Die Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 29. November 2015 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/4718 6. Wahlperiode 30.11.2015 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Karen Stramm, Fraktion DIE LINKE Grundsicherung im Alter in Mecklenburg-Vorpommern im Jahr 2014 und ANTWORT der Landesregierung In der Antwort auf meine Kleine Anfrage vom 22.02.2015 nach den Zahlen der Grundsicherung im Alter in Mecklenburg-Vorpommern (Drucksache 6/3627) konnte die Landesregierung nur Zahlen bis zum Jahr 2013 vorlegen. Für das Jahr 2014 konnten die Zahlen noch nicht vorgelegt werden. 1. Wie hat sich die Zahl der Menschen entwickelt, die in Mecklenburg- Vorpommern Grundsicherung im Alter (65 Lebensjahre und älter) im Jahr 2014 erhalten haben (bitte aufschlüsseln nach den Landkreisen und kreisfreien Städten)? Für die einzelnen örtlichen Träger liegen für das Jahr 2014 folgende Daten vor: Zahl der Einwohner 65 Jahre und älter Leistungsbezieher 65 Jahre und älter 2014 2014 Hansestadt Rostock 46.866 1.251 Landeshauptstadt Schwerin 22.895 957 Landkreis Mecklenburgische Seenplatte 60.942 794 Landkreis Rostock 45.753 501 Landkreis Vorpommern-Rügen 53.767 669 Landkreis Nordwestmecklenburg 33.418 673 Landkreis Vorpommern-Greifswald 54.122 945 Landkreis Ludwigslust-Parchim 45.603 774 Mecklenburg-Vorpommern 363.366 6.564 Quelle: Statistisches Amt Mecklenburg-Vorpommern. Drucksache 6/4718 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 2. Wie haben sich die durchschnittlichen Leistungen für die Grundsicherung in den Landkreisen und kreisfreien Städten 2014 entwickelt a) für voll erwerbsgeminderte Männer und Frauen unter 65 Lebensjahren und b) für Männer und Frauen über 65 Lebensjahre und älter? Die durchschnittlichen Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung betrugen in Mecklenburg-Vorpommern im Jahr 2011 rund 371 Euro je Monat. Sie stiegen bis zum Jahr 2014 auf durchschnittlich 388 Euro monatlich an. Für die einzelnen örtlichen Träger liegen für das Jahr 2014 folgende Daten vor: Entwicklung der durchschnittlichen mtl. Leistungen der Grundsicherung in Euro a) voll Erwerbsgeminderte bis 65 Jahre b) Leistungsbezieher 65 Jahre und älter 2014 2014 Hansestadt Rostock 521 374 Landeshauptstadt Schwerin 453 483 Landkreis Mecklenburgische Seenplatte 396 261 Landkreis Rostock 406 255 Landkreis Vorpommern-Rügen 399 257 Landkreis Nordwestmecklenburg 387 344 Landkreis Vorpommern-Greifswald 378 248 Landkreis Ludwigslust-Parchim 401 298 Mecklenburg-Vorpommern 415 325 Quelle: Statistisches Amt Mecklenburg-Vorpommern. 3. Wie haben sich die Kosten für die Gewährung von Grundsicherungsleistungen nach SGB XII im Jahr 2014 in Mecklenburg-Vorpommern insgesamt und in den Landkreisen und kreisfreien Städten entwickelt? Die Kosten für die Leistungen nach dem vierten Kapitel Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - sind gestiegen. Die Nettoaufwendungen (das heißt Gesamtaufwendungen abzüglich der Einnahmen ohne Zuweisungen) der einzelnen örtlichen Träger sind nachfolgend dargestellt: Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/4718 3 Nettoaufwendungen 4. Kapitel SGB XII in Euro 2014 Hansestadt Rostock 13.119.682 Landeshauptstadt Schwerin 7.132.844 Landkreis Mecklenburgische Seenplatte 14.736.255 Landkreis Rostock 11.039.085 Landkreis Vorpommern-Rügen 11.833.394 Landkreis Nordwestmecklenburg 8.455.552 Landkreis Vorpommern-Greifswald 13.416.422 Landkreis Ludwigslust-Parchim 12.271.013 Mecklenburg-Vorpommern 92.004.247 Quelle: Statistisches Amt Mecklenburg-Vorpommern. 4. Welchen Anteil an diesen Kosten im Jahr 2014 - prozentual und absolut - trugen Bund, Land und die Kommunen (bitte aufschlüsseln nach den Landkreisen und kreisfreien Städten)? Die Kosten für die Leistungen nach dem vierten Kapitel SGB XII werden seit dem Jahr 2014 voll durch den Bund erstattet. Die Bundeserstattung beträgt somit 100 %. Land und Kommunen tragen seither keine Kosten mehr.