Der Minister für Inneres und Sport hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 17. Dezember 2015 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/4762 6. Wahlperiode 18.12.2015 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten David Petereit, Fraktion der NPD Feuerwehreinsätze in Unterkünften für Asylbewerber und/oder Asylanten im Landkreis Nordwestmecklenburg im Monat August 2015 und ANTWORT der Landesregierung Wie viele Feuerwehreinsätze gab es im o. g. Monat in Unterkünften für Asylbewerber und/oder Asylanten im Landkreis Nordwestmecklenburg (bitte aufschlüsseln nach Ort und Art der Unterkunft, Datum, Anlass mit Sachverhaltsskizzierung, Staatsangehörigkeit, Alter und Geschlecht der Tatverdächtigen und Geschädigten sowie entstandenen Kosten)? In dem angefragten Zeitraum gab es nach Auskunft des Landkreises Nordwestmecklenburg sechs Feuerwehreinsätze in den Unterkünften für Asylbewerberinnen und Asylbewerber. Ort Art der Unterkunft Datum Anlass mit Sachverhaltsskizzierung Kosten 23970 Wismar, Haffburg 2 Gemeinschaftsunterkunft 04.08.15 BMA; Technischer Defekt Melder keine Angabe 23970 Wismar, Haffburg 2 Gemeinschaftsunterkunft 11.08.15 BMA, Zimmerbrand keine Angabe 23970 Wismar, Haffburg 2 Gemeinschaftsunterkunft 14.08.15 BMA, Handdruckmelder eingeschlagen keine Angabe 23970 Wismar, Haffburg 2 Gemeinschaftsunterkunft 15.08.15 BMA, unsachgemäßer Umgang mit Elektroherd keine Angabe 23970 Wismar, Haffburg 2 Gemeinschaftsunterkunft 29.08.15 BMA, Handdruckmelder eingeschlagen keine Angabe 23970 Wismar, Haffburg 2 Gemeinschaftsunterkunft 31.08.15 BMA, Essen auf Herd keine Angabe BMA - Brandmeldeanlage Drucksache 6/4762 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Eine Aufschlüsselung nach Tatverdächtigen und Geschädigten erfolgt nicht. Die Aufnahme von Personalien durch die Feuerwehr erfolgt allein zur Überprüfung von Kostenerstattungen. Sofern Angaben zu natürlichen Personen als Geschädigte oder Tatverdächtige bekannt sind, wäre vor deren Veröffentlichung eine datenschutzrechtliche Prüfung dahingehend vorzunehmen, ob, gegebenenfalls auch in der Kombination mit anderen Informationen aus den Antworten, einzelne Personen bestimmbar gemacht werden können. Um die Bestimmbarkeit einzelner Personen auszuschließen, sind umfangreiche Recherchen in jedem Einzelsachverhalt erforderlich. So ist die Belegung jeder Unterkunft, in der ein Feuerwehreinsatz durchgeführt wurde, hinsichtlich festgestellter Geschädigter oder Tatverdächtiger dahingehend zu überprüfen, in welchem Umfang in der Unterkunft Personen mit gleicher Nationalität zum Zeitpunkt des Einsatzes lebten und ob sich Geschädigte oder Tatverdächtige von diesen altersmäßig unterscheiden. Dieser Rechercheaufwand ist im Rahmen der Beantwortung einer Kleinen Anfrage nicht möglich. Er wäre mit einem unzumutbaren Aufwand verbunden, der schon mit der aus Artikel 40 Absatz 1 Satz 1 Landesverfassung folgenden Pflicht zur unverzüglichen Beantwortung Kleiner Anfragen nicht zu vereinbaren ist.