Die Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 7. Dezember 2015 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/4728 6. Wahlperiode 08.12.2015 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Silke Gajek, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Arbeitsbedingungen hauptamtlicher kommunaler Gleichstellungsbeauftragter und ANTWORT der Landesregierung Die Landesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Frauenbüros in Niedersachsen hat jüngst eine Befragung bei den kommunalen Gleichstellungsbeauftragten durchgeführt, die Aufschluss über deren derzeitigen Beschäftigungsstand gibt. Befragt wurden alle hauptamtlichen Gleichstellungsbeauftragten der Landkreise, der kreisfreien und der großen selbstständigen Städte in Niedersachsen. Eines der Ergebnisse ist, dass derzeit die Hälfte aller hauptberuflichen Stellen als Teilzeitstellen ausgewiesen ist. Auffällig ist weiterhin, dass viele der hauptberuflich arbeitenden Gleichstellungsbeauftragten neben der Gleichstellungsarbeit mit weiteren anspruchsvollen Aufgaben betraut sind. Dies betrifft sowohl in Vollzeit wie auch in Teilzeit beschäftigte Gleichstellungsbeauftragte. 1. In wie vielen Kreisen und Kommunen des Landes sind derzeit Gleichstellungsbeauftragte gemäß Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Artikel 41, 118, 142 hauptamtlich beschäftigt und mit welchem Stundenkontingent (Beantwortung bitte aufgeschlüsselt nach Gebietskörperschaften)? Drucksache 6/4728 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 2. In wie vielen Kreisen und Kommunen verfügen die Gleichstellungsbeauftragten über Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Beantwortung bitte unter Angabe der jeweiligen Gebietskörperschaft und der Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter)? Die Fragen 1 und 2 werden zusammenhängend beantwortet. Das Stundenkontingent der hauptamtlichen Gleichstellungsbeauftragten in den Gebietskörperschaften , die Anzahl der Mitarbeitenden sowie Art und Umfang der zusätzlichen Aufgaben ergeben sich aus der nachfolgenden Übersicht: Gebietskörperschaften mit einer hauptamtlichen Gleichstellungsbeauftragten Stundenkontingent Anzahl der Mitarbeitenden Umfang und Art der zusätzlichen Aufgaben Landkreis Ludwigslust-Parchim 40 Stunden 1 mit 35 Stunden Leiterin Büro Chancengleichheit Stadt Boizenburg/Elbe 20 Stunden keine keine Stadt Hagenow 20 Stunden keine 20 Stunden Jugend- und Seniorenarbeit, Lokales Bündnis für Familien, Prävention Stadt Ludwigslust 10 Stunden keine 25 Stunden Bibliothek, Archiv Stadt Parchim 15 Stunden keine 25 Stunden Sachgebiet Steuern Landkreis Mecklenburgische Seenplatte 40 Stunden 1 mit 20 Stunden keine Stadt Demmin 10 Stunden keine 30 Stunden Einwohnermeldeamt Stadt Neubrandenburg 20 Stunden keine 20 Stunden Betriebliches Gesundheitsmanagement Stadt Neustrelitz 40 Stunden keine 0,8 Stunden Schwerbehindertenbeauftragte Stadt Waren (Müritz) 10 Stunden keine 30 Stunden Ordnungsamt Landkreis Nordwestmecklenburg 40 Stunden keine keine Stadt Grevesmühlen 10 Stunden keine 30 Stunden Stadtmarketing und Tourismus Stadt Wismar 20 Stunden keine 20 Stunden Öffentlichkeitsarbeit Landkreis Rostock 40 Stunden 2 jeweils 20 Stunden Leiterin Büro für Chancengleichheit Stadt Bad Doberan 30 Stunden keine Städtepartnerschaft und andere Sonderaufgaben Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/4728 3 Gebietskörperschaften mit einer hauptamtlichen Gleichstellungsbeauftragten Stundenkontingent Anzahl der Mitarbeitenden Umfang und Art der zusätzlichen Aufgaben Stadt Güstrow 20 Stunden keine 20 Stunden Senioren- und Behindertenbeauftragte, Ansprechpartnerin für Jugend und Soziales Landkreis Vorpommern- Greifswald 38 Stunden keine keine Stadt Anklam 8 Stunden keine 30 Stunden Tourismus 2 Stunden Ausschuss Bildung und Soziales Stadt Wolgast 30 Stunden keine 10 Stunden für Lokale Koordinierungsstelle Stadt Greifswald 20 Stunden 20 Stunden eine Assistenzstelle für alle Beauftragten der Stadt 20 Stunden Familienbeauftragte Stadt Pasewalk 4 Stunden keine 30 Stunden Fachbereich Zentrale Dienste Landkreis Vorpommern-Rügen 40 Stunden keine Jubiläen Stadt Grimmen 20 Stunden keine 20 Stunden Sozialverwaltung, Kindertagesstätten, Rundfunkgebühren Stadt Stralsund 20 Stunden keine 20 Stunden Personalentwicklung Stadt Ribnitz- Damgarten 10 Stunden keine 30 Stunden Sachgebietsleitung Sport und Sportstätten; Standesbeamtin Stadt Bergen auf Rügen 12 Stunden keine keine Landeshauptstadt Schwerin 40 Stunden keine Ansprechpartnerin für Lesben, Schwule, Transgender, Bisexuelle Hansestadt Rostock 40 Stunden 1 mit 40 Stunden keine Drucksache 6/4728 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 3. In wie vielen Kreisen und Kommunen verfügen die Gleichstellungsbeauftragten über ein eigenes Budget (Beantwortung bitte unter Angabe der Gebietskörperschaft und der jeweiligen Budgethöhe)? Hierzu liegen der Landesregierung keine Informationen vor. Die Angelegenheit unterliegt der kommunalen Organisations- und Finanzhoheit. 4. In wie vielen Kreisen und Kommunen des Landes nehmen die Gleichstellungsbeauftragten zusätzliche Aufgaben wahr und wie viel Arbeitszeit steht ihnen dafür zur Verfügung (bitte aufschlüsseln nach Art und Umfang der zusätzlichen Aufgaben)? Auf die Antwort zu den Fragen 1 und 2 wird verwiesen. 5. Liegen der Landesregierung Hinweise darauf vor, dass sich die Arbeitsbelastung der hauptamtlich tätigen Gleichstellungsbeauftragten in unserem Bundesland in den vergangenen Jahren erhöht hat? Die hauptamtlich tätigen Gleichstellungsbeauftragten nehmen vielfältige Querschnittsaufgaben wahr. Sie sind sowohl für die Verwaltung als auch für die Bevölkerung eine wichtige Anlaufstelle. Hinweise auf eine zunehmende Arbeitsbelastung in den vergangenen Jahren liegen in Bezug auf die Gleichstellungsbeauftragten der Landkreise vor. Vor dem Hintergrund des mit der Kreisgebietsreform erweiterten örtlichen Zuständigkeitsbereichs der Gleichstellungsbeauftragten wird teilweise eine nicht ausreichende tatsächliche Regelung der Stellvertretung beklagt.