Der Minister für Inneres und Sport hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 7. Dezember 2015 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/4823 6. Wahlperiode 08.12.2015 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Tino Müller, Fraktion der NPD Polizeieinsatz in Ferdinandshof am 15.07.2015 und ANTWORT der Landesregierung Am 15.07.2015 kam es in Ferdinandshof zu einem Polizeieinsatz. Eine 73-Jährige wurde von zwei nicht deutsch sprechenden Tätern überfallen. Die Ermittlungen der Polizei wurden abgeschlossen. Das Verfahren wurde eingestellt. Inwieweit hält diese Straftat Einzug in die Polizeiliche Kriminalitätsstatistik (bitte die Antwort begründen und alle rechtlichen Grundlagen in diesem Zusammenhang benennen)? Wird die Straftat aufgrund der nicht deutsch sprechenden Täter unter der Kategorie „Nichtdeutsche Tatverdächtige“ aufgeführt (bitte die Antwort begründen)? Der vorbezeichnete Sachverhalt ist als Raub in der Polizeilichen Kriminalstatistik erfasst worden. Tatverdächtige konnten nicht ermittelt werden. Somit erfolgt auch keine Ausweisung unter „Nichtdeutsche Tatverdächtige“ in der Polizeilichen Kriminalstatistik. Grundlage für die Erfassung sind die bundesweit geltenden „Richtlinien für die Führung der Polizeilichen Kriminalstatistik i. d. F. vom 01.01.2015“.