Der Minister für Inneres und Sport hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 10. Dezember 2015 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/4825 6. Wahlperiode 11.12.2015 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Michael Andrejewski, Fraktion der NPD Einbrecher bei Verkehrskontrolle und ANTWORT der Landesregierung Medienberichten zufolge konnte die Polizei bei einer Verkehrskontrolle in Warlin an der Bundesstraße 197 zwischen Neubrandenburg und Friedland drei mutmaßliche Einbrecher festnehmen, welche für Diebstähle in der Freiwilligen Feuerwehr Fleeste (Niedersachsen) verantwortlich gemacht werden. 1. Welche Erkenntnisse besitzt die Landesregierung zu der Verkehrskontrolle und wie ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt der Stand der Ermittlungen (bitte in diesem Zusammenhang auch die Vorstrafen, Alter, Nationalität und Geschlecht der Tatverdächtigen, verursachte Sachschäden und Gesamtwert des Diebesgutes benennen)? Welche Anzeigen sind gegen sie anhängig? Beamte der Polizeiinspektion Neubrandenburg führten am 07.11.2015 gegen 22:30 Uhr auf einem Rastplatz in Warlin eine Kontrolle eines PKW Audi A6 mit polnischem amtlichen Kennzeichen durch. In dem PKW befanden sich drei polnische Staatsangehörige im Alter von 23, 34 und 40 Jahren. Im Rahmen der Kontrolle des Fahrzeuges wurden mehrere Gegenstände wie Schmuck und Werkzeug im PKW festgestellt, welche einem Einbruch in einer Werkstatt und in einem Wohnhaus in Feeste in Niedersachsen zugeordnet werden konnten. Der Wert des Diebesgutes beläuft sich auf schätzungsweise 7.000,00 Euro. Das Ermittlungsverfahren ist am 13.11.2015 an die Staatsanwaltschaft Stade abgegeben und dort am 24.11.2015 übernommen worden. Drucksache 6/4825 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Im Übrigen ist die Preisgabe von Daten über Straftaten einer bestimmten Person im Rahmen einer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage eines Landtagsabgeordneten unzulässig. (vergleiche OVG Weimar, ZD 3/2015, S. 140 ff. m.w.N.). Dem insoweit bereits tatsächlich begrenzten Informationsanspruch steht die hohe Schutzwürdigkeit der angefragten personenbezogenen Daten gegenüber. Eine Veröffentlichung von Einzelheiten staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen oder Verurteilungen ist gesetzlich nicht vorgesehen. Zudem können Private nicht das Objekt parlamentarischer Kontrolle sein. Der Umstand, dass die Namen der Beschuldigten in der Kleinen Anfrage nicht genannt werden, ändert hieran nichts, da sich die Verbindung zu ihrer Person unter Verwendung der in der Kleinen Anfrage mitgeteilten Angaben sowie der erstrebten Beantwortung der aufgeworfenen Fragen mühelos herstellen lässt. 2. Welche Erkenntnisse besitzt die Landesregierung zum Aufenthaltsstatuts der Tatverdächtigen (bitte die Daten der Einreise, Antragstellungen , eventuelle Ablehnungen, Art der Unterbringung usw. auflisten )? Es handelt sich um EU-Bürger, die sich in Europa innerhalb des sogenannten Schengen- Raums frei bewegen können. 3. Welche weiteren Ermittlungsverfahren wurden gegen die ausländischen Tatverdächtigen in anderen Strafsachen bzw. wegen Ordnungswidrigkeiten eingeleitet? Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse über weitere gegen die Beschuldigten geführte Ermittlungs- und Ordnungswidrigkeitsverfahren vor.