Die Justizministerin hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 7. Dezember 2015 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/4778 6. Wahlperiode 08.12.2015 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Barbara Borchardt, Fraktion DIE LINKE Überblick Straftaten gegen Vollstreckungsbeamte und ANTWORT der Landesregierung 1. In wie vielen Fällen wurden in Mecklenburg-Vorpommern in den jeweiligen Jahren von 2011 bis 2014 Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte eingeleitet? Die Zahl der wegen des Verdachts des Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte eingeleiteten Ermittlungsverfahren ergibt sich für den angefragten Zeitraum aus nachstehender Tabelle. Vorgänge 2011* 2012 2013 2014 Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte gemäß § 113 Strafgesetzbuch 405 491 444 470 * Eine Darstellung der eingeleiteten Ermittlungsverfahren ist erst ab dem 01.03.2011 möglich, da für den davor liegenden Zeitraum keine entsprechende Auswertemöglichkeit zur Verfügung steht. Drucksache 6/4778 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 2. Bei wie vielen dieser Verfahren handelte es sich um besonders schwere Fälle im Sinne von § 113 Absatz 2 StGB (bitte für die jeweiligen Jahre separat angeben)? 3. In wie vielen Fällen kam es letztlich zu einer Verurteilung des Täters (bitte für die jeweiligen Jahre des oben genannten Zeitraums separat angeben)? a) In wie vielen Fällen wurde zu einer Geldstrafe verurteilt? b) In wie vielen Fällen wurde zu einer Freiheitsstrafe von maximal zwei Jahren verurteilt? c) In wie vielen Fällen wurde zu einer Freiheitsstrafe von mehr als zwei Jahren verurteilt? Die Fragen 2, 3, a), b) und c) werden zusammenhängend beantwortet. Zur Beantwortung der Fragen liegt kein statistisch aufbereitetes Datenmaterial vor. Es stehen auch weder entsprechende statistische Routinen zur Verfügung noch sind Suchen mittels standardisierter Katalogwerte möglich. Zu den erfragten Daten bestünde mithin jeweils die Notwendigkeit von Einzelrecherchen (Handauslesungen) der gemäß Antwort zu Frage 1 insgesamt 1.810 Vorgänge. Dies wäre mit einem unzumutbaren Aufwand verbunden, der schon mit der aus Artikel 40 Absatz 1 Satz 1 Landesverfassung folgenden Pflicht zur unverzüglichen Beantwortung Kleiner Anfragen nicht zu vereinbaren wäre.