Der Minister für Inneres und Sport hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 17. Dezember 2015 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/4779 6. Wahlperiode 18.12.2015 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten David Petereit, Fraktion der NPD Polizeieinsätze in Unterkünften für Asylbewerber und/oder Asylanten in der Hansestadt Rostock im Monat September 2015 und ANTWORT der Landesregierung Wie viele Polizeieinsätze gab es im o. g. Monat in Unterkünften für Asylbewerber und/oder Asylanten in der Hansestadt Rostock (bitte aufschlüsseln nach Ort und Art der Unterkunft, Datum, Anlass mit Sachverhaltsskizzierung , Staatsangehörigkeit, Alter und Geschlecht der Tatverdächtigen und Geschädigten sowie entstandenen Kosten)? In den kommunalen Gemeinschaftsunterkünften der Hansestadt Rostock gab es im September 2015 insgesamt 5 Polizeieinsätze. Diese sind in der beigefügten Übersicht aufgelistet. Maßnahmen im Rahmen der Amtshilfe sind nicht enthalten. Einsätze, welche im Zusammenhang mit dezentral untergebrachten Asylbewerberinnen und Asylbewerbern standen, werden nicht separat erfasst. Personal- und Sachkosten werden für die angefragte Art der polizeilichen Einsätze regelmäßig nicht erhoben. Angaben zu Alter, Geschlecht und Staatsangehörigkeit der Beteiligten werden nicht aufgeführt. Es handelt sich dabei um Angaben, vor deren Veröffentlichung eine datenschutzrechtliche Prüfung dahingehend vorzunehmen wäre, ob, gegebenenfalls auch in der Kombination mit anderen Informationen aus den Antworten, einzelne Personen bestimmbar gemacht werden können. Drucksache 6/4779 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Um die Bestimmbarkeit einzelner Personen auszuschließen, sind umfangreiche Recherchen in jedem Einzelsachverhalt erforderlich. So ist die Belegung jeder Unterkunft, in der ein Polizeieinsatz durchgeführt wurde, hinsichtlich festgestellter Geschädigter und Tatverdächtiger dahingehend zu überprüfen, in welchem Umfang in der Unterkunft Personen mit gleicher Nationalität des/der Geschädigten und Tatverdächtigen zum Zeitpunkt des Einsatzes beziehungsweise der Tat lebten und ob Geschädigte und Tatverdächtige sich von diesen altersmäßig unterscheiden. Dieser Rechercheaufwand ist im Rahmen der Beantwortung einer Kleinen Anfrage nicht möglich. Er wäre mit einem unzumutbaren Aufwand verbunden, der schon mit der aus Artikel 40 Absatz 1 Satz 1 Landesverfassung folgenden Pflicht zur unverzüglichen Beantwortung Kleiner Anfragen nicht zu vereinbaren ist. lfd. Nr. Ort Datum Anlass mit Sachverhaltsskizzierung 01 Rostock 04.09.2015 Veranstaltungsschutz 02 Rostock 13.09.2015 Diebstahl 03 Rostock 19.09.2915 Streitigkeiten 04 Rostock 25.09.2015 Störer im Objekt 05 Rostock 26.09.2015 Störer im Objekt