Der Minister für Inneres und Sport hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 10. Dezember 2015 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/4824 6. Wahlperiode 11.12.2015 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Tino Müller, Fraktion der NPD Polizeieinsatz in Torgelow am 09.09.2015 und ANTWORT der Landesregierung Die nachfolgenden Fragen beziehen sich unter anderem auf die Antwort der Landesregierung auf Drucksache 6/4630. Inwieweit hält diese Straftat Einzug in die Polizeiliche Kriminalitätsstatistik (bitte die Antwort begründen und alle rechtlichen Grundlagen in diesem Zusammenhang benennen)? Wird die Straftat unter der Kategorie „Nichtdeutsche Tatverdächtige“ aufgeführt (bitte die Antwort begründen)? Der vorbezeichnete Sachverhalt ist als Ladendiebstahl, begangen durch eine nichtdeutsche Tatverdächtige, in der Polizeilichen Kriminalstatistik erfasst worden. Grundlage für die Erfassung sind die bundesweit geltenden „Richtlinien für die Führung der Polizeilichen Kriminalstatistik i. d. F. vom 01.01.2015“.