Der Minister für Inneres und Sport hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 15. Dezember 2015 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/4816 6. Wahlperiode 16.12.2015 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Stefan Köster, Fraktion der NPD Koranverteilung in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Laut Internetauftritt der sogenannten „Lies! Stiftung“ gibt es in Mecklenburg-Vorpommern regelmäßig „Street Dawas“, Infostände und Koranverteilung. 1. Welche Kenntnisse besitzt die Landesregierung darüber, welche Gruppen, Vereine, Privatpersonen, Initiativen, Parteien und/oder andere Organisationen diese Aktionen durchführen (bitte nach Aktion, Veranstalter, Standort und Datum auflisten)? Der Landesregierung ist in diesem Zusammenhang die „Lies!“-Kampagne bekannt. Diese hatte für den Zeitraum von Anfang Juli bis Anfang November 2015 die ordnungsbehördliche Erlaubnis erhalten, in Rostock in der Kröpeliner Straße auf einer Fläche von 6 m² unter Nutzung von Tischen und Stühlen Korane zu verteilen. Alternativ waren zwei weitere Standorte beantragt und genehmigt worden: zum einen Kröpeliner Straße, Ecke Rungestraße und zum anderen vor dem Kröpeliner Torcenter. Der Landesregierung ist darüber hinaus bekannt, dass Vertreter der „Lies!“-Kampagne seit Dezember 2014 in Rostock Korane in mobiler Form, also ohne einen festen Stand, verteilt haben. Drucksache 6/4816 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 2. Welche Kenntnisse besitzt die Landesregierung darüber, an welchen Standorten in Mecklenburg-Vorpommern diese Aktionen durchgeführt werden (bitte nach Aktion, Stadt und Straße auflisten)? Die Landesregierung hat nur Informationen zur Durchführung solcher Aktionen in Rostock (siehe Frage 1). 3. Welche Kenntnisse besitzt die Landesregierung darüber, in welchen Abständen diese Aktionen stattfinden (bitte nach Aktion, Standort und Datum auflisten)? Die erste mobile Koranverteilung der „Lies!“-Kampagne im Land fand nach Kenntnis der Landesregierung am 18.12.2014 in Rostock (siehe Frage 1) und danach in unregelmäßigen Abständen jeweils an Samstagen bis Juni 2015 statt. Der erste stationäre „Lies!“-Infostand wurde am 04.07.2015 festgestellt, der bislang letzte am 07.11.2015. Die Infostände fanden während dieser Zeit mehrmals im Monat jeweils samstags in der Kröpeliner Straße in Rostock statt. 4. Welche Kenntnisse besitzt die Landesregierung darüber, inwieweit es bei diesen Aktionen zu Straftaten kam (bitte nach Aktion, Standort, Datum und Straftat auflisten)? Die Landesregierung hat keine Kenntnis von Straftaten, die im Zusammenhang mit diesen Aktionen verübt wurden. 5. Welche Kenntnisse besitzt die Landesregierung darüber, inwieweit sogenannte „Hassprediger“ an diesen Aktionen teilnahmen/teilnehmen (bitte nach Aktionen, Standort und Datum und betreffender Person auflisten)? Die Landesregierung hat keine Erkenntnisse über die Teilnahme von Personen im Sinne der Fragestellung. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/4816 3 6. Werden die Organisatoren dieser Aktionen durch die Polizei, den Verfassungsschutz, den Staatsschutz und/oder andere Geheimdienste überwacht? Die Polizei führt im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten die notwendigen Maßnahmen zur Gefahrenabwehr und Straftatenverfolgung auch gegenüber diesen Personen durch. Der Verfassungsschutz kommt seinem gesetzlichen Auftrag nach. 7. Welche Kenntnisse besitzt die Landesregierung darüber, ob im Rahmen dieser Aktionen für den „Islamischen Staat“ oder für den „Dschihad“ geworben wird? Wenn ja, wie geschieht dies im Einzelnen? Der Landesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 8. Welche Kenntnisse besitzt die Landesregierung darüber, wie viele Personen aus Mecklenburg-Vorpommern für den „Islamischen Staat“ oder andere islamistische Organisationen im Ausland tätig sind? a) Wie viele dieser Personen sind wieder aus dem Ausland nach Mecklenburg-Vorpommern zurückgekehrt? b) Werden diese Personen nach ihrer Rückkehr durch die Polizei, den Verfassungsschutz, den Staatsschutz und/oder andere Geheimdienste überwacht? Die Fragen 8, a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Die Sicherheitsbehörden in Mecklenburg-Vorpommern verfügen über keine belastbaren Informationen im Sinne der Anfrage über Ausreise- und/oder Rückkehrerfälle aus dem beziehungsweise in das Land. In Einzelfällen liegen den Sicherheitsbehörden Informationen mit Bezügen zum Bürgerkriegsgeschehen in Syrien und dem Irak vor, denen entsprechend nachgegangen wird.