Der Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 16. Dezember 2015 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/4729 6. Wahlperiode 16.12.2015 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Beate Schlupp, Fraktion der CDU Managementplanung im Vogelschutzgebiet Wismarer Bucht - Salzhaff und ANTWORT der Landesregierung 1. Wie ist der Stand der FFH- und Vogelschutzgebietsmanagementplanung in Mecklenburg-Vorpommern? 2. Wann sollen die Managementplanungen nach Vorgaben des EU- Rechtes und der Europäischen Kommission abgeschlossen sein? a) Mit welchen Sanktionen muss das Land rechnen, sollten die Managementplanungen nicht fristgerecht umgesetzt werden? b) Wie ist der Stand der Managementplanungen in anderen Bundesländern ? Die Fragen 1 und 2 werden zusammenhängend beantwortet. Das europäische Schutzgebietsnetz Natura 2000 umfasst im Land Mecklenburg-Vorpommern derzeit insgesamt 235 FFH- und 60 EU-Vogelschutzgebiete, die zusammen rund 34 Prozent der Gesamtfläche des Bundeslandes einnehmen. Mit dieser Spitzenposition innerhalb Deutschlands hat das Land eine besonders große Verantwortung für den europäischen Naturschutz übernommen. Die Gebietsvorschläge des Landes Mecklenburg-Vorpommern nach Artikel 4 der FFH-RL wurden in einem mehrere Jahre umfassenden Meldeprozess der EU-Kommission übermittelt. Zur Umsetzung von Natura 2000 wurde ab dem Jahr 2004 mit der Erstellung von Managementplänen begonnen. Es wurden bisher für 59 von 235 gemeldeten FFH-Gebieten Managementpläne erarbeitet. Das entspricht etwa 43 Prozent der Gesamtfläche der FFH-Gebiete. Im Hinblick auf die bearbeitete Zahl der Gebiete befindet sich Mecklenburg-Vorpommern bei einem Vergleich der Länder im hinteren Bereich. Drucksache 6/4729 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Für die FFH-Gebiete hätte die Erarbeitung der Managementpläne jedoch bereits abgeschlossen sein müssen, mit Ausnahme der fünf rein marinen FFH-Gebiete, für die die Frist am 22.12.2015 ausläuft. Die EU-Kommission hat daher im Februar 2014 gegen die Bundesrepublik Deutschland und 13 weitere Mitgliedstaaten ein Pilotverfahren wegen unzureichender Ausweisung von Besonderen Schutzgebieten nach Artikel 4 Absatz 4 der FFH- Richtlinie eröffnet. Pilotverfahren sind durch die EU-Kommission betriebene und möglichen Vertragsverletzungsverfahren vorgeschaltete informelle „freiwillige Verfahren“, um die korrekte Anwendung des EU-Rechts und die Vereinbarkeit innerstaatlicher Vorschriften mit dem EU-Recht abzuklären sowie einen umfassenden Informationsaustausch zu erreichen. Der Bund hat im Rahmen dieses Pilotverfahrens in Abstimmung mit allen Bundesländern eine umfassende Stellungnahme abgegeben, alle Fragen der EU-Kommission beantwortet und einen Zeitplan zur beabsichtigten Behebung der Defizite vorgelegt. Die EU-Kommission hat dennoch im Februar 2015 gegen die Bundesrepublik Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Voraussichtlich im Januar 2016 will die Kommission über den Fortgang des Verfahrens gegen Deutschland (Weitergabe an den Europäischen Gerichtshof) entscheiden . Die Bundesrepublik Deutschland (und damit auch das Land Mecklenburg-Vorpommern) muss bei einer Verurteilung durch den Europäischen Gerichtshof mit der Verhängung von Zwangs- und Pauschalgeldern rechnen, die sich unter anderem nach der Dauer und Schwere des Verstoßes, der Kooperationsbereitschaft zur Abstellung der Defizite sowie der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Mitgliedstaates richten. Genaue Angaben sind nicht möglich. Die Landesregierung hat die notwendigen Maßnahmen zur Abwendung der Weitergabe an den Europäischen Gerichtshof eingeleitet. Mit der derzeit im Anhörungsverfahren befindlichen Natura-2000-Landesverordnung soll die geforderte rechtliche Unterschutzstellung erfolgen. Des Weiteren ist die Vervollständigung der Managementpläne vorgesehen. Für Europäische Vogelschutzgebiete ist die Aufstellung von Managementplänen nach rechtlicher Auffassung des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz nicht zwingend erforderlich. Es wurden daher bisher lediglich für zwei der 60 gemeldeten Europäischen Vogelschutzgebiete Managementpläne erarbeitet. 3. Welche finanziellen und personellen Aufwendungen sind für die gesamte Managementplanung in Mecklenburg-Vorpommern notwendig ? Von 2008 bis 2014 waren durchschnittlich zehn Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter überwiegend mit der Erarbeitung von Managementplänen beschäftigt. Die Kosten für die Beauftragung Dritter betrugen in dieser Zeit insgesamt 3,3 Mio. Euro. Davon waren 75 Prozent der Mittel aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER). Aufgrund des aktuellen Vertragsverletzungsverfahrens wurde die Bearbeitung nochmals intensiviert, sodass inzwischen durchschnittlich 15 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (davon fünf befristet bis 2017) überwiegend mit der Erarbeitung von Managementplänen beschäftigt sind. Da bisher überwiegend FFH-Gebiete bearbeitet wurden und mit der Bearbeitung Europäischer Vogelschutzgebiete nur begrenzte Erfahrungen vorliegen, lassen sich zeitliche und finanzielle Aufwendungen für die gesamte Managementplanung derzeit nicht prognostizieren. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/4729 3 4. Welchen Stand hat die Erarbeitung des Managementplanes für das oben genannte Vogelschutzgebiet? Der Managementplan für das Vogelschutzgebiet Wismar Bucht - Salzhaff ist auf Arbeitsebene abgeschlossen und liegt zur Bestätigung im Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz vor. 5. Welche Arten sind im oben genannten Gebiet von herausragender Bedeutung? a) Unter welchen Bedingungen haben sich diese Arten in dem o. g. Vogelschutzgenbiet etabliert (bitte das gesamte Spektrum der derzeitigen Nutzungen des Gebietes aufführen)? b) Welche Maßnahmen sind in der Managementplanung beabsichtigt, um den guten Erhaltungszustand dieser Arten im oben genannten Vogelschutzgebiet zu sichern? c) Wie und wann sollen diese Maßnahmen umgesetzt werden? Rechtliche Grundlage ist die Vogelschutzgebietslandesverordnung (VSGLVO M-V) vom 12. Juli 2011. Danach sind alle in Anlage 1 der VSGLVO M-V für dieses Gebiet aufgelisteten Arten zu beachten. Es handelt sich um die 45 folgenden Arten: - Austernfischer, - Bergente, - Blässgans, - Blässhuhn, - Brandgans, - Brandseeschwalbe, - Eiderente, - Eisvogel, - Fischadler, - Flussseeschwalbe, - Gänsesäger, - Graugans, - Heidelerche, - Höckerschwan, - Kranich, - Küstenseeschwalbe, - Mittelsäger, - Mittelspecht, - Neuntöter, - Odinshühnchen, - Ohrentaucher, Drucksache 6/4729 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 - Pfuhlschnepfe, - Reiherente, - Rohrdommel, - Rohrweihe, - Rotmilan, - Rotschenkel, - Säbelschnäbler, - Sandregenpfeifer, - Schellente, - Schnatterente, - Schwarzkopfmöwe, - Schwarzspecht, - Seeadler, - Singschwan, - Sperbergrasmücke, - Sturmmöwe, - Tüpfelsumpfhuhn, - Uferschwalbe, - Wachtelkönig, - Weißstorch, - Wespenbussard, - Zwergschnäpper, - Zwergschwan, - Zwergseeschwalbe. Eine Hervorhebung bestimmter Arten („von herausragender Bedeutung“) gibt es laut VSGLVO M-V nicht. Zu a) Die Bedingungen, unter denen sich die Arten im Gebiet etabliert haben, sind nicht bekannt, da sie sich auf jeweils unterschiedliche Zeiträume in der (meist ferneren) Vergangenheit beziehen. Alle Arten kommen aber in unterschiedlich guten Erhaltungszuständen unter den jetzigen Bedingungen im Gebiet vor. Zu den derzeitigen Nutzungen im Gebiet zählen: - Küsten- und Binnenfischerei, - Freizeit- und Angelfischerei, - Land- und Forstwirtschaft, - Wasserwirtschaft und Küstenschutz, - Tourismus- und Erholungsnutzungen, - Wassersport und - Verkehr. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/4729 5 Die Nutzungen sind im Grundlagenteil des Managementplans beschrieben [siehe Entwurf zum Managementplan auf der Homepage des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg (StALU WM): http://www.stalu-mv.de/cms2/StALU_prod/ StALU/de/wm/Themen/Naturschutz_und_Landschaftspflege/NATURA_2000/Managementpl anung/DE_1934-401_Wismarbucht_und_Salzhaff/index.jsp]. Zu b) Für die Sicherung des guten Erhaltungszustandes dieser Arten sind folgende Erhaltungsmaßnahmen (ohne Rangfolge) beabsichtigt: 1. ackerbauliche Nutzung der Offenlandflächen, 2. Erhalt von Offenlandflächen durch landwirtschaftliche Nutzung, 3. Grünlandnutzung (im LAFIS als GL gewidmete Flächen), 4. Grünlandnutzung (vorzugsweise Feucht- und Nassgrünland) bei Erhalt von Deckung gebender Vegetation, flächigen Hochstaudenfluren, Seggenrieden sowie Gras- oder Staudenfluren oder ähnlichen Flächen, 5. pflegende extensive Beweidung unter Förderung strukturreicher Grünlandvegetation, 6. pflegende Nutzung von Salzwiesen durch den Artansprüchen angepasste Beweidung, 7. Halbinsel Wustrow und Tarnewitzer Huk: Pflege der Halboffenlandschaft, 8. ackerbauliche Nutzung der Offenlandflächen und Erhalt des Anteiles von Sommerkulturen auf einer Fläche von mindestens 533 ha im Nahrungshabitat der Sturmmöwe, 9. Erhalt störungsarmer naturnaher Küstenabschnitte (inklusive Sandbank, Windwatt, Strand und Begleitvegetation, Dünen, Kliff), 10. Schutz von Salzgrünland (inklusive Priele, Röten und Strandseen), 11. Schutz herausragender Altbäume (Überhälter), 12. Schutz von Altbäumen mit Großhöhlenangebot, 13. Schutz überstauter Bruchwaldbereiche, 14. Schutz von Feldgehölzen, Solitärbäumen und Baumreihen, 15. Schutz von störungsarmen Wäldern mit ausreichend hohen Anteilen an Altbeständen, 16. Schutz von vorzugsweise zusammenhängenden störungsarmen Laub-, Nadel- und Mischwäldern , von hohen Anteilen an Altbeständen und Totholz, 17. Schutz von vorzugsweise zusammenhängenden störungsarmen Laub-, Nadel- und Mischwäldern , von hohen Anteilen an alten und rauborkigen Beständen und Totholz, 18. Schutz von strukturreichen Hecken, Waldmänteln, Strauchgruppen oder dornigen Einzelsträuchern mit angrenzenden, als Nahrungshabitat dienenden, bewirtschafteten Grünlandflächen , 19. Schutz, Nutzung und Pflege von lichten Kiefernwäldern auf Sandstandorten, 20. Schutz der Gewässer vor anthropogenen Störungen zu den artspezifischen Brut- und Rastzeiten und Verschmutzungen, 21. Schutz der Gewässer vor anthropogenen Störungen zu den artspezifischen Brut- und Rastzeiten, Verschmutzungen und Verbauung durch Windenergieanlagen, 22. Schutz von Bodenabbruchkanten und uferbegleitenden Gehölzen, 23. Schutz von Röhrichten, 24. Schutz von überstauten Röhrichten, 25. Schutz offener, unzerschnittener Landschaftsbereiche, 26. Schutz vor Bodenprädatoren, 27. Schutz von Weißstorchhorsten, Drucksache 6/4729 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 6 28. unbedingt zu meidende Gebiete - Sommer, 29. unbedingt zu meidende Gebiete - Winter, 30. möglichst zu meidende Gebiete - Sommer, 31. möglichst zu meidende Gebiete - Winter, 32. Naturschutzgebietsverordnung (NSG-VO) ändern (u. a. NSG-Grenze ändern). Zu c) Die Umsetzung der Maßnahmen soll durch landwirtschaftliche Nutzung (Nummern 1 - 3), Agrar- und Klima-Umweltmaßnahmen (Nummern 4 - 8), bestehende gesetzliche Anzeigeverfahren und Verträglichkeitsprüfungen gemäß § 34 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) (Nrn. 9 - 27), die bestehende freiwillige Vereinbarung (Nummern 28 - 31) und die Erweiterung bestehender Naturschutzgebiete erfolgen (Nummer 32). Mit Ausnahme des letzten Punktes sind diese Erhaltungsmaßnahmen bereits angelaufen bzw. werden fortgeführt. Hinsichtlich der Änderung oder Erweiterung bestehender Naturschutzgebiete gibt es bisher keine konkreten Vorstellungen oder Vorbereitungen. Der Managementplan unterbreitet diesbezüglich lediglich Fachvorschläge, die eine geeignete Erhaltungsmaßnahme darstellen können. 6. Inwieweit wurden Nutzerverbände (Bauernverband, Wassersportler) in die Erarbeitung der Managementpläne eingebunden (bitte Veranstaltungen , Einladungen einzeln aufführen)? In folgenden Veranstaltungen wurden die Nutzerverbände (Bauernverband, Wassersportler) eingebunden: Veranstaltung Termin Einladung/Bekanntmachung Öffentliche Auftaktveranstaltung 20.02.2013 Anzeige im „Nordwestblick“ 2/13 Pressemitteilung StALU WM Nr. P 01 vom 30.01.2013 Serienbrief vom 24.01.2013 Öffentliche Informationsveranstaltung (Vorstellung Grundlagenteil) 09.10.2014 Serienbrief vom 15.09.2014 E-Mail vom 16.09.2014 Pressemitteilung StALU WM Nr. P 15 vom 18.09.2014 Veranstaltung mit der Projektgruppe „Freiwillige Vereinbarung Wismarbucht“ 27.10.2014 E-Mail-Verkehr mit Projektgruppe Thematische Arbeitsgruppe „Land, Forst, Jagd“, 1. Sitzung 03.11.2014 Serienbrief und E-Mail Thematische Arbeitsgruppe „Wasser, Küste“, 1. Sitzung 25.11.2014 E-Mail vom 11.11.2014 und vom 18.11.2014 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/4729 7 Veranstaltung Termin Einladung/Bekanntmachung Veranstaltung mit der Projektgruppe „Freiwillige Vereinbarung Wismarbucht“ 18.05.2015 E-Mail-Verkehr mit Projektgruppe Thematische Arbeitsgruppe „Wasser, Küste“, 2. Sitzung 19.05.2015 Serienbrief und E-Mail vom 24.04.2015 Thematische Arbeitsgruppe „Land, Forst, Jagd“, 2. Sitzung 21.05.2015 Serienbrief und E-Mail vom 24.04.2015 Treffen mit Vertretern der Landwirtschaft in Malchow 10.06.2015 E-Mail-Verkehr mit Vertretern Treffen mit dem Landesanglerverband (LAV) und regionalen Vereinen in Wismar 03.07.2015 E-Mail-Verkehr mit dem LAV Thematische Arbeitsgruppen „Wasser, Küste“ und „Land, Forst, Jagd“, Erörterung der Stellungnahmen 07.07.2015 E-Mail vom 25.06.2015 und vom 30.06.2015 Öffentliche Abschlussveranstaltung 06.10.2015 Anzeige im „Nordwestblick“ 09/15 Pressemitteilung StALU WM Nr. P 08 vom 17.09.2015 E-Mail vom 24.09.2015 7. Inwieweit wurden seitens der Nutzerverbände Stellungnahmen zur künftigen Ausgestaltung der Managementpläne im oben genannten Vogelschutzgebiet abgegeben (wann, zu welchem Zeitpunkt, mit welchem Inhalt)? Inwieweit wurden die Stellungnahmen der Nutzerverbände bei der bisherigen Erarbeitung der Managementpläne berücksichtigt? Die Stellungnahmen der Nutzerverbände werden wie die übrigen Stellungnahmen in der Beteiligungsdokumentation zusammengeführt und mit einer Sachaufklärung erläutert. Sofern Einwendungen, Bedenken oder Anregungen nicht gefolgt wurde, wird dies entsprechend begründet. Diese Beteiligungsdokumentation befindet sich noch in der Erarbeitung. Einzelheiten zu vorliegenden Stellungnahmen können den Protokollen der Informationsveranstaltungen und der Sitzungen der thematischen Arbeitsgruppen entnommen werden. Diese sind im Internet unter http://www.stalu-mv.de/cms2/StALU_prod/StALU/de/wm/Themen/ Naturschutz_und_Landschaftspflege/NATURA_2000/Managementplanung/DE_1934-401_ Wismarbucht_und_Salzhaff/index.jsp veröffentlicht. Dort wird nach Fertigstellung auch die Beteiligungsdokumentation einsehbar sein. Drucksache 6/4729 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 8 8. Mit welchen Restriktionen müssen Landwirte, Tourismus und Wassersportler bei Umsetzung der Managementpläne im oben genannten Gebiet rechnen? a) Welche Auswirkungen haben diese Einschränkungen auf die touristische Entwicklung der Region? b) Wie werden diese Einschränkungen ausgeglichen? c) Welche finanziellen Mittel stehen insgesamt zur Verfügung, um einen Ausgleich für Nutzungseinschränkungen zur Verfügung zu stellen? Die Fragen 8, a), b) und c) werden zusammenhängend beantwortet. Der Managementplan kann als Fachplan keine Einschränkungen für Landwirtschaft, Tourismus und Wassersport festlegen, sondern lediglich Maßnahmen vorschlagen. Der Großteil der Erhaltungsmaßnahmen betrifft gesetzliche Regelungen (§ 34 BNatSchG), die auch unabhängig von der Aufstellung eines Managementplanes gelten - siehe Antwort zu Frage 5 b). Zusätzliche Restriktionen könnten sich infolge der Erweiterung bestehender Naturschutzgebiete ergeben. Der Managementplan schlägt vor, wasserseitig in geringem Maße Flächen in bestehende Naturschutzgebiete zu integrieren. Dies betrifft drei Naturschutzgebiete („Tarnewitzer Huk“, „Walfisch“, „Boiensdorfer Werder“) und umfasst circa 56 Hektar zusätzliche Wasserflächen. Bezogen auf die zirka 24.373 Hektar große Ostseefläche, die im Vogelschutzgebiet liegt, sind dies knapp 0,3 Prozent. Hierfür sind gesonderte Rechtsetzungsverfahren erforderlich. Die im Managementplan vorgeschlagenen Erweiterungen betreffen nur Wasserflächen, sodass Landwirte nicht betroffen sind. Auch tatsächliche Auswirkungen auf die touristische Entwicklung der Region können daraus nicht prognostiziert werden. Ein Ausgleich von Nutzungseinschränkungen für Landwirtschaft, Tourismus und Wassersport ist daher nicht vorgesehen. Es stehen hierfür keine finanziellen oder materiellen Mittel zum Ausgleich zur Verfügung. Im Zusammenhang mit der Umsetzung von Natura 2000 ist ein finanzieller Ausgleich lediglich für Nutzungseinschränkungen im Wald vorgesehen. Es stehen dafür in der laufenden ELER-Förderperiode (2014 - 2020) landesweit insgesamt rund 20 Mio. Euro zur Verfügung. 9. Wie wird die bisherige Managementplanung (Umwandlung Acker in Grünland) vor dem Hintergrund des grundgesetzlich geschützten Eigentums bewertet? Der Managementplan greift nicht in das Eigentum ein, da er als Fachplan des Naturschutzes lediglich der Naturschutzverwaltung als Grundlage für Entscheidungen dienen soll. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/4729 9 Die Umwandlung von Acker- in Grünland ist nur eine von mehreren Möglichkeiten zur Erreichung des Planungsziels. Innerhalb dieser Maßnahme sind außerdem auch „Greening“- fähige Brachflächen, Blühstreifen und Ackergrasflächen möglich. Bei der genannten Maßnahme handelt es sich zudem um sogenannte „wünschenswerte Entwicklungsmaßnahmen“, die eine Angebotsplanung unter anderem für Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen (AUKM) darstellen. Um deutlich zu machen, dass es sich um eine Kulisse geeigneter Flächen handelt und nicht um eine flächenscharfe Planung, hat das StALU WM in der Überarbeitung - wie von den Betrieben gefordert - auf eine konkrete Verortung der Maßnahme im Gebiet verzichtet.