Der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 3. Dezember 2015 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/4832 6. Wahlperiode 04.12.2015 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Ulrike Berger, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Rahmenpläne für Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Die Rahmenpläne für den Förderschwerpunkt geistige Entwicklung legen die Ziele und Inhalte des Unterrichts in den einzelnen Lernbereichen unter Berücksichtigung fachwissenschaftlicher Entwicklungen und neuer Unterrichtsmethoden sowie unter Einbeziehung von Praxiserfahrungen fest. Die verbindlichen Rahmenpläne sind innerhalb der Schulprogrammarbeit und durch die Entwicklung schulinterner Rahmenpläne an den Schulen mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung sowie im gemeinsamen Unterricht umzusetzen. 1. Welche Rahmenpläne bzw. curricularen Vorgaben gelten für die Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung in Mecklenburg-Vorpommern? 2. Wann wurden diese zuletzt überarbeitet? Zu 1 und 2 Die Fragen 1 und 2 werden im Zusammenhang beantwortet. Drucksache 6/4832 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Zur weiteren Gestaltung von Unterricht und Erziehung in der Unter-, Mittel- und Oberstufe sowie in der Abschlussstufe der Schulen mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung sowie im gemeinsamen Unterricht an den anderen allgemein bildenden Schulen hat das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur mit den Verwaltungsvorschriften vom 12. Mai 2005 und vom 2. September 2009 Hinweise zu den Rahmenplänen für die Schule mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung (vormals: Schule zur individuellen Lebensbewältigung ) veröffentlicht und die Verbindlichkeit für Mecklenburg-Vorpommern festgeschrieben (Mittl.bl. BM M-V 2005 S. 536; Mittl.bl. BM M-V 2009 S. 866). Der Unterricht mit Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung wird verbindlich auf der Grundlage der Lehrpläne des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus für den Förderschwerpunkt geistige Entwicklung (gültig seit 8. Juli 2003 beziehungsweise 1. September 2007) gestaltet. Für Mecklenburg-Vorpommern behalten alle gesetzlichen Grundlagen und Verordnungen bezüglich des Förderschwerpunktes geistige Entwicklung ihre Gültigkeit. Die Gliederung der Schulen mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung in Unterstufe, Mittelstufe, Oberstufe und Abschlussstufe gilt weiterhin. Die Rahmenpläne sind auf den Internetseiten des Bayerischen Staatsministeriums, Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung München, zum Download unter https://www.isb.bayern.de/foerderschulen/lehrplan/foerderschulen/lehrplaene-foerderschwerpunkt -geistige-entwicklung/geistige-entwicklung/1003/ zugänglich. 3. Ist eine Überarbeitung in nächster Zeit geplant? Wenn ja, wann? Eine Überarbeitung der vorgenannten Verwaltungsvorschriften ist in nächster Zeit nicht geplant.