Der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 15. Dezember 2015 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/4839 6. Wahlperiode 16.12.2015 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Ulrike Berger, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Konsequenzen aus OVG-Entscheidung zum Vorbereitungsdienst für Lehrkräfte und ANTWORT der Landesregierung Nach Medienberichten vom 26. November plant das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur, 30 zusätzliche Stellen für Lehrkräfte an Gymnasien zu schaffen, um Konflikte im Zusammenhang mit zusätzlichen Referendariatsplätzen zu vermeiden. Hintergrund sei eine Entscheidung des OVG Greifswald von August 2015. Dabei hätten sich zwei abgelehnte Bewerber um einen Referendariatsplatz erfolgreich eingeklagt. 1. Ist geplant, für die 30 zusätzlichen Stellen den Entwurf zum Doppelhaushalt 2016/2017 sowohl im Stellenplan als auch in den Finanzansätzen anzupassen? Wenn nicht, warum nicht? Die 30 Stellen sind Teil des Gesamtbudgets Schulen und in Stellen- und Finanzansätzen enthalten, sodass eine Anpassung des Stellen- und Finanzplanes nicht erforderlich ist. 2. Wie hoch sind die Kosten für die 30 zusätzlichen Stellen? Auf der Basis der durchschnittlichen Personalausgaben für die Entgeltgruppe 13 gemäß den Planungsansätzen für die Veranschlagung von Personalausgaben für die Haushaltsjahre 2016 und 2017 gemäß dem Erlass „Haushaltsvoranschläge/Beiträge zum Entwurf des Haushaltsplans 2016/2017 sowie zum Finanzplan 2015 bis 2020 (Ergänzung zum Haushaltsrunderlass 2016/2017)“ des Finanzministeriums ergäben sich Personalausgaben für die 30 Stellen in Höhe von 2.247.000 Euro je Schuljahr. Drucksache 6/4839 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 3. Im Rahmen des Inklusionskonzepts hat die Landesregierung erklärt, 30 zusätzliche Stellen für die Hochbegabtenförderung an den Gymnasien bereitzustellen: Handelt es sich dabei um die gleichen 30 Stellen, die nun im Zusammenhang mit der Problematik des Vorbereitungsdienstes angekündigt wurden? Die Landesregierung hat erklärt, 30 zusätzliche Stellen für die Begabtenförderung bereitzustellen . Die Bereitstellung dieser Stellen bereits ab Beginn des Haushaltsjahres 2016 ermöglicht es, neben der Verbesserung der Lernbedingungen für die Schülerinnen und Schüler an den Gymnasien mindestens weiteren 50 Referendarinnen und Referendaren mit dem Lehramt Gymnasien das Referendariat zu ermöglichen, ohne dass zusätzliche Lehrkräfte an andere Schulen ganz oder stundenweise abgeordnet werden müssen. 4. Wie lautet die vollständige Urteilsbegründung des OVG Greifswald in dem oder in den oben genannten Verfahren (gegebenenfalls, wenn nötig, anonymisieren)? Einer der Beschlüsse des Oberverwaltungsgerichtes Greifswald liegt als gesondertes Dokument in anonymisierter Form bei. Da beide Beschlüsse in ihrer Begründung nahezu inhaltsgleich sind, wird auf den Abdruck des zweiten Beschlusses verzichtet. 5 In welchen Punkten hat das OVG Greifswald das bisherige Besetzungsverfahren für Referendariatsplätze kritisiert und inwiefern ist es in der Entscheidung vom bisherigen Verfahren abgewichen? Das Oberverwaltungsgericht Greifswald kritisiert die Ablehnung von Bewerberinnen und Bewerbern für den Vorbereitungsdienst des gymnasialen Lehramtes aus Kapazitätsgründen bei zeitgleicher Nichtbesetzung von Stellen für andere Lehrämter mangels geeigneter Absolventinnen und Absolventen. 6. Welche weiteren Konsequenzen zieht das Land aus der OVG- Entscheidung? Als Konsequenz aus dem vorgenannten Beschluss werden nunmehr freie Stellen anderer Lehrämter mit anderweitig aus Kapazitätsgründen abzulehnenden Bewerberinnen und Bewerbern des gymnasialen Lehramtes besetzt. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/4839 3 7. Wie viele Bewerberinnen und Bewerber haben in den vergangenen drei Jahren Klagen im Zusammenhang mit dem Bewerbungsverfahren eingereicht? a) In wie vielen Fällen haben die Klägerinnen und Kläger Recht bekommen? b) Wie viele dieser Verfahren sind noch nicht abgeschlossen? c) In wie vielen Fällen kam es zu einem Vergleich? In den vergangenen drei Jahren sind 17 Klagen im Zusammenhang mit dem Einstellungsverfahren für den Vorbereitungsdienst in Mecklenburg-Vorpommern eingereicht worden. Zu a) In fünf Fällen entschieden die Gerichte für die Klägerinnen und Kläger. Zu b) Derzeit sind zwei Verfahren noch nicht abgeschlossen. Zu c) In keinem der Fälle ist ein Vergleich abgeschlossen worden.