Der Minister für Inneres und Sport hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 17. Dezember 2015 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/4770 6. Wahlperiode 18.12.2015 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten David Petereit, Fraktion der NPD Polizeieinsätze in Unterkünften für Asylbewerber und/oder Asylanten im Landkreis Nordwestmecklenburg im Monat Oktober 2015 und ANTWORT der Landesregierung Wie viele Polizeieinsätze gab es im o. g. Monat in Unterkünften für Asylbewerber und/oder Asylanten im Landkreis Nordwestmecklenburg (bitte aufschlüsseln nach Ort und Art der Unterkunft, Datum, Anlass mit Sachverhaltsskizzierung , Staatsangehörigkeit, Alter und Geschlecht der Tatverdächtigen und Geschädigten sowie entstandenen Kosten)? In den kommunalen Gemeinschaftsunterkünften des Landkreises Nordwestmecklenburg gab es im Oktober 2015 insgesamt 20 Polizeieinsätze. Diese sind in der beigefügten Übersicht aufgelistet. Maßnahmen im Rahmen der Amtshilfe sind nicht enthalten. Einsätze, welche im Zusammenhang mit dezentral untergebrachten Asylbewerberinnen und Asylbewerbern standen, werden nicht separat erfasst. Personal- und Sachkosten werden für die angefragte Art der polizeilichen Einsätze regelmäßig nicht erhoben. Angaben zu Alter, Geschlecht und Staatsangehörigkeit der Beteiligten werden nicht aufgeführt. Es handelt sich dabei um Angaben, vor deren Veröffentlichung eine datenschutzrechtliche Prüfung dahingehend vorzunehmen wäre, ob, gegebenenfalls auch in der Kombination mit anderen Informationen aus den Antworten, einzelne Personen bestimmbar gemacht werden können. Drucksache 6/4770 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Um die Bestimmbarkeit einzelner Personen auszuschließen, sind umfangreiche Recherchen in jedem Einzelsachverhalt erforderlich. So ist die Belegung jeder Unterkunft, in der ein Polizeieinsatz durchgeführt wurde, hinsichtlich festgestellter Geschädigter und Tatverdächtiger dahingehend zu überprüfen, in welchem Umfang in der Unterkunft Personen mit gleicher Nationalität des/der Geschädigten und Tatverdächtigen zum Zeitpunkt des Einsatzes beziehungsweise der Tat lebten und ob Geschädigte und Tatverdächtige sich von diesen altersmäßig unterscheiden. Dieser Rechercheaufwand ist im Rahmen der Beantwortung einer Kleinen Anfrage nicht möglich. Er wäre mit einem unzumutbaren Aufwand verbunden, der schon mit der aus Artikel 40 Absatz 1 Satz 1 Landesverfassung folgenden Pflicht zur unverzüglichen Beantwortung Kleiner Anfragen nicht zu vereinbaren ist. lfd. Nr. Ort Datum Anlass mit Sachverhaltsskizzierung 01 Wismar 04.10.2015 Körperverletzung 02 Wismar 05.10.2015 Störer im Objekt 03 Wismar 06.10.2015 Diebstahl 04 Wismar 08.10.2015 Körperverletzung 05 Wismar 09.10.2015 Räuberischer Diebstahl 06 Wismar 10.10.2015 Eigentumssicherung 07 Wismar 13.10.2015 Körperverletzung - Störer im Objekt 08 Wismar 14.10.2015 Verdacht der Körperverletzung 09 Wismar 15.10.2015 Diebstahl 10 Wismar 15.10.2015 Durchsuchung 11 Wismar 16.10.2015 Störer im Objekt 12 Wismar 20.10.2015 Störer im Objekt 13 Wismar 20.10.2015 Störer im Objekt 14 Wismar 23.10.2015 Betrug 15 Wismar 28.10.2015 Brandmeldealarm 16 Wismar 28.10.2015 Störer im Objekt 17 Wismar 28.10.2015 Brandmeldealarm 18 Wismar 28.10.2015 Brandmeldealarm 19 Wismar 29.10.2015 Störer im Objekt 20 Wismar 30.10.2015 Eigentumssicherung