Die Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 10. Dezember 2015 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/4833 6. Wahlperiode 11.12.2015 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Peter Ritter, Fraktion DIE LINKE Novelle des Gesetzes zur Gleichstellung von Frau und Mann im öffentlichen Dienst des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Gleichstellungsgesetz- GlG M-V) und ANTWORT der Landesregierung In der Antwort auf meine Kleine Anfrage zum Stand der Novelle des Gleichstellungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern vom Oktober 2014 (Drucksache 6/3369) teilt die Landesregierung mit, dass beabsichtigt sei, den Entwurf eines neuen Gleichstellungsgesetztes im Jahr 2015 in den Landtag einzubringen. Wird der Entwurf eines neuen Gleichstellungsgesetztes noch im Jahr 2015 in den Landtag eingebracht? Wenn nicht, warum nicht, und wann ist mit der Vorlage zu rechnen? Der Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Gleichstellungsrechts hat bereits das Kabinett durchlaufen und befindet sich derzeit mit einer Fristsetzung bis Mitte Januar 2016 in der Verbandsanhörung. Das Gesetzgebungsverfahren hat sich verzögert, weil sich der Gesetzesentwurf nicht auf eine Überarbeitung des derzeitigen Gleichstellungsgesetzes beschränkt, sondern im Sinne einer modernen Gleichstellungsgesetzgebung unter anderem auch Regelungen zur Vereinbarkeit von Familien- und Pflegeaufgaben mit der Berufstätigkeit enthält. Außerdem erforderten die vorgeschlagenen Neuregelungen zur Entlastung und (Teil-)Freistellung der Gleichstellungsbeauftragten umfangreichere Abstimmungen mit den Ressorts zu ihrer Umsetzung. Es ist beabsichtigt, nach Auswertung der Stellungnahmen den Gesetzentwurf dem Landtag Ende Februar 2016 zu übersenden.