Der Minister für Inneres und Sport hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 22. Dezember 2015 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/4753 6. Wahlperiode 23.12.2015 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Peter Ritter, Fraktion DIE LINKE Internetkriminalität in Mecklenburg-Vorpommern - Hassdelikte und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Die Landesregierung weist darauf hin, dass die Zahlen zu den festgestellten Straftaten bzw. eingeleiteten Ermittlungsverfahren nur einen Bruchteil des kaum zu überschauenden tatsächlichen Ausmaßes der angefragten Delikte im Internet widerspiegelt. Dies liegt begründet in der praktisch nur lückenhaften Beobachtung des Internets, der oft fehlenden Individualisierbarkeit der betroffenen Personen sowie aufgrund der Problematik nicht gestellter Strafanträge in Bezug auf Beleidigung, Verleumdung und übler Nachrede. Medienberichten zufolge ist die Zahl von Straftaten, bei denen im Internet und dort insbesondere in den sozialen Netzwerken, gegen Flüchtlinge, Migrantinnen und Migranten und deren Unterstützerinnen und Unterstützer gehetzt wird, in den vergangenen Monaten stark angestiegen. Drucksache 6/4753 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 1. In wie vielen Fällen ermittelten Staatsanwaltschaften und Polizei in den Jahren 2013, 2014 sowie in den ersten neun Monaten 2015 gegen Tatverdächtige, die im Internet, d. h. insbesondere in sozialen Netzwerken , E-Mails, Chatnachrichten etc., gegen Geflüchtete, Migrantinnen und Migranten sowie deren Unterstützerinnen und Unterstützer hetzten, d. h. wie oft wurde in den genannten Zeiträumen jeweils wegen Beleidigung (§ 185 StGB), Verleumdung (§ 187 StGB), übler Nachrede (§ 186 StGB), Bedrohung (§ 241 StGB), öffentliche Aufforderung zu Straftaten (§ 111 StGB), Anleitung zu Straftaten (§ 130a StGB), Volksverhetzung (§ 130 StGB) oder Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten (§ 126 StGB) ermittelt (bitte jeweils nach Zeiträumen und Straftaten differenzieren )? In oben stehendem Sinne wurden folgende Straftaten registriert: 2013 - 2 Straftaten wegen Volksverhetzung gemäß § 130 StGB. 2014 - 2 Straftaten wegen Volksverhetzung gemäß § 130 StGB, - 1 Straftat wegen Bedrohung gemäß § 241 StGB, - 1 Straftat wegen öffentlicher Aufforderung zu Straftaten gemäß § 111 StGB. 2015 - 29 Straftaten wegen Volksverhetzung gemäß § 130 StGB, - 6 Straftaten wegen Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten gemäß § 126 StGB, - 3 Straftaten wegen öffentlicher Aufforderung zu Straftaten gemäß § 111 StGB, - 2 Straftaten wegen Beleidigung gemäß § 185 StGB, - 1 Straftat wegen Anleitung zu Straftaten gemäß § 130a StGB. 2. Wie schätzt die Landesregierung die aktuelle Kriminalitätsentwicklung in diesem Kriminalitätsfeld ein und sind spezifische Täterinnenund Tätergruppen auszumachen? In Mecklenburg-Vorpommern ist insbesondere seit dem Jahr 2013 eine signifikante Zunahme der Aktivitäten der rechten Szene in den sozialen Netzwerken zu verzeichnen. So werden die sozialen Netzwerke verstärkt zu Zwecken der Rekrutierung und Mobilisierung genutzt. Vor dem Hintergrund der gegenwärtigen Zuwanderungssituation hat aber auch die Verbreitung von fremdenfeindlichen Inhalten über soziale Medien an Quantität und Intensität zugenommen . Eine Vielzahl der rechten Gruppierungen von Mecklenburg-Vorpommern versucht, auf ihren Facebookportalen sehr intensiv Ängste, Ablehnung oder Hass gegen Zuwanderer sowie gegen die sich für Flüchtlinge einsetzenden Menschen zu schüren. Dabei wird in Form von bewussten Falschbehauptungen und Gerüchten eine Verunsicherung in der Bevölkerung erzeugt. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/4753 3 Die Verbreitung von Unwahrheiten reicht exemplarisch von vermeintlichen Häufungen von Straftaten bis hin zu Terrorismusbezichtigungen. Um dabei eine breitere Öffentlichkeit zu erreichen, gründen rechtsgerichtete Personen in Mecklenburg-Vorpommern diverse Facebookgruppen mit dem Titel: „Stadt XY wehrt sich (gegen Asylmissbrauch)“ oder ähnlichen Namen. Diese Seiten konnten innerhalb kürzester Zeit auf lokaler Ebene bis zu mehrere tausend „Gefällt-mir“-Angaben verzeichnen. Ferner wird auf diesen Seiten für entsprechende Veranstaltungen mobilisiert. Neben den eindeutig rechtsextremen Profilen sind Hassnachrichten zunehmend auf anderen Profilen und in Kommentaren zu finden, die sich zur Flüchtlingsproblematik äußern. Gerade bei Hassnachrichten ist im Zuge der Zuwanderungsdebatte von einer deutlichen Ausweitung auf bisher nicht als rechtsextremistisch in Erscheinung getretene Personen und in der Mehrzahl der Fälle von Einzeltätern auszugehen. 3. Wie entwickelte sich die durchschnittliche Dauer von Ermittlungsverfahren innerhalb der vergangenen drei Jahre bei der Bearbeitung dieses Kriminalitätsfeldes? Die Dauer der in Rede stehenden Ermittlungsverfahren hat bei den im Jahr 2013 eingegangenen Verfahren durchschnittlich 1,5 Monate und bei den im Jahr 2014 eingegangenen Verfahren durchschnittlich 4,3 Monate betragen. Die Ermittlungen der im Jahr 2015 eingegangenen und bereits abgeschlossenen Verfahren haben im Durchschnitt 2,9 Monate gedauert. 4. Welchen technischen und personellen Herausforderungen sieht sich die Landesregierung bei der Verfolgung entsprechender Straftaten gegenüber? Hass-Postings fallen in die Kategorie „Tatmittel Internet“. Hierzu zählen alle Delikte, bei denen zur Tatbestandsverwirklichung das Medium Internet verwendet wird. Eine regelmäßige anlassunabhängige Recherche nach strafbaren Inhalten im Internet ist aus Ressourcengründen nicht möglich. Bei anlassabhängigen Recherchen im Internet und insbesondere in Sozialen Netzen werden durch die Polizei strafrechtlich relevante Sachverhalte erhoben, von Amts wegen zur Anzeige gebracht und konsequent verfolgt. Die zur Verfügung stehenden Ressourcen werden in Abhängigkeit von Haushaltsmitteln und der Kriminalitätsentwicklung eingesetzt und ausgebaut. Zudem ist vorgesehen, die Aus- und Fortbildung von Polizeibeamten für den Bereich der „Ermittlungen in Sozialen Netzen“ zu forcieren. Drucksache 6/4753 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 5. Wie viele Beamte sind momentan im Dezernat Cyberkriminalität des Landeskriminalamtes beschäftigt und gibt es Pläne, das Dezernat personell aufzustocken? Zurzeit sind 11 Beschäftigte im Dezernat Cybercrime des Landeskriminalamtes Mecklenburg-Vorpommern eingesetzt. Für das Jahr 2016 ist die Ausschreibung und Besetzung weiterer Stellen durch IT-Spezialisten vorgesehen. Der weitere Ausbau des Dezernates erfolgt in Abhängigkeit von der Kriminalitätsentwicklung und zur Verfügung stehender Haushaltsmittel. 6. Plant die Landesregierung, eine eigene Abteilung Cyberkriminalität beim Landeskriminalamt einzuführen? a) Falls ja, in welche Dezernate soll die Abteilung untergliedert werden? b) Welche und wie viele Planstellen sind für die einzelnen Dezernate vorgesehen (bitte Einzelauflistung mit erforderlicher Qualifikation )? Die Fragen 6, a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Die Einrichtung einer derartigen Abteilung ist derzeit nicht geplant. 7. Ist das Dezernat Cybercrime des Landeskriminalamts regelmäßig in die Ermittlungen in diesem Kriminalitätsfeld eingebunden? a) Falls ja, wie ist die Zusammenarbeit organisiert und wer entscheidet über die Mitarbeit des Dezernates Cybercrime in den konkreten Ermittlungsverfahren? b) Falls keine Einbindung erfolgt, warum nicht? Die Fragen 7, a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Die Bearbeitung der Cybercrime erfolgt sowohl in den Kriminalkommissariaten als auch den Kriminalpolizeiinspektionen, aber auch im Landeskriminalamt. Die Fallbearbeitung erfolgt nach einem stufigen Konzept, je nach Spezifik des Deliktes und dem dazu notwendigen technischen Sachverstand. In jedem Fall erfolgt eine phänomenübergreifende Prüfung zur eventuell notwendigen Einbeziehung anderer Dienststellen. Das Dezernat Cybercrime ist regelmäßig bei der Bekämpfung von Cybercrime eingebunden, wenn entsprechend spezieller Sachverstand notwendig ist. In der Regel erfolgt die Unterstützung auf unmittelbare Anfrage der außerhalb des Dezernates Cybercrime liegenden Dienststellen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/4753 5 8. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung im Einzelnen ergriffen, um diese Kriminalitätsform zu bekämpfen und auch präventiv tätig zu werden? Anzeigen wegen Hassdelikten im Internet können auf traditionellem Weg erstattet werden. Darüber hinaus stehen mehrere Möglichkeiten der Anzeigenerstattung über das Internet zur Verfügung. Letztere ermöglichen eine schnelle Anzeige und somit ein schnelleres Einsetzen der Strafverfolgung . Auch die Hotline gegen Extremismus im Landeskriminalamt (Rufnummer: 03866 64 9222) kann genutzt werden. Zur Bekämpfung von Cybercrime sind in der Vergangenheit entsprechende Organisationseinheiten in der Landespolizei und den Staatsanwaltschaften eingerichtet worden. Das Thema „Ermittlungen in sozialen Netzwerken“ ist Gegenstand der Aus- und Fortbildung; spezielle Lehrmaterialien werden zur Praxis der Strafverfolgung zur Verfügung gestellt. Kriminalprävention, einschließlich Prävention von Hasskriminalität, ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Das Beratungsnetzwerk Demokratie und Toleranz Mecklenburg- Vorpommern ist ein Zusammenschluss aus staatlichen Behörden, nichtstaatlichen Beraterinnen und Beratern sowie Akteuren in freier Trägerschaft (http://www.mv-demokratie.de). Die Landeskoordinierungsstelle Demokratie und Toleranz ist seit Februar 2012 in der Landeszentrale für politische Bildung angesiedelt. Sie steuert und koordiniert auf der Grundlage des Landesprogramms „Demokratie und Toleranz gemeinsam stärken!“ die Prozesse in den Themenfeldern Demokratie und Toleranz, Stärkung der Zivilgesellschaft und Bekämpfung von Rechtsextremismus. Auch sind die Regionalzentren für demokratische Kultur ein fester Netzwerkbestandteil, die demokratisches Verhalten, bürgerschaftliches Engagement, Toleranz und Weltoffenheit durch verschiedene Initiativen fördern. Maßnahmen erfolgen seit 2015 auch im Rahmen des Bundesprogrammes „Demokratie leben“ (https://www.demokratieleben .de/). Zuvor wurden im Zeitraum 2011 - 2014 auch in Mecklenburg-Vorpommern Projekte für Toleranz und Demokratie sowie gegen Rechtsradikalismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus aus Mitteln des Bundesprogramms „TOLERANZ FÖRDERN - KOMPETENZ STÄRKEN“ gefördert. Finanzielle Unterstützung und Förderung von Netzwerken (zum Beispiel lokale Präventionsräte) leistet auch der Landesrat für Kriminalitätsvorbeugung . Auch die Landespolizei beteiligt sich an diesen Initiativen. Aktuell hat sich das Landeskriminalamt im November 2015 mit einem Projektantrag zur „Extremismusprävention und Deradikalisierung/Besserer Schutz der Bürger vor politisch motivierter Kriminalität“ an einem Projektaufruf des Europäischen Fonds für die Innere Sicherheit (ISF) beteiligt. Mit dem avisierten Projekt „BlickWWWechsel“ verfolgen die Projektpartner (unter anderem die Landeszentrale für politische Bildung) das Ziel, nachhaltige Maßnahmen zur Verhinderung von Radikalisierung, zur Deradikalisierung und zum Schutz der Bürger vor politisch motivierter Kriminalität, mit dem Schwerpunkt der Arbeit in und mit den Sozialen Netzwerken, einzuführen. Drucksache 6/4753 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 6 Daneben dient die Förderung der Medienkompetenz in Mecklenburg-Vorpommern auch konkret der Förderung von Mediensicherheit, einschließlich Bekämpfung der Hasskriminalität. Zuletzt wurde am 21. April 2015 eine „Kooperationsvereinbarung zur Förderung der Medienkompetenz in Mecklenburg-Vorpommern“ unterzeichnet. Sie baut auf zwei Vorläufer-Dokumenten aus den Jahren 2007 und 2011 auf und trägt der wachsenden Bedeutung von Medienbildung in unserer Informationsgesellschaft Rechnung (http://www.medienkompetenz-inmv .de). 9. Hat die Landesregierung für die Bekämpfung der Cyberkriminalität eine eigenständige und ressortübergreifende Strategie entwickelt, falls ja, wo kann diese eingesehen werden? Die Landesregierung hat zum Schutz ihrer Informations- und Kommunikationstechnik (IuK) im Jahr 2015 eine Leitlinie zur Gewährleistung der Informationssicherheit in der Landesverwaltung von Mecklenburg-Vorpommern beschlossen. Die Leitlinie und das zugehörige IT- Sicherheitsmanagementkonzept bilden die Grundlage für ein abgestimmtes ressortübergreifendes IT-Sicherheitsmanagement und das Computer Emergency Response Team Mecklenburg-Vorpommern. Diese strategischen Entscheidungen dienen unter anderem dazu, dass präventiv Maßnahmen zur Gefahrenabwehr der IuK-Systeme der Landesverwaltung auch gegenüber Cyberkriminellen ergriffen werden. Die Leitlinie und das zugehörige Konzept können im Ministerium für Inneres und Sport Mecklenburg-Vorpommern eingesehen werden.