Der Minister für Inneres und Sport hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 21. Dezember 2015 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/4790 6. Wahlperiode 22.12.2015 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten David Petereit, Fraktion der NPD Feuerwehreinsätze in Unterkünften für Asylbewerber und/oder Asylanten in der Landeshauptstadt Schwerin im Monat August 2015 und ANTWORT der Landesregierung Wie viele Feuerwehreinsätze gab es im o. g. Monat in Unterkünften für Asylbewerber und/oder Asylanten in der Landeshauptstadt Schwerin (bitte aufschlüsseln nach Ort und Art der Unterkunft, Datum, Anlass mit Sachverhaltsskizzierung, Staatsangehörigkeit, Alter und Geschlecht der Tatverdächtigen und Geschädigten sowie entstandenen Kosten)? In dem angefragten Zeitraum gab es nach Auskunft der Landeshauptstadt Schwerin drei Feuerwehreinsätze in den Unterkünften für Asylbewerberinnen und Asylbewerber. Ort Art der Unterkunft Datum Anlass mit Sachverhaltsskizzierung Kosten 19061 Schwerin, Sternbuchholz 16 Erstaufnahmeeinrichtung Schwerin 09.08.2015 BMA, Handdruckmelder eingeschlagenkeine Angabe 19061 Schwerin, Sternbuchholz 16 Erstaufnahmeeinrichtung Schwerin 09.08.2015 BMA, Handdruckmelder eingeschlagen keine Angabe 19061 Schwerin, Sternbuchholz 16 Erstaufnahmeeinrichtung Schwerin 09.08.2015 BMA, Handdruckmelder eingeschlagen keine Angabe BMA - Brandmeldeanlage Eine Aufschlüsselung nach Tatverdächtigen und Geschädigten erfolgt nicht. Die Aufnahme von Personalien durch die Feuerwehr erfolgt allein zur Überprüfung von Kostenerstattungen. Drucksache 6/4790 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Sofern Angaben zu natürlichen Personen als Tatverdächtige bekannt sind, wäre vor deren Veröffentlichung eine datenschutzrechtliche Prüfung dahingehend vorzunehmen, ob, gegebenenfalls auch in der Kombination mit anderen Informationen aus den Antworten, einzelne Personen bestimmbar gemacht werden können. Um die Bestimmbarkeit einzelner Personen auszuschließen, sind umfangreiche Recherchen in jedem Einzelsachverhalt erforderlich. So ist die Belegung jeder Unterkunft, in der ein Feuerwehreinsatz durchgeführt wurde, hinsichtlich festgestellter Tatverdächtiger dahingehend zu überprüfen, in welchem Umfang in der Unterkunft Personen mit gleicher Nationalität zum Zeitpunkt des Einsatzes lebten und ob sich Tatverdächtige von diesen altersmäßig unterscheiden. Dieser Rechercheaufwand ist im Rahmen der Beantwortung einer Kleinen Anfrage nicht möglich. Er wäre mit einem unzumutbaren Aufwand verbunden, der schon mit der aus Artikel 40 Absatz 1 Satz 1 Landesverfassung folgenden Pflicht zur unverzüglichen Beantwortung Kleiner Anfragen nicht zu vereinbaren ist.