Der Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 15. Dezember 2015 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/4739 6. Wahlperiode 16.12.2015 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Dr. Mignon Schwenke, Fraktion DIE LINKE Schulcampus-Projekt in Löcknitz und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Es ist zutreffend, dass am 29.07.2015 eine Beratung zum Schulcampus Löcknitz stattgefunden hat, an der Vertretungen der Gemeinde Löcknitz, des Amtes Löcknitz-Penkun, des Landkreises Vorpommern-Greifswald und mehrerer Ministerien beteiligt waren. Ausgehend von einer von der Gemeinde Löcknitz und dem Landkreis Vorpommern-Greifswald beigebrachten groben Kostenschätzung waren tatsächlich auch Möglichkeiten der Förderung des Projektes über entsprechende Instrumente des Landes und die für die Erlangung solcher Förderungen erforderlichen Schritte Gegenstand der Beratung. Wenn auch das Land damit deutlich seine Absicht zur Unterstützung des Vorhabens zum Ausdruck gebracht hat, so hatte das Gesamtvorhaben weder am 29.07.2015 noch heute eine solche Planungsreife, dass ein abschließender Finanzierungsplan aufgestellt werden kann. Die Landesregierung hatte bisher keine Veranlassung, vom Ergebnis der Beratung am 29.07.2015 abzurücken und sieht keinen Grund für eine Unsicherheit. Vielmehr ist der durch die Träger der Investitionen an den einzelnen Teilen des Gesamtvorhabens erreichte Planungsfortschritt nicht geeignet, Rückschlüsse über die Finanzierung zu ziehen. Vor mehreren Monaten wurde in den Medien verkündet, dass das Schulcampus -Projekt in Löcknitz jetzt auf einem guten Weg sei. Die Landesregierung habe gemeinsam mit den Schulträgern die Finanzierung des Projektes geklärt. Seitdem ist einige Zeit vergangen und die anfängliche Freude vor Ort ist inzwischen wieder durch Unsicherheit geprägt. Drucksache 6/4739 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 1. Welchen Stand haben die Planungen für den Campus, für die Regionalschule, die Grundschule und die Schule für Kinder mit geistigen Behinderungen (bitte für jede Schule einzeln angeben)? Träger der Baulast und damit für die Planung der Investitionen zuständig ist bezüglich der Regionalschule und der Grundschule die Gemeinde Löcknitz. Der Stand der Planungen der Gemeinde zur Regionalschule ist der Landesregierung nicht bekannt. Gemäß dem Ergebnis der oben genannten Beratung am 29.07.2015 hat die Gemeinde Löcknitz die Planungen die Grundschule betreffend vorangetrieben. Es zeichnet sich ab, dass die zur Beratung am 29.07.2015 vorgelegte grobe Schätzung der Kosten für die geplante Sanierung von 1,65 Mio. Euro um rund eine Mio. Euro überschritten wird. Träger der Baulast für die Förderschule und damit für die Planung der Investitionen zuständig ist der Landkreis Vorpommern-Greifswald. Der Stand der Planungen des Landkreises ist der Landesregierung nicht bekannt. 2. Welches Projekt, wie z. B. Neubau, Sanierung und Erweiterungen, ist für welche Schule vorgesehen (bitte für jede Schule einzeln angeben)? Nach der von den Baulastträgern in der Beratung am 29.07.2015 vorgelegten Planung sind für die Regionalschule ein Neubau und für die Grundschule sowie die Förderschule eine Sanierung vorgesehen. Wegen der in der Antwort zu Frage 1 dargestellten Überschreitung der Grobkostenschätzung für die Sanierung der Grundschule wird zurzeit geprüft, ob Alternativen (wie beispielsweise ein Neubau) wirtschaftlicher sein können. Mithin kann wegen noch ausstehender und von den Baulastträgern durchzuführender Detailplanungen und Variantenvergleiche von der Landesregierung aktuell nicht beantwortet werden, ob für die einzelnen Schulen Sanierungen, Sanierungen mit Erweiterungen oder Neubauten als wirtschaftlichste Variante für eine Realisierung durchzuführen sind. 3. Welche Finanzierungswege sind für die einzelnen Schulen vorgesehen (Förderung über welche Programme in welcher Höhe)? Nach dem Beratungsergebnis vom 29.07.2015 ist Folgendes vorgesehen: Der für das INTERREG-Programm vorgesehene Antrag soll der Deckung der anteiligen Ausgaben für den Neubau der Regionalschule dienen. Es wurde ein Deckungsbedarf in einer Höhe von rund vier Mio. Euro angesprochen. Die Entscheidung über den Antrag obliegt keinem Ressort der Landesregierung und keiner nachgeordneten Behörde. Der Antrag soll die Voraussetzungen des INTERREG-Programms an grenzüberschreitende Kooperationsprojekte erfüllen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/4739 3 Für die anteilige Finanzierung der Ausgaben für die Sanierung der Grundschule ist vorgesehen , dass die Gemeinde Löcknitz einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung nach der Richtlinie für die Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung stellt. Auf der Grundlage der in der Beratung am 29.07.2015 vorgelegten groben Kostenschätzung für die Sanierung in Höhe von 1,65 Mio. Euro war ein Zuschuss in Höhe von 65 Prozent bis 75 Prozent der förderfähigen Ausgaben geplant. Für die anteilige Finanzierung der Ausgaben für die Sanierung der Förderschule ist vorgesehen, dass der Landkreis Vorpommern-Greifswald einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung nach der Richtlinie für die Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung stellt. Auf der Grundlage der in der Beratung am 29.07.2015 vorgelegten groben Kostenschätzung für die Sanierung in Höhe von 1,6 Mio. Euro war ein Zuschuss in Höhe von 60 Prozent der förderfähigen Ausgaben geplant. 4. Welchen Anteil soll die Pomerania für welches Projekt übernehmen? Nach dem Beratungsergebnis vom 29.07.2015 ist keine finanzielle Eigenbeteiligung des Kommunalgemeinschaft POMERANIA e. V. vorgesehen. Hinsichtlich des beabsichtigten INTERREG-Antrags wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. 5. Welche Umsetzungsschritte sind vorgesehen? Gemäß dem Ergebnis der Beratung vom 29.07.2015 sieht die Landesregierung eine Unterstützung der Entwicklung des Schulcampus Löcknitz durch die Prüfung der Möglichkeiten zur Förderung der Sanierungen der Grund- und der Förderschule vor (siehe Antwort zu Frage 3). Die Landesregierung ist nicht in die die Regionalschule betreffenden Umsetzungsschritte involviert. In der Beratung am 29.07.2015 wurde vereinbart, dass die Gemeinde Löcknitz bezüglich der Grundschule dem Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz bis Ende September 2015 einen entsprechenden Förderantrag vorlegt. Angesichts der Ergebnisse der Detailplanung und der sich daraus ergebenden Überschreitung der Grobkostenplanung um rund eine Mio. Euro konnte die Gemeinde diesen Termin nicht einhalten. Inzwischen hat die Gemeinde alternativ zur Sanierung die Planungen für einen Neubau veranlasst. Auf Betreiben des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz findet am 07.01.2016 eine Beratung zum weiteren Vorgehen statt. In der Beratung am 29.07.2015 wurde vereinbart, dass der Landkreis Vorpommern- Greifswald dem Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz bezüglich der Förderschule bis Ende September 2015 einen entsprechenden Förderantrag vorlegt. Der Landkreis hat den Termin ohne Angabe von Gründen verstreichen lassen. Damit sind die weiteren gemäß dem Ergebnis der Beratung am 29.07.2015 ehemals vorgesehenen Umsetzungsschritte obsolet. Soweit der Landkreis am Vorhaben festhält, wird das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz bereit sein, an einer Aktualisierung des bisher Vereinbarten mitzuwirken.