Der Minister für Inneres und Sport hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 7. Dezember 2015 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/4738 6. Wahlperiode 08.12.2015 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Udo Pastörs, Fraktion der NPD Eventuelle Werbeaktivitäten von Angehörigen des „Islamischen Staates“ und radikalislamischer Salafisten unter Asylbewerbern in Mecklenburg- Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Nach Erkenntnissen des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) haben Islamisten damit begonnen, unter den nach Deutschland drängenden Asylbewerbern neue Anhänger zu rekrutieren. So erklärte der Präsident der Behörde im September in einem Gespräch mit der Rheinischen Post, dass Salafisten „als Wohltäter und Helfer auftreten, gezielt den Kontakt suchen, in einschlägige Moscheen einladen, um Flüchtlinge für ihre Sache zu rekrutieren.“ Das Gros der Asylbewerber hängt demnach dem sunnitischen Islam an. Die salafistische Szene betrachte diese Religions- und Personengruppe als „Nährboden“ für ihre Ideologie, so der Leiter des BfV. Zudem nehmen Ansprechversuche und Koranverteilungen im Umfeld von Asylbewerber-Unterkünften deutlich zu. 1. Welche (Werbe-)Aktivitäten haben Angehörige des „Islamischen Staates“ und/oder salafistische Kreise im Zeitraum vom 01.01.2015 bis zum 31.10.2015 in Mecklenburg-Vorpommern entfaltet (bitte chronologisch mit Datum, Ort, der Zahl der handelnden Akteure, differenziert nach IS und Salafisten, mit der Skizzierung des Vorfalls bzw. der jeweiligen Aktion und den behördlicherseits eingeleiteten Maßnahmen aufführen)? Es liegen bislang keine Erkenntnisse zu Werbeaktivitäten von Islamisten im Umfeld von Flüchtlingsunterkünften vor. Drucksache 6/4738 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Die seit Dezember 2014 auch in Rostock anzutreffende bundesweite Koranverteilungskampagne „LIES!“, die von den Sicherheitsbehörden als salafistisch eingeschätzt wird, richtet sich nicht speziell an Asylbewerberinnen und Asylbewerber. Die Kampagne versucht vielmehr, ihren Fokus auf die hier lebende Gesamtheit der Bevölkerung zu legen. 2. Inwieweit gehört Mecklenburg-Vorpommern im bundesweiten Vergleich zu den Schwerpunkten von Aktivitäten Angehöriger des „Islamischen Staates“ und/oder salafistischer Kreise? Mecklenburg-Vorpommern hat aufgrund des geringen muslimischen Bevölkerungsanteils nur eine im Vergleich zu anderen Bundesländern kleine salafistische Szene. Daraus abzuleiten ist, dass Mecklenburg-Vorpommern nicht zu den Schwerpunkten von Aktivitäten salafistischer Kreise gehört. Hinsichtlich der Erkenntnisse zu Personen, die ihre Sympathie gegenüber der Terrororganisation „Islamischer Staat“ bekunden und daher im Sinne der Fragestellung umgangssprachlich als „Anhänger des Islamischer Staates“ bezeichnet werden können, muss aus Geheimschutzgründen auf die Berichterstattung gegenüber der Parlamentarischen Kontrollkommission verwiesen werden.