompensationsmaßnahmen jeweils erreicht? Welche Gründe führen bei jenen Kompensationsmaßnahmen, die bis heute noch nicht umgesetzt sind, jeweils dazu, dass sie noch nicht fertiggestellt werden konnten? Die Tabelle in der Antwort der Landesregierung zu Frage 7 der Kleinen Anfrage auf Drucksache 6/3583 vom 18.02.2015 weist alle Kompensationsmaßnahmen mit „nein (in der Umsetzung)“ aus, die noch nicht das Ende der bauvertraglichen Gewährleistungsfristen erreicht haben beziehungsweise noch nicht in die Unterhaltungspflege abgegeben waren. Tatsächlich sind jedoch 93,7 Prozent der Kompensationskulisse der A 20 auf einer Fläche von insgesamt 5.354,6 Hektar (ha) hergestellt. Einige Flächen befinden sich dabei in einer verlängerten Entwicklungspflege. Sie sind aber gleichwohl bereits im Sinne der Eingriffsregelung des Bundesnaturschutzgesetzes funktionsfähig. Die hergestellten Flächen haben in allen Fällen die erforderlichen bauvertraglichen Abnahmen und Anwuchskontrollen durchlaufen. In mehreren Fällen steht nur noch die Übergabe an den vorgesehen Flächenunterhalter aus, wie zum Beispiel die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) oder die Stiftung für Umwelt und Natur Mecklenburg-Vorpommern (StUN M-V). Drucksache 6/4696 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Die nachfolgende Tabelle aktualisiert den Stand der Umsetzung maßnahmenspezifisch und in Prozentangaben. Bundesautobahn A20 Lübeck – Stettin Realisierungsstand von Kompensationsmaßnahmen (Stand: Fortschreibung 11/2015) Verkehrs - einheit (VKE) Maßnahmenfläche in Hektar (ha) [gerundet] Art der Kompensation umgesetzt Unterhaltung durch Status in Prozent in Hektar BImA StUN M-V Projekt 281 Landesgrenze Schleswig-Holstein/Mecklenburg-Vorpommern bis zum Autobahnkreuz Rostock; Strecke 106,2 km; Kompensationsumfang rund 1.945 ha 281-1 400,0 Landschaftsbau (LaBau), trassennah, trassenfern und Wasserbau, „Maurineniederung “ ja 100 400,0 geplante Übergabe 2016 281-2 305,0 LaBau, trassennah und trassenfern ja 100 305,0 ja 281-3 240,0 LaBau, trassennah, trassenfern und Wasserbau ja 100 240,0 ja 281-4 170,0 LaBau, trassennah, trassenfern und Wasserbau ja 100 170,0 ja 281-5 285,0 LaBau, trassennah und trassenfern, „Reinstorfer See“/„Hopfenbachniederung “ ja 100 285,0 ja 281-6 30,0 LaBau, trassennah ja 100 30,0 ja 180,0 LaBau, trassenfern und Wasserbau „Beke/ Groß Tessiner See“ ja 100 180,0 ja 281-7 35,0 LaBau, trassennah ja 100 35,0 ja 281-7/-8 220,0 LaBau, trassenfern und Wasserbau „Waidbach“ ja 100 220,0 ja 281-8 80,0 LaBau, trassennah, trassenfern und Aufforstung ja 100 80,0 ja Summe 281 1.945,0 100 1.945,0 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/4696 3 VKE Maßnahmenfläche in Hektar (ha) [gerundet] Art der Kompensation umgesetzt Unterhaltung durch Status in Prozent in Hektar BImA StUN M-V Projekt 282 Autobahnkreuz Rostock bis Anschlussstelle (AS) Gützkow; Streckenlänge 88,4 km; Kompensationsumfang rund 1.684 ha 282-1 110,0 LaBau, trassennah und trassenfern ja 100 110,0 ja 282-2 125,0 LaBau, trassennah, trassenfern und Aufforstung „Cammin/ Prangendorf“ mit Forstwegebau ja 100 125,0 ja 280,0 Wasserbau, „Wolfsberger Seewiesen“ teilweise hergestellt - im Bau 50 140,0 geplante Übergabe bis 2019 282-3.1 5,0 LaBau, trassennah ja 100 5,0 ja 180,0 Woldeforst (Schreiadlerhabitat) ja 100 180,0 ja 60,0 LaBau, trassenfern und Wasserbau nein – Planung offen 0 0 geplante Übergabe bis 2019 300,0 Wasserbau, „Polder Rodde“ und „Polder Tannenwiese“ überwieg - end 75 225,0 geplante Übergabe bis 2019 282-4 15,0 LaBau, trassennah und trassenfern ja 100 15,0 geplante Übergabe 2016/ 2017 240,0 LaBau trassenfern und Wasserbau, „Richtenberger See“ ja 100 240,0 Übergabe noch nicht abgeschlossen 150,0 Wasserbau, „Polder Volksdorf“ und „Nossendorf“ ja 100 150,0 geplante Übergabe 2017/2018 282-5 (282- 5.2, -3, - 4) 60,0 LaBau, trassennah, trassenfern und „Behrenshagen“ ja 100 60,0 geplante Übergabe 2016 4,5 Labau, trassenfern Günz ja 100 4,5 geplante Übergabe 2016 282-6 80,0 LaBau, trassennah und trassenfern ja 100 80,0 ja 282-7 75,0 LaBau, trassennah und trassenfern ja 100 75,0 ja Summe 282 1.684,5 83,7 1.409,5 Drucksache 6/4696 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 VKE Maßnahmenfläche in Hektar (ha) [gerundet] Art der Kompensation umgesetzt Unterhaltung durch Status in Prozent in Hektar BImA StUN M-V Projekt 283 AS Gützkow bis AS Strasburg; Streckenlänge 67,7 km; Kompensationsumfang rund 1.908 ha 283-1 42,9 trassenferne Maßnahmenfläche gesamt, ohne 2.1 und 2.2A, 3E und 18.3E (Rückbau und Rekultivierung) sowie 1E, davon ja 100 19,9 geplante Übergabe 2016 _ 4E, 20 ha, noch nicht ausgeführt, Planänderungserfordernis nein 0 20,0 geplante Übergabe 2017 _ 20/2AE, 23AE, 24AE, 30AE, 3,0 ha, Planänderungserfordernis nein 0 3,0 geplante Übergabe 2017 zzgl. 1E, 98,2 ha, Anteil Großer Landgraben 283-2 507,0 Renaturierung Großer Landgraben zwischen Rebelow und Zinzow, _ davon Anteil 283-2, 13E, 313,64 ha, _ einschl. Anteile VKE 283-1, -3 und -4 ja, bis auf Maßnahme Waldsuk - zession 98 496,7 geplante Übergabe 2016 110,3 trassenferne Maßnahmenfläche, einschl. 3G und 7G sowie geschätzter Anteil G2 (Ansaaten außerhalb WSchZ), ohne 13E ja 100 110,3 geplante Übergabe 2016 283-3 84,9 trassenferne Maßnahmenfläche, einschl. GM6, GM7 und MM1, für AM3 Fläche geschätzt (4 m Breite); ohne EM1; davon ja 100 67,7 geplante Übergabe 2015 _ EM2, 17,2 ha, noch nicht ausgeführt, Planänderungserforder nis ja 100 17,2 zzgl. EM1, 49,4 ha, Anteil Großer Landgraben Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/4696 5 VKE Maßnahmenfläche in Hektar (ha) [gerundet] Art der Kompensation umgesetzt Unterhaltung durch Status in Prozent in Hektar BImA StUN M-V Projekt 283 AS Gützkow bis AS Strasburg; Streckenlänge 67,7 km; Kompensationsumfang rund 1.908 ha 283-4 89,2 trassenferne Maßnahmenfläche, einschl. M1, M3, M5- M8, G7 und G9 ja 100 89,2 63,7 zzgl. Rühlower Bach (AE2, aus LAP) einschl. AE1 aus Planänderung zur AS (B197) ja, Entwick - lungspflege 100 117,1 geplante Übergabe 2018 53,4 zzgl. Miltzower/ Golmer Mühlbach (A/E3; LAP) 283-4 ff zzgl. n.n. 7,34 ha, Anteil Großer Landgraben zzgl. E4, 166,91 ha, Anteil Koblentzer See 283-5 26,6 trassenferne Maßnahmenflächen, einschl. M3, G8, G9 und A2 ja 100 26,6 geplante Übergabe 2017 76,8 zzgl. Brohmer Berge (A1) aus LAP ja, Entwick - lungspflege 100 76,8 geplante Übergabe 2017 500,0 Koblenzer See, einschl. Anteile der VKE 283-5 (E1 48,28 ha) sowie 283-4 und 284-1 ja 100 500,0 ja 283-6 310,0 Polder Rustow- Randow ja 100 310,0 ja 12,4 trassenferne Maßnahmenflächen ja 100 12,4 ja B110 (283-6) 4,2 LaBau-Maßnahmen ja 100 4,2 ja B111 (283-6) 27,0 Maßnahmen OU Gützkow ja 100 27,0 ja Summe 283 1.908,4 98,3 1.875,1 Projekt 284 AS Strasburg bis AS Pasewalk Süd; Streckenlänge 20,3 km; Kompensationsumfang rund 160 ha 284-1 160,5 trassenferne Maßnahmenflächen überwieg - end 70 112,0 geplante Übergabe 2019 Drucksache 6/4696 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 6 Projekt 181 AS Pasewalk Süd bis Kreuz Uckermark; Streckenlänge 12,9 km; Kompensationsumfang (Anteil M-V) rund 19 ha 181-2 18,6 trassenferne Maßnahmenflächen „Seegraben“ sowie anteilig 22G, 23G und 24.1G und 24.2G (anteilig M-V) (gesamt inklusive Brandenburg 120 ha) überwieg - end 70 13,0 geplante Übergabe 2019 Gesamt - summe 5.716,9 93,7 5.354,6 Anpassungen in dieser Tabelle zu den VKE 283-1, 283-4, 283-5 ergeben sich aus trassennah gelegenen Maßnahmenflächen. Die verbleibenden, auf 362,3 ha (entspricht 6,3 Prozent bezogen auf die gesamte Kompensationskulisse der A 20) durchzuführenden Kompensationsmaßnahmen wurden aus folgenden ökologisch-naturschutzfachlichen, eigentums- und vertragsrechtlichen Gründen noch nicht realisiert. VKE 282-2, Wolfsberger Seewiesen Bei den Wolfsberger Seewiesen bestand die Auflage, vor Beginn der Landschaftsbauarbeiten zunächst ein mehrjähriges Grundwassermonitoring durchzuführen, um die Fläche naturschutzfachlich hochwertig herzustellen. Im Ergebnis des Monitorings erwies sich die planfestgestellte Lösung als nicht umsetzbar, da in erheblichem Maße zusätzliche landwirtschaftliche Flächen vernässt worden wären. Neben der Vermeidung von Auswirkungen auf Dritte, ergeben sich durch eine Umplanung auch ökologische Vorteile. Durch die Umplanung entstehen in der ursprünglichen Flächenkulisse 98,3 ha mehr Flächen mit hohem Grundwasserstand zwischen 0 und 20 cm unter Flur (Kernzone der Moorrenaturierung) als in der bisherigen Planfeststellung vorgesehen waren. Durch die Umplanung entstehen darüber hinaus noch 3 ha zusätzliche Kompensationsfläche. Nach Abschluss der Maßnahme wird das Grundwassermonitoring zur Erfassung der Wasserstände im Moor-Renaturierungsgebiet fortgesetzt. Zurzeit läuft ein 3-jähriges Gewässergütemonitoring. VKE 282-3, diverse Einzelmaßnahmen, Landschafts- und Wasserbau Es besteht strittiger Grunderwerb. Zur Deckung des Kompensationsdefizits ist ein Planänderungsverfahren vorgesehen. VKE 283-1, Maßnahme E4, Aufforstung von Acker Die ab Herbst 2014 vorgesehene Ausführung wurde wegen eines neu aufgetretenen artenschutzrechtlichen Konfliktes ausgesetzt. Die Ausführungsmöglichkeit wird zurzeit geprüft. VKE 283-1, Wege und Graben begleitende Gehölzpflanzungen Es besteht strittiger Grunderwerb. Zur Deckung des Kompensationsdefizits ist ein Planänderungsverfahren vorgesehen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/4696 7 VKE 282-3, Trebeltalpolder / Polder „Rodde“, Tannenwiese Die Polder „Rodde“ und „Tannenwiese“ sind durch geeignete Maßnahmen auf etwa 300 ha einer Entwicklung als natürliches Flusstalmoor zuzuführen. Das Klageverfahren eines Grundstückeigentümers hat jedoch auf Teilflächen die Umsetzung der Maßnahme verzögert. Einige Teilflächen („Horster Koppel“) verbleiben auch nach der Vernässung als Mineralbodenstandorte. Da die Trebeltalpolder wichtige Habitate im aktuellen Verbreitungsgebiet des Schreiadlers darstellen, wurde in Abstimmung mit den zuständigen Naturschutzbehörden die zusätzliche Offenhaltung von 40 ha Grünlandflächen vereinbart, wodurch eine verlängerte Entwicklungspflege erforderlich wird. Die Änderung der Flächenkulisse ist durch ein nachträgliches Planänderungsverfahren rechtlich abzusichern. VKE 283-2, Großer Landgraben Aufgrund der Ergebnisse des laut Planfeststellung beauflagten Monitorings hat eine Waldentwicklung durch Sukzession auf einer Teilfläche (2 Prozent der Maßnahmenfläche) in den vergangenen Jahren nicht stattgefunden. Im Winter 2015/16 sollen die betreffenden Flächen zur Ermöglichung des Anfluges und Auflaufens von Gehölzsamen umgebrochen werden. Unter Umständen ist in Folge dessen eine Anpflanzung vorzusehen. VKE 283-3 Waldkompensation Die geplante Aufforstung auf einer Bundesliegenschaft war nicht möglich, da keine geeigneten Flächen verfügbar sind. Der Kompensationsbedarf von 17,2 ha wird unter Nutzung von Wald-Ökokontoflächen noch in diesem Jahr erbracht. VKE 284-1, VKE 181-2 Die Verzögerung resultiert aus Insolvenzen der beauftragten Landschaftsbauunternehmen und der daraus folgenden Neuvergabe der Landschaftsbauleistungen. Die Maßnahmen sind erst zu 70 Prozent realisiert. Eine Neuvergabe ist für das kommende Jahr vorgesehen. 2. Sind bei Kompensationsmaßnahmen, die auch perspektivisch nicht umgesetzt werden können, Ersatzgeldzahlungen an das Land geplant und wenn ja, welche Maßnahmen betrifft das? a) Ersatzgelder in welcher Höhe sind jeweils vorgesehen? b) Wurden bisher für die Kompensation von Eingriffen im Zuge des Baus der Bundesautobahn A 20 Ersatzgelder an das Land gezahlt und wenn ja, in welcher Höhe? Zu 2, a) und b) Im Zuge des Neubaus der A 20 wurden lediglich die in der nachfolgenden Tabelle aufgeführten Ersatzgeldzahlungen durch Planänderungs-/Planergänzungsbeschluss vom 5. Dezember 2006 zugelassen. Die in der Antwort zu Frage 1 genannten Restkompensationsleistungen werden in Form der Realkompensation erbracht. Drucksache 6/4696 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 8 3. Inwieweit ist die beim Bau der A 20 federführende DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH noch an der Umsetzung der Kompensationsmaßnahmen beteiligt? Die DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH (DEGES) erbringt auf der Grundlage des Dienstleitungsvertrages vom 7. Oktober 1991 alle zur Umsetzung der Kompensationsmaßnahmen für den Neubau der A 20 erforderlichen Leistungen bis einschließlich der technischen Abgabe und der Liegenschaftsabgabe an die vorgesehenen Unterhaltungsträger. 4. Welche Behörde ist für die organisatorische und fachliche Betreuung der noch in Umsetzung befindlichen Kompensationsmaßnahmen jeweils zuständig? a) Ist für die Umsetzung der komplexen Kompensationsmaßnahmen in der jeweiligen Behörde ein gesonderter Mitarbeiterinnen- und Mitarbeiterstab für die Bewältigung der Aufgabe zuständig oder muss sich die Umsetzung in den allgemeinen Aufgabenpool einfügen? b) Führen fehlende personelle Kapazitäten seitens der Behörden im Land dazu, dass die Umsetzung der Kompensationsmaßnahmen für die Autobahn A 20 verzögert wird? Baulastträger für die A 20 einschließlich der Verpflichtungen aus der Eingriffsregelung ist die Bundesrepublik Deutschland, deren Aufgaben von der Straßenbauverwaltung Mecklenburg- Vorpommern im Rahmen der Auftragsverwaltung wahrgenommen werden (Artikel 90 Absatz 2 Grundgesetz). Das Land, nunmehr vertreten durch das Ministerium für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung, hat zur Umsetzung von Planung und Bau der A 20 die DEGES als Dienstleister beauftragt (siehe Antwort zu Frage 3). Die im Zusammenhang mit dem Bau der A 20 stehenden Kompensationsmaßnahmen sind durch den Vorhabenträger zu realisieren. VKE Streckenabschnitt Ersatzgeldzahlung in Höhe von (in Euro) 281-1 Landesgrenze Schleswig-Holstein/Mecklenburg-Vorpommern bis Anschlussstelle (AS) Schönberg [B104] 696.550,00 283-4 AS Neubrandenburg/Ost bis AS Woldegk 1.113.515,28 284-1 AS Strasburg bis AS Pasewalk 181-2 AS Pasewalk/Süd bis AS Prenzlau/Nord Summe: 1.810.065,28 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/4696 9 Zu a) Ein gesonderter Mitarbeiterstamm, der sich ausschließlich mit der Umsetzung der Komplexmaßnahmen im Zusammenhang mit der A 20 beschäftigt, wird bei der DEGES nicht vorgehalten. Die sich aus dem Bau der A 20 ergebenen Aufgaben werden bei der DEGES von dem zur Verfügung stehenden Mitarbeiterstamm zusammen mit den Aufgaben aus den weiteren vom Land an die DEGES übertragenen Projekten realisiert. Die anfallenden Leistungen im Rahmen des Dienstleistungsvertrages werden durch DEGES in Rechnung gestellt. Zu b) Nein. Zu den Verzögerungsgründen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 5. Wenn Eingriffe in den Naturhaushalt und das Landschaftsbild mit dem Wirksamwerden der Beeinträchtigung auszugleichen sind (Hinweise zur Eingriffsregelung; Schriftenreihe des Landesamtes für Umwelt, Naturschutz und Geologie, 1999/Heft 3, S. 22, Absatz 3.4.6), inwieweit stellen dann die seit vielen Jahren ausstehenden Umsetzungen von Kompensationsmaßnahmen für die Autobahn A 20 Verstöße gegen geltende Gesetze und Verordnungen bzw. gegen geltende Planfeststellungsbeschlüsse dar? a) Wurden für die noch nicht oder erst Jahre nach dem Bau der Autobahn A 20 umgesetzten Kompensationsmaßnahmen Regelungen in den jeweiligen Planfeststellungsbeschlüssen getroffen, die diese verzögerten Umsetzungen zulassen? b) Welche Sanktionen folgen aus verzögerten Umsetzungen von Kompensationsmaßnahmen, wenn diese Verzögerungen nicht bereits in den jeweiligen Planfeststellungsbeschlüssen bzw. anderweitigen Genehmigungen festgelegt worden sind? c) Hat die DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH als Vorhabensträgerin gesonderte Ersatzgeldzahlungen aufzubringen bzw. anderweitig zusätzliche Maßnahmen zu planen, um stark verzögerte bzw. nicht umgesetzte Kompensationsmaßnahmen und das damit seit zehn Jahren bestehende Kompensationsdefizit durch einen entsprechenden Aufschlag auszugleichen? Nach § 15 Absatz 5 BNatSchG sind Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen innerhalb einer angemessenen Frist zu realisieren. Da sachliche Gründe für die Nichtfertigstellung einzelner Kompensationsverpflichtungen vorliegen, ist ein Verstoß gegen diese Verpflichtung nicht ersichtlich. Drucksache 6/4696 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 10 Zu a) Die Planfeststellungsbeschlüsse greifen die gesetzlichen Regelungen auf. Die Festlegungen der Planfeststellungsbeschlüsse für die Abschnitte, in denen die Kompensationsmaßnahmen noch nicht vollständig umgesetzt sind sowie zur VKE-283-3 (siehe Antwort zu Frage 1) lauten: VKE Planfeststellungsbeschluss vom Aktenzeichen Festlegungen bezüglich der Umsetzung von Kompensationsmaßnahmen 282-2 26.07.2001 V 510-553.3-1-20 keine besonderen Fristsetzungen 282-3 27.06.2003 V 510-553-12-3-28 keine besonderen Fristsetzungen 283-1 18.04.2002 V 510-553-12-2-25 Die in der entsprechenden Planunterlage dargestellten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sollen zeitnah in Relation zur Beendigung der Straßenbaumaßnahme fertiggestellt sein. 283-2 29.08.2003 V 510-553-12-3-29 Die in der entsprechenden Planunterlage dargestellten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sollen zeitnah in Relation zur Beendigung der Straßenbaumaßnahme fertiggestellt sein. 283-3 15.08.2000 V 650-553.3-1-15 Der Planfeststellungsbehörde ist vom Vorhabenträger innerhalb der Frist von einem Jahr nach Zustellung des Beschlusses eine Planung für die Umsetzung der Ersatzmaßnahme EM2 vorzulegen. 284-1 30.04.1999 V 650-553.3-1-10 keine besonderen Fristsetzungen 181-2 30.04.1999 V 650-553.3-1-11 keine besonderen Fristsetzungen Zu b) Da für die eingetretenen Verzögerungen sachliche Gründe vorliegen, besteht kein Anlass für Sanktionen. Zu c) Nein. 6. Welche Institutionen sind für die perspektivische Betreuung von bereits umgesetzten und noch in der Umsetzung befindlichen komplexen Kompensationsmaßnahmen (Tabelle zu Frage 7 der Drucksache 6/3583) jeweils zuständig (z. B. Stiftung für Umwelt und Natur Mecklenburg-Vorpommern)? Es wird auf die Tabelle in der Antwort zu Frage 1 verwiesen.