Der Minister für Inneres und Sport hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 17. Dezember 2015 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/4769 6. Wahlperiode 18.12.2015 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten David Petereit, Fraktion der NPD Polizeieinsätze in Unterkünften für Asylbewerber und/oder Asylanten im Landkreis Nordwestmecklenburg im Monat September 2015 und ANTWORT der Landesregierung Wie viele Polizeieinsätze gab es im o. g. Monat in Unterkünften für Asylbewerber und/oder Asylanten im Landkreis Nordwestmecklenburg (bitte aufschlüsseln nach Ort und Art der Unterkunft, Datum, Anlass mit Sachverhaltsskizzierung , Staatsangehörigkeit, Alter und Geschlecht der Tatverdächtigen und Geschädigten sowie entstandenen Kosten)? In den kommunalen Gemeinschaftsunterkünften des Landkreises Nordwestmecklenburg gab es im September 2015 insgesamt 19 Polizeieinsätze. Diese sind in der beigefügten Übersicht aufgelistet. Maßnahmen im Rahmen der Amtshilfe sind nicht enthalten. Einsätze, welche im Zusammenhang mit dezentral untergebrachten Asylbewerberinnen und Asylbewerbern standen, werden nicht separat erfasst. Personal- und Sachkosten werden für die angefragte Art der polizeilichen Einsätze regelmäßig nicht erhoben. Angaben zu Alter, Geschlecht und Staatsangehörigkeit der Beteiligten werden nicht aufgeführt. Es handelt sich dabei um Angaben, vor deren Veröffentlichung eine datenschutzrechtliche Prüfung dahingehend vorzunehmen wäre, ob, gegebenenfalls auch in der Kombination mit anderen Informationen aus den Antworten, einzelne Personen bestimmbar gemacht werden können. Drucksache 6/4769 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Um die Bestimmbarkeit einzelner Personen auszuschließen, sind umfangreiche Recherchen in jedem Einzelsachverhalt erforderlich. So ist die Belegung jeder Unterkunft, in der ein Polizeieinsatz durchgeführt wurde, hinsichtlich festgestellter Geschädigter und Tatverdächtiger dahingehend zu überprüfen, in welchem Umfang in der Unterkunft Personen mit gleicher Nationalität des/der Geschädigten und Tatverdächtigen zum Zeitpunkt des Einsatzes beziehungsweise der Tat lebten und ob Geschädigte und Tatverdächtige sich von diesen altersmäßig unterscheiden. Dieser Rechercheaufwand ist im Rahmen der Beantwortung einer Kleinen Anfrage nicht möglich. Er wäre mit einem unzumutbaren Aufwand verbunden, der schon mit der aus Artikel 40 Absatz 1 Satz 1 Landesverfassung folgenden Pflicht zur unverzüglichen Beantwortung Kleiner Anfragen nicht zu vereinbaren ist. lfd. Nr. Ort Datum Anlass mit Sachverhaltsskizzierung 01 Wismar 01.09.2015 Vermisstenfall 02 Wismar 01.09.2015 Hausfriedensbruch 03 Wismar 03.09.2015 Brandmeldealarm 04 Wismar 09.09.2015 Körperverletzung 05 Wismar 11.09.2015 Körperverletzung - Hausfriedensbruch - Widerstand 06 Wismar 12.09.2015 Körperverletzung 07 Wismar 13.09.2015 Sachbeschädigung 08 Wismar 14.09.2015 Brandmeldealarm 09 Wismar 15.09.2015 Brandmeldealarm 10 Wismar 19.09.2015 Bedrohung - Störer im Objekt 11 Wismar 19.09.2015 Asylsuchende vor Ort 12 Wismar 19.09.2015 Asylsuchender vor Ort 13 Wismar 22.09.2015 Hausfriedensbruch 14 Wismar 24.09.2015 Bedrohung 15 Wismar 26.09.2015 Brandmeldealarm 16 Wismar 27.09.2015 Sachbeschädigung 17 Wismar 28.09.2015 Medizinischer Notfall 18 Wismar 29.09.2015 Diebstahl 19 Wismar 29.09.2015 Körperverletzung - Bedrohung