Die Justizministerin hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 7. Dezember 2015 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/4819 6. Wahlperiode 08.12.2015 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Tino Müller, Fraktion der NPD Polizeieinsatz in Eggesin am 22.07.2014 und ANTWORT der Landesregierung Die nachfolgenden Fragen beziehen sich unter anderem auf die Antwort der Landesregierung auf Drucksache 6/4529. 1. Wegen welcher Vergehen wurde der Täter zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt (bitte die Antwort begründen)? Das Amtsgericht Pasewalk hat den Angeklagten wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in vier Fällen, davon zweimal als Versuch und einmal in Tateinheit mit Erwerb kinderpornographischer Schriften sowie wegen Verbreitung jugendpornographischer Schriften zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr und 9 Monaten verurteilt. Drucksache 6/4819 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 2. Welchen Inhalt hatte der Durchsuchungsbeschluss, der am 22.07.2014 vollstreckt wurde? Das Amtsgericht Neubrandenburg hat mit Beschluss vom 30.05.2014 die Durchsuchung der Wohnung und der Zimmer des Beschuldigten, einschließlich sämtlicher Nebengelasse, Keller, Garagen, der vorhandenen Kraftfahrzeuge sowie der Person des Beschuldigten und der ihm gehörenden Sachen angeordnet, weil zu vermuten war, dass die Durchsuchung zur Auffindung von Beweismitteln, insbesondere eines Mobiltelefons sowie Computertechnik oder anderer Technik und sich darauf befindenden kinderpornographischen Bildern und Schriften, führen werde.