Der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 8. Dezember 2015 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/4698 6. Wahlperiode 08.12.2015 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Ulrike Berger, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Verwertungsverbund Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Zum 31.12.2015 läuft das bisherige Förderprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie für Schutzrechtsanmeldungen aus den Hochschulen (SIGNO Hochschulen) aus und wird durch ein neues Programm ersetzt, das vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2019 laufen wird und über dessen Eckdaten die Länder am 26. März 2015 informiert wurden. In den Jahren 2002 bis 2015 wurde das Bundesprogramm, aus dem 40 % der Gesamtkosten der Verwertungsförderung finanziert wurden, durch Mittel des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern (zuletzt aus dem Europäischen Sozialfonds ESF) mit weiteren 40 % und aus eigenen Mitteln der Hochschulen mit 20 % der Gesamtkosten gegenfinanziert. 1. Wird die Landesregierung die Anmeldung von Schutzrechten (Patenten u. Ä.) aus den Hochschulen und Forschungsinstituten des Landes durch einen von den Hochschulhaushalten unabhängigen Mitfinanzierungsanteil zur vom Bund gewährten Förderung weiterhin finanziell unterstützen? Die Meinungsbildung der Landesregierung über eine weitere finanzielle Unterstützung zur Anmeldung von Schutzrechten ab dem 01.01.2016 ist bis zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen. Drucksache 6/4698 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 2. Welches Ministerium ist zurzeit und zukünftig in dieser Frage federführend ? Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur fördert im Rahmen des Fördertatbestandes B 3.2 „Förderung der Verwertung von Forschungsergebnissen; einschließlich Patentanmeldungen und -verwertungen“ des Operationellen Programmes des Europäischen Sozialfonds für Mecklenburg-Vorpommern (ESF-OP) in der Förderperiode 2007 bis 2013 die „Geschäftsstelle des Verwertungsverbundes (VVB)“ und das Projekt „Förderung der Verwertungsförderung (SIGNO)“ an der Universität Rostock. Die Förderung für beide Vorhaben endet am 31.12.2015. Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur ist bis zu diesem Zeitpunkt federführend. In der Förderperiode 2014 bis 2020 wird das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur unter Maßgabe des spezifischen Ziels „Bessere Anpassungsfähigkeit durch Stärkung der Kapazitäten für exzellente Forschung“ die Hochschulen und Forschungseinrichtungen des Landes im Rahmen der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Nachwuchswissenschaftlern in exzellenten Forschungsverbünden“ fördern. Die Förderung von Patentverwertungsaktivitäten aus ESF-Mitteln ist in diesem spezifischen Ziel nicht vorgesehen . Das Operationelle Programm EFRE Mecklenburg-Vorpommern 2014 bis 2020 lässt unter „2.1.3.2.2.3 Maßnahme: Förderung von Schutzrechtsaktivitäten und ihrer wirtschaftlichen Verwertung“ (Seite 54 des EFRE-OP) die Förderung von Patentverwertungsaktivitäten auch an öffentlichen Forschungseinrichtungen zu. Die EFRE-Fondsverwaltung hat dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur eine finanzielle Unterstützung in Aussicht gestellt. 3. Zu welchem Zeitpunkt wurde/wird über die Gegenfinanzierung des Bundesprogramms mit Landesmitteln im Grundsatz entschieden? Das bisherige Programm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie läuft am 31.12.2015 aus. Das Bundesministerium beabsichtigt nach Kenntnis der Landesregierung, mit Wirkung ab 01.01.2016 eine neue Transferrichtlinie in Kraft zu setzten, die die bisherigen Förderprogramme SIGNO, TNS und INS zusammenführt. Die Richtlinie soll in Kürze veröffentlicht werden. Eine grundsätzliche Entscheidung der Landesregierung zur ergänzenden Finanzierung der Bundesrichtlinie steht noch aus (siehe Antwort zu Frage 1). 4. In welcher Höhe werden gegebenenfalls die Mittel zur Verfügung gestellt? Siehe Antwort zu Frage 1.