Der Minister für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 7. Dezember 2015 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/4826 6. Wahlperiode 08.12.2015 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Michael Andrejewski, Fraktion der NPD Windpark Wilhelmsburg und ANTWORT der Landesregierung Hinsichtlich des Ausbaus der Windenergie in Mecklenburg-Vorpommern ergeben sich für den geplanten Bau des Windpark Wilhelmsburg folgende Fragen. 1. Ist hinsichtlich des Planungsverfahrens zum „Windpark Wilhelmsburg “ ein Zielabweichungsverfahren beantragt worden (Auflistung nach Antragsteller, Datum und Inhalt/ Grund)? 2. Inwieweit sollen bei dem genannten Vorhaben Vorgaben, die denen der 10H-Regelung entsprechen, eingehalten werden? 3. Wird die zum Ausdruck gebrachte ablehnende Haltung der Gemeindevertretung Einfluss auf das Verfahren haben? Wenn ja, in welcher Form? 4. Ist beabsichtigt, über die geplanten Windparkräume hinaus weitere Flächen mit einzubeziehen, um eine Verbindung zwischen den Windparks (z. B. Ferdinandshof/Wilhelmsburg) herzustellen? Die Fragen 1 bis 4 werden zusammenhängend beantwortet. Für einen Windpark in Wilhelmsburg ist kein Zielabweichungsverfahren beantragt worden. Es liegen dem Ministerium für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung keinerlei Unterlagen zum Vorhaben „Windpark Wilhelmsburg“ vor. Er ist lediglich aus der Berichterstattung in der Presse bekannt.