Der Minister für Inneres und Sport hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 21. Dezember 2015 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/4817 6. Wahlperiode 22.12.2015 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Tino Müller, Fraktion der NPD Dezentrale Unterbringung und ANTWORT der Landesregierung Die nachfolgenden Fragen beziehen sich auf die Antworten der Landesregierung auf den Drucksachen 6/4544, 6/4542 und 6/3970. 1. Wie erklärt sich die Landesregierung die inhaltlich sehr unterschiedliche Beantwortung der Anfragen (bitte die Antwort begründen)? Bei der Beantwortung der oben genannten Kleinen Anfragen wurden die Angaben der Landkreise und kreisfreien Städte wiedergegeben. 2. Warum können durch die Landkreise Ludwigslust-Parchim, Mecklenburgische Seenplatte, Nordwestmecklenburg, Vorpommern- Greifswald und Vorpommern-Rügen in der Drucksache 6/4544 keine Angaben zur dezentralen Unterbringung gemacht werden (bitte die Antwort begründen)? Dies ist der Landesregierung nicht bekannt. Die Kommunen nehmen die Aufgabe der Unterbringung selbstständig im übertragenen Wirkungskreis wahr. Es besteht keine Verpflichtung für die Kommunen, Angaben zur dezentralen Unterbringung statistisch zu erfassen.