Der Minister für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 11. Dezember 2015 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/4837 6. Wahlperiode 14.12.2015 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Ulrike Berger, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Tarifausgleich für Ausbildungsverkehr und ANTWORT der Landesregierung 1. Welche Unternehmen haben in den Jahren 2012 bis 2015 Ausgleichsleistungen gemäß der Verordnung über Ausgleichsleistungen im Ausbildungsverkehr (AusglVO M-V) erhalten und wie hoch waren diese Leistungen für die jeweiligen Unternehmen pro Jahr? Die Unternehmen und die in den Jahren 2012 bis 2015 nach der Verordnung über Ausgleichsleistungen im Ausbildungsverkehr (AusglVO M-V) vom 8. November 2012 (GVOBl. M-V 2012, S. 508) gewährten Leistungen ergeben sich aus der nachfolgenden Tabelle: Unternehmen Leistungen pro Jahr in Euro 2012 2013 2014 2015 Rostocker Straßenbahn AG 2.566.095 2.540.185 2.489.447 2.439.787 Nahverkehr Schwerin GmbH 1.066.874 1.056.102 1.035.007 1.014.360 Omnibusbetrieb und Reisebüro Kröger GmbH 186.411 184.529 180.843 177.236 BusBetriebe Wismar Regio/Stadt GmbH 700.802 693.726 671.213 657.824 Omnibusbetrieb Jörg Pasternak 92.073 91.144 89.323 87.541 rebus Regionalbus Rostock GmbH (rebus) (ehemals Omnibusverkehrsgesellschaft Güstrow mbH 1 ) 1.966.182 1.946.330 4.583.247 4.491.820 Reisedienst Parchim GmbH 837.440 871.807 - 2 - 2 Busunternehmen Peter Bathke 136.423 135.046 132.348 129.708 Drucksache 6/4837 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Unternehmen Leistungen pro Jahr in Euro 2012 2013 2014 2015 Verkehrsgesellschaft Ludwigslust- Parchim mbH (VLP) (ehemals Ludwigsluster Verkehrsgesellschaft mbH) 1.737.644 1.720.100 3.229.386 3.164.966 SGS Bus & Reisen Schwerin GmbH 1.212.204 1.199.965 - 3 - 3 Verkehrsgesellschaft Vorpommern- Rügen mbH (VVR) (ehemals Nahverkehr Stralsund GmbH) 216.292 214.108 2.702.476 2.648.567 Verkehrsbetrieb Greifswald GmbH 64.836 64.181 62.899 61.644 Verkehrsbetrieb Greifswald-Land GmbH 671.181 664.405 651.134 638.146 Rügener Personennahverkehrs GmbH 990.951 980.946 - 4 - 4 NAHBUS Nordwestmecklenburg GmbH (ehemals Grevesmühlener Busbetriebe GmbH) 530.541 525.184 1.001.439 981.463 Regionalverkehr Küste GmbH 2.758.180 2.730.331 - 1 - 1 Anklamer Verkehrsgesellschaft mbH 526.452 521.136 510.727 500.539 Mecklenburg-Vorpommersche-Verkehrsgesellschaft mbH (MVVG) (ehemals Demminer Verkehrsgesellschaft mbH 5 ) 1.414.671 1.400.388 2.475.894 2.423.076 Neubrandenburger Verkehrsbetriebe GmbH 548.088 542.554 531.717 521.110 Personenverkehr GmbH Müritz 977.376 967.507 948.182 929.268 Nahverkehr Nordwestmecklenburg 51.420 50.901 58.540 57.372 Kraftverkehrsgesellschaft mbH Ribnitz-Damgarten 1.578.440 1.562.503 - 4 - 4 Verkehrsgesellschaft Vorpommern- Greifswald mbH 821.468 813.174 885.678 871.439 Verkehrsgesellschaft Mecklenburg- Strelitz mbH 1.228.933 1.216.524 - 5 - 5 B.B. Reisen GmbH 125.279 124.014 121.537 119.113 Schülerbeförderung Heike Bös 526.590 521.274 510.861 500.671 Ostseebus GmbH 193.894 191.936 188.102 184.350 Busunternehmen Maaß GbR 43.260 - 6 - 6 - 6 Gesamtausgleich 23.770.000 23.530.000 23.060.000 22.600.000 1 Zusammenschluss nach der Neuordnung der Landkreise und kreisfreien Städte zu rebus, 2 entfällt wegen Betriebsübergang nach Neuordnung der Landkreise und kreisfreien Städte, Anteil geht an VLP über, 3 entfällt wegen Betriebsübergang nach der Neuordnung der Landkreise und kreisfreien Städte, ein Anteil geht an VLP, ein anderer Anteil an NAHBUS Nordwestmecklenburg GmbH über, 4 entfällt wegen Betriebsübergang nach Neuordnung der Landkreise und kreisfreien Städte, Anteil geht an VVR über, 5 Zusammenschluss nach der Neuordnung der Landkreise und kreisfreien Städte zur MVVG, 6 entfällt wegen Betriebsaufgabe; Anteil ging ab 01.01.2013 auf Reisedienst Parchim GmbH über. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/4837 3 2. Für welche der in § 2 Abs. 1 AusglVO M-V genannten Personengruppen haben die Unternehmen jeweils Fahrpreisermäßigungen gewährt? Die Tarifbestimmungen der Unternehmen, der Verbundtarife und der Tarifgemeinschaften gewähren für alle in § 2 Absatz 1 AusglVO M-V genannten Personen eine Fahrpreisermäßigung ohne Differenzierung nach Personengruppen. Sie verweisen dazu entweder auf die AusglVO M-V beziehungsweise zitieren aus dieser. 3. Wie viele Auszubildende im Sinne der AusglVO M-V, für die eine Ausgleichsleistung gezahlt wurde, wurden durch die jeweiligen Unternehmen in den Jahren 2012 bis 2015 pro Jahr befördert? 4. Wie viele Personenkilometer wurden durch die jeweiligen Unternehmen für Ausgleichsleistungen jährlich abgerechnet? 5. Für welche Unternehmen wurden gemäß § 5 Absatz 5 AusglVO M-V bei der Kilometerberechnung nicht pauschal die mittlere Reiseweite angenommen, sondern nachgewiesene Werte zugrunde gelegt? Die Fragen 3, 4 und 5 werden zusammenhängend beantwortet. Mit der AusglVO M-V wurde im Jahr 2012 eine Pauschalabgeltung auf Basis des Abrechnungsjahres 2011 eingeführt. Zuvor mussten die Unternehmen die Daten konkret nachweisen. Schlussabrechnungen sind seitdem nur noch in Fällen von wesentlichen Änderungen im Betrieb erforderlich. Dabei waren insbesondere die Unternehmensverschmelzungen infolge der Neuordnung der Landkreise und kreisfreien Städte keine wesentlichen Änderungen, da diese keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Verkehrserbringung nach den Konzessionen hatten. 6. Wurden die in § 4 Abs. 2 Satz 1 AusglVO M-V aufgeführten Kostensätze gemäß Satz 2 inzwischen angepasst? Wenn ja, wie hoch sind diese Kostensätze nunmehr? Nein. Drucksache 6/4837 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 7. Paragraph 9 der AusglVO M-V sieht für das Jahr 2012 eine Gesamtsumme von 23,77 Mio. € vor, in der Antwort auf eine Kleine Anfrage im Deutschen Bundestag (Drucksache 18/537, S. 7) werden für Mecklenburg-Vorpommern im Jahr 2012 jedoch Ausgaben in Höhe von 24,03 Mio. € für den Tarifausgleich Ausbildungsverkehr angegeben . Wie erklärt sich die Differenz zwischen den Werten? Die AusglVO M-V wurde erst im November 2012 für die Jahre 2012 bis 2016 eingeführt. Sie führte unter Anwendung des Grundsatzes der Pauschalabgeltung zu dem Betrag von 23,77 Mio. Euro für das Jahr 2012. Bei dem Betrag in Höhe von 24,03 Mio. Euro handelt es sich hingegen um den zuvor für das Jahr 2012 auf der Grundlage von Hochrechnungen geplanten Haushaltsansatz. Die Differenz erklärt sich daher aus den verschiedenen Zeitpunkten und den zugrunde gelegten Methoden.