__________________________________________________________________________________________ Die Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales hat namens der Landesregierung die Große Anfrage mit Schreiben vom 27. November 2015 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/4844 6. Wahlperiode 30.11.2015 GROSSE ANFRAGE der Fraktion der NPD Drogenkonsum und dessen Sachverhalte in Mecklenburg-Vorpommern - Landespolitische und regionale Strategien zu Prävention und Bekämpfung und ANTWORT der Landesregierung Die EU-Drogenbeobachtungsstelle (EBDD) berichtete im Mai 2011 darüber , dass neue Drogen den europäischen Markt regelrecht überfluten. Demnach sind im Jahr 2010 insgesamt 10 neue Drogen registriert worden, mehr als doppelt so viele wie im Jahr 2009. Dabei handelt es sich um synthetische Cannabinoide und Cathinone sowie Derivate bereits bekannter Drogen. In letzter Zeit machen Kräuterdrogen wie „Lava Red“ von sich reden, die aufgrund ihrer Zusammensetzung derzeit noch legal sind, aber, nach Auffassung des Leiters einer Suchtklinik in Hannover, Prof. Christoph Möller, lebensgefährlich sein können. Die neuen Suchtmittel seien ein „bundesweites Phänomen“, wie der Leiter des niedersächsischen Landeskriminalamts , Frank Federau, berichtete. Diese greifen - da mit synthetischen Cannabinoden versetzt - „massiv in den Gehirnstoffwechsel ein, außerdem wird die seelische Entwicklung gestört“. Der „Spiegel“ berichtete unterdessen, dass der Einrichtung der EBBD im Jahr 1997 über 140 neue Drogen gemeldet worden seien. Weiterhin wird hier Europol-Chef Rob Wainwright zitiert: „Wir haben auch festgestellt, dass organisierte Kriminelle immer häufiger Ecstasy und verwandte Drogen herstellen und verbreiten.“ Hinzu kommen immer wieder die Entdeckungen von Hanfplantagen, teilweise sind diese mit Pflanzen bestückt, die auf dem Schwarzmarkt mehrere Millionen Euro wert sind. In Bundesländern wie Sachsen und Thüringen greift die Droge „Crystal Meth“ um sich und verbreitet sich immer schneller. Hinzu kommt die Ausuferung von „Designerdrogen“ und „Partydrogen“. Diese Entwicklung dürfte auch vor Mecklenburg-Vorpommern nicht Halt machen, weshalb gegebenenfalls neue Strategien und entsprechende Initiativen der Landesregierung auf nationaler wie europäischer Ebene gefragt sind. Zunächst soll jedoch mit dieser Anfrage eine erste Bestandsaufnahme erfolgen. Drucksache 6/4844 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Vorbemerkung: Methodische Erläuterungen Angaben zu Morbiditäten, das heißt der Zahl der Erkrankten, bezüglich legaler und illegaler Drogen liegen nicht vor, da es keine Meldepflicht und kein Register dafür gibt. Für die ambulant behandelten Patienten, die stationären Behandlungsfälle und die Sterbefälle wurden zur Beantwortung der Fragen folgende Diagnosen der Internationalen statistischen Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, (ICD- 10 -GM) für Abhängigkeit von legalen beziehungsweise illegalen Drogen zugrunde gelegt: Legale Drogen: F10.* Psychische und Verhaltensstörungen durch Alkohol F17.* Psychische und Verhaltensstörungen durch Tabak Illegale Drogen: F11.* Psychische und Verhaltensstörungen durch Opioide F12.* Psychische und Verhaltensstörungen durch Cannabinoide F14.* Psychische und Verhaltensstörungen durch Kokain * Bedeutet bei der Diagnosegruppe F10-F19 Abhängigkeitssyndrom oder Entzugssyndrom oder Entzugssyndrom mit Delir. Weitere verwendete ICD-10-Codes: F55.* Schädlicher Gebrauch von Arzneimitteln. Dies umfasst sowohl Antidepressiva (*=0) als auch Analgetika (*=2). F63.0 Spielsucht Alle Angaben liegen nach 5-Jahres-Altersgruppen vor. Die Sterbefalldaten für das Jahr 2014 sind bisher noch nicht verfügbar. Zu den Daten der ambulant behandelten Patienten, die ab dem Jahr 2010 vorliegen, erläutert die Kassenärztliche Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern (KVMV): „Offizielle Statistiken zu den von der Fraktion der NPD aufgeworfenen Fragen im Zusammenhang mit Abhängigkeitserkrankungen werden bei der KVMV nicht geführt. Die angegebenen Zahlen ergeben sich aus den Abrechnungen der niedergelassenen und ermächtigten Ärzte zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung. Dabei wurde zur Ermittlung der Patientenzahlen auf die im Zusammenhang mit der Abrechnung angegebene Diagnose abgestellt. Für die von den Vertragsärzten an die Kassenärztliche Vereinigung übermittelten Abrechnungsdaten besteht eine Aufbewahrungsfrist von 4 Jahren (vergleiche § 304 Absatz 1 Nr. 2 in Verbindung mit § 295 Absatz 2 SGB V). Da unsere Zuarbeit auf einer Auswertung der vorliegenden Abrechnungsdaten beruht, erfolgte die Zuarbeit zur Beantwortung der Großen Anfrage für den entsprechenden Zeitraum.“ Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/4844 3 Die Daten für die stationären Behandlungsfälle basieren auf den ICD-Daten gemäß § 21 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) des Institutes für das Entgeltsystem im Krankenhaus (INEK). Es handelt sich im Gegensatz zu den KVMV-Daten um Behandlungsfälle, das heißt ist ein Patient innerhalb eines Jahres mit der gleichen Diagnose mehrfach stationär behandelt worden, wird er jedes Mal als Fall gezählt. Auch hier liegen vergleichbare Daten erst ab dem Jahr 2010 vor, da die psychiatrischen Diagnosen vorher nicht vollständig erfasst wurden. In der Psychiatrie wird derzeit noch nicht nach Fallpauschalen abgerechnet. I. Aktuelle Erkenntnisse zur neusten Entwicklung auf dem Drogenmarkt und zu den gesundheitlichen Folgen des Drogenkonsums 1. Welche gesundheitlichen oder psychosozialen Folgen hat der Konsum legaler wie auch illegaler Drogen nach derzeitigem wissenschaftlichen Erkenntnisstand für die Konsumenten? Der Konsum legaler und illegaler Drogen hat, wie der zum Thema verfügbaren umfangreichen Fachliteratur zu entnehmen ist, sowohl negative gesundheitliche als auch psychosoziale Folgen - häufig nicht nur für die Betroffenen selbst, sondern auch für deren Angehörige (vergleiche Pabst et al. 2013). So ist gemäß Schätzungen der „Global burden of Disease“-Studie (2010) der Konsum der legalen Substanzen Tabak und Alkohol neben Hypertonie einer der führenden Risikofaktoren für die Entwicklung von Krankheiten weltweit. Bei den illegalen Drogen ist Cannabis die in Deutschland am häufigsten konsumierte illegale Substanz (Hoch et al., 2015). Neben akuten Folgeschäden wie mangelnder Konzentration, Übelkeit und Wahrnehmungsstörungen kann der Konsum langfristig zu kognitiven Einbußen, affektiven Störungen und Schädigungen verschiedener Organsysteme führen (vergleiche Hoch et al. 2015). Auch die negativen Effekte des Konsums anderer illegaler Drogen (zum Beispiel Kokain, Ecstasy und Amphetaminen) auf die kardiovaskuläre, neurologische und mentale Gesundheit und die damit verbundenen psychosozialen Folgen sind gut belegt (vergleiche EMCDDA, 2014). Die psychosozialen Folgen einer Abhängigkeit bestehen häufig in Einschränkungen in allen Lebensbereichen wie beispielsweise bei den Sozialkontakten, der Familie und Partnerschaft, der Freizeitgestaltung, der Arbeit und den Finanzen (Rehbein, Mößle & Jukschat, 2011). Neben negativen Auswirkungen auf die berufliche Leistungsfähigkeit sind häufig eine Verringerung der Alltagskompetenzen und insbesondere der sozialen Kontaktfähigkeit zu verzeichnen (Rehbein, Mößle, Arnaud & Rumpf, 2013). Nicht selten kommt es zum Verlust des Arbeitsplatzes sowie von Bezugs- und Vertrauenspersonen. Drucksache 6/4844 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 2. Wie wirken sich demnach Einstiegsalter, also Erstkonsum, außerdem Dauer und Häufigkeit des Konsums sowie Mischkonsum auf die Gesundheit der Betroffenen kurz-, mittel- und langfristig aus? Der Konsum legaler und illegaler Drogen in großen Mengen und von langer Dauer führt zu deutlichen negativen Auswirkungen auf die Gesundheit (vergleiche Kapitel I, Frage 1). Insbesondere im Jugendalter kann der Konsum von Drogen die Entwicklung des heranwachsenden Gehirns beeinträchtigen. Bleibende, das heißt mittel- und langfristige, gesundheitliche Schäden sind dabei nicht auszuschließen. So finden sich beispielsweise in der Fachliteratur zahlreiche Belege dafür, dass im Jugendalter begonnener, hochdosierter, langjähriger und intensiver Cannabiskonsum mit einer Reihe von gesundheitlichen Problemen wie Abhängigkeit , Entzugssymptomen, kognitiven Einbußen, Angststörungen und körperlichen Schäden in der Lunge und am Herzen assoziiert ist (Drogenbeauftragte der Bundesregierung, 2015). Etwa 10% der regelmäßigen Cannabiskonsumenten entwickeln eine Abhängigkeit. Bei den Personen, die jung mit dem Konsum beginnen, steigt das Risiko der Abhängigkeitsentwicklung um das sechsfache an (Gomes de Matos, 2014). Der Mischkonsum von unterschiedlichen Drogen ist grundsätzlich bedenklich und kann lebensgefährlich sein, da sich die Risiken und gegenseitigen Wechselwirkungen der Substanzen häufig nicht abschätzen lassen. So kann beispielsweise der gemeinsame Konsum von Kokain und Opioiden zu einer lebensbedrohlichen Erhöhung von Herzschlag und Blutdruck sowie einer Atemdepression führen. Die Wirkung von Drogen auf die Gesundheit der Konsumenten wird insgesamt von verschiedenen Faktoren beeinflusst. Neben der Konsummenge und der Dauer des Konsums spielen die Qualität der Droge und die individuelle Verfassung der Konsumenten eine entscheidende Rolle (Gomes de Matos, 2014). 3. Welche Erkenntnisse besitzt die Landesregierung über die kurz-, mittel- und ggf. langfristigen gesundheitlichen Folgewirkungen des Drogenkonsums neuer Arten von Drogen (legal wie illegal), wie z. B. synthetischer Cannabinoide („Spice“), synthetischer Cathinone, Derivate etablierter Drogen oder Substanzen auf pflanzlicher Basis? Auf dem Drogenmarkt tauchen derzeit vermehrt Neue Psychoaktive Substanzen (NPS), umgangssprachlich als „Legal Highs“ und „Research Chemicals“ bezeichnet, auf. Mit Hilfe von legalen Ersatzstoffen, molekularen Abwandlungen beziehungsweise der Entwicklung neuer chemischer Substanzen werden Produkte entwickelt beziehungsweise vermarktet, die noch nicht von der Drogen-Gesetzgebung erfasst sind. Die Drogen werden als Kräutermischungen , Badesalze, Düngepillen oder Lufterfrischer unter Angabe falscher Inhaltsstoffe verpackt und verkauft. Hergestellt in Billiglaboren stellt ihre Zusammensetzung häufig ein Gemisch aus verschiedenen Substanzen dar. Es gibt keinerlei Qualitätskontrollen, sodass der Konsum eines Legal-High-Produktes teilweise bereits Mischkonsum bedeuten kann (Drogenbeauftragte der Bundesregierung, 2014). Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/4844 5 Aufgrund der fehlenden Kenntnisse und Sicherheit bezüglich der Inhaltstoffe und ihrer Wirkstoffkonzentration existieren bisher keine genauen Informationen über den Grad der psychoaktiven Wirkung der NPS sowie zu den kurz-, mittel- und langfristigen gesundheitlichen Folgen ihres Konsums. Synthetische Cannabinoide bewirken teilweise einen ähnlichen Zustand wie ein Cannabis-Rausch. Sie gehen jedoch mit einem größerem Abhängigkeitspotenzial , einer stärkeren Wirkung und größeren gesundheitlichen Beeinträchtigungen wie beispielsweise Herzrasen, Halluzinationen, Wahrnehmungsstörungen und Kreislaufzusammenbrüchen einher. Auch diverse Derivate, wie beispielsweise 4-Methylamphetamin (4-MA) sind bezüglich ihrer Wirkungen sowie auf Grund der Verwechslungsgefahr und der unwissentlichen Einnahme als „Speed Ersatz“ oder in Ecstasy-Pillen problematisch. Über gesundheitliche Folgewirkungen von synthetischen Cannabinoiden und Cathinonen ist bislang nur sehr wenig bekannt. Generell ist bei unerforschten Substanzen von einem erhöhten Risiko für Überdosierungen, unkalkulierbaren Wechselwirkungen sowie einer stärkeren neurotoxischen Wirkung auszugehen (mindzone, 2015). 4. Wie unterstützt die Landesregierung Bemühungen auf nationaler wie auch auf europäischer Ebene zur Kontrolle bzw. zum Verbot solcher Substanzen, wie beispielsweise „Spice“-Erzeugnisse oder gefährliche, aber bisher legale Kräuterdrogen/-mischungen? Die Landesregierung unterstützt alle Maßnahmen auf nationaler und europäischer Ebene, die dem Gesundheitsschutz der Bevölkerung dienen. So werden alle wirksamen Maßnahmen befürwortet, die ein Eindringen neuer Drogen in den Markt und das Verbot entsprechender Substanzen zum Ziel haben. Bisher wurden die betäubungsmittelrechtlichen Vorschriften regelmäßig um neue psychoaktive Substanzen ergänzt. Die Bundesregierung prüft derzeit, ob diese Substanzen mittels Stoffgruppenregelung dem Betäubungsmittelgesetz unterstellt werden können. Die Landesregierung unterstützt diese Bestrebungen. So hat sich beispielsweise die Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister unter dem Vorsitz der Justizministerin des Landes Mecklenburg-Vorpommern im Rahmen ihrer Herbsttagung am 6. November 2014 mit der strafrechtlichen Verfolgung der Herstellung und Weitergabe neuer psychoaktiver Substanzen befasst. Vor dem Hintergrund des Urteils des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 10. Juli 2014 (C-358/13), mit dem die neuen psychoaktiven Substanzen nicht als Arzneimittel eingestuft worden sind und daher nicht dem Arzneimittelgesetz unterfallen, haben die Justizministerinnen und Justizminister der Länder mit der Stimme der Justizministerin des Landes Mecklenburg-Vorpommern den Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz gebeten, im Benehmen mit dem federführenden Bundesministerium für Gesundheit Regelungsvorschläge zum strafrechtlichen Umgang mit diesen Substanzen vorzulegen, etwa zur Einführung einer Stoffgruppenstrafbarkeit. Drucksache 6/4844 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 6 II. Legale und illegale Drogen in Mecklenburg-Vorpommern Vorbemerkung Bezüglich der nachfolgend in Kapitel II berichteten Statistiken zum Thema Drogenabhängigkeit ist festzuhalten, dass nur Daten derjenigen Personen verfügbar sind und mitgeteilt werden können, die tatsächlich im Hilfesystem (zum Beispiel bei Ärzten, in Beratungsstellen oder Kliniken) vorstellig werden. Es ist nicht möglich, valide Aussagen zum Drogenkonsum, zur Gesamtzahl abhängiger Personen oder zu vielen der in Kapitel II nachfolgenden Detailfragen (zum Beispiel zum Durchschnittsalter bei Erstkonsum oder beginnender Abhängigkeit) zu treffen. 1. In welchem Alter haben in Mecklenburg-Vorpommern Minderjährige durchschnittlich erstmals Erfahrungen mit legalen wie auch illegalen Drogen gemacht? Wie haben sich diese Zahlen innerhalb der letzten zehn Jahre entwickelt ? Wie den methodischen Erläuterungen zur Großen Anfrage (siehe Seite 2) und der Vorbemerkung zu Kapitel II zu entnehmen ist, liegen zum Durchschnittsalter bei Erstkonsum legaler und illegaler Drogen keine Daten vor. Zu Morbiditäten bezüglich legaler und illegaler Drogen existieren weder eine Meldepflicht noch ein Register. Diese Frage kann daher nicht beantwortet werden. 2. In welchem Alter haben in Mecklenburg-Vorpommern volljährige Personen durchschnittlich erstmals Erfahrungen mit legalen wie auch illegalen Drogen gemacht? Wie haben sich diese Zahlen innerhalb der letzten zehn Jahre entwickelt ? Zur Beantwortung dieser Frage wird auf die methodischen Erläuterungen zur Großen Anfrage (siehe Seite 2) sowie die Vorbemerkung zu Kapitel II verwiesen. Die Frage kann daher nicht beantwortet werden. 3. Welche Kenntnisse besitzt die Landesregierung über die Anzahl volljähriger Personen im Land, die an einer Alkoholsucht leiden (bitte auflisten nach Alter und Geschlecht)? Zur Beantwortung dieser Frage wird auf die Ausführungen in Frage II.2 verwiesen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/4844 7 4. Welche Kenntnisse besitzt die Landesregierung darüber, wie sich die Anzahl volljähriger Personen, die von legalen Drogen abhängig sind, in Mecklenburg-Vorpommern während der letzten zehn Jahre verändert hat (bitte nach Alter und Geschlecht auflisten)? Zur Beantwortung dieser Frage wird auf die Ausführungen in Frage II.2 verwiesen. 5. Welche Kenntnisse besitzt die Landesregierung darüber, wie viele dieser Personen sich aufgrund ihrer Abhängigkeit derzeit in ärztlicher Behandlung befinden (bitte auflisten nach Alter und Geschlecht)? Die Daten zur Beantwortung der Fragestellung für das laufende Jahr 2015 liegen noch nicht vor. Eine Darstellung über die Anzahl der volljährigen Personen, die sich aufgrund ihrer Abhängigkeit im Jahr 2014 in ärztlicher Behandlung befanden, ist der Tabelle in Frage II.6 zu entnehmen. 6. Welche Kenntnisse besitzt die Landesregierung darüber, wie sich die Anzahl der volljährigen Personen, die sich aufgrund ihrer Abhängigkeit von legalen Drogen innerhalb der letzten zehn Jahre in Behandlung befanden, verändert hat (bitte nach Alter und Geschlecht auflisten )? In der nachfolgenden Tabelle sind die Anzahl, das Alter und das Geschlecht volljähriger Personen, die sich auf Grund ihrer Abhängigkeit von legalen Drogen in den Jahren 2010 bis 2014 in ambulanter und stationärer ärztlicher Behandlung befanden, dargestellt. Drucksache 6/4844 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 8 Tabelle: Anzahl, Alter und Geschlecht der von legalen Drogen abhängigen volljährigen Personen in ambulanter und stationärer Behandlung in den Jahren 2010 bis 2014 Alter gesamt weiblich männlich ambulant stationär ambulant stationär ambulant stationär 2010 20 - <25 778 186 303 40 475 146 25 - <30 1.162 409 369 86 793 323 30 - <35 1.270 522 326 110 944 412 35 - <40 1.536 578 378 73 1.158 505 40 - <45 3.242 1.099 829 171 2.413 928 45 - <50 6.162 1.739 1.526 279 4.636 1.460 50 - <55 6.725 1.304 1.606 265 5.119 1.039 55 - <60 5.861 778 1.374 122 4.487 656 60 - <65 3.147 292 679 37 2.468 255 65 - <70 2.333 116 553 24 1.780 92 70 - <75 2.302 96 540 15 1.762 81 75 - <80 1.029 30 279 6 750 24 80 - <85 414 9 143 1 271 8 >=85 150 2 77 0 73 2 2011 20 - <25 727 177 285 45 442 132 25 - <30 1.154 371 390 68 764 303 30 - <35 1.381 489 373 126 1.008 363 35 - <40 1.421 523 368 69 1.053 454 40 - <45 2.902 960 733 156 2.169 804 45 - <50 5.671 1.628 1.407 265 4.264 1363 50 - <55 6.861 1.318 1.647 220 5.214 1098 55 - <60 6.105 905 1.468 178 4.637 727 60 - <65 3.709 349 834 70 2.875 279 65 - <70 2.037 112 488 16 1.549 96 70 - <75 2.371 99 554 15 1.817 84 75 - <80 1.138 33 312 7 826 26 80 - <85 449 9 145 4 304 5 >=85 163 1 81 0 82 1 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/4844 9 Alter gesamt weiblich männlich ambulant stationär ambulant stationär ambulant stationär 2012 20 - <25 700 132 294 21 406 111 25 - <30 1.208 364 398 38 810 326 30 - <35 1.483 590 416 142 1.067 448 35 - <40 1.470 531 376 66 1.094 465 40 - <45 2.675 871 686 140 1.989 731 45 - <50 5.224 1.452 1.334 254 3.890 1198 50 - <55 7.078 1.414 1.781 256 5.297 1158 55 - <60 6.440 883 1.533 143 4.907 740 60 - <65 4.341 380 1.031 70 3.310 310 65 - <70 2.146 109 539 19 1.607 90 70 - <75 2.496 75 603 18 1.893 57 75 - <80 1.285 51 360 22 925 29 80 - <85 510 12 149 2 361 10 >=85 180 1 95 1 85 0 2013 20 - <25 650 106 268 26 382 80 25 - <30 1.361 294 483 50 878 244 30 - <35 1.788 547 532 110 1.256 437 35 - <40 1.692 531 436 91 1.256 440 40 - <45 2.651 843 713 159 1.938 684 45 - <50 4.995 1.329 1.315 269 3.680 1060 50 - <55 7.670 1.415 1.934 254 5.736 1161 55 - <60 7.067 921 1.705 152 5.362 769 60 - <65 5.052 435 1.207 75 3.845 360 65 - <70 2.339 115 596 18 1.743 97 70 - <75 2.455 93 611 18 1.844 75 75 - <80 1.475 36 408 6 1.067 30 80 - <85 528 6 164 2 364 4 >=85 201 2 89 0 112 2 2014 20 - <25 582 72 244 9 338 63 25 - <30 1.332 338 493 51 839 287 30 - <35 1.863 530 556 107 1.307 423 35 - <40 1.918 613 516 132 1.402 481 40 - <45 2.496 717 688 116 1.808 601 45 - <50 4.657 1101 1.279 199 3.378 902 50 - <55 7.885 1432 2.012 229 5.873 1203 55 - <60 7.448 910 1.876 185 5.572 725 60 - <65 5.770 495 1.429 66 4.341 429 65 - <70 2.603 125 622 29 1.981 96 70 - <75 2.379 101 634 28 1.745 73 75 - <80 1.662 46 455 13 1.207 33 80 - <85 633 9 197 1 436 8 >=85 245 2 117 0 128 2 Quellen: stationäre Behandlung INEK-Daten, ambulante Behandlung KVMV-Daten. Drucksache 6/4844 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 10 7. Welche Kenntnisse besitzt die Landesregierung über die Anzahl minderjähriger Personen im Land, die an einer Abhängigkeit von legalen Drogen leiden (bitte auflisten nach Alter und Geschlecht)? Zur Beantwortung dieser Frage wird auf die Ausführungen in Frage II.2 verwiesen. 8. Welche Kenntnisse besitzt die Landesregierung darüber, wie sich die Anzahl minderjähriger Personen, die an einer Abhängigkeit von legalen Drogen leiden, in Mecklenburg-Vorpommern innerhalb der letzten zehn Jahre verändert hat (bitte nach Alter und Geschlecht auflisten)? Zur Beantwortung dieser Frage wird auf die Ausführungen in Frage II.2 verwiesen. 9. Welche Kenntnisse besitzt die Landesregierung darüber, wie viele dieser Personen sich aufgrund ihrer Abhängigkeit von legalen Drogen, derzeit in ärztlicher Behandlung befinden (bitte auflisten nach Alter und Geschlecht)? Eine Darstellung über die Anzahl der minderjährigen Personen, die sich aufgrund ihrer Abhängigkeit von legalen Drogen im Jahr 2014 in ärztlicher Behandlung befanden, ist der Tabelle in der Beantwortung von Frage II.10 zu entnehmen. Die Daten für das Jahr 2015 liegen noch nicht vor. 10. Welche Kenntnisse besitzt die Landesregierung darüber, wie sich die Anzahl minderjähriger Personen, die sich aufgrund ihrer Abhängigkeit von legalen Drogen innerhalb der letzten zehn Jahre in Behandlung befanden, verändert hat (bitte nach Alter und Geschlecht auflisten)? Nachfolgend sind in der Tabelle die Anzahl, das Alter und das Geschlecht minderjähriger Personen, die sich auf Grund ihrer Abhängigkeit von legalen Drogen in den Jahren 2010 bis 2014 in ambulanter und stationärer ärztlicher Behandlung befanden, dargestellt. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/4844 11 Tabelle: Anzahl, Alter und Geschlecht der von legalen Drogen abhängigen minderjährigen Personen in ambulanter und stationärer Behandlung in den Jahren 2010 bis 2014 Alter gesamt weiblich männlich ambulant stationär ambulant stationär ambulant stationär 2010 < 10 3 0 1 0 2 0 10 - <15 7 0 5 0 2 0 15 - <20 178 40 76 10 102 30 2011 < 10 4 0 0 0 4 0 10 - <15 7 0 2 0 5 0 15 - <20 171 24 82 4 89 20 2012 < 10 3 0 1 0 2 0 10 - <15 7 0 4 0 3 0 15 - <20 151 22 74 1 77 21 2013 < 10 2 0 1 0 1 0 10 - <15 14 0 10 0 4 0 15 - <20 171 22 88 4 83 18 2014 < 10 4 0 2 0 2 0 10 - <15 13 1 8 1 5 0 15 - <20 182 16 101 5 81 11 Quellen: stationäre Behandlung INEK-Daten, ambulante Behandlung KVMV-Daten. 11. Welche Kenntnisse besitzt die Landesregierung über die Anzahl volljähriger Personen, die nach erfolgter Suchtbehandlung bei einer Abhängigkeit von legalen Drogen rückfällig geworden sind (bitte auflisten nach Alter und Geschlecht)? Wie haben sich diese Zahlen in den letzten zehn Jahren verändert (bitte nach Alter und Geschlecht auflisten)? In amtlichen Statistiken besteht kein Individualbezug. Erst- und Folgeerkrankungen werden anonymisiert erfasst. Der Landesregierung liegen damit keine Erkenntnisse zu Rückfallzahlen vor. Drucksache 6/4844 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 12 12. Welche Kenntnisse besitzt die Landesregierung über die Anzahl minderjähriger Personen, die nach erfolgter Suchtbehandlung bei einer Abhängigkeit von legalen Drogen rückfällig geworden sind (bitte auflisten nach Alter und Geschlecht)? Wie haben sich diese Zahlen innerhalb der letzten zehn Jahre verändert (bitte nach Alter und Geschlecht auflisten)? Zur Beantwortung dieser Frage wird auf die Ausführungen in Frage II.11 verwiesen. 13. Welche Kenntnisse besitzt die Landesregierung darüber, wie hoch das durchschnittliche Alter volljähriger Personen bei Beginn ihrer Abhängigkeit von legalen Drogen ist (bitte nach Geschlecht auflisten)? Wie hat sich dieses Durchschnittsalter innerhalb der letzten zehn Jahre verändert (bitte nach Geschlecht auflisten)? Zur Beantwortung dieser Frage wird auf die Vorbemerkung zu Kapitel II sowie die Frage II.1 verwiesen. 14. Welche Kenntnisse besitzt die Landesregierung darüber, wie hoch das durchschnittliche Alter minderjähriger Personen bei Beginn ihrer Abhängigkeit von legalen Drogen ist (bitte nach Geschlecht auflisten )? Wie hat sich dieses Durchschnittsalter innerhalb der letzten zehn Jahre verändert (bitte auflisten nach Alter und Geschlecht)? Zur Beantwortung dieser Frage wird auf die Ausführungen in Frage II.13 verwiesen. 15. Welche Kenntnisse besitzt die Landesregierung darüber, wie viele volljährige Personen, die an einer Abhängigkeit von legalen Drogen leiden, einer sozialversicherungspflichtigen Arbeit nachgehen (bitte auflisten nach Alter und Geschlecht)? Wie haben sich diese Zahlen innerhalb der letzten zehn Jahre verändert (bitte auflisten nach Alter und Geschlecht)? Zur Beantwortung dieser Frage wird auf die Ausführungen in Frage II.2 verwiesen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/4844 13 16. Welche Kenntnisse besitzt die Landesregierung darüber, wie viele minderjährige Personen, die an einer Abhängigkeit von legalen Drogen leiden, einer sozialversicherungspflichtigen Arbeit nachgehen (bitte auflisten nach Alter und Geschlecht)? Wie haben sich diese Zahlen innerhalb der letzten zehn Jahre verändert (bitte auflisten nach Alter und Geschlecht)? Zur Beantwortung dieser Frage wird auf die Ausführungen in Frage II.2 verwiesen. 17. Welche Kenntnisse besitzt die Landesregierung darüber, wie viele volljährige Personen, die unter einer Abhängigkeit von legalen Drogen leiden, im Zusammenhang mit dieser Sucht straffällig geworden sind (bitte auflisten nach Alter, Geschlecht und begangener Straftat )? Wie haben sich diese Zahlen innerhalb der letzten zehn Jahre verändert (bitte faktisch belegen sowie nach Alter, Geschlecht und Straftat auflisten)? Die Frage kann hinsichtlich der erfragten Details nicht beantwortet werden, da die Drogenabhängigkeit straffälliger Personen nicht erfasst wird. 18. Welche Kenntnisse besitzt die Landesregierung darüber, wie viele minderjährige Personen, die unter einer Abhängigkeit von legalen Drogen leiden, im Zusammenhang mit dieser Sucht straffällig geworden sind (bitte auflisten nach Alter, Geschlecht und begangener Straftat)? Wie haben sich diese Zahlen innerhalb der letzten zehn Jahre verändert (bitte faktisch belegen sowie nach Alter, Geschlecht und Straftat auflisten)? Zur Beantwortung dieser Frage wird auf die Ausführungen in Frage II.17 verwiesen. 19. Welche Kenntnisse besitzt die Landesregierung darüber, wie viele volljährige Personen in Mecklenburg-Vorpommern innerhalb der letzten zehn Jahre aufgrund ihrer Abhängigkeit von legalen Drogen gestorben sind (bitte jahrweise auflisten nach Alter und Geschlecht)? Nachfolgend sind in der Tabelle die Anzahl, das Alter und das Geschlecht volljähriger auf Grund ihrer Abhängigkeit von legalen Drogen verstorbener Personen in Mecklenburg- Vorpommern in den Jahren 2004 bis 2013 dargestellt. Die Daten für das Jahr 2014 liegen bisher noch nicht vor. Drucksache 6/4844 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 14 Tabelle: Anzahl, Alter und Geschlecht der von legalen Drogen abhängigen verstorbenen volljährigen Personen in den Jahren 2004 bis 2013 in Mecklenburg- Vorpommern Alter gesamt weiblich männlich 2004 20 - <25 1 0 1 25 - <30 1 0 1 30 - <35 2 0 2 35 - <40 3 2 1 40 - <45 24 3 21 45 - <50 45 6 39 50 - <55 41 8 33 55 - <60 7 5 2 60 - <65 24 5 19 65 - <70 29 5 24 70 - <75 11 2 9 75 - <80 9 2 7 80 - <85 1 0 1 >=85 1 0 1 2005 20 - <25 0 0 0 25 - <30 2 0 2 30 - <35 1 0 1 35 - <40 2 0 2 40 - <45 31 3 28 45 - <50 40 6 34 50 - <55 36 3 33 55 - <60 18 3 15 60 - <65 22 7 15 65 - <70 22 6 16 70 - <75 3 2 1 75 - <80 2 1 1 80 - <85 2 0 2 >=85 1 0 1 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/4844 15 Alter gesamt weiblich männlich 2006 20 - <25 1 0 1 25 - <30 2 0 2 30 - <35 2 0 2 35 - <40 4 0 4 40 - <45 22 6 16 45 - <50 24 2 22 50 - <55 33 7 26 55 - <60 21 0 21 60 - <65 27 4 23 65 - <70 24 3 21 70 - <75 10 4 6 75 - <80 1 0 1 80 - <85 1 1 0 >=85 0 0 0 2007 20 - <25 0 0 0 25 - <30 2 0 2 30 - <35 2 0 2 35 - <40 7 3 4 40 - <45 22 3 19 45 - <50 31 3 28 50 - <55 32 4 28 55 - <60 34 4 30 60 - <65 20 2 18 65 - <70 26 5 21 70 - <75 13 5 8 75 - <80 10 2 8 80 - <85 0 0 0 >=85 2 2 0 2008 20 - <25 0 0 0 25 - <30 2 0 2 30 - <35 2 0 2 35 - <40 8 1 7 40 - <45 17 2 15 45 - <50 9 6 3 50 - <55 34 7 27 55 - <60 36 3 33 60 - <65 14 2 12 65 - <70 20 2 18 70 - <75 11 2 9 75 - <80 4 0 4 80 - <85 3 0 3 >=85 0 0 0 Drucksache 6/4844 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 16 Alter gesamt weiblich männlich 2009 20 - <25 0 0 0 25 - <30 1 0 1 30 - <35 3 0 3 35 - <40 4 2 2 40 - <45 21 3 18 45 - <50 26 4 22 50 - <55 13 10 3 55 - <60 35 4 31 60 - <65 5 3 2 65 - <70 5 2 3 70 - <75 30 3 27 75 - <80 7 1 6 80 - <85 3 2 1 >=85 2 1 1 2010 20 - <25 0 0 0 25 - <30 2 0 2 30 - <35 3 0 3 35 - <40 1 1 0 40 - <45 17 2 15 45 - <50 38 7 31 50 - <55 43 8 35 55 - <60 37 5 32 60 - <65 18 1 17 65 - <70 23 4 19 70 - <75 17 4 13 75 - <80 13 5 8 80 - <85 8 2 6 >=85 3 1 2 2011 20 - <25 0 0 0 25 - <30 1 0 1 30 - <35 3 1 2 35 - <40 4 0 4 40 - <45 12 3 9 45 - <50 27 1 26 50 - <55 37 6 31 55 - <60 29 4 25 60 - <65 22 4 18 65 - <70 19 4 15 70 - <75 17 4 13 75 - <80 7 1 6 80 - <85 7 2 5 >=85 0 0 0 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/4844 17 Alter gesamt weiblich männlich 2012 20 - <25 0 0 0 25 - <30 0 0 0 30 - <35 3 0 3 35 - <40 2 0 2 40 - <45 17 4 13 45 - <50 30 3 27 50 - <55 34 2 32 55 - <60 42 6 36 60 - <65 22 3 19 65 - <70 8 1 7 70 - <75 4 2 2 75 - <80 9 2 7 80 - <85 7 1 6 >=85 2 0 2 2013 20 - <25 0 0 0 25 - <30 3 2 1 30 - <35 6 1 5 35 - <40 6 0 6 40 - <45 18 4 14 45 - <50 31 3 28 50 - <55 39 5 34 55 - <60 40 7 33 60 - <65 28 3 25 65 - <70 14 3 11 70 - <75 21 2 19 75 - <80 13 3 10 80 - <85 2 2 0 >=85 4 1 3 Quelle: Statistisches Amt Mecklenburg-Vorpommern. 20. Welche Kenntnisse besitzt die Landesregierung darüber, wie viele minderjährige Personen in Mecklenburg-Vorpommern innerhalb der letzten zehn Jahre aufgrund ihrer Abhängigkeit von legalen Drogen gestorben sind (bitte jahrweise auflisten nach Alter und Geschlecht)? Nach Kenntnis der Landesregierung sind innerhalb der letzten zehn Jahre keine minderjährigen Personen in Mecklenburg-Vorpommern aufgrund ihrer Abhängigkeit von legalen Drogen gestorben. Drucksache 6/4844 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 18 21. Welche Kenntnisse besitzt die Landesregierung darüber, welche illegalen Drogen in Mecklenburg-Vorpommern verbreitet sind und in welchen Mengen sich diese im Umlauf befinden (bitte faktisch und tabellarisch darlegen)? Erkenntnisse über die tatsächliche Verfügbarkeit und die sich im Umlauf befindlichen Mengen an illegalen Drogen liegen nicht vor. Aussagen können jedoch zu den zu einzelnen Drogenarten erfolgten Sicherstellungen im Jahr 2014 in Mecklenburg-Vorpommern getroffen werden, die sich wie in der Tabelle aufgeführt folgendermaßen darstellen: Tabelle: Art des Betäubungsmittels sowie sichergestellte Mengen in Gramm und Mengen in Stück in Mecklenburg-Vorpommern im Jahr 2014 Betäubungsmittel Mengen in Gramm Heroin 140 Kokain 891 Amphetamin 21.136 Metamphetamin 0 Ecstasy 2.041 Haschisch 2.689 Marihuana 23.346 Pilze 253 Cannabispflanze 7.369 LSD (Lysergsäurediethylamid) 159 22. Welche Kenntnisse besitzt die Landesregierung darüber, woher diese illegalen Drogen stammen und wie sich die einzelnen Vertriebswege dieser Drogen darstellen (bitte faktisch belegen)? Die Fragen II.22 und II.23 werden zusammenhängend beantwortet. Die bekannten Herstellungsländer und Vertriebswege sind nachstehend den einzelnen Betäubungsmitteln zugeordnet und basieren auf Daten des Bundeskriminalamtes sowie des European Monitoring Centre for Drugs and Drug Addiction/Europol. Der Vertrieb erfolgt unter Beteiligung verschiedener Händlerebenen aus den Herstellungsländern auf dem Luft-, See- und Landweg nach Europa. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/4844 19 Heroin Der südwest- und südostasiatische Raum sind die Hauptanbaugebiete für den Schlafmohn, der zur Herstellung von Rohopium genutzt wird. Dabei tritt Afghanistan als Rohopiumproduzent für das in Europa vertriebene Heroin in den Vordergrund. Von Afghanistan aus gelangen die Rauschgifttransporte entweder über das Gebiet des Iran in die Türkei und von dort über den Balkan (sogenannte „Balkanroute“) oder über Zentralasien, das Kaspische Meer und den Kaukasus über Russland (sogenannte „Seidenroute“) nach Europa. Erkenntnisse aus Ermittlungsverfahren belegen, dass das in Mecklenburg-Vorpommern vertriebene Heroin überwiegend aus den Großräumen Berlin und Hamburg bezogen wird. Kokain Die für die Herstellung von Kokain notwendige Kokapflanze wird fast ausschließlich auf dem südamerikanischen Kontinent angebaut. In den drei Andenstaaten Kolumbien, Peru und Bolivien befinden sich die Hauptanbaugebiete. Die für Europa bedeutendsten südamerikanischen Transitstaaten sind Venezuela, die Karibik, Brasilien und Ecuador. Das Rauschgift wird auf dem Seeweg und auf dem Luftweg (in erster Linie durch Kuriere, aber auch versteckt in Postsendungen) nach Europa geschmuggelt. Hohe Sicherstellungsmengen bestätigen, dass Spanien und die Niederlande zu den wichtigsten logistischen Basen für den Kokaintransport nach Europa zählen. Erkenntnisse aus Ermittlungsverfahren belegen, dass das in Mecklenburg-Vorpommern vertriebene Kokain überwiegend aus den Großräumen Berlin und Hamburg bezogen wird. Amphetamin Die in Europa vertriebenen Amphetaminprodukte werden überwiegend in den Niederlanden und in Belgien sowie Osteuropa produziert. Die Grundstoffe und Chemikalien sind zumeist indischer, pakistanischer, chinesischer und osteuropäischer Herkunft. Erkenntnisse aus Ermittlungsverfahren belegen, dass in Mecklenburg-Vorpommern vertriebene Amphetaminprodukte überwiegend aus den Großräumen Berlin und Hamburg bezogen werden. Metamphetamin In seiner am häufigsten auftretenden Form, dem kristallinen Metamphetamin („Crystal Meth“), stammt in Deutschland vertriebenes Metamphetamin überwiegend aus der Tschechischen Republik, wo diese Rauschgiftart unter anderem in kleineren „Crystal- Küchen“ hergestellt und auf sogenannten „Asiamärkten“ in grenznahen Städten zu Deutschland illegal gehandelt wird. Aufgrund der geringen Anzahl bestätigter Sicherstellungsfälle von Metamphetamin in Mecklenburg-Vorpommern sind keine validen Aussagen zu Vertriebswegen möglich. Es ist jedoch naheliegend, dass in Mecklenburg-Vorpommern vertriebenes Metamphetamin auch aus den an die Tschechische Republik angrenzenden deutschen Bundesländern bezogen wird. Drucksache 6/4844 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 20 Ecstasy Die in Europa vertriebenen Ecstasyprodukte werden überwiegend in den Niederlanden und in Belgien produziert. Die Vorläufersubstanzen zur Herstellung werden hauptsächlich aus dem asiatischen Raum bezogen. Die Produktion in Deutschland spielt eine untergeordnete Rolle. Erkenntnisse aus Ermittlungsverfahren belegen, dass in Mecklenburg-Vorpommern vertriebene Ecstasyprodukte überwiegend aus den Großräumen Berlin und Hamburg bezogen werden. LSD (Lysergsäurediethylamid) LSD-Produkte sind als Rauschmittel in Mecklenburg-Vorpommern, wie auch bundesweit, von untergeordneter Bedeutung. Nach Erkenntnissen des Bundeskriminalamtes treten die Niederlande im Rahmen von Sicherstellungsfällen häufig als Transitstaat in Erscheinung. Zu Sicherstellungsfällen von LSD-Produkten in Mecklenburg-Vorpommern kommt es regelmäßig im Zusammenhang mit Musik-Großveranstaltungen. Cannabisprodukte Die in Europa vertriebenen Cannabisprodukte werden in fünf dominierenden Regionen hergestellt. Drei dieser Regionen, Nordafrika (Marokko), Süd-West Asien (Afghanistan) und der Mittlere Osten (Libanon) produzieren hauptsächlich Haschisch, während im Balkan (Albanien) und in Südafrika überwiegend Marihuana produziert wird. Die Türkei und Griechenland treten neben Belgien und den Niederlanden ebenso wie Portugal und Spanien als bedeutsame Transitstaaten für Cannabisprodukte in Erscheinung. Auch Deutschland ist von diesen Transitbewegungen nicht ausgenommen. Ausgehend von den Niederlanden hat sich zudem der Indooranbau von Marihuana innerhalb der letzten zehn Jahre zu einer bedeutenden Vertriebsquelle in Mitteleuropa entwickelt. Erkenntnisse aus Ermittlungsverfahren belegen, dass in Mecklenburg-Vorpommern vertriebene Cannabisprodukte überwiegend aus den Großräumen Berlin und Hamburg, den Niederlanden sowie aus Indoorplantagen in Mecklenburg-Vorpommern bezogen werden. Pilze Psilocybinhaltige Pilze sind als Rauschmittel in Mecklenburg-Vorpommern, wie auch bundesweit, von untergeordneter Bedeutung. Nach Erkenntnissen des Bundeskriminalamtes wird diese Rauschmittelart überwiegend aus den Niederlanden eingeführt oder im Internet bezogen. Erkenntnisse aus Ermittlungsverfahren belegen, dass auch in Mecklenburg- Vorpommern diese Bezugsquellen genutzt werden. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/4844 21 23. Welche Kenntnisse besitzt die Landesregierung über die Hersteller illegaler Drogen, die in Mecklenburg-Vorpommern im Umlauf sind (bitte faktisch belegen)? Zur Beantwortung der Frage wird auf die Ausführungen in Frage II.22 verwiesen. 24. Welche Kenntnisse besitzt die Landesregierung über die jährlich durch den Zoll beschlagnahmten illegalen Drogen (bitte auflisten nach Art der beschlagnahmten Droge, Menge der beschlagnahmten Droge, Ort der Beschlagnahmung, Herkunftsland der beschlagnahmten Drogen und Herkunftsland der verdächtigen Drogenschmuggler)? Wie haben sich diese Zahlen innerhalb der letzten zehn Jahre entwickelt ? Die Landesregierung äußert sich nur zu den in ihren Zuständigkeitsbereich fallenden Sachverhalten. 25. Welche Kenntnisse besitzt die Landesregierung über beschlagnahmte Postsendungen, mit denen illegale Drogen nach Mecklenburg- Vorpommern eingeführt werden sollten bzw. mit denen illegale Drogen aus Mecklenburg-Vorpommern verschickt werden sollten (bitte auflisten nach versuchter Einfuhr illegaler Drogen oder versuchter Ausfuhr illegaler Drogen, Art der illegalen Drogen, Menge der illegalen Drogen, Herkunftsland der illegalen Drogen, Herkunftsland des Absenders, Bestimmungsort der Postsendung und Ort der Beschlagnahmung)? Wie haben sich diese Zahlen innerhalb der letzten zehn Jahre verändert ? Automatisiert abrufbereites Datenmaterial steht für die Beantwortung dieser Frage nicht zur Verfügung, da das Merkmal „Postsendungen“ weder allein noch in Verbindung mit „illegalen Drogen“ statistisch erfasst wird. Um etwaige Sachverhalte, in denen die angefragten Aspekte eine Rolle spielen könnten, zu selektieren, mussten allein für das Jahr 2014 insgesamt 2.983 Sachverhalte über verschiedene Suchroutinen gefiltert werden. Zur Beantwortung der Anfrage müssten diese in jedem Einzelfall händisch geprüft werden, um überhaupt festzustellen, ob entsprechende Daten im Vorgang enthalten sind und im Weiteren statistisch aufzubereiten wären. Für die notwendige händische Sichtung ist ein Auswerteaufwand von ca. 1.500 Stunden zu veranschlagen. Die zu recherchierende hohe Gesamtzahl an Vorgängen, die sich des Weiteren um den Aufwand der Beantwortung vergleichbarer anderer Fragestellungen dieser Großen Anfrage addiert, würde aus Sicht der Landesregierung die Strafverfolgungsbehörden mit der Einzelfallauswertung zuungunsten ihrer eigentlichen Aufgaben belasten und im Ergebnis zu einer Gefährdung der Wahrnehmung notwendiger staatlicher Funktionen führen. Drucksache 6/4844 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 22 Die Frage kann deshalb nicht im Sinne der Fragestellung beantwortet werden. Eine alternativ pauschal begrenzte, zumutbare Auswahl von Vorgängen auszuwerten, würde in keiner Weise im Sinne der Frage valide nachvollziehbare Daten ergeben. 26. Welche Kenntnisse besitzt die Landesregierung über die Anzahl volljähriger Personen im Land, die abhängig von illegalen Drogen sind (bitte auflisten nach Alter und Geschlecht)? Diese Frage kann nicht beantwortet werden, da wie in der Vorbemerkung der Beantwortung der Großen Anfrage zur methodischen Verfahrensweise (siehe Seite 2) erläutert, keine Statistiken zu Morbiditäten bezüglich legaler und illegaler Drogen vorliegen. Dementsprechend können auch keine Angaben zur Alters- und Geschlechtsspezifik getroffen werden. 27. Welche Kenntnisse besitzt die Landesregierung darüber, wie sich die Anzahl von volljährigen Personen, die von illegalen Drogen abhängig sind, in Mecklenburg-Vorpommern innerhalb der letzten zehn Jahre verändert hat (bitte nach Alter und Geschlecht auflisten)? Zur Beantwortung der Frage wird auf die Ausführungen in Frage II.26 verwiesen. 28. Welche Kenntnisse besitzt die Landesregierung darüber, wie viele dieser volljährigen Personen sich aufgrund ihrer Drogensucht derzeit in ärztlicher Behandlung befinden (bitte auflisten nach Alter und Geschlecht)? Eine Darstellung über die Anzahl der volljährigen Personen, die sich aufgrund ihrer Abhängigkeit von legalen und illegalen Drogen im Jahr 2014 in ärztlicher Behandlung befanden, ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Die Daten für das Jahr 2015 liegen noch nicht vor. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/4844 23 Tabelle: Anzahl, Alter und Geschlecht der von legalen und illegalen Drogen abhängigen volljährigen Personen in ambulanter Behandlung im Jahr 2014 Alter gesamt weiblich männlich ambulant stationär ambulant stationär ambulant stationär 2014 20 - <25 766 161 290 29 476 132 25 - <30 1740 436 611 68 1129 368 30 - <35 2293 590 657 113 1636 477 35 - <40 2177 647 570 136 1607 511 40 - <45 2618 736 722 120 1896 616 45 - <50 4749 1117 1316 206 3433 911 50 - <55 8026 1452 2075 241 5951 1211 55 - <60 7564 930 1930 194 7371 736 60 - <65 5854 501 1472 68 4382 433 65 - <70 2656 129 651 31 2005 98 70 - <75 2439 102 665 28 1774 74 75 - <80 1730 48 500 14 1230 34 80 - <85 692 12 239 2 453 10 >=85 284 6 150 4 134 2 Quellen: stationäre Behandlung INEK-Daten, ambulante Behandlung: KVMV-Daten. 29. Welche Kenntnisse besitzt die Landesregierung darüber, wie sich die Anzahl von volljährigen Personen, die sich aufgrund ihrer Abhängigkeit von illegalen Drogen in ärztlicher Behandlung befinden, innerhalb der letzten zehn Jahre in Mecklenburg-Vorpommern verändert hat (bitte nach Alter und Geschlecht auflisten)? Der nachfolgenden Tabelle sind die Anzahl, das Alter und das Geschlecht volljähriger Personen zu entnehmen, die sich auf Grund ihrer Abhängigkeit von illegalen Drogen in den Jahren 2010 bis 2014 in ambulanter und stationärer ärztlicher Behandlung befanden. Drucksache 6/4844 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 24 Tabelle: Anzahl, Alter und Geschlecht der von illegalen Drogen abhängigen volljährigen Personen in ambulanter und stationärer Behandlung in den Jahren 2010 bis 2014 Alter gesamt weiblich männlich ambulant stationär ambulant stationär ambulant stationär 2010 20 - <25 264 160 69 31 195 129 25 - <30 329 128 79 23 250 105 30 - <35 263 57 51 17 212 40 35 - <40 105 28 33 7 72 21 40 - <45 67 17 29 3 38 14 45 - <50 95 23 48 10 47 13 50 - <55 67 11 29 5 38 6 55 - <60 70 16 34 6 36 10 60 - <65 29 6 13 4 16 2 65 - <70 26 1 15 1 11 0 70 - <75 33 3 21 2 12 1 75 - <80 25 4 14 3 11 1 80 - <85 20 0 12 0 8 0 >=85 5 0 5 0 0 0 2011 20 - <25 240 168 64 37 176 131 25 - <30 334 134 69 25 265 109 30 - <35 281 65 62 8 219 57 35 - <40 105 18 21 3 84 15 40 - <45 81 11 27 2 54 9 45 - <50 94 19 48 3 46 16 50 - <55 75 11 32 3 43 8 55 - <60 82 13 43 6 39 7 60 - <65 42 8 18 2 24 6 65 - <70 32 0 16 0 16 0 70 - <75 55 3 27 1 28 2 75 - <80 26 3 15 2 11 1 80 - <85 20 0 14 0 6 0 >=85 16 0 13 0 3 0 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/4844 25 Alter gesamt weiblich männlich ambulant stationär ambulant stationär ambulant stationär 2012 20 - <25 210 129 49 24 161 105 25 - <30 323 91 75 17 248 74 30 - <35 328 76 73 16 255 60 35 - <40 137 20 35 5 102 15 40 - <45 96 9 26 1 70 8 45 - <50 83 13 39 9 44 4 50 - <55 93 17 36 8 57 9 55 - <60 76 12 38 5 38 7 60 - <65 47 11 26 6 21 5 65 - <70 32 6 14 3 18 3 70 - <75 47 8 25 6 22 2 75 - <80 36 3 24 3 12 0 80 - <85 30 0 24 0 6 0 >=85 22 1 16 1 6 0 2013 20 - <25 205 103 54 25 151 78 25 - <30 402 95 104 20 298 75 30 - <35 374 53 79 6 295 47 35 - <40 201 27 42 4 159 23 40 - <45 106 16 30 2 76 14 45 - <50 94 8 37 6 57 2 50 - <55 114 10 53 7 61 3 55 - <60 103 13 50 6 53 7 60 - <65 72 8 37 4 35 4 65 - <70 44 5 23 4 21 1 70 - <75 50 4 30 3 20 1 75 - <80 56 3 38 2 18 1 80 - <85 35 4 25 3 10 1 >=85 27 0 24 0 3 0 2014 20 - <25 184 89 46 20 138 69 25 - <30 408 98 118 17 290 81 30 - <35 430 60 101 6 329 54 35 - <40 259 34 54 4 205 30 40 - <45 122 19 34 4 88 15 45 - <50 92 16 37 7 55 9 50 - <55 141 20 63 12 78 8 55 - <60 116 20 54 9 62 11 60 - <65 84 6 43 2 41 4 65 - <70 53 4 29 2 24 2 70 - <75 60 1 31 0 29 1 75 - <80 68 2 45 1 23 1 80 - <85 59 3 42 1 17 2 >=85 39 4 33 4 6 0 Quellen: stationäre Behandlung: INEK-Daten, ambulante Behandlung: KVMV-Daten. Drucksache 6/4844 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 26 30. Welche Kenntnisse besitzt die Landesregierung über die Anzahl minderjähriger Personen im Land, die abhängig von illegalen Drogen sind (bitte auflisten nach Alter und Geschlecht)? Zu dieser Frage kann keine Aussage getroffen werden, da wie in der Vorbemerkung der Beantwortung der Großen Anfrage zur methodischen Verfahrensweise (siehe Seite 2) erläutert, keine Statistiken zu Morbiditäten bezüglich legaler und illegaler Drogen vorliegen. 31. Welche Kenntnisse besitzt die Landesregierung darüber, wie sich die Anzahl von minderjährigen Personen, die von illegalen Drogen abhängig sind, in Mecklenburg-Vorpommern innerhalb der letzten zehn Jahre verändert hat (bitte faktisch belegen sowie nach Alter und Geschlecht auflisten)? Zur Beantwortung der Frage wird auf die Ausführungen in Frage II.30 verwiesen. 32. Welche Kenntnisse besitzt die Landesregierung darüber, wie viele dieser minderjährigen Personen sich aufgrund ihrer Drogensucht derzeit in ärztlicher Behandlung befinden (bitte auflisten nach Alter und Geschlecht)? Eine Darstellung über die Anzahl der minderjährigen Personen, die sich aufgrund ihrer Abhängigkeit von legalen und illegalen Drogen im Jahr 2014 in ärztlicher Behandlung befanden, ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Die Daten für das Jahr 2015 liegen bisher noch nicht vor. Tabelle: Anzahl, Alter und Geschlecht der von legalen und illegalen Drogen abhängigen minderjährigen Personen in ambulanter Behandlung im Jahr 2014 Alter gesamt weiblich männlich ambulant stationär ambulant stationär ambulant stationär 2014 < 10 6 0 2 0 4 0 10 - <15 15 1 10 1 5 0 15 - <20 241 85 114 23 127 62 Quellen: stationäre Behandlung: INEK-Daten, ambulante Behandlung: KVMV-Daten. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/4844 27 33. Welche Kenntnisse besitzt die Landesregierung darüber, wie sich die Anzahl von minderjährigen Personen, die sich aufgrund ihrer Abhängigkeit von illegalen Drogen in ärztlicher Behandlung befinden, innerhalb der letzten zehn Jahre in Mecklenburg-Vorpommern verändert hat (bitte faktisch belegen sowie nach Alter und Geschlecht auflisten )? Der nachfolgenden Tabelle sind die Anzahl, das Alter und das Geschlecht minderjähriger Personen zu entnehmen, die sich auf Grund ihrer Abhängigkeit von illegalen Drogen in den Jahren 2010 bis 2014 in ambulanter und stationärer ärztlicher Behandlung befanden. Tabelle: Anzahl, Alter und Geschlecht der von illegalen Drogen abhängigen minderjährigen Personen in ambulanter und stationärer Behandlung in den Jahren 2010 bis 2014 Alter gesamt weiblich männlich ambulant stationär ambulant stationär ambulant stationär 2010 < 10 0 0 0 0 0 0 10 - <15 0 0 0 0 0 0 15 - <20 44 68 10 22 34 46 2011 < 10 2 0 0 0 2 0 10 - <15 0 1 0 0 0 1 15 - <20 40 50 10 14 30 36 2012 < 10 3 0 0 0 3 0 10 - <15 1 1 0 0 1 1 15 - <20 38 49 7 12 31 37 2013 < 10 1 0 0 0 1 0 10 - <15 1 1 0 0 1 1 15 - <20 46 64 6 12 40 52 2014 < 10 2 0 0 2 0 10 - <15 2 0 2 0 0 0 15 - <20 59 69 13 18 46 51 Quellen: stationäre Behandlung INEK-Daten, ambulante Behandlung KVMV-Daten. Drucksache 6/4844 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 28 34. Welche Kenntnisse besitzt die Landesregierung über die Zahl volljähriger Personen, die von illegalen Drogen abhängig und nach erfolgter Suchttherapie wieder rückfällig geworden sind (bitte auflisten nach Alter und Geschlecht)? Wie hat sich diese Zahl innerhalb der letzten zehn Jahre verändert (bitte faktisch belegen sowie nach Alter und Geschlecht auflisten)? In amtlichen Statistiken besteht kein Individualbezug. Erst- und Folgeerkrankungen werden anonymisiert erfasst. Der Landesregierung liegen damit keine Erkenntnisse zu Rückfallzahlen vor. 35. Welche Kenntnisse besitzt die Landesregierung über die Zahl minderjähriger Personen, die von illegalen Drogen abhängig und nach erfolgter Suchttherapie wieder rückfällig geworden sind (bitte auflisten nach Alter und Geschlecht)? Wie hat sich diese Zahl innerhalb der letzten zehn Jahre verändert (bitte faktisch belegen sowie nach Alter und Geschlecht auflisten)? Zur Beantwortung dieser Frage wird auf die Frage II.34 verwiesen. 36. Welche Kenntnisse besitzt die Landesregierung darüber, wie hoch das Durchschnittsalter volljähriger Personen bei Beginn ihrer Drogensucht ist (bitte auflisten nach Geschlecht)? Wie hat sich dieses Durchschnittsalter innerhalb der letzten zehn Jahre verändert (bitte nach Geschlecht auflisten)? Diese Frage kann nicht beantwortet werden, da wie in der Vorbemerkung der Beantwortung der Großen Anfrage zur methodischen Verfahrensweise (siehe Seite 2) erläutert, keine Statistiken zu Morbiditäten bezüglich legaler und illegaler Drogen vorliegen. Dementsprechend können auch keine Angaben zum durchschnittlichen Alter von minderjährigen und volljährigen Personen bei Beginn ihrer Abhängigkeit gemacht werden. 37. Welche Kenntnisse besitzt die Landesregierung darüber, wie hoch das Durchschnittsalter minderjähriger Personen bei Beginn ihrer Drogensucht ist (bitte auflisten nach Geschlecht)? Wie hat sich dieses Durchschnittsalter innerhalb der letzten zehn Jahre verändert (bitte nach Geschlecht auflisten)? Zur Beantwortung der Frage wird auf die Ausführungen in Frage II.36 verwiesen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/4844 29 38. Welche Kenntnisse besitzt die Landesregierung darüber, wie viele volljährige Personen, die von illegalen Drogen abhängig sind, einer sozialversicherungspflichtigen Arbeit nachgehen (bitte auflisten nach Alter und Geschlecht)? Wie hat sich diese Zahl innerhalb der letzten zehn Jahre verändert (bitte nach Alter und Geschlecht auflisten)? Wie in der Vorbemerkung der Beantwortung der Großen Anfrage zur methodischen Verfahrensweise (siehe Seite 2) erläutert, liegen keine Statistiken zu Morbiditäten bezüglich legaler und illegaler Drogen vor, da weder eine Meldepflicht noch ein Register dafür existiert. Diese Frage kann daher nicht beantwortet werden. 39. Welche Kenntnisse besitzt die Landesregierung darüber, wie viele minderjährige Personen, die von illegalen Drogen abhängig sind, einer sozialversicherungspflichtigen Arbeit nachgehen (bitte auflisten nach Alter und Geschlecht)? Wie hat sich diese Zahl innerhalb der letzten zehn Jahre verändert (bitte nach Alter und Geschlecht auflisten)? Zur Beantwortung der Frage wird auf die Ausführungen in Frage II.38 verwiesen. 40. Welche Kenntnisse besitzt die Landesregierung darüber, wie viele volljährige Personen, die von illegalen Drogen abhängig sind, im Zusammenhang mit dieser Sucht straffällig geworden sind (bitte auflisten nach Alter, Geschlecht und begangener Straftat)? Wie hat sich diese Zahl innerhalb der letzten zehn Jahre verändert (bitte faktisch belegen sowie nach Alter und Geschlecht auflisten)? Die Frage kann hinsichtlich der erfragten Details nicht beantwortet werden, weil die Drogenabhängigkeit straffälliger Personen nicht erfasst wird. 41. Welche Kenntnisse besitzt die Landesregierung darüber, wie viele minderjährige Personen, die von illegalen Drogen abhängig sind, im Zusammenhang mit dieser Sucht straffällig geworden sind (bitte auflisten nach Alter, Geschlecht und begangener Straftat)? Wie hat sich diese Zahl innerhalb der letzten zehn Jahre verändert (bitte faktisch belegen sowie nach Alter und Geschlecht auflisten)? Auf die Antwort zu Frage II.40 wird verwiesen. Drucksache 6/4844 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 30 42. Welche Kenntnisse besitzt die Landesregierung darüber, wie viele volljährige Personen, die von illegalen Drogen abhängig waren, innerhalb der letzten zehn Jahre aufgrund ihrer Suchterkrankung gestorben sind (bitte jahrweise auflisten nach Alter und Geschlecht)? 43. Welche Kenntnisse besitzt die Landesregierung darüber, wie viele minderjährige Personen, die von illegalen Drogen abhängig waren, innerhalb der letzten zehn Jahre aufgrund ihrer Suchterkrankung gestorben sind (bitte jahrweise auflisten nach Alter und Geschlecht)? Die Fragen II.42 und II.43 werden zusammenhängend beantwortet. Die nachfolgende Tabelle gibt die Zahl der volljährigen und minderjährigen Personen in Mecklenburg-Vorpommern wieder, die innerhalb der Jahre 2005 bis 2013 aufgrund ihrer Abhängigkeit von Opioiden (F11), Cannabinoiden (F12) und Kokain (F14) verstorben sind. Die Daten für das Jahr 2014 liegen bisher noch nicht vor. Tabelle: Anzahl der an den Diagnosen F11, F12 und F14 verstorbenen minderjährigen und volljährigen Personen in Mecklenburg-Vorpommern in den Jahren 2005 bis 2013 Jahr 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 Mecklenburg Vorpommern 0 0 0 0 1 1 1 0 0 Quelle: Statistisches Amt Mecklenburg-Vorpommern. 44. Ist eine Korrelation zwischen sozialer Lage und/oder Bildungsstand und Konsumverhalten sowie dem Alter von Erstkonsumenten erkennbar (bitte faktisch belegen)? Laut Bildungsbericht aus dem Jahr 2008 sind der soziale Hintergrund und das Drogenkonsumverhalten miteinander assoziiert. So weisen beispielsweise Jugendliche an Gymnasien bezüglich des Alkohol-, Nikotin- und Drogenkonsums im Vergleich zu Schülern der anderen Schulformen niedrigere Prävalenzraten auf (vergleiche Autorengruppe Bildungsberichterstattung , 2014). Weiterhin wird in der Fachliteratur ein Zusammenhang zwischen einem frühen Konsum von Cannabis (vor dem 15. Lebensjahr) und dem erhöhten Risiko eines frühzeitigen Schulabbruchs beziehungsweise eines geringeren Bildungsniveaus diskutiert (vergleiche Hoch, et al., 2015). Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/4844 31 45. Welche Kenntnisse besitzt die Landesregierung darüber, wie viele minderjährige Personen innerhalb der letzten zehn Jahre in drogenbelasteten Familien lebten (bitte jahrweise nach Landkreis und kreisfreien Städten auflisten)? Der Landesregierung liegen diesbezüglich keine Daten vor. Wie in der Vorbemerkung der Beantwortung der Großen Anfrage zur methodischen Verfahrensweise (siehe Seite 2) erläutert, existieren keine Statistiken zu Morbiditäten bezüglich legaler und illegaler Drogen, da es dafür weder eine Meldepflicht noch ein Register gibt. 46. Wie entwickelte sich die Zahl der Kinder, bei denen ein Elternteil drogenabhängig ist, innerhalb der letzten zehn Jahre (bitte jahrweise nach Landkreis und kreisfreien Städten auflisten)? Zur Beantwortung der Frage wird auf die Ausführungen in Frage II.45 verwiesen. 47. Gibt es seitens der Landesregierung gesicherte Kenntnisse darüber, wie sich minderjährige Personen aus drogenbelasteten Familien hinsichtlich der Suchtgefahr gegenüber legalen sowie illegalen Drogen entwickeln (bitte faktisch belegen)? Der Landesregierung liegen keine gesicherten Kenntnisse darüber vor, wie sich minderjährige Personen aus drogenbelasteten Familien hinsichtlich einer möglichen eigenen Suchtgefahr bezüglich legaler und illegaler Drogen entwickeln. 48. Welche Kenntnisse besitzt die Landesregierung über den Konsum von illegalen Drogen sowie den Handel illegaler Drogen an Schulen in Mecklenburg-Vorpommern und wie haben sich diese Zahlen innerhalb der letzten zehn Jahre entwickelt (bitte jahrweise auflisten nach Standort der Schule, erfasstes Drogendelikt, verdächtigte Lehrer bzw. verdächtigte Schüler, Alter der Verdächtigen, Geschlecht der Verdächtigen , Art der Droge und erfolgte Sanktion gegen die Verdächtigen )? Der Landesregierung liegen keine detaillierten Statistiken über Drogendelikte einschließlich des Handels mit illegalen Drogen an den öffentlichen Schulen des Landes im Sinne der Frage vor. Drucksache 6/4844 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 32 Um etwaige Sachverhalte, in denen die angefragten Aspekte eine Rolle spielen könnten, zu selektieren, müssten allein für das Jahr 2014 insgesamt ca. 200.000 Vorgänge zu Straftaten händisch geprüft werden, da ein etwaiger Zusammenhang zwischen einer Straftat und einem möglichen Motiv „Sexsucht“ bei keiner Straftat im Vorwege wegen möglicher „Ersatzhandlungen “ ausgeschlossen werden kann. Zur Beantwortung der Anfrage müssten deshalb alle Sachverhalte dahingehend geprüft werden, um festzustellen, ob entsprechende Daten im Vorgang enthalten sind und im Weiteren statistisch aufzubereiten wären. Für die notwendige händische Sichtung ist ein Auswerteaufwand von mehreren 1.000 Arbeitsstunden zu veranschlagen. Die zu recherchierende hohe Gesamtzahl an Vorgängen, die sich des Weiteren um den Aufwand der Beantwortung vergleichbarer anderer Fragestellungen dieser Großen Anfrage addiert, würde aus Sicht der Landesregierung die Strafverfolgungsbehörden mit der Einzelfallauswertung zuungunsten ihrer eigentlichen Aufgaben belasten und im Ergebnis zu einer Gefährdung der Wahrnehmung notwendiger staatlicher Funktionen führen. Die Frage kann deshalb nicht im Sinne der Fragestellung beantwortet werden. Eine alternativ pauschal begrenzte, zumutbare Auswahl von Vorgängen auszuwerten, würde in keiner Weise im Sinne der Frage valide nachvollziehbare Daten ergeben, sodass von dieser Möglichkeit ebenfalls Abstand genommen werden muss. Der nachfolgenden Tabelle ist die Anzahl der mit Alkohol und Drogen assoziierten Vorfälle an Schulen für das Land Mecklenburg-Vorpommern in den Schuljahren 2011/2012 bis 2014/2015 zu entnehmen. Die Datenerhebung nach diesem Kriterium wird seit dem Schuljahr 2011/2012 vorgenommen, das heißt für die Vorjahre kann keine Aussage getroffen werden. Eine Häufung der Vorfälle an bestimmten Schulstandorten ist der Landesregierung nicht bekannt. Tabelle: Vorfälle mit Drogen und Alkohol an Schulen in Mecklenburg-Vorpommern in den Schuljahren 2011 bis 2015 49. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung darüber vor, wie sich die Zusammenarbeit bei der Drogen-Prävention und der Verfolgung von Drogendelikten an den Schulen im Land zwischen Lehrern, Eltern und Schülern innerhalb der letzten zehn Jahre entwickelt hat? Zur Beantwortung dieser Frage wird auf die Ausführungen in Frage II.50 verwiesen. Schuljahr Vorfälle mit Drogen und Alkohol 2011/2012 2 2012/2013 2 2013/2014 8 2014/2015 (Stand: 15.06.2015) 8 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/4844 33 50. Welche Erkenntnisse liegen darüber vor, wie sich innerhalb der letzten zehn Jahre die Bereitschaft zur Zusammenarbeit bei der Drogen-Prävention und der Verfolgung von Drogendelikten zwischen Lehrern, Eltern und Schülern einerseits und Behörden, Drogen- und Suchberatungsstellen , Selbsthilfegruppen, Jugendhilfe und Polizei andererseits entwickelt hat? Die landesweit im Bereich der Sucht- und Drogenprävention tätigen Institutionen und Behörden arbeiten umfassend zusammen. Darüber hinaus besteht eine enge Zusammenarbeit dieser Stellen mit allen an der Schule tätigen Personengruppen (Lehrerinnen und Lehrer, Eltern, Schülerinnen und Schüler). So werden beispielsweise verschiedene suchtpräventive Angebote in den Lebenswelten von Kindern und Jugendlichen entsprechend den altersspezifischen Besonderheiten und dem Bedarf der Schulen entwickelt. Weiterhin werden landesweite Präventionskampagnen und -projekte initiiert und an den Schulen durchgeführt. Eine detaillierte Dokumentation dieser Prozesse durch die Landesregierung erfolgt nicht. Die Angebote für Lehrerinnen und Lehrer, Eltern sowie Schülerinnen und Schüler zur Sucht- und Drogenprävention werden je nach Bedarf der jeweiligen öffentlichen Schulen des Landes in Anspruch genommen. Aufgrund § 163 Absatz 1 Satz 1 Strafprozessordnung haben die Behörden und Beamten des Polizeidienstes Straftaten zu erforschen (Legalitätsprinzip). Dies gilt uneingeschränkt auch für Drogendelikte. Polizeiliche Drogenprävention findet unter anderem in Schulen statt. Ziel ist es einerseits, über strafrechtliche Konsequenzen zu informieren und andererseits, die für die Erziehung verantwortlichen Personen und Fachkräfte zu unterstützen. Das an Schulen tätige Lehr- und pädagogische Fachpersonal zeigt sich grundsätzlich offen gegenüber den Präventionsangeboten der Polizei. Hier ist in den letzten zehn Jahren eine gesteigerte Nachfrage an Informationsveranstaltungen erkennbar, um so bei Verdacht auf illegalen Drogenkonsum mit mehr Hintergrundwissen auftreten beziehungsweise Hilfsangebote offerieren zu können. Die Zusammenarbeit der Landespolizei mit Behörden, Institutionen und Vereinen - einschließlich öffentlichen und freien Trägern der Jugendhilfe, Gerichtshilfe, medizinischen Einrichtungen, Selbsthilfegruppen -, Drogen- und Suchtberatungsstellen sowie den Akteuren der regionalen Suchtprävention in M-V wurde in den zurückliegenden zehn Jahren landesweit kontinuierlich intensiviert und verbessert. Die Polizei arbeitet dabei eng mit fachkompetenten Partnern, wie zum Beispiel der Landeskoordinierungsstelle für Suchtvorbeugung Mecklenburg- Vorpommern (LAKOST M-V), zusammen. Ergebnisse der intensiven und vertrauensvollen Kooperationen verschiedener Akteure sind neben regionalen Präventionsangeboten unter anderem auch gemeinsame Großveranstaltungen. Als Beispiele können hier die Aktionstage „KlarSicht“ in Zusammenarbeit mit der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (http://www.klarsicht.bzga.de/), Aktionstage und -wochen zum Thema „Suchtverhalten /Drogen/Drogenmissbrauch“, sowie Projekte im Bereich der Verkehrsprävention (zum Beispiel „Aktion Junge Fahrer, http://www.verkehrswacht-mv.de/jugendliche-und-jungeerwachsene /aktion-junge-fahrer.html, sowie „CrashKurs MV“, http://crashkurs-mv.de/) genannt werden. Drucksache 6/4844 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 34 51. Wie haben sich innerhalb der letzten zehn Jahre bei den wegen Drogenkonsums in psychotherapeutischer oder psychiatrischer Behandlung befindlichen Personen die Kriterien Wartezeit auf den Behandlungsbeginn, Verweildauer in einer speziellen Einrichtung, Verhältnis von ambulanter zu stationärer Behandlung, die Quote notwendiger Folgebehandlungen, die Altersstruktur der Behandlungsbedürftigen verändert (bitte nach Jahren sowie Landkreisen und kreisfreien Städten auflisten)? Der Landesregierung liegen diesbezüglich keine Statistiken vor. Diese Frage kann somit nicht beantwortet werden. 52. Welche Kenntnisse besitzt die Landesregierung darüber, wie sich innerhalb der letzten zehn Jahre die Beschaffungskriminalität in Mecklenburg-Vorpommern entwickelt hat (bitte jahrweise auflisten nach Anzahl der Delikte, Art des Deliktes, Ort des Deliktes, Alter und Geschlecht der Täter/Tatverdächtigen, Anzahl der aufgeklärten Delikte sowie Anzahl der rechtskräftig verurteilten Art der Täter und verhängte Strafen)? Beschaffungskriminalität ist einzig in der Polizeilichen Kriminalstatistik darstellbar. Die dazu verfügbaren Daten ergeben sich aus den nachfolgenden vier Tabellen. Für die Berichtsjahre 2005 bis 2007 ist die Abbildung der Tatorte nur bis auf die Ebene der Landkreise und kreisfreien Städte möglich. Angaben zum „Jahres“-Alter der Tatverdächtigen sind erst ab 2008 darstellbar, für die Vorjahre können nur Angaben zu den Altersgruppen gemacht werden. In Strafverfahren wird die Motivation der Straftäter im Hinblick auf eine etwaige Beschaffungskriminalität statistisch nicht erfasst. Es liegt daher kein aufbereitetes Datenmaterial vor, das eine Beantwortung der Frage im Hinblick auf die Anzahl der rechtskräftig verurteilten Täter und die verhängten Strafen ermöglichen würde. Eine händisch durchzuführende Auswertung aller Ermittlungs- und Strafakten, die insbesondere Eigentums- oder Vermögensdelikte betreffen, wäre zur Beantwortung der Frage zudem ungeeignet, weil die Täter, die einschlägige Delikte begehen, bei den Strafverfolgungsbehörden oft nicht als Drogenkonsumenten bekannt sind. In Tabelle 1 ist die Anzahl der insgesamt erfassten und der aufgeklärten Fälle für die Jahre 2005 bis 2014 dargestellt. Tabelle 2 enthält Angaben zum Tatort, zu den Straftaten, der Anzahl der erfassten und aufgeklärten Fälle sowie der Zahl und dem Geschlecht der Tatverdächtigen in den Jahren 2005 bis 2007. Den Tabelle 3 zugeordneten Tabellen sind die Tatorte der nicht aufgeklärten Straftaten der direkten Beschaffungskriminalität sowie Angaben zu den Tatverdächtigen aus den aufgeklärten Fällen für die Jahre 2008 bis 2014 zu entnehmen. Dabei ist zu beachten, dass die Angaben zu den Tatverdächtigen den in Tabelle 1 dargestellten aufgeklärten Fällen entspringen. Ein aufgeklärter Fall kann durch mehrere Tatverdächtige begangen worden sein. Tabelle 4 enthält Angaben zum Tatort, der Straftat sowie der Alters- und Geschlechtsstruktur der Tatverdächtigen bei der direkten Beschaffungskriminalität in den Jahren 2005 bis 2007. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/4844 35 Tabelle 1: Anzahl der insgesamt erfassten und der aufgeklärten Fälle für die Jahre 2005 bis 2014 Straftat 2005 2006 2007 Anzahl erfasste Fälle Anzahl aufgeklärte Fälle Anzahl erfasste Fälle Anzahl aufgeklärte Fälle Anzahl erfasste Fälle Anzahl aufgeklärte Fälle Diebstahl von Betäubungsmitteln aus Apotheken 7 4 0 1 1 0 Diebstahl von Betäubungsmitteln aus Arztpraxen 1 1 1 0 2 0 Diebstahl von Betäubungsmitteln aus Krankenhäusern 2 2 1 1 0 0 Diebstahl von Betäubungsmitteln bei Herstellern und Großhändlern 1 1 0 0 0 0 Diebstahl von Rezeptformularen zur Erlangung von Betäubungsmitteln 8 8 7 7 1 1 Fälschung zur Erlangung von Betäubungsmitteln 8 8 11 10 6 4 Raub zur Erlangung von Betäubungsmitteln 10 8 0 0 1 1 Direkte Beschaffungskriminalität 37 32 20 19 11 6 Straftat 2008 2009 2010 Anzahl erfasste Fälle Anzahl aufgeklärte Fälle Anzahl erfasste Fälle Anzahl aufgeklärte Fälle Anzahl erfasste Fälle Anzahl aufgeklärte Fälle Diebstahl von Betäubungsmitteln aus Apotheken 6 1 8 4 4 1 Diebstahl von Betäubungsmitteln aus Arztpraxen 5 3 11 3 12 6 Diebstahl von Betäubungsmitteln aus Krankenhäusern 1 1 7 4 2 0 Diebstahl von Betäubungsmitteln bei Herstellern und Großhändlern 0 0 0 0 0 0 Diebstahl von Rezeptformularen zur Erlangung von Betäubungsmitteln 1 0 0 0 0 0 Fälschung zur Erlangung von Betäubungsmitteln 15 9 30 25 39 34 Raub zur Erlangung von Betäubungsmitteln 2 1 6 6 2 2 Direkte Beschaffungskriminalität 30 15 62 42 59 43 Drucksache 6/4844 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 36 Straftat 2011 2012 2013 2014 Anzahl erfasste Fälle Anzahl aufgekl. Fälle Anzahl erfasste Fälle Anzahl aufgekl. Fälle Anzahl erfasste Fälle Anzahl aufgekl. Fälle Anzahl erfasste Fälle Anzahl aufgekl. Fälle Diebstahl von Betäubungsmitteln aus Apotheken 12 1 6 2 18 3 9 5 Diebstahl von Betäubungsmitteln aus Arztpraxen 11 6 12 4 14 3 16 6 Diebstahl von Betäubungsmitteln aus Krankenhäusern 2 1 2 2 4 2 7 2 Diebstahl von Betäubungsmitteln bei Herstellern und Großhändlern 0 0 0 0 1 0 0 0 Diebstahl von Rezeptformularen zur Erlangung von Betäubungsmitteln 2 1 5 4 1 0 1 1 Fälschung zur Erlangung von Betäubungsmitteln 11 9 19 13 8 5 50 49 Raub zur Erlangung von Betäubungsmitteln 4 4 1 1 1 1 2 2 Direkte Beschaffungskriminalität 42 22 45 26 47 14 85 65 Tabelle 2: Tatorte, Straftaten, erfasste und aufgeklärte Fälle sowie Anzahl und Geschlecht der Tatverdächtigen für die Jahre 2005 bis 2007 2005 Tatort Straftat erfasste Fälle aufgeklärte Fälle TV ges. männlich weiblich Stadt Schwerin Raub zur Erlangung von Betäubungsmitteln 1 1 1 1 0 Stadt Wismar Raub zur Erlangung von Betäubungsmitteln 1 1 1 1 0 Landkreis Nordwestmecklenburg Raub zur Erlangung von Betäubungsmitteln 1 0 0 0 0 Stadt Rostock Raub zur Erlangung von Betäubungsmitteln 2 2 1 1 0 Landkreis Bad Doberan Raub zur Erlangung von Betäubungsmitteln 1 0 0 0 0 Landkreis Güstrow Raub zur Erlangung von Betäubungsmitteln 1 1 1 1 0 Landkreis Mecklenburg -Strelitz Raub zur Erlangung von Betäubungsmitteln 2 2 1 1 0 Landkreis Müritz Raub zur Erlangung von Betäubungsmitteln 1 1 4 4 0 Stadt Rostock Fälschung zur Erlangung von Betäubungsmitteln 1 1 1 1 0 Landkreis Güstrow Fälschung zur Erlangung von Betäubungsmitteln 5 5 3 2 1 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/4844 37 2005 Tatort Straftat erfasste Fälle aufgeklärte Fälle TV ges. männlich weiblich Stadt Neubrandenburg Fälschung zur Erlangung von Betäubungsmitteln 1 1 1 0 1 Landkreis Uecker- Randow Fälschung zur Erlangung von Betäubungsmitteln 1 1 1 0 1 Landkreis Nordwestmecklenburg Diebstahl von Betäubungsmitteln aus Apotheken 1 0 0 0 0 Stadt Rostock Diebstahl von Betäubungsmitteln aus Apotheken 2 0 0 0 0 Stadt Stralsund Diebstahl von Betäubungsmitteln aus Apotheken 2 2 1 1 0 Landkreis Müritz Diebstahl von Betäubungsmitteln aus Apotheken 2 2 2 1 1 Stadt Stralsund Diebstahl von Betäubungsmitteln aus Arztpraxen 1 1 1 1 0 Stadt Greifswald Diebstahl von Betäubungsmitteln aus Krankenhäusern 2 2 1 1 0 Landkreis Mecklenburg -Strelitz Diebstahl von Betäubungsmitteln bei Herstellern und Großhändlern 1 1 1 1 0 Stadt Rostock Diebstahl von Rezeptformularen zur Erlangung von Betäubungsmitteln 7 7 3 3 0 Landkreis Mecklenburg -Strelitz Diebstahl von Rezeptformularen zur Erlangung von Betäubungsmitteln 1 1 2 2 0 2006 Tatort Straftat erfasste Fälle aufgeklärte Fälle TV ges. männlich weiblich Stadt Schwerin Fälschung zur Erlangung von Betäubungsmitteln 2 2 1 0 1 Stadt Rostock Fälschung zur Erlangung von Betäubungsmitteln 7 6 3 2 1 Landkreis Güstrow Fälschung zur Erlangung von Betäubungsmitteln 1 1 1 1 0 Stadt Neubrandenburg Fälschung zur Erlangung von Betäubungsmitteln 1 1 1 1 0 Stadt Rostock Diebstahl von Betäubungsmitteln aus Apotheken 0 1 2 2 0 Landkreis Ludwigslust Diebstahl von Betäubungsmitteln aus Arztpraxen 1 0 0 0 0 Stadt Stralsund Diebstahl von Betäubungsmitteln aus Krankenhäusern 1 1 1 1 0 Stadt Schwerin Diebstahl von Rezeptformularen zur Erlangung von Betäubungsmitteln 1 1 1 0 1 Stadt Rostock Diebstahl von Rezeptformularen zur Erlangung von Betäubungsmitteln 1 1 1 1 0 Landkreis Bad Doberan Diebstahl von Rezeptformularen zur Erlangung von Betäubungsmitteln 4 4 2 1 1 Landkreis Müritz Diebstahl von Rezeptformularen zur Erlangung von Betäubungsmitteln 1 1 1 1 0 Drucksache 6/4844 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 38 2007 Tatort Straftat erfasste Fälle Aufgeklärte Fälle TV gesamt männlich weiblich Landkreis Güstrow Raub zur Erlangung von Betäubungsmitteln 1 1 2 2 0 Stadt Wismar Fälschung zur Erlangung von Betäubungsmitteln 1 1 1 1 0 Stadt Rostock Fälschung zur Erlangung von Betäubungsmitteln 1 0 0 0 0 Landkreis Güstrow Fälschung zur Erlangung von Betäubungsmitteln 1 0 0 0 0 Stadt Stralsund Fälschung zur Erlangung von Betäubungsmitteln 1 1 2 1 1 Landkreis Ostvorpommern Fälschung zur Erlangung von Betäubungsmitteln 2 2 2 1 1 Landkreis Ludwigslust Diebstahl von Betäubungsmitteln aus Apotheken 1 0 0 0 0 Stadt Schwerin Diebstahl von Betäubungsmitteln aus Arztpraxen 2 0 0 0 0 Stadt Stralsund Diebstahl von Rezeptformularen zur Erlangung von Betäubungsmitteln 1 1 2 1 1 Tabelle 3: Straftaten und Tatorte der nicht aufgeklärten Straftaten der direkten Beschaffungskriminalität und Angaben zu den Tatverdächtigen aus den aufgeklärten Fällen für die Jahre 2008 bis 2014 (Anmerkung: Die Angaben zu den Tatverdächtigen entstammen den in Tabelle 1 enthaltenen aufgeklärten Fällen. Ein aufgeklärter Fall kann durch mehrere Tatverdächtige begangen worden sein.) 2008 - Tatorte nicht aufgeklärte Fälle Straftat Tatort Amt Tatort Gemeinde Raub zur Erlangung von Betäubungsmitteln Stralsund (nach Stadtteilen) Tribseer Einfacher Diebstahl von Betäubungsmitteln aus Arztpraxen Amt Carbäk Broderstorf Einfacher Diebstahl von Rezeptformular zur Erlangung von Betäubungsmitteln Rostock, Stadt - amtsfrei Lütten Klein Diebstahl unter erschwerenden Umständen von Betäubungsmitteln aus Apotheken amtsfreie Gemeinde Pasewalk, Stadt Pasewalk, Stadt Diebstahl unter erschwerenden Umständen von Betäubungsmitteln aus Apotheken Schwerin, Stadt - amtsfrei Großer Dreesch Diebstahl unter erschwerenden Umständen von Betäubungsmitteln aus Apotheken Rostock, Stadt - amtsfrei Lütten Klein Diebstahl unter erschwerenden Umständen von Betäubungsmitteln aus Apotheken amtsfreie Gemeinde Greifswald, Hansestadt Ostseeviertel Diebstahl unter erschwerenden Umständen von Betäubungsmitteln aus Apotheken amtsfreie Gemeinde Sanitz Sanitz Diebstahl unter erschwerenden Umständen von Betäubungsmitteln aus Arztpraxen Schwerin, Stadt - amtsfrei Großer Dreesch Fälschung zur Erlangung von Betäubungsmitteln amtsfreie Gemeinde Parchim, Stadt Parchim, Stadt Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/4844 39 2008 - Tatorte nicht aufgeklärte Fälle Straftat Tatort Amt Tatort Gemeinde Fälschung zur Erlangung von Betäubungsmitteln amtsfreie Gemeinde Waren (Müritz), Stadt Waren (Müritz), Stadt Fälschung zur Erlangung von Betäubungsmitteln Rostock, Stadt - amtsfrei Stadtmitte Fälschung zur Erlangung von Betäubungsmitteln Amt Usedom-Nord Zinnowitz Fälschung zur Erlangung von Betäubungsmitteln Amt Neukloster-Warin Neukloster, Stadt Fälschung zur Erlangung von Betäubungsmitteln Amt Schönberger Land Schönberg, Stadt 2008 - Angaben zu den Tatverdächtigen Straftat Tatort Tatverdächtige Tatort Amt Tatort Gemeinde Alter Geschlecht Raub zur Erlangung von Betäubungsmitteln Rostock, Stadt - amtsfrei Evershagen 25 männlich Einfacher Diebstahl von Betäubungsmitteln aus Arztpraxen amtsfreie Gemeinde Greifswald, Hansestadt Ostseeviertel 24 männlich Einfacher Diebstahl von Betäubungsmitteln aus Krankenhäusern Stralsund (nach Stadtteilen) Knieper 28 männlich Diebstahl unter erschwerenden Umständen von Betäubungsmitteln aus Apotheken Rostock, Stadt - amtsfrei Hansaviertel 32 männlich Diebstahl unter erschwerenden Umständen von Betäubungsmitteln aus Arztpraxen Amt Malchow Malchow, Stadt 14 männlich Diebstahl unter erschwerenden Umständen von Betäubungsmitteln aus Arztpraxen amtsfreie Gemeinde Pasewalk, Stadt Pasewalk, Stadt 48 weiblich Diebstahl unter erschwerenden Umständen von Betäubungsmitteln aus Arztpraxen Amt Malchow Malchow, Stadt 17 männlich Diebstahl unter erschwerenden Umständen von Betäubungsmitteln aus Arztpraxen Amt Malchow Malchow, Stadt 16 männlich Fälschung zur Erlangung von Betäubungsmitteln Amt Am Peenestrom Wolgast, Stadt 23 weiblich Fälschung zur Erlangung von Betäubungsmitteln Rostock, Stadt - amtsfrei Kröpeliner Tor-Vorstadt 28 weiblich Fälschung zur Erlangung von Betäubungsmitteln Rostock, Stadt - amtsfrei Hansaviertel 26 weiblich Fälschung zur Erlangung von Betäubungsmitteln Rostock, Stadt - amtsfrei Lütten Klein 26 männlich Fälschung zur Erlangung von Betäubungsmitteln Rostock, Stadt - amtsfrei Lütten Klein 28 weiblich Fälschung zur Erlangung von Betäubungsmitteln amtsfreie Gemeinde Parchim, Stadt Parchim, Stadt 53 männlich Fälschung zur Erlangung von Betäubungsmitteln amtsfreie Gemeinde Ludwigslust, Stadt Ludwigslust, Stadt 19 weiblich Fälschung zur Erlangung von Betäubungsmitteln amtsfreie Gemeinde Boizenburg/Elbe, Stadt Boizenburg/ Elbe, Stadt 27 männlich Fälschung zur Erlangung von Betäubungsmitteln Wismar (nach Stadtteilen) Burgwall 45 weiblich Fälschung zur Erlangung von Betäubungsmitteln amtsfreie Gemeinde Neubrandenburg, Stadt Lindenberg 21 männlich Drucksache 6/4844 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 40 2009 - Tatorte nicht aufgeklärte Fälle Straftat Tatort Amt Tatort Gemeinde Einfacher Diebstahl von Betäubungsmitteln aus Apotheken amtsfreie Gemeinde Wismar, Hansestadt Friedenshof Einfacher Diebstahl von Betäubungsmitteln aus Krankenhäusern Amt Seenlandschaft Waren Klink Diebstahl unter erschwerenden Umständen von Betäubungsmitteln aus Apotheken Schwerin, Stadt - amtsfrei Lankow Diebstahl unter erschwerenden Umständen von Betäubungsmitteln aus Apotheken Rostock, Stadt - amtsfrei Lütten Klein Diebstahl unter erschwerenden Umständen von Betäubungsmitteln aus Apotheken amtsfreie Gemeinde Neubrandenburg, Stadt Oststadt Diebstahl unter erschwerenden Umständen von Betäubungsmitteln aus Arztpraxen amtsfreie Gemeinde Neubrandenburg, Stadt Datzeberg Diebstahl unter erschwerenden Umständen von Betäubungsmitteln aus Arztpraxen Schwerin (nach Stadtteilen) Altstadt, Feldstadt, Paulsstadt, Lewenberg Diebstahl unter erschwerenden Umständen von Betäubungsmitteln aus Arztpraxen amtsfreie Gemeinde Greifswald, Hansestadt Innenstadt Diebstahl unter erschwerenden Umständen von Betäubungsmitteln aus Arztpraxen amtsfreie Gemeinde Wismar, Hansestadt Altstadt Diebstahl unter erschwerenden Umständen von Betäubungsmitteln aus Arztpraxen Amt Eldenburg-Lübz Passow Diebstahl unter erschwerenden Umständen von Betäubungsmitteln aus Arztpraxen Amt Bützow-Land Bützow, Stadt Diebstahl unter erschwerenden Umständen von Betäubungsmitteln aus Arztpraxen Rostock, Stadt - amtsfrei Dierkow-Neu Diebstahl unter erschwerenden Umständen von Betäubungsmitteln aus Arztpraxen Amt Nord-Rügen Sagard Diebstahl unter erschwerenden Umständen von Betäubungsmitteln aus Krankenhäusern Rostock, Stadt - amtsfrei Kröpeliner Tor-Vorstadt Diebstahl unter erschwerenden Umständen von Betäubungsmitteln aus Krankenhäusern amtsfreie Gemeinde Neubrandenburg, Stadt Datzeberg Fälschung zur Erlangung von Betäubungsmitteln Rostock, Stadt - amtsfrei Reutershagen Fälschung zur Erlangung von Betäubungsmitteln Amt Warnow-West Lambrechtshagen Fälschung zur Erlangung von Betäubungsmitteln Amt Warnow-West Lambrechtshagen Fälschung zur Erlangung von Betäubungsmitteln Amt Warnow-West Lambrechtshagen Fälschung zur Erlangung von Betäubungsmitteln amtsfreie Gemeinde Kühlungsborn, Stadt Kühlungsborn, Stadt Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/4844 41 2009 - Angaben zu den Tatverdächtigen Straftat Tatort Tatverdächtige Tatort Amt Tatort Gemeinde Alter Geschlecht Raub zur Erlangung von Betäubungsmitteln Rostock, Stadt - amtsfrei Dierkow-Neu 26 männlich Raub zur Erlangung von Betäubungsmitteln Schwerin, Stadt - amtsfrei Lankow 24 männlich Raub zur Erlangung von Betäubungsmitteln Schwerin (nach Stadtteilen) Altstadt, Feldstadt, Paulsstadt, Lewenberg 25 männlich Raub zur Erlangung von Betäubungsmitteln Schwerin, Stadt - amtsfrei Lankow 27 männlich Raub zur Erlangung von Betäubungsmitteln Stralsund (nach Stadtteilen) Tribseer 43 männlich Raub zur Erlangung von Betäubungsmitteln Schwerin (nach Stadtteilen) Altstadt, Feldstadt, Paulsstadt, Lewenberg 19 männlich Raub zur Erlangung von Betäubungsmitteln amtsfreie Gemeinde Neubrandenburg, Stadt Oststadt 18 männlich Raub zur Erlangung von Betäubungsmitteln amtsfreie Gemeinde Neubrandenburg, Stadt Oststadt 20 männlich Raub zur Erlangung von Betäubungsmitteln Rostock, Stadt - amtsfrei Dierkow-Neu 22 weiblich Raub zur Erlangung von Betäubungsmitteln Rostock, Stadt - amtsfrei Dierkow-Neu 29 männlich Raub zur Erlangung von Betäubungsmitteln Amt Darß/Fischland Wustrow 26 männlich Einfacher Diebstahl von Betäubungsmitteln aus Arztpraxen Rostock, Stadt - amtsfrei Toitenwinkel 26 männlich Einfacher Diebstahl von Betäubungsmitteln aus Arztpraxen amtsfreie Gemeinde Ludwigslust, Stadt Ludwigslust, Stadt 16 männlich Einfacher Diebstahl von Betäubungsmitteln aus Arztpraxen Rostock, Stadt - amtsfrei Toitenwinkel 19 männlich Einfacher Diebstahl von Betäubungsmitteln aus Krankenhäusern Stralsund (nach Stadtteilen) Knieper 25 männlich Einfacher Diebstahl von Betäubungsmitteln aus Krankenhäusern amtsfreie Gemeinde Neubrandenburg, Stadt Oststadt 35 männlich Einfacher Diebstahl von Betäubungsmitteln aus Krankenhäusern amtsfreie Gemeinde Neubrandenburg, Stadt Oststadt 35 männlich Diebstahl unter erschwerenden Umständen von Betäubungsmitteln aus Apotheken Amt Dorf Mecklenburg- Bad Kleinen Dorf Mecklenburg 22 männlich Diebstahl unter erschwerenden Umständen von Betäubungsmitteln aus Apotheken Stralsund (nach Stadtteilen) Tribseer 17 männlich Diebstahl unter erschwerenden Umständen von Betäubungsmitteln aus Apotheken Rostock, Stadt - amtsfrei Lütten Klein 33 männlich Diebstahl unter erschwerenden Umständen von Betäubungsmitteln aus Apotheken Rostock, Stadt - amtsfrei Lütten Klein 31 männlich Diebstahl unter erschwerenden Umständen von Betäubungsmitteln aus Apotheken Amt Dorf Mecklenburg- Bad Kleinen Dorf Mecklenburg 22 männlich Drucksache 6/4844 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 42 2009 - Angaben zu den Tatverdächtigen Straftat Tatort Tatverdächtige Tatort Amt Tatort Gemeinde Alter Geschlecht Diebstahl unter erschwerenden Umständen von Betäubungsmitteln aus Apotheken Stralsund (nach Stadtteilen) Tribseer 20 männlich Diebstahl unter erschwerenden Umständen von Betäubungsmitteln aus Arztpraxen Amt Röbel-Müritz Rechlin 17 männlich Diebstahl unter erschwerenden Umständen von Betäubungsmitteln aus Krankenhäusern Stralsund (nach Stadtteilen) Langendorfer Berg 39 weiblich Fälschung zur Erlangung von Betäubungsmitteln Amt Usedom-Nord Zinnowitz 30 männlich Fälschung zur Erlangung von Betäubungsmitteln amtsfreie Gemeinde Greifswald, Hansestadt Schönwalde II 26 weiblich Fälschung zur Erlangung von Betäubungsmitteln Amt Am Peenestrom Wolgast, Stadt 24 weiblich Fälschung zur Erlangung von Betäubungsmitteln amtsfreie Gemeinde Parchim, Stadt Parchim, Stadt 19 männlich Fälschung zur Erlangung von Betäubungsmitteln Schwerin (nach Stadtteilen) Altstadt, Feldstadt, Paulsstadt, Lewenberg 33 männlich Fälschung zur Erlangung von Betäubungsmitteln Schwerin (nach Stadtteilen) Schelfstadt, Werdervorstadt, Schelfwerder 28 männlich Fälschung zur Erlangung von Betäubungsmitteln amtsfreie Gemeinde Wismar, Hansestadt Altstadt 22 männlich Fälschung zur Erlangung von Betäubungsmitteln Rostock, Stadt - amtsfrei Stadtmitte 38 männlich Fälschung zur Erlangung von Betäubungsmitteln Amt Krakow am See Lalendorf 38 männlich Fälschung zur Erlangung von Betäubungsmitteln Rostock, Stadt - amtsfrei Kröpeliner Tor- Vorstadt 26 männlich Fälschung zur Erlangung von Betäubungsmitteln Rostock, Stadt - amtsfrei Stadtmitte 24 weiblich Fälschung zur Erlangung von Betäubungsmitteln Rostock, Stadt - amtsfrei Stadtmitte 38 männlich Fälschung zur Erlangung von Betäubungsmitteln Rostock, Stadt - amtsfrei Hansaviertel 24 weiblich Fälschung zur Erlangung von Betäubungsmitteln Rostock, Stadt - amtsfrei Hansaviertel 30 weiblich Fälschung zur Erlangung von Betäubungsmitteln Rostock, Stadt - amtsfrei Hansaviertel 39 männlich Fälschung zur Erlangung von Betäubungsmitteln Rostock, Stadt - amtsfrei Stadtmitte 38 männlich Fälschung zur Erlangung von Betäubungsmitteln Rostock, Stadt - amtsfrei Stadtmitte 38 männlich Fälschung zur Erlangung von Betäubungsmitteln Rostock, Stadt - amtsfrei Stadtmitte 24 weiblich Fälschung zur Erlangung von Betäubungsmitteln Amt Krakow am See Lalendorf 38 männlich Fälschung zur Erlangung von Betäubungsmitteln Rostock, Stadt - amtsfrei Dierkow-Neu 26 männlich Fälschung zur Erlangung von Betäubungsmitteln Rostock, Stadt - amtsfrei Dierkow-Neu 19 männlich Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/4844 43 2009 - Angaben zu den Tatverdächtigen Straftat Tatort Tatverdächtige Tatort Amt Tatort Gemeinde Alter Geschlecht Fälschung zur Erlangung von Betäubungsmitteln Amt Tessin Tessin, Stadt 24 weiblich Fälschung zur Erlangung von Betäubungsmitteln Stralsund (nach Stadtteilen) Grünhufe 38 weiblich Fälschung zur Erlangung von Betäubungsmitteln amtsfreie Gemeinde Neubrandenburg, Stadt Oststadt 24 männlich Fälschung zur Erlangung von Betäubungsmitteln amtsfreie Gemeinde Neubrandenburg, Stadt Innenstadt 24 männlich Fälschung zur Erlangung von Betäubungsmitteln amtsfreie Gemeinde Waren (Müritz), Stadt Waren (Müritz), Stadt 42 männlich Fälschung zur Erlangung von Betäubungsmitteln amtsfreie Gemeinde Waren (Müritz), Stadt Waren (Müritz), Stadt 42 männlich 2010 - Tatorte nicht aufgeklärte Fälle Straftat Tatort Amt Tatort Gemeinde Einfacher Diebstahl von Betäubungsmitteln aus Arztpraxen Schwerin (nach Stadtteilen) Altstadt, Feldstadt, Paulsstadt, Lewenberg Diebstahl unter erschwerenden Umständen von Betäubungsmitteln aus Apotheken Amt Bützow-Land Bützow, Stadt Diebstahl unter erschwerenden Umständen von Betäubungsmitteln aus Apotheken Rostock, Stadt - amtsfrei Lütten Klein Diebstahl unter erschwerenden Umständen von Betäubungsmitteln aus Apotheken Rostock, Stadt - amtsfrei Reutershagen Diebstahl unter erschwerenden Umständen von Betäubungsmitteln aus Arztpraxen Amt Dorf Mecklenburg- Bad Kleinen Bad Kleinen Diebstahl unter erschwerenden Umständen von Betäubungsmitteln aus Arztpraxen amtsfreie Gemeinde Anklam, Stadt Anklam, Stadt Diebstahl unter erschwerenden Umständen von Betäubungsmitteln aus Arztpraxen amtsfreie Gemeinde Güstrow, Stadt Güstrow, Stadt Diebstahl unter erschwerenden Umständen von Betäubungsmitteln aus Arztpraxen Rostock, Stadt - amtsfrei Kröpeliner Tor-Vorstadt Diebstahl unter erschwerenden Umständen von Betäubungsmitteln aus Arztpraxen Rostock, Stadt - amtsfrei Reutershagen Diebstahl unter erschwerenden Umständen von Betäubungsmitteln aus Krankenhäusern Rostock, Stadt - amtsfrei Hansaviertel Diebstahl unter erschwerenden Umständen von Betäubungsmitteln aus Krankenhäusern Amt Güstrow-Land Lohmen Fälschung zur Erlangung von Betäubungsmitteln amtsfreie Gemeinde Greifswald, Hansestadt Nördliche Mühlenvorstadt Fälschung zur Erlangung von Betäubungsmitteln Rostock, Stadt - amtsfrei Stadtmitte Fälschung zur Erlangung von Betäubungsmitteln amtsfreie Gemeinde Neubrandenburg, Stadt Vogelviertel Fälschung zur Erlangung von Betäubungsmitteln Rostock, Stadt - amtsfrei Evershagen Fälschung zur Erlangung von Betäubungsmitteln amtsfreie Gemeinde Güstrow, Stadt Güstrow, Stadt Drucksache 6/4844 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 44 2010 - Angaben zu den Tatverdächtigen Straftat Tatort Tatverdächtige Tatort Amt Tatort Gemeinde Alter Geschlecht Raub zur Erlangung von Betäubungsmitteln amtsfreie Gemeinde Greifswald, Hansestadt Fleischervorstadt 24 männlich Raub zur Erlangung von Betäubungsmitteln Amt Darß/Fischland Wustrow 27 männlich Raub zur Erlangung von Betäubungsmitteln Amt Darß/Fischland Wustrow 29 männlich Raub zur Erlangung von Betäubungsmitteln amtsfreie Gemeinde Greifswald, Hansestadt Fleischervorstadt 25 männlich Diebstahl unter erschwerenden Umständen von Betäubungsmitteln aus Apotheken Rostock, Stadt - amtsfrei Reutershagen 30 männlich Diebstahl unter erschwerenden Umständen von Betäubungsmitteln aus Arztpraxen amtsfreie Gemeinde Parchim, Stadt Parchim, Stadt 26 männlich Diebstahl unter erschwerenden Umständen von Betäubungsmitteln aus Arztpraxen amtsfreie Gemeinde Parchim, Stadt Parchim, Stadt 26 männlich Diebstahl unter erschwerenden Umständen von Betäubungsmitteln aus Arztpraxen amtsfreie Gemeinde Parchim, Stadt Parchim, Stadt 26 männlich Diebstahl unter erschwerenden Umständen von Betäubungsmitteln aus Arztpraxen amtsfreie Gemeinde Parchim, Stadt Parchim, Stadt 26 männlich Diebstahl unter erschwerenden Umständen von Betäubungsmitteln aus Arztpraxen amtsfreie Gemeinde Parchim, Stadt Parchim, Stadt 26 männlich Diebstahl unter erschwerenden Umständen von Betäubungsmitteln aus Arztpraxen amtsfreie Gemeinde Parchim, Stadt Parchim, Stadt 22 männlich Diebstahl unter erschwerenden Umständen von Betäubungsmitteln aus Arztpraxen amtsfreie Gemeinde Parchim, Stadt Parchim, Stadt 24 männlich Diebstahl unter erschwerenden Umständen von Betäubungsmitteln aus Arztpraxen amtsfreie Gemeinde Parchim, Stadt Parchim, Stadt 26 männlich Diebstahl unter erschwerenden Umständen von Betäubungsmitteln aus Arztpraxen amtsfreie Gemeinde Parchim, Stadt Parchim, Stadt 19 männlich Fälschung zur Erlangung von Betäubungsmitteln Schwerin (nach Stadtteilen) Altstadt, Feldstadt, Paulsstadt, Lewenberg 23 männlich Fälschung zur Erlangung von Betäubungsmitteln Schwerin (nach Stadtteilen) Altstadt, Feldstadt, Paulsstadt, Lewenberg 32 männlich Fälschung zur Erlangung von Betäubungsmitteln Schwerin (nach Stadtteilen) Altstadt, Feldstadt, Paulsstadt, Lewenberg 32 weiblich Fälschung zur Erlangung von Betäubungsmitteln amtsfreie Gemeinde Parchim, Stadt Parchim, Stadt 27 männlich Fälschung zur Erlangung von Betäubungsmitteln Rostock, Stadt - amtsfrei Reutershagen 29 männlich Fälschung zur Erlangung von Betäubungsmitteln Rostock, Stadt - amtsfrei Hansaviertel 28 männlich Fälschung zur Erlangung von Betäubungsmitteln Rostock, Stadt - amtsfrei Kröpeliner Tor-Vorstadt 28 männlich Fälschung zur Erlangung von Betäubungsmitteln Rostock, Stadt - amtsfrei Stadtmitte 28 männlich Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/4844 45 2010 - Angaben zu den Tatverdächtigen Straftat Tatort Tatverdächtige Tatort Amt Tatort Gemeinde Alter Geschlecht Fälschung zur Erlangung von Betäubungsmitteln Rostock, Stadt - amtsfrei Stadtmitte 68 männlich Fälschung zur Erlangung von Betäubungsmitteln Rostock, Stadt - amtsfrei Lütten Klein 39 männlich Fälschung zur Erlangung von Betäubungsmitteln Rostock, Stadt - amtsfrei Lütten Klein 24 weiblich Fälschung zur Erlangung von Betäubungsmitteln Amt Rostocker Heide Bentwisch 39 männlich Fälschung zur Erlangung von Betäubungsmitteln Amt Rostocker Heide Bentwisch 25 weiblich Fälschung zur Erlangung von Betäubungsmitteln Rostock, Stadt - amtsfrei Groß Klein 31 männlich Fälschung zur Erlangung von Betäubungsmitteln Rostock, Stadt - amtsfrei Groß Klein 28 weiblich Fälschung zur Erlangung von Betäubungsmitteln Rostock, Stadt - amtsfrei Kröpeliner Tor-Vorstadt 39 männlich Fälschung zur Erlangung von Betäubungsmitteln Rostock, Stadt - amtsfrei Kröpeliner Tor-Vorstadt 30 weiblich Fälschung zur Erlangung von Betäubungsmitteln Rostock, Stadt - amtsfrei Kröpeliner Tor-Vorstadt 34 männlich Fälschung zur Erlangung von Betäubungsmitteln Rostock, Stadt - amtsfrei Groß Klein 28 weiblich Fälschung zur Erlangung von Betäubungsmitteln Rostock, Stadt - amtsfrei Lütten Klein 34 männlich Fälschung zur Erlangung von Betäubungsmitteln Amt Rostocker Heide Gelbensande 27 männlich Fälschung zur Erlangung von Betäubungsmitteln Amt Rostocker Heide Gelbensande 32 männlich Fälschung zur Erlangung von Betäubungsmitteln amtsfreie Gemeinde Grimmen, Stadt Grimmen, Stadt 32 männlich Fälschung zur Erlangung von Betäubungsmitteln Amt Ribnitz-Damgarten Ribnitz-Damgarten, Stadt 27 männlich Fälschung zur Erlangung von Betäubungsmitteln Amt Ribnitz-Damgarten Ribnitz-Damgarten, Stadt 31 männlich Fälschung zur Erlangung von Betäubungsmitteln Amt Ribnitz-Damgarten Ribnitz-Damgarten, Stadt 32 männlich Fälschung zur Erlangung von Betäubungsmitteln amtsfreie Gemeinde Grimmen, Stadt Grimmen, Stadt 32 männlich Fälschung zur Erlangung von Betäubungsmitteln Amt Usedom-Süd Koserow 24 männlich Fälschung zur Erlangung von Betäubungsmitteln amtsfreie Gemeinde Greifswald, Hansestadt Ostseeviertel 24 männlich Fälschung zur Erlangung von Betäubungsmitteln amtsfreie Gemeinde Neubrandenburg, Stadt Katharinenviertel 23 männlich Fälschung zur Erlangung von Betäubungsmitteln amtsfreie Gemeinde Neubrandenburg, Stadt Katharinenviertel 24 männlich Fälschung zur Erlangung von Betäubungsmitteln Amt Usedom-Nord Zinnowitz 23 männlich Fälschung zur Erlangung von Betäubungsmitteln Amt Am Peenestrom Lassan, Stadt 25 männlich Fälschung zur Erlangung von Betäubungsmitteln Amt Am Peenestrom Lassan, Stadt 24 männlich Fälschung zur Erlangung von Betäubungsmitteln Amt Züssow Züssow 25 männlich Drucksache 6/4844 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 46 2010 - Angaben zu den Tatverdächtigen Straftat Tatort Tatverdächtige Tatort Amt Tatort Gemeinde Alter Geschlecht Fälschung zur Erlangung von Betäubungsmitteln Amt Landhagen Neuenkirchen 24 männlich Fälschung zur Erlangung von Betäubungsmitteln Amt Am Peenestrom Wolgast, Stadt 20 männlich Fälschung zur Erlangung von Betäubungsmitteln amtsfreie Gemeinde Heringsdorf Heringsdorf 30 weiblich Fälschung zur Erlangung von Betäubungsmitteln amtsfreie Gemeinde Heringsdorf Heringsdorf 32 männlich Fälschung zur Erlangung von Betäubungsmitteln amtsfreie Gemeinde Heringsdorf Heringsdorf 28 männlich 2011- Tatorte nicht aufgeklärte Fälle Straftat Tatort Amt Tatort Gemeinde Einfacher Diebstahl von Betäubungsmitteln aus Apotheken amtsfreie Gemeinde Dummerstorf Dummerstorf Einfacher Diebstahl von Betäubungsmitteln aus Arztpraxen Rostock, Stadt - amtsfrei Hansaviertel Einfacher Diebstahl von Rezeptformular zur Erlangung von Betäubungsmitteln Stralsund (nach Stadtteilen) Altstadt Diebstahl unter erschwerenden Umständen von Betäubungsmitteln aus Apotheken amtsfreie Gemeinde Greifswald, Hansestadt Fleischervorstadt Diebstahl unter erschwerenden Umständen von Betäubungsmitteln aus Apotheken Amt Usedom-Nord Karlshagen Diebstahl unter erschwerenden Umständen von Betäubungsmitteln aus Apotheken Rostock, Stadt - amtsfrei Stadtmitte Diebstahl unter erschwerenden Umständen von Betäubungsmitteln aus Apotheken Rostock, Stadt - amtsfrei Lütten Klein Diebstahl unter erschwerenden Umständen von Betäubungsmitteln aus Apotheken amtsfreie Gemeinde Waren (Müritz), Stadt Waren (Müritz), Stadt Diebstahl unter erschwerenden Umständen von Betäubungsmitteln aus Apotheken Stralsund (nach Stadtteilen) Tribseer Diebstahl unter erschwerenden Umständen von Betäubungsmitteln aus Apotheken Rostock, Stadt - amtsfrei Evershagen Diebstahl unter erschwerenden Umständen von Betäubungsmitteln aus Apotheken Amt Ostufer Schweriner See Leezen Diebstahl unter erschwerenden Umständen von Betäubungsmitteln aus Apotheken Amt Malchow Malchow, Stadt Diebstahl unter erschwerenden Umständen von Betäubungsmitteln aus Apotheken amtsfreie Gemeinde Neubrandenburg, Stadt Südstadt Diebstahl unter erschwerenden Umständen von Betäubungsmitteln aus Arztpraxen amtsfreie Gemeinde Neustrelitz, Stadt Neustrelitz, Stadt Diebstahl unter erschwerenden Umständen von Betäubungsmitteln aus Arztpraxen amtsfreie Gemeinde Parchim, Stadt Parchim, Stadt Diebstahl unter erschwerenden Umständen von Betäubungsmitteln aus Arztpraxen Amt Ribnitz-Damgarten Ribnitz-Damgarten, Stadt Diebstahl unter erschwerenden Umständen von Betäubungsmitteln aus Arztpraxen Schwerin (nach Stadtteilen) Altstadt, Feldstadt, Paulsstadt, Lewenberg Diebstahl unter erschwerenden Umständen von Betäubungsmitteln aus Krankenhäusern Schwerin (nach Stadtteilen) Altstadt, Feldstadt, Paulsstadt, Lewenberg Fälschung zur Erlangung von Betäubungsmitteln Amt Usedom-Nord Zinnowitz Fälschung zur Erlangung von Betäubungsmitteln Amt Eldenburg-Lübz Lübz, Stadt Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/4844 47 2011 - Angaben zu den Tatverdächtigen Straftat Tatort Tatverdächtige Tatort Amt Tatort Gemeinde Alter Geschlecht Raub zur Erlangung von Betäubungsmitteln Amt Röbel-Müritz Leizen 20 männlich Raub zur Erlangung von Betäubungsmitteln Amt Röbel-Müritz Leizen 19 männlich Raub zur Erlangung von Betäubungsmitteln Amt Röbel-Müritz Leizen 17 männlich Raub zur Erlangung von Betäubungsmitteln Amt Eldenburg-Lübz Lübz, Stadt 17 männlich Raub zur Erlangung von Betäubungsmitteln Amt Eldenburg-Lübz Lübz, Stadt 18 männlich Einfacher Diebstahl von Betäubungsmitteln aus Arztpraxen Amt Miltzow Wittenhagen 37 weiblich Einfacher Diebstahl von Rezeptformular zur Erlangung von Betäubungsmitteln Rostock, Stadt - amtsfrei Kröpeliner Tor-Vorstadt 25 männlich Diebstahl unter erschwerenden Umständen von Betäubungsmitteln aus Apotheken Stralsund (nach Stadtteilen) Knieper 32 männlich Diebstahl unter erschwerenden Umständen von Betäubungsmitteln aus Arztpraxen amtsfreie Gemeinde Waren (Müritz), Stadt Waren (Müritz), Stadt 16 männlich Diebstahl unter erschwerenden Umständen von Betäubungsmitteln aus Arztpraxen Stralsund (nach Stadtteilen) Knieper 32 männlich Diebstahl unter erschwerenden Umständen von Betäubungsmitteln aus Arztpraxen Rostock, Stadt - amtsfrei Lütten Klein 24 männlich Diebstahl unter erschwerenden Umständen von Betäubungsmitteln aus Arztpraxen Greifswald (nach Stadtteilen) Schönwalde I/ Südstadt 25 männlich Diebstahl unter erschwerenden Umständen von Betäubungsmitteln aus Arztpraxen Stralsund (nach Stadtteilen) Knieper 32 männlich Diebstahl unter erschwerenden Umständen von Betäubungsmitteln aus Arztpraxen Rostock, Stadt - amtsfrei Lütten Klein 21 männlich Diebstahl unter erschwerenden Umständen von Betäubungsmitteln aus Krankenhäusern Rostock, Stadt - amtsfrei Kröpeliner Tor-Vorstadt 30 männlich Fälschung zur Erlangung von Betäubungsmitteln amtsfreie Gemeinde Neubrandenburg, Stadt Innenstadt 29 weiblich Fälschung zur Erlangung von Betäubungsmitteln amtsfreie Gemeinde Neubrandenburg, Stadt Innenstadt 23 männlich Fälschung zur Erlangung von Betäubungsmitteln Amt Eldenburg-Lübz Lübz, Stadt 32 männlich Fälschung zur Erlangung von Betäubungsmitteln Amt Usedom-Süd Usedom, Stadt 24 männlich Fälschung zur Erlangung von Betäubungsmitteln amtsfreie Gemeinde Anklam, Stadt Anklam, Stadt 21 männlich Fälschung zur Erlangung von Betäubungsmitteln amtsfreie Gemeinde Demmin, Hansestadt Demmin, Hansestadt 29 männlich Fälschung zur Erlangung von Betäubungsmitteln Amt Ribnitz-Damgarten Ribnitz- Damgarten, Stadt 37 weiblich Fälschung zur Erlangung von Betäubungsmitteln Amt Warnow-West Lambrechtshagen 32 männlich Fälschung zur Erlangung von Betäubungsmitteln Rostock, Stadt - amtsfrei Kröpeliner Tor-Vorstadt 28 männlich Fälschung zur Erlangung von Betäubungsmitteln Schwerin (nach Stadtteilen) Altstadt, Feldstadt, Paulsstadt, Lewenberg 41 männlich Fälschung zur Erlangung von Betäubungsmitteln amtsfreie Gemeinde Anklam, Stadt Anklam, Stadt 24 männlich Drucksache 6/4844 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 48 2012 - Tatorte nicht aufgeklärte Fälle Straftat Tatort Amt Tatort Gemeinde Einfacher Diebstahl von Betäubungsmitteln aus Arztpraxen Amt Lützow-Lübstorf Brüsewitz Einfacher Diebstahl von Rezeptformular zur Erlangung von Betäubungsmitteln Rostock, Stadt - amtsfrei Reutershagen Diebstahl unter erschwerenden Umständen von Betäubungsmitteln aus Apotheken Amt Sternberger Seenlandschaft Sternberg, Stadt Diebstahl unter erschwerenden Umständen von Betäubungsmitteln aus Apotheken Amt Schwaan Schwaan, Stadt Diebstahl unter erschwerenden Umständen von Betäubungsmitteln aus Apotheken Amt Lubmin Lubmin Diebstahl unter erschwerenden Umständen von Betäubungsmitteln aus Apotheken amtsfreie Gemeinde Pasewalk, Stadt Pasewalk, Stadt Diebstahl unter erschwerenden Umständen von Betäubungsmitteln aus Arztpraxen amtsfreie Gemeinde Greifswald, Hansestadt Schönwalde I Diebstahl unter erschwerenden Umständen von Betäubungsmitteln aus Arztpraxen Amt Schönberger Land Schönberg, Stadt Diebstahl unter erschwerenden Umständen von Betäubungsmitteln aus Arztpraxen Amt Sternberger Seenlandschaft Dabel Diebstahl unter erschwerenden Umständen von Betäubungsmitteln aus Arztpraxen Rostock, Stadt - amtsfrei Evershagen Diebstahl unter erschwerenden Umständen von Betäubungsmitteln aus Arztpraxen amtsfreie Gemeinde Güstrow, Stadt Güstrow, Stadt Diebstahl unter erschwerenden Umständen von Betäubungsmitteln aus Arztpraxen Amt Malchow Malchow, Stadt Diebstahl unter erschwerenden Umständen von Betäubungsmitteln aus Arztpraxen amtsfreie Gemeinde Güstrow, Stadt Güstrow, Stadt Fälschung zur Erlangung von Betäubungsmitteln Amt Warnow-West Lambrechtshagen Fälschung zur Erlangung von Betäubungsmitteln amtsfreie Gemeinde Stralsund, Hansestadt Grünhufe Fälschung zur Erlangung von Betäubungsmitteln Schwerin, Stadt - amtsfrei Altstadt Fälschung zur Erlangung von Betäubungsmitteln Rostock, Stadt - amtsfrei Lütten Klein Fälschung zur Erlangung von Betäubungsmitteln amtsfreie Gemeinde Güstrow, Stadt Güstrow, Stadt Fälschung zur Erlangung von Betäubungsmitteln Rostock, Stadt - amtsfrei Lütten Klein Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/4844 49 2012 - Angaben zu den Tatverdächtigen Straftat Tatort Tatverdächtige Tatort Amt Tatort Gemeinde Alter Geschlecht Raub zur Erlangung von Betäubungsmitteln Schwerin, Stadt - amtsfrei Altstadt 21 männlich Raub zur Erlangung von Betäubungsmitteln Schwerin, Stadt - amtsfrei Altstadt 20 männlich Raub zur Erlangung von Betäubungsmitteln Schwerin, Stadt - amtsfrei Altstadt 25 männlich Einfacher Diebstahl von Betäubungsmitteln aus Arztpraxen Rostock, Stadt - amtsfrei Stadtmitte 11 weiblich Einfacher Diebstahl von Betäubungsmitteln aus Arztpraxen Schwerin, Stadt - amtsfrei Weststadt 46 weiblich Einfacher Diebstahl von Betäubungsmitteln aus Krankenhäusern amtsfreie Gemeinde Stralsund, Hansestadt Knieper 33 männlich Einfacher Diebstahl von Rezeptformular zur Erlangung von Betäubungsmitteln Rostock, Stadt - amtsfrei Stadtmitte 25 männlich Einfacher Diebstahl von Rezeptformular zur Erlangung von Betäubungsmitteln Amt Treptower Tollensewinkel Altentreptow, Stadt 41 männlich Einfacher Diebstahl von Rezeptformular zur Erlangung von Betäubungsmitteln Rostock, Stadt - amtsfrei Dierkow-Neu 29 männlich Einfacher Diebstahl von Rezeptformular zur Erlangung von Betäubungsmitteln Amt Bad Doberan-Land Hohenfelde 29 männlich Einfacher Diebstahl von Rezeptformular zur Erlangung von Betäubungsmitteln Amt Bad Doberan-Land Hohenfelde 22 weiblich Diebstahl unter erschwerenden Umständen von Betäubungsmitteln aus Apotheken amtsfreie Gemeinde Ludwigslust, Stadt Ludwigslust, Stadt 23 männlich Diebstahl unter erschwerenden Umständen von Betäubungsmitteln aus Apotheken amtsfreie Gemeinde Ludwigslust, Stadt Ludwigslust, Stadt 17 männlich Diebstahl unter erschwerenden Umständen von Betäubungsmitteln aus Apotheken amtsfreie Gemeinde Ludwigslust, Stadt Ludwigslust, Stadt 17 männlich Diebstahl unter erschwerenden Umständen von Betäubungsmitteln aus Apotheken amtsfreie Gemeinde Ludwigslust, Stadt Ludwigslust, Stadt 23 männlich Diebstahl unter erschwerenden Umständen von Betäubungsmitteln aus Arztpraxen amtsfreie Gemeinde Grimmen, Stadt Grimmen, Stadt 25 männlich Diebstahl unter erschwerenden Umständen von Betäubungsmitteln aus Arztpraxen Schwerin, Stadt - amtsfrei Mueßer Holz 27 männlich Diebstahl unter erschwerenden Umständen von Betäubungsmitteln aus Arztpraxen Schwerin, Stadt - amtsfrei Mueßer Holz 32 männlich Diebstahl unter erschwerenden Umständen von Betäubungsmitteln aus Krankenhäusern amtsfreie Gemeinde Stralsund, Hansestadt Knieper 33 männlich Fälschung zur Erlangung von Betäubungsmitteln Rostock, Stadt - amtsfrei Groß Klein 37 männlich Fälschung zur Erlangung von Betäubungsmitteln Amt Tessin Tessin, Stadt 33 männlich Fälschung zur Erlangung von Betäubungsmitteln amtsfreie Gemeinde Grimmen, Stadt Grimmen, Stadt 24 weiblich Fälschung zur Erlangung von Betäubungsmitteln Schwerin, Stadt - amtsfrei Paulsstadt 42 männlich Fälschung zur Erlangung von Betäubungsmitteln Amt Stavenhagen Stavenhagen, Reuterstadt, Stadt 28 männlich Fälschung zur Erlangung von Betäubungsmitteln Rostock, Stadt - amtsfrei Evershagen 27 männlich Fälschung zur Erlangung von Betäubungsmitteln Rostock, Stadt - amtsfrei Stadtmitte 21 weiblich Fälschung zur Erlangung von Betäubungsmitteln Amt Ribnitz-Damgarten Ribnitz- Damgarten, Stadt 29 männlich Drucksache 6/4844 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 50 2012 - Angaben zu den Tatverdächtigen Straftat Tatort Tatverdächtige Tatort Amt Tatort Gemeinde Alter Geschlecht Fälschung zur Erlangung von Betäubungsmitteln Rostock, Stadt - amtsfrei Stadtmitte 25 männlich Fälschung zur Erlangung von Betäubungsmitteln Amt Treptower Tollensewinkel Altentreptow, Stadt 41 männlich Fälschung zur Erlangung von Betäubungsmitteln amtsfreie Gemeinde Neubrandenburg, Stadt Vogelviertel 25 männlich Fälschung zur Erlangung von Betäubungsmitteln Amt Eldenburg-Lübz Lübz, Stadt 22 männlich Fälschung zur Erlangung von Betäubungsmitteln Schwerin, Stadt - amtsfrei Feldstadt 24 männlich Fälschung zur Erlangung von Betäubungsmitteln Amt Eldenburg-Lübz Lübz, Stadt 32 männlich 2013 - Tatorte nicht aufgeklärte Fälle Straftat Tatort Amt Tatort Gemeinde Einfacher Diebstahl von Betäubungsmitteln aus Krankenhäusern amtsfreie Gemeinde Greifswald, Hansestadt Nördliche Mühlenvorstadt Einfacher Diebstahl von Betäubungsmitteln bei Herstellern und Großhändlern amtsfreie Gemeinde Dummerstorf Dummerstorf Diebstahl unter erschwerenden Umständen von Betäubungsmitteln aus Apotheken Amt Mönchgut-Granitz Göhren Diebstahl unter erschwerenden Umständen von Betäubungsmitteln aus Apotheken Amt Eldenburg-Lübz Lübz, Stadt Diebstahl unter erschwerenden Umständen von Betäubungsmitteln aus Apotheken Amt Torgelow-Ferdinandshof Torgelow, Stadt Diebstahl unter erschwerenden Umständen von Betäubungsmitteln aus Apotheken Amt Anklam-Land Spantekow Diebstahl unter erschwerenden Umständen von Betäubungsmitteln aus Apotheken Amt Züssow Gützkow, Stadt Diebstahl unter erschwerenden Umständen von Betäubungsmitteln aus Apotheken Amt Lubmin Lubmin Diebstahl unter erschwerenden Umständen von Betäubungsmitteln aus Apotheken Amt Anklam-Land Spantekow Diebstahl unter erschwerenden Umständen von Betäubungsmitteln aus Apotheken Amt Anklam-Land Spantekow Diebstahl unter erschwerenden Umständen von Betäubungsmitteln aus Apotheken Amt Am Peenestrom Wolgast, Stadt Diebstahl unter erschwerenden Umständen von Betäubungsmitteln aus Apotheken Amt Altenpleen Kramerhof Diebstahl unter erschwerenden Umständen von Betäubungsmitteln aus Apotheken Amt Lubmin Lubmin Diebstahl unter erschwerenden Umständen von Betäubungsmitteln aus Apotheken amtsfreie Gemeinde Wismar, Hansestadt Wismar-Süd Diebstahl unter erschwerenden Umständen von Betäubungsmitteln aus Apotheken Amt Nord-Rügen Altenkirchen Diebstahl unter erschwerenden Umständen von Betäubungsmitteln aus Apotheken Amt Altenpleen Kramerhof Diebstahl unter erschwerenden Umständen von Betäubungsmitteln aus Apotheken Amt Löcknitz-Penkun Löcknitz Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/4844 51 2013 - Tatorte nicht aufgeklärte Fälle Straftat Tatort Amt Tatort Gemeinde Diebstahl unter erschwerenden Umständen von Betäubungsmitteln aus Arztpraxen amtsfreie Gemeinde Güstrow, Stadt Güstrow, Stadt Diebstahl unter erschwerenden Umständen von Betäubungsmitteln aus Arztpraxen Rostock, Stadt - amtsfrei Lichtenhagen Diebstahl unter erschwerenden Umständen von Betäubungsmitteln aus Arztpraxen amtsfreie Gemeinde Stralsund, Hansestadt Altstadt Diebstahl unter erschwerenden Umständen von Betäubungsmitteln aus Arztpraxen amtsfreie Gemeinde Stralsund, Hansestadt Altstadt Diebstahl unter erschwerenden Umständen von Betäubungsmitteln aus Arztpraxen amtsfreie Gemeinde Stralsund, Hansestadt Tribseer Vorstadt Diebstahl unter erschwerenden Umständen von Betäubungsmitteln aus Arztpraxen amtsfreie Gemeinde Neustrelitz, Stadt Neustrelitz, Stadt Diebstahl unter erschwerenden Umständen von Betäubungsmitteln aus Arztpraxen amtsfreie Gemeinde Ueckermünde, Stadt Ueckermünde, Stadt Diebstahl unter erschwerenden Umständen von Betäubungsmitteln aus Arztpraxen Amt Rostocker Heide Rövershagen Diebstahl unter erschwerenden Umständen von Betäubungsmitteln aus Arztpraxen Amt Klützer Winkel Kalkhorst Diebstahl unter erschwerenden Umständen von Betäubungsmitteln aus Arztpraxen amtsfreie Gemeinde Pasewalk, Stadt Pasewalk, Stadt Diebstahl unter erschwerenden Umständen von Betäubungsmitteln aus Arztpraxen amtsfreie Gemeinde Stralsund, Hansestadt Kniepervorstadt Diebstahl unter erschwerenden Umständen von Betäubungsmitteln aus Krankenhäusern Amt Rehna Rehna, Stadt Diebstahl unter erschwerenden Umständen von Rezeptformular zur Erlangung von Betäubungsmitteln amtsfreie Gemeinde Güstrow, Stadt Güstrow, Stadt Fälschung zur Erlangung von Betäubungsmitteln amtsfreie Gemeinde Greifswald, Hansestadt Nördliche Mühlenvorstadt Fälschung zur Erlangung von Betäubungsmitteln Rostock, Stadt - amtsfrei Stadtmitte Fälschung zur Erlangung von Betäubungsmitteln Amt Malchow Malchow, Stadt 2013 - Angaben zu den Tatverdächtigen Straftat Tatort Tatverdächtige Tatort Amt Tatort Gemeinde Alter Geschlecht Raub zur Erlangung von Betäubungsmitteln Rostock, Stadt - amtsfrei Lichtenhagen 26 männlich Raub zur Erlangung von Betäubungsmitteln Rostock, Stadt - amtsfrei Lichtenhagen 24 weiblich Raub zur Erlangung von Betäubungsmitteln Rostock, Stadt - amtsfrei Lichtenhagen 29 männlich Raub zur Erlangung von Betäubungsmitteln Rostock, Stadt - amtsfrei Lichtenhagen 33 männlich Raub zur Erlangung von Betäubungsmitteln Rostock, Stadt - amtsfrei Lichtenhagen 30 weiblich Raub zur Erlangung von Betäubungsmitteln Rostock, Stadt - amtsfrei Lichtenhagen 31 weiblich Einfacher Diebstahl von Betäubungsmitteln aus Krankenhäusern amtsfreie Gemeinde Greifswald, Hansestadt Greifswald, Hansestadt 45 weiblich Einfacher Diebstahl von Betäubungsmitteln aus Krankenhäusern amtsfreie Gemeinde Greifswald, Hansestadt Schönwalde II 43 männlich Diebstahl unter erschwerenden Umständen von Betäubungsmitteln aus Apotheken amtsfreie Gemeinde Heringsdorf Heringsdorf 35 männlich Drucksache 6/4844 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 52 2013 - Angaben zu den Tatverdächtigen Straftat Tatort Tatverdächtige Tatort Amt Tatort Gemeinde Alter Geschlecht Diebstahl unter erschwerenden Umständen von Betäubungsmitteln aus Apotheken amtsfreie Gemeinde Heringsdorf Heringsdorf 22 männlich Diebstahl unter erschwerenden Umständen von Betäubungsmitteln aus Apotheken Amt Mönchgut-Granitz Göhren 22 männlich Diebstahl unter erschwerenden Umständen von Betäubungsmitteln aus Apotheken Amt Mönchgut-Granitz Göhren 35 männlich Diebstahl unter erschwerenden Umständen von Betäubungsmitteln aus Apotheken amtsfreie Gemeinde Ueckermünde, Stadt Ueckermünde, Stadt 27 männlich Diebstahl unter erschwerenden Umständen von Betäubungsmitteln aus Arztpraxen amtsfreie Gemeinde Stralsund, Hansestadt Knieper 19 männlich Diebstahl unter erschwerenden Umständen von Betäubungsmitteln aus Arztpraxen amtsfreie Gemeinde Stralsund, Hansestadt Knieper 19 männlich Diebstahl unter erschwerenden Umständen von Betäubungsmitteln aus Arztpraxen amtsfreie Gemeinde Stralsund, Hansestadt Knieper 19 männlich Fälschung zur Erlangung von Betäubungsmitteln amtsfreie Gemeinde Sassnitz, Stadt Sassnitz, Stadt 30 männlich Fälschung zur Erlangung von Betäubungsmitteln Schwerin, Stadt - amtsfrei Krebsförden 48 weiblich Fälschung zur Erlangung von Betäubungsmitteln amtsfreie Gemeinde Parchim, Stadt Parchim, Stadt 26 männlich Fälschung zur Erlangung von Betäubungsmitteln Rostock, Stadt - amtsfrei Reutershagen 30 männlich Fälschung zur Erlangung von Betäubungsmitteln Rostock, Stadt - amtsfrei Reutershagen 29 männlich 2014 - Tatorte nicht aufgeklärte Fälle Straftat Tatort Amt Tatort Gemeinde Einfacher Diebstahl von Betäubungsmitteln aus Krankenhäusern amtsfreie Gemeinde Stralsund, Hansestadt Knieper Einfacher Diebstahl von Betäubungsmitteln aus Krankenhäusern Schwerin, Stadt - amtsfrei Lewenberg Einfacher Diebstahl von Betäubungsmitteln aus Krankenhäusern Schwerin, Stadt - amtsfrei Lewenberg Diebstahl unter erschwerenden Umständen von Betäubungsmitteln aus Apotheken amtsfreie Gemeinde Ludwigslust, Stadt Ludwigslust, Stadt Diebstahl unter erschwerenden Umständen von Betäubungsmitteln aus Apotheken Amt Sternberger Seenlandschaft Sternberg, Stadt Diebstahl unter erschwerenden Umständen von Betäubungsmitteln aus Apotheken amtsfreie Gemeinde Neubukow, Stadt Neubukow, Stadt Diebstahl unter erschwerenden Umständen von Betäubungsmitteln aus Apotheken Amt Carbäk Roggentin Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/4844 53 2014 - Tatorte nicht aufgeklärte Fälle Straftat Tatort Amt Tatort Gemeinde Diebstahl unter erschwerenden Umständen von Betäubungsmitteln aus Arztpraxen Rostock, Stadt - amtsfrei Lichtenhagen Diebstahl unter erschwerenden Umständen von Betäubungsmitteln aus Arztpraxen amtsfreie Gemeinde Pasewalk, Stadt Pasewalk, Stadt Diebstahl unter erschwerenden Umständen von Betäubungsmitteln aus Arztpraxen Rostock, Stadt - amtsfrei Evershagen Diebstahl unter erschwerenden Umständen von Betäubungsmitteln aus Arztpraxen Schwerin, Stadt - amtsfrei Weststadt Diebstahl unter erschwerenden Umständen von Betäubungsmitteln aus Arztpraxen Amt Am Peenestrom Wolgast, Stadt Diebstahl unter erschwerenden Umständen von Betäubungsmitteln aus Arztpraxen Schwerin, Stadt - amtsfrei Weststadt Diebstahl unter erschwerenden Umständen von Betäubungsmitteln aus Arztpraxen Schwerin, Stadt - amtsfrei Mueßer Holz Diebstahl unter erschwerenden Umständen von Betäubungsmitteln aus Arztpraxen Schwerin, Stadt - amtsfrei Mueßer Holz Diebstahl unter erschwerenden Umständen von Betäubungsmitteln aus Arztpraxen Schwerin, Stadt - amtsfrei Mueßer Holz Diebstahl unter erschwerenden Umständen von Betäubungsmitteln aus Arztpraxen Schwerin, Stadt - amtsfrei Mueßer Holz Diebstahl unter erschwerenden Umständen von Betäubungsmitteln aus Krankenhäusern amtsfreie Gemeinde Wismar, Hansestadt Wendorf Diebstahl unter erschwerenden Umständen von Betäubungsmitteln aus Krankenhäusern Schwerin, Stadt - amtsfrei Lewenberg Fälschung zur Erlangung von Betäubungsmitteln Rostock, Stadt - amtsfrei Stadtmitte 2014 - Angaben zu den Tatverdächtigen Straftat Tatort Tatverdächtige Tatort Amt Tatort Gemeinde Alter Geschlecht Raub zur Erlangung von Betäubungsmitteln amtsfreie Gemeinde Neubrandenburg, Stadt Industrieviertel 23 männlich Raub zur Erlangung von Betäubungsmitteln amtsfreie Gemeinde Waren (Müritz), Stadt Waren (Müritz), Stadt 20 männlich Einfacher Diebstahl von Betäubungsmitteln aus Apotheken amtsfreie Gemeinde Neustrelitz, Stadt Neustrelitz, Stadt 34 männlich Einfacher Diebstahl von Betäubungsmitteln aus Arztpraxen amtsfreie Gemeinde Güstrow, Stadt Güstrow, Stadt 46 weiblich Einfacher Diebstahl von Betäubungsmitteln aus Arztpraxen amtsfreie Gemeinde Güstrow, Stadt Güstrow, Stadt 48 weiblich Einfacher Diebstahl von Betäubungsmitteln aus Arztpraxen amtsfreie Gemeinde Güstrow, Stadt Güstrow, Stadt 27 weiblich Einfacher Diebstahl von Betäubungsmitteln aus Arztpraxen Amt Ostufer Schweriner See Leezen 33 männlich Einfacher Diebstahl von Betäubungsmitteln aus Krankenhäusern Amt Bad Doberan-Land Hohenfelde 35 männlich Einfacher Diebstahl von Betäubungsmitteln aus Krankenhäusern Amt Am Peenestrom Wolgast, Stadt 30 männlich Einfacher Diebstahl von Rezeptformular zur Erlangung von Betäubungsmitteln amtsfreie Gemeinde Güstrow, Stadt Güstrow, Stadt 27 weiblich Diebstahl unter erschwerenden Umständen von Betäubungsmitteln aus Apotheken amtsfreie Gemeinde Putbus, Stadt Putbus, Stadt 22 männlich Drucksache 6/4844 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 54 2014 - Angaben zu den Tatverdächtigen Straftat Tatort Tatverdächtige Tatort Amt Tatort Gemeinde Alter Geschlecht Diebstahl unter erschwerenden Umständen von Betäubungsmitteln aus Apotheken amtsfreie Gemeinde Putbus, Stadt Putbus, Stadt 30 männlich Diebstahl unter erschwerenden Umständen von Betäubungsmitteln aus Apotheken amtsfreie Gemeinde Putbus, Stadt Putbus, Stadt 35 männlich Diebstahl unter erschwerenden Umständen von Betäubungsmitteln aus Apotheken amtsfreie Gemeinde Putbus, Stadt Putbus, Stadt 49 männlich Diebstahl unter erschwerenden Umständen von Betäubungsmitteln aus Apotheken Amt Züssow Züssow 22 männlich Diebstahl unter erschwerenden Umständen von Betäubungsmitteln aus Apotheken Amt Züssow Züssow 35 männlich Diebstahl unter erschwerenden Umständen von Betäubungsmitteln aus Apotheken Amt Usedom-Nord Karlshagen 31 männlich Diebstahl unter erschwerenden Umständen von Betäubungsmitteln aus Apotheken Amt Usedom-Nord Karlshagen 27 männlich Diebstahl unter erschwerenden Umständen von Betäubungsmitteln aus Apotheken Rostock, Stadt - amtsfrei Schmarl 38 männlich Diebstahl unter erschwerenden Umständen von Betäubungsmitteln aus Apotheken Amt Usedom-Nord Karlshagen 22 männlich Diebstahl unter erschwerenden Umständen von Betäubungsmitteln aus Arztpraxen amtsfreie Gemeinde Stralsund, Hansestadt Altstadt 32 männlich Diebstahl unter erschwerenden Umständen von Betäubungsmitteln aus Arztpraxen amtsfreie Gemeinde Greifswald, Hansestadt Innenstadt 30 männlich Diebstahl unter erschwerenden Umständen von Betäubungsmitteln aus Arztpraxen amtsfreie Gemeinde Putbus, Stadt Putbus, Stadt 36 männlich Fälschung zur Erlangung von Betäubungsmitteln amtsfreie Gemeinde Neubrandenburg, Stadt Ihlenfelder Vorstadt 43 männlich Fälschung zur Erlangung von Betäubungsmitteln amtsfreie Gemeinde Neubrandenburg, Stadt Ihlenfelder Vorstadt 43 männlich Fälschung zur Erlangung von Betäubungsmitteln amtsfreie Gemeinde Neubrandenburg, Stadt Ihlenfelder Vorstadt 43 männlich Fälschung zur Erlangung von Betäubungsmitteln amtsfreie Gemeinde Neubrandenburg, Stadt Ihlenfelder Vorstadt 43 männlich Fälschung zur Erlangung von Betäubungsmitteln amtsfreie Gemeinde Neubrandenburg, Stadt Industrieviertel 43 männlich Fälschung zur Erlangung von Betäubungsmitteln Rostock, Stadt - amtsfrei Lütten Klein 23 männlich Fälschung zur Erlangung von Betäubungsmitteln Rostock, Stadt - amtsfrei Reutershagen 29 männlich Fälschung zur Erlangung von Betäubungsmitteln amtsfreie Gemeinde Wismar, Hansestadt Wendorf 49 weiblich Fälschung zur Erlangung von Betäubungsmitteln Amt Dorf Mecklenburg- Bad Kleinen Bad Kleinen 49 weiblich Fälschung zur Erlangung von Betäubungsmitteln Rostock, Stadt - amtsfrei Stadtmitte 23 männlich Fälschung zur Erlangung von Betäubungsmitteln Rostock, Stadt - amtsfrei Stadtmitte 23 männlich Fälschung zur Erlangung von Betäubungsmitteln amtsfreie Gemeinde Güstrow, Stadt Güstrow, Stadt 27 weiblich Fälschung zur Erlangung von Betäubungsmitteln amtsfreie Gemeinde Güstrow, Stadt Güstrow, Stadt 27 weiblich Fälschung zur Erlangung von Betäubungsmitteln amtsfreie Gemeinde Neubrandenburg, Stadt Ihlenfelder Vorstadt 42 männlich Fälschung zur Erlangung von Betäubungsmitteln amtsfreie Gemeinde Neubrandenburg, Stadt Ihlenfelder Vorstadt 42 männlich Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/4844 55 2014 - Angaben zu den Tatverdächtigen Straftat Tatort Tatverdächtige Tatort Amt Tatort Gemeinde Alter Geschlecht Fälschung zur Erlangung von Betäubungsmitteln amtsfreie Gemeinde Neubrandenburg, Stadt Ihlenfelder Vorstadt 42 männlich Fälschung zur Erlangung von Betäubungsmitteln amtsfreie Gemeinde Neubrandenburg, Stadt Ihlenfelder Vorstadt 42 männlich Fälschung zur Erlangung von Betäubungsmitteln amtsfreie Gemeinde Neubrandenburg, Stadt Ihlenfelder Vorstadt 42 männlich Fälschung zur Erlangung von Betäubungsmitteln amtsfreie Gemeinde Neubrandenburg, Stadt Ihlenfelder Vorstadt 42 männlich Fälschung zur Erlangung von Betäubungsmitteln amtsfreie Gemeinde Neubrandenburg, Stadt Ihlenfelder Vorstadt 42 männlich Fälschung zur Erlangung von Betäubungsmitteln amtsfreie Gemeinde Neubrandenburg, Stadt Ihlenfelder Vorstadt 42 männlich Fälschung zur Erlangung von Betäubungsmitteln amtsfreie Gemeinde Neubrandenburg, Stadt Ihlenfelder Vorstadt 42 männlich Fälschung zur Erlangung von Betäubungsmitteln amtsfreie Gemeinde Neubrandenburg, Stadt Ihlenfelder Vorstadt 42 männlich Fälschung zur Erlangung von Betäubungsmitteln amtsfreie Gemeinde Neubrandenburg, Stadt Ihlenfelder Vorstadt 42 männlich Fälschung zur Erlangung von Betäubungsmitteln amtsfreie Gemeinde Neubrandenburg, Stadt Ihlenfelder Vorstadt 42 männlich Fälschung zur Erlangung von Betäubungsmitteln amtsfreie Gemeinde Neubrandenburg, Stadt Ihlenfelder Vorstadt 42 männlich Fälschung zur Erlangung von Betäubungsmitteln amtsfreie Gemeinde Neubrandenburg, Stadt Ihlenfelder Vorstadt 42 männlich Fälschung zur Erlangung von Betäubungsmitteln amtsfreie Gemeinde Neubrandenburg, Stadt Ihlenfelder Vorstadt 42 männlich Fälschung zur Erlangung von Betäubungsmitteln amtsfreie Gemeinde Neubrandenburg, Stadt Ihlenfelder Vorstadt 42 männlich Fälschung zur Erlangung von Betäubungsmitteln amtsfreie Gemeinde Neubrandenburg, Stadt Ihlenfelder Vorstadt 42 männlich Fälschung zur Erlangung von Betäubungsmitteln amtsfreie Gemeinde Neubrandenburg, Stadt Ihlenfelder Vorstadt 43 männlich Fälschung zur Erlangung von Betäubungsmitteln amtsfreie Gemeinde Neubrandenburg, Stadt Ihlenfelder Vorstadt 43 männlich Fälschung zur Erlangung von Betäubungsmitteln amtsfreie Gemeinde Neubrandenburg, Stadt Ihlenfelder Vorstadt 43 männlich Fälschung zur Erlangung von Betäubungsmitteln amtsfreie Gemeinde Neubrandenburg, Stadt Ihlenfelder Vorstadt 43 männlich Fälschung zur Erlangung von Betäubungsmitteln amtsfreie Gemeinde Neubrandenburg, Stadt Ihlenfelder Vorstadt 43 männlich Fälschung zur Erlangung von Betäubungsmitteln amtsfreie Gemeinde Neubrandenburg, Stadt Ihlenfelder Vorstadt 43 männlich Fälschung zur Erlangung von Betäubungsmitteln amtsfreie Gemeinde Neubrandenburg, Stadt Ihlenfelder Vorstadt 43 männlich Fälschung zur Erlangung von Betäubungsmitteln amtsfreie Gemeinde Neubrandenburg, Stadt Ihlenfelder Vorstadt 43 männlich Fälschung zur Erlangung von Betäubungsmitteln amtsfreie Gemeinde Neubrandenburg, Stadt Ihlenfelder Vorstadt 43 männlich Fälschung zur Erlangung von Betäubungsmitteln amtsfreie Gemeinde Neubrandenburg, Stadt Ihlenfelder Vorstadt 43 männlich Fälschung zur Erlangung von Betäubungsmitteln amtsfreie Gemeinde Neubrandenburg, Stadt Ihlenfelder Vorstadt 43 männlich Fälschung zur Erlangung von Betäubungsmitteln amtsfreie Gemeinde Neubrandenburg, Stadt Ihlenfelder Vorstadt 43 männlich Drucksache 6/4844 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 56 2014 - Angaben zu den Tatverdächtigen Straftat Tatort Tatverdächtige Tatort Amt Tatort Gemeinde Alter Geschlecht Fälschung zur Erlangung von Betäubungsmitteln amtsfreie Gemeinde Neubrandenburg, Stadt Ihlenfelder Vorstadt 43 männlich Fälschung zur Erlangung von Betäubungsmitteln amtsfreie Gemeinde Neubrandenburg, Stadt Ihlenfelder Vorstadt 43 männlich Fälschung zur Erlangung von Betäubungsmitteln amtsfreie Gemeinde Neubrandenburg, Stadt Ihlenfelder Vorstadt 43 männlich Fälschung zur Erlangung von Betäubungsmitteln amtsfreie Gemeinde Neubrandenburg, Stadt Ihlenfelder Vorstadt 43 männlich Fälschung zur Erlangung von Betäubungsmitteln amtsfreie Gemeinde Neubrandenburg, Stadt Ihlenfelder Vorstadt 43 männlich Fälschung zur Erlangung von Betäubungsmitteln amtsfreie Gemeinde Neubrandenburg, Stadt Ihlenfelder Vorstadt 43 männlich Fälschung zur Erlangung von Betäubungsmitteln amtsfreie Gemeinde Neubrandenburg, Stadt Ihlenfelder Vorstadt 43 männlich Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/4844 57 Tabelle 4: Tatort, Straftat sowie Alters- und Geschlechtsstruktur der Tatverdächtigen bei der direkten Beschaffungskriminalität in den Jahren 2005 bis 2007 Tatort Straftat Ge-schlecht m=männlich w=weiblich TV insges . 14 bis unter 16 Jahre 16 bis unter 18 Jahre 18 bis unter 21 Jahre 21 bis unter 23 Jahre 23 bis unter 25 Jahre 25 bis unter 30 Jahre 30 bis unter 40 Jahre 40 bis unter 50 Jahre 50 bis unter 60 Jahre 60 und mehr Jahre 2005 STADT SCHWERIN Raub zur Erlangung von Betäubungsmitteln m 1 0 0 0 0 0 1 0 0 0 0 STADT WISMAR Raub zur Erlangung von Betäubungsmitteln m 1 0 0 0 0 0 1 0 0 0 0 STADT ROSTOCK Raub zur Erlangung von Betäubungsmitteln m 1 0 0 0 0 0 1 0 0 0 0 LANDKREIS GÜSTROW Raub zur Erlangung von Betäubungsmitteln m 1 0 0 0 0 1 0 0 0 0 0 LANDKREIS MECKLEN- BURG- STRELITZ Raub zur Erlangung von Betäubungsmitteln m 1 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0 Drucksache 6/4844 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 58 Tatort Straftat Ge-schlecht m=männlich w=weiblich TV insges . 14 bis unter 16 Jahre 16 bis unter 18 Jahre 18 bis unter 21 Jahre 21 bis unter 23 Jahre 23 bis unter 25 Jahre 25 bis unter 30 Jahre 30 bis unter 40 Jahre 40 bis unter 50 Jahre 50 bis unter 60 Jahre 60 und mehr Jahre 2005 LANDKREIS MÜRITZ Raub zur Erlangung von Betäubungsmitteln m 4 0 3 1 0 0 0 0 0 0 0 STADT ROSTOCK Fälschung zur Erlangung von Betäubungsmitteln m 1 0 0 0 0 1 0 0 0 0 0 LANDKREIS GÜSTROW Fälschung zur Erlangung von Betäubungsmitteln m 2 0 0 0 1 0 1 0 0 0 0 LANDKREIS GÜSTROW Fälschung zur Erlangung von Betäubungsmitteln w 1 0 0 0 0 0 0 1 0 0 0 STADT NEUBRAN- DENBURG Fälschung zur Erlangung von Betäubungsmitteln w 1 0 0 0 0 0 0 0 0 1 0 LANDKREIS UECKER- RANDOW Fälschung zur Erlangung von Betäubungsmitteln w 1 0 0 0 0 0 1 0 0 0 0 STADT STRALSUND Diebstahl von Betäubungsmitteln aus Apotheken m 1 0 0 0 0 0 1 0 0 0 0 LANDKREIS MÜRITZ Diebstahl von Betäubungsmitteln aus Apotheken m 1 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 LANDKREIS MÜRITZ Diebstahl von Betäubungsmitteln aus Apotheken w 1 0 0 1 0 0 0 0 0 0 0 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/4888 59 Tatort Straftat Ge-schlecht m=männlich w=weiblich TV insges . 14 bis unter 16 Jahre 16 bis unter 18 Jahre 18 bis unter 21 Jahre 21 bis unter 23 Jahre 23 bis unter 25 Jahre 25 bis unter 30 Jahre 30 bis unter 40 Jahre 40 bis unter 50 Jahre 50 bis unter 60 Jahre 60 und mehr Jahre 2005 STADT STRALSUND Diebstahl von Betäubungsmitteln aus Arztpraxen m 1 0 0 0 0 0 1 0 0 0 0 STADT GREIFSWALD Diebstahl von Betäubungsmitteln aus Krankenhäusern m 1 0 0 0 0 0 0 1 0 0 0 LANDKREIS MECKLENBUR G-STRELITZ Diebstahl von Betäubungsmitteln bei Herstellern und Großhändlern m 1 0 0 0 0 0 0 0 1 0 0 STADT ROSTOCK Diebstahl von Rezeptformularen zur Erlangung von Betäubungsmitteln m 3 0 0 0 0 1 0 1 1 0 0 LANDKREIS MECKLEN- BURG- STRELITZ Diebstahl von Rezeptformularen zur Erlangung von Betäubungsmitteln m 2 0 0 1 1 0 0 0 0 0 0 Drucksache 6/4844 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 60 Tatort Straftat Geschlecht m=männlich w=weiblich 16 bis unter 18 Jahre 18 bis unter 21 Jahre 21 bis unter 23 Jahre 23 bis unter 25 Jahre 25 bis unter 30 Jahre 30 bis unter 40 Jahre 40 bis unter 50 Jahre 50 bis unter 60 Jahre 60 und mehr Jahre 16 bis unter 18 Jahre 2006 STADT SCHWERIN Fälschung zur Erlangung von Betäubungsmitteln w 1 0 0 0 0 0 0 1 0 0 STADT ROSTOCK Fälschung zur Erlangung von Betäubungsmitteln m 2 0 1 0 1 0 0 0 0 0 STADT ROSTOCK Fälschung zur Erlangung von Betäubungsmitteln w 1 0 1 0 0 0 0 0 0 0 LANDKREIS GÜSTROW Fälschung zur Erlangung von Betäubungsmitteln m 1 0 0 1 0 0 0 0 0 0 STADT NEUBRANDEN- BURG Fälschung zur Erlangung von Betäubungsmitteln m 1 0 0 0 0 0 1 0 0 0 STADT ROSTOCK Diebstahl von Betäubungsmitteln aus Apotheken m 2 1 1 0 0 0 0 0 0 0 STADT STRALSUND Diebstahl von Betäubungsmitteln aus Krankenhäusern m 1 0 0 0 0 1 0 0 0 0 STADT SCHWERIN Diebstahl von Rezeptformularen zur Erlangung von Betäubungsmitteln w 1 0 0 0 0 0 0 1 0 0 STADT ROSTOCK Diebstahl von Rezeptformularen zur Erlangung von Betäubungsmitteln m 1 0 0 0 1 0 0 0 0 0 LANDKREIS BAD DOBERAN Diebstahl von Rezeptformularen zur Erlangung von Betäubungsmitteln m 1 0 0 1 0 0 0 0 0 0 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/4888 61 Tatort Straftat Geschlecht m=männlich w=weiblich 16 bis unter 18 Jahre 18 bis unter 21 Jahre 21 bis unter 23 Jahre 23 bis unter 25 Jahre 25 bis unter 30 Jahre 30 bis unter 40 Jahre 40 bis unter 50 Jahre 50 bis unter 60 Jahre 60 und mehr Jahre 16 bis unter 18 Jahre 2006 LANDKREIS BAD DOBERAN Diebstahl von Rezeptformularen zur Erlangung von Betäubungsmitteln w 1 0 0 0 0 0 0 1 0 0 LANDKREIS MÜRITZ Diebstahl von Rezeptformularen zur Erlangung von Betäubungsmitteln m 1 0 0 0 0 0 1 0 0 0 2007 LANDKREIS GÜSTROW Raub zur Erlangung von Betäubungsmitteln m 2 2 0 0 0 0 0 0 0 0 STADT WISMAR Fälschung zur Erlangung von Betäubungsmitteln m 1 0 0 0 0 1 0 0 0 0 STADT STRALSUND Fälschung zur Erlangung von Betäubungsmitteln m 1 0 0 0 0 0 1 0 0 0 STADT STRALSUND Fälschung zur Erlangung von Betäubungsmitteln w 1 0 0 0 0 1 0 0 0 0 LANDKREIS OSTVOR- POMMERN Fälschung zur Erlangung von Betäubungsmitteln m 1 0 1 0 0 0 0 0 0 0 LANDKREIS OSTVOR- POMMERN Fälschung zur Erlangung von Betäubungsmitteln w 1 0 0 0 1 0 0 0 0 0 STADT STRALSUND Diebstahl von Rezeptformularen zur Erlangung von Betäubungsmitteln m 1 0 0 0 0 0 1 0 0 0 STADT STRALSUND Diebstahl von Rezeptformularen zur Erlangung von Betäubungsmitteln w 1 0 0 0 0 1 0 0 0 0 Drucksache 6/4844 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 62 53. Welche Kenntnisse besitzt die Landesregierung darüber, dass illegale Drogen in den Justizvollzugsanstalten des Landes Mecklenburg- Vorpommern konsumiert und/oder gehandelt werden (bitte auflisten nach Justizvollzugsanstalt, Art des festgestellten Drogendeliktes, Alter, Geschlecht sowie Herkunft des Täters, Grund der Inhaftierung des Täters und verhängte Strafmaßnahme gegen den Täter)? Wie haben sich diese Zahlen innerhalb der letzten zehn Jahre verändert ? In den Justizvollzugsanstalten des Landes werden - wie in allen Anstalten anderer Bundesländer auch - durch Inhaftierte illegale Drogen konsumiert und auch gehandelt. Die Anstalten sorgen mit hohem Personaleinsatz für eine ständige Kontrolle der Gefangenen, ihrer Hafträume sowie der sonstigen für Gefangene zugänglichen Räumlichkeiten. Dies führt zu einer Reihe von Drogenfunden. In allen Fällen von Drogenfunden oder Erkenntnissen zu einem Drogenhandel wird von den Justizvollzugsanstalten Strafanzeige bei den zuständigen Ermittlungsbehörden erstattet. Aus dem nachfolgend aufgeführten vorliegenden statistischen Material für die Jahre 2008 bis 2010 lässt sich entnehmen, dass es sich in der ganz überwiegenden Anzahl der Fälle des Drogenfundes um Cannabis handelt (vergleiche Tabellen 1 und 2). In wenigen Fällen wurden Heroin, Kokain und Amphetamine/Metamphetamine und deren Derivate in Tabletten- beziehungsweise Kapselform gefunden. Von den Justizvollzugsanstalten des Landes werden Drogenfunde auf dem Gelände der jeweiligen Anstalt statistisch erfasst (Jahresstatistiken). Die Statistiken enthalten jedoch keine personenbezogenen Daten. Für eine Beantwortung der erfragten personengebundenen Daten müssten daher mehrere tausend Gefangenenpersonalakten händisch ausgewertet werden, was auch im Rahmen der Beantwortung einer Großen Anfrage nicht zu leisten ist. Eine Rückverfolgung ist insgesamt nur für die Jahre 2011 bis 2014 möglich, da die erfragten Daten aus dem in den Anstalten eingesetzten Datenverarbeitungsprogramm generiert werden. Die Daten sind aufgrund gesetzlicher Vorgaben im Strafvollzugsgesetz des Bundes (gültig in Mecklenburg- Vorpommern bis Mai 2013) beziehungsweise im Strafvollzugsgesetz Mecklenburg- Vorpommern (gültig ab Juni 2013) 2 Jahre beziehungsweise 5 Jahre nach der Entlassung oder der Verlegung der Gefangenen in eine andere Anstalt zu löschen. Nachfolgend sind zwei Tabellen dargestellt. Die erste Tabelle enthält Daten aus der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) für Mecklenburg-Vorpommern für die Jahre 2008 bis 2010. Dargestellt sind das Jahr, die Delikte, das Alter und Geschlecht der Tatverdächtigen sowie deren Staatsangehörigkeit. Recherchiert wurde im PKS-Datenbestand nach Rauschgiftdelikten mit dem Straftatenschlüssel 730000 und der Tatörtlichkeit „JVA“, Alter, Geschlecht und Staatsangehörigkeit der Tatverdächtigen. Bei der Erfassung der Tatörtlichkeit „JVA“ handelt es sich um kein Pflichtfeld, sodass die nachfolgende Tabelle nicht sicher die tatsächlich stattgefundene Kriminalität abbildet. Vor dem Berichtsjahr 2008 kann im PKS-Datenbestand nach der Tatörtlichkeit „JVA“ nicht recherchiert werden. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/4844 63 Tabelle 1: Jahr, Delikte, Alter, Geschlecht und Staatsangehörigkeit der Tatverdächtigen in den Jahren 2008 bis 2010 Lfd. Nr. Delikt Alter TV Geschlecht Staatsangehörigkeit 2008 1 Unerlaubter Handel (§ 29 BtMG) - mit sonstigen Betäubungsmitteln 28 männlich deutsch 2 Unerlaubter Handel (§ 29 BtMG) - mit Cannabis und Zubereitungen 32 männlich deutsch 3 Unerlaubter Handel (§ 29 BtMG) - mit Cannabis und Zubereitungen 24 männlich deutsch 4 Unerlaubter Handel (§ 29 BtMG) - mit Cannabis und Zubereitungen 24 weiblich deutsch 5 Unerlaubter Handel (§ 29 BtMG) - mit Cannabis und Zubereitungen 18 männlich deutsch 6 Unerlaubter Handel (§ 29 BtMG) - mit Cannabis und Zubereitungen 18 weiblich deutsch 7 Unerlaubter Handel (§ 29 BtMG) - mit Cannabis und Zubereitungen 25 männlich deutsch 8 Allgemeiner Verstoß (§ 29 BtMG) - mit sonstigen Betäubungsmitteln 31 männlich deutsch 9 Allgemeiner Verstoß (§ 29 BtMG) - mit sonstigen Betäubungsmitteln 24 männlich deutsch 10 Allgemeiner Verstoß (§ 29 BtMG) - mit sonstigen Betäubungsmitteln 33 männlich deutsch 11 Allgemeiner Verstoß (§ 29 BtMG) - mit sonstigen Betäubungsmitteln 30 männlich deutsch 12 Allgemeiner Verstoß (§ 29 BtMG) - mit sonstigen Betäubungsmitteln 32 männlich deutsch 13 Allgemeiner Verstoß (§ 29 BtMG) - mit sonstigen Betäubungsmitteln 27 männlich deutsch 14 Allgemeiner Verstoß (§ 29 BtMG) - mit sonstigen Betäubungsmitteln 33 weiblich deutsch 15 Allgemeiner Verstoß (§ 29 BtMG) - mit sonstigen Betäubungsmitteln 26 männlich deutsch 16 Allgemeiner Verstoß (§ 29 BtMG) - mit sonstigen Betäubungsmitteln 32 männlich deutsch 17 Allgemeiner Verstoß (§ 29 BtMG) - mit sonstigen Betäubungsmitteln 26 männlich deutsch 18 Allgemeiner Verstoß (§ 29 BtMG) - mit sonstigen Betäubungsmitteln 29 männlich deutsch 19 Allgemeiner Verstoß (§ 29 BtMG) - mit sonstigen Betäubungsmitteln 29 männlich deutsch 20 Allgemeiner Verstoß (§ 29 BtMG) - mit sonstigen Betäubungsmitteln 36 männlich deutsch Drucksache 6/4844 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 64 Lfd. Nr. Delikt Alter TV Geschlecht Staatsangehörigkeit 2008 21 Allgemeiner Verstoß (§ 29 BtMG) - mit sonstigen Betäubungsmitteln 43 männlich deutsch 22 Allgemeiner Verstoß (§ 29 BtMG) - mit sonstigen Betäubungsmitteln 27 männlich deutsch 23 Allgemeiner Verstoß (§ 29 BtMG) - mit sonstigen Betäubungsmitteln 20 männlich deutsch 24 Allgemeiner Verstoß (§ 29 BtMG) - mit sonstigen Betäubungsmitteln 40 männlich deutsch 25 Allgemeiner Verstoß (§ 29 BtMG) - mit sonstigen Betäubungsmitteln 26 männlich deutsch 26 Allgemeiner Verstoß (§ 29 BtMG) - mit Cannabis und Zubereitungen 26 männlich deutsch 27 Allgemeiner Verstoß (§ 29 BtMG) - mit Cannabis und Zubereitungen 29 männlich deutsch 28 Allgemeiner Verstoß (§ 29 BtMG) - mit Cannabis und Zubereitungen 23 männlich deutsch 29 Allgemeiner Verstoß (§ 29 BtMG) - mit Cannabis und Zubereitungen 21 männlich deutsch 30 Allgemeiner Verstoß (§ 29 BtMG) - mit Cannabis und Zubereitungen 37 männlich deutsch 31 Allgemeiner Verstoß (§ 29 BtMG) - mit Cannabis und Zubereitungen 23 männlich deutsch 32 Allgemeiner Verstoß (§ 29 BtMG) - mit Cannabis und Zubereitungen 24 männlich deutsch 33 Allgemeiner Verstoß (§ 29 BtMG) - mit Cannabis und Zubereitungen 26 männlich deutsch 34 Allgemeiner Verstoß (§ 29 BtMG) - mit Cannabis und Zubereitungen 27 männlich deutsch 35 Allgemeiner Verstoß (§ 29 BtMG) - mit Cannabis und Zubereitungen 24 männlich deutsch 36 Allgemeiner Verstoß (§ 29 BtMG) - mit Cannabis und Zubereitungen 21 männlich deutsch 37 Allgemeiner Verstoß (§ 29 BtMG) - mit Cannabis und Zubereitungen 22 männlich deutsch 38 Allgemeiner Verstoß (§ 29 BtMG) - mit Cannabis und Zubereitungen 27 männlich deutsch 39 Allgemeiner Verstoß (§ 29 BtMG) - mit Cannabis und Zubereitungen 34 männlich deutsch 40 Allgemeiner Verstoß (§ 29 BtMG) - mit Cannabis und Zubereitungen 22 männlich deutsch 41 Allgemeiner Verstoß (§ 29 BtMG) - mit Cannabis und Zubereitungen 25 männlich deutsch 42 Allgemeiner Verstoß (§ 29 BtMG) - mit Cannabis und Zubereitungen 45 weiblich deutsch Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/4844 65 Lfd. Nr. Delikt Alter TV Geschlecht Staatsangehörigkeit 2008 43 Allgemeiner Verstoß (§ 29 BtMG) - mit Cannabis und Zubereitungen 23 weiblich deutsch 44 Allgemeiner Verstoß (§ 29 BtMG) - mit Cannabis und Zubereitungen 30 männlich deutsch 45 Allgemeiner Verstoß (§ 29 BtMG) - mit Cannabis und Zubereitungen 31 männlich deutsch 46 Allgemeiner Verstoß (§ 29 BtMG) - mit Cannabis und Zubereitungen 36 männlich deutsch 47 Allgemeiner Verstoß (§ 29 BtMG) - mit Cannabis und Zubereitungen 29 männlich deutsch 48 Allgemeiner Verstoß (§ 29 BtMG) - mit Cannabis und Zubereitungen 27 männlich deutsch 49 Allgemeiner Verstoß (§ 29 BtMG) - mit Cannabis und Zubereitungen 26 männlich deutsch 50 Allgemeiner Verstoß (§ 29 BtMG) - mit Cannabis und Zubereitungen 29 männlich deutsch 51 Allgemeiner Verstoß (§ 29 BtMG) - mit Cannabis und Zubereitungen 23 männlich deutsch 52 Allgemeiner Verstoß (§ 29 BtMG) - mit Cannabis und Zubereitungen 25 männlich deutsch 53 Allgemeiner Verstoß (§ 29 BtMG) - mit Cannabis und Zubereitungen 24 männlich deutsch 54 Allgemeiner Verstoß (§ 29 BtMG) - mit Cannabis und Zubereitungen 24 männlich deutsch 55 Allgemeiner Verstoß (§ 29 BtMG) - mit Cannabis und Zubereitungen 27 männlich deutsch 56 Allgemeiner Verstoß (§ 29 BtMG) - mit Cannabis und Zubereitungen 30 männlich deutsch 57 Allgemeiner Verstoß (§ 29 BtMG) - mit Cannabis und Zubereitungen 23 männlich deutsch 58 Allgemeiner Verstoß (§ 29 BtMG) - mit Cannabis und Zubereitungen 21 männlich deutsch 59 Allgemeiner Verstoß (§ 29 BtMG) - mit Cannabis und Zubereitungen 31 männlich deutsch 60 Allgemeiner Verstoß (§ 29 BtMG) - mit Cannabis und Zubereitungen 27 männlich deutsch 61 Allgemeiner Verstoß (§ 29 BtMG) - mit Cannabis und Zubereitungen 23 männlich deutsch 62 Allgemeiner Verstoß (§ 29 BtMG) - mit Amphetamin/Metamphetamin und deren Derivaten in Tabletten- beziehungsweise Kapselform (Ecstasy) 18 männlich deutsch Drucksache 6/4844 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 66 Lfd. Nr. Delikt Alter TV Geschlecht Staatsangehörigkeit 2008 63 Allgemeiner Verstoß (§ 29 BtMG) - mit Amphetamin/Metamphetamin und deren Derivaten in Tabletten- beziehungsweise Kapselform (Ecstasy) 18 weiblich deutsch 64 Allgemeiner Verstoß (§ 29 BtMG) - mit Amphetamin/Metamphetamin und deren Derivaten in Tabletten- beziehungsweise Kapselform (Ecstasy) 24 männlich deutsch 65 Allgemeiner Verstoß (§ 29 BtMG) - mit Amphetamin/Metamphetamin und deren Derivaten in Tabletten- beziehungsweise Kapselform (Ecstasy) 24 weiblich deutsch 66 Allgemeiner Verstoß (§ 29 BtMG) - mit Amphetamin/Metamphetamin und deren Derivaten in Pulver- oder flüssiger Form 22 männlich deutsch 67 Allgemeiner Verstoß (§ 29 BtMG) - mit Amphetamin/Metamphetamin und deren Derivaten in Pulver- oder flüssiger Form 43 männlich deutsch 2009 1 Unerlaubter Handel (§ 29 BtMG) - mit Kokain 22 weiblich deutsch 2 Unerlaubter Handel (§ 29 BtMG) - mit Kokain 33 männlich deutsch 3 Unerlaubter Handel (§ 29 BtMG) - mit Cannabis und Zubereitungen 32 männlich deutsch 4 Unerlaubter Handel (§ 29 BtMG) - mit Cannabis und Zubereitungen 23 männlich deutsch 5 Unerlaubter Handel (§ 29 BtMG) - mit Cannabis und Zubereitungen 30 männlich deutsch 6 Unerlaubter Handel (§ 29 BtMG) - mit Cannabis und Zubereitungen 19 männlich deutsch 7 Unerlaubter Handel (§ 29 BtMG) - mit Cannabis und Zubereitungen 33 männlich deutsch 8 Unerlaubter Handel (§ 29 BtMG) - mit Cannabis und Zubereitungen 42 männlich deutsch 9 Allgemeiner Verstoß (§ 29 BtMG) - mit sonstigen Betäubungsmitteln 31 männlich türkisch 10 Allgemeiner Verstoß (§ 29 BtMG) - mit sonstigen Betäubungsmitteln 35 männlich deutsch 11 Allgemeiner Verstoß (§ 29 BtMG) - mit sonstigen Betäubungsmitteln 25 männlich deutsch 12 Allgemeiner Verstoß (§ 29 BtMG) - mit sonstigen Betäubungsmitteln 24 männlich deutsch 13 Allgemeiner Verstoß (§ 29 BtMG) - mit sonstigen Betäubungsmitteln 36 männlich deutsch Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/4844 67 Lfd. Nr. Delikt Alter TV Geschlecht Staatsangehörigkeit 14 Allgemeiner Verstoß (§ 29 BtMG) - mit sonstigen Betäubungsmitteln 48 männlich deutsch 15 Allgemeiner Verstoß (§ 29 BtMG) - mit sonstigen Betäubungsmitteln 24 männlich deutsch 16 Allgemeiner Verstoß (§ 29 BtMG) - mit sonstigen Betäubungsmitteln 26 männlich deutsch 17 Allgemeiner Verstoß (§ 29 BtMG) - mit sonstigen Betäubungsmitteln 23 männlich deutsch 18 Allgemeiner Verstoß (§ 29 BtMG) - mit sonstigen Betäubungsmitteln 27 weiblich deutsch 19 Allgemeiner Verstoß (§ 29 BtMG) - mit sonstigen Betäubungsmitteln 23 männlich deutsch 20 Allgemeiner Verstoß (§ 29 BtMG) - mit sonstigen Betäubungsmitteln 49 männlich deutsch 21 Allgemeiner Verstoß (§ 29 BtMG) - mit sonstigen Betäubungsmitteln 26 männlich deutsch 22 Allgemeiner Verstoß (§ 29 BtMG) - mit Cannabis und Zubereitungen 26 männlich deutsch 23 Allgemeiner Verstoß (§ 29 BtMG) - mit Cannabis und Zubereitungen 27 männlich deutsch 24 Allgemeiner Verstoß (§ 29 BtMG) - mit Cannabis und Zubereitungen 25 männlich deutsch 25 Allgemeiner Verstoß (§ 29 BtMG) - mit Cannabis und Zubereitungen 27 männlich deutsch 26 Allgemeiner Verstoß (§ 29 BtMG) - mit Cannabis und Zubereitungen 25 männlich deutsch 27 Allgemeiner Verstoß (§ 29 BtMG) - mit Cannabis und Zubereitungen 28 männlich litauisch 28 Allgemeiner Verstoß (§ 29 BtMG) - mit Cannabis und Zubereitungen 62 männlich deutsch 29 Allgemeiner Verstoß (§ 29 BtMG) - mit Cannabis und Zubereitungen 24 männlich deutsch 30 Allgemeiner Verstoß (§ 29 BtMG) - mit Cannabis und Zubereitungen 26 männlich deutsch 31 Allgemeiner Verstoß (§ 29 BtMG) - mit Cannabis und Zubereitungen 32 männlich deutsch 32 Allgemeiner Verstoß (§ 29 BtMG) - mit Cannabis und Zubereitungen 26 männlich deutsch 33 Allgemeiner Verstoß (§ 29 BtMG) - mit Cannabis und Zubereitungen 29 männlich deutsch 34 Allgemeiner Verstoß (§ 29 BtMG) - mit Cannabis und Zubereitungen 23 männlich deutsch 35 Allgemeiner Verstoß (§ 29 BtMG) - mit Cannabis und Zubereitungen 29 männlich deutsch Drucksache 6/4844 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 68 Lfd. Nr. Delikt Alter TV Geschlecht Staatsangehörigkeit 36 Allgemeiner Verstoß (§ 29 BtMG) - mit Cannabis und Zubereitungen 20 männlich deutsch 37 Allgemeiner Verstoß (§ 29 BtMG) - mit Cannabis und Zubereitungen 21 männlich deutsch 38 Allgemeiner Verstoß (§ 29 BtMG) - mit Cannabis und Zubereitungen 24 männlich deutsch 39 Allgemeiner Verstoß (§ 29 BtMG) - mit Cannabis und Zubereitungen 23 männlich deutsch 40 Allgemeiner Verstoß (§ 29 BtMG) - mit Cannabis und Zubereitungen 36 männlich deutsch 41 Allgemeiner Verstoß (§ 29 BtMG) - mit Cannabis und Zubereitungen 23 männlich deutsch 42 Allgemeiner Verstoß (§ 29 BtMG) - mit Cannabis und Zubereitungen 60 weiblich deutsch 43 Allgemeiner Verstoß (§ 29 BtMG) - mit Cannabis und Zubereitungen 31 männlich deutsch 44 Allgemeiner Verstoß (§ 29 BtMG) - mit Cannabis und Zubereitungen 35 männlich deutsch 45 Allgemeiner Verstoß (§ 29 BtMG) - mit Cannabis und Zubereitungen 73 weiblich deutsch 46 Allgemeiner Verstoß (§ 29 BtMG) - mit Cannabis und Zubereitungen 26 männlich deutsch 47 Allgemeiner Verstoß (§ 29 BtMG) - mit Cannabis und Zubereitungen 30 männlich deutsch 48 Allgemeiner Verstoß (§ 29 BtMG) - mit Cannabis und Zubereitungen 22 männlich deutsch 49 Allgemeiner Verstoß (§ 29 BtMG) - mit Cannabis und Zubereitungen 24 männlich deutsch 50 Allgemeiner Verstoß (§ 29 BtMG) - mit Cannabis und Zubereitungen 20 männlich deutsch 51 Allgemeiner Verstoß (§ 29 BtMG) - mit Cannabis und Zubereitungen 26 männlich deutsch 52 Allgemeiner Verstoß (§ 29 BtMG) - mit Cannabis und Zubereitungen 25 männlich deutsch 53 Allgemeiner Verstoß (§ 29 BtMG) - mit Cannabis und Zubereitungen 16 weiblich deutsch 54 Allgemeiner Verstoß (§ 29 BtMG) - mit Cannabis und Zubereitungen 30 männlich deutsch 55 Allgemeiner Verstoß (§ 29 BtMG) - mit Cannabis und Zubereitungen 24 männlich armenisch 56 Allgemeiner Verstoß (§ 29 BtMG) - mit Cannabis und Zubereitungen 23 männlich deutsch 57 Allgemeiner Verstoß (§ 29 BtMG) - mit Cannabis und Zubereitungen 28 männlich deutsch Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/4844 69 Lfd. Nr. Delikt Alter TV Geschlecht Staatsangehörigkeit 58 Allgemeiner Verstoß (§ 29 BtMG) - mit Cannabis und Zubereitungen 29 weiblich deutsch 59 Allgemeiner Verstoß (§ 29 BtMG) - mit Cannabis und Zubereitungen 23 männlich deutsch 60 Allgemeiner Verstoß (§ 29 BtMG) - mit Cannabis und Zubereitungen 46 weiblich deutsch 61 Allgemeiner Verstoß (§ 29 BtMG) - mit Cannabis und Zubereitungen 19 männlich armenisch 62 Allgemeiner Verstoß (§ 29 BtMG) - mit Cannabis und Zubereitungen 25 männlich moldauisch 63 Allgemeiner Verstoß (§ 29 BtMG) - mit Cannabis und Zubereitungen 25 männlich deutsch 64 Allgemeiner Verstoß (§ 29 BtMG) - mit Cannabis und Zubereitungen 19 männlich deutsch 65 Allgemeiner Verstoß (§ 29 BtMG) - mit Cannabis und Zubereitungen 23 männlich deutsch 66 Allgemeiner Verstoß (§ 29 BtMG) - mit Cannabis und Zubereitungen 20 weiblich deutsch 67 Allgemeiner Verstoß (§ 29 BtMG) - mit Cannabis und Zubereitungen 43 weiblich deutsch 68 Allgemeiner Verstoß (§ 29 BtMG) - mit Cannabis und Zubereitungen 26 männlich armenisch 69 Allgemeiner Verstoß (§ 29 BtMG) - mit Cannabis und Zubereitungen 27 männlich deutsch 70 Allgemeiner Verstoß (§ 29 BtMG) - mit Cannabis und Zubereitungen 21 männlich deutsch 71 Allgemeiner Verstoß (§ 29 BtMG) - mit Cannabis und Zubereitungen 24 männlich deutsch 72 Allgemeiner Verstoß (§ 29 BtMG) - mit Cannabis und Zubereitungen 31 männlich deutsch 73 Allgemeiner Verstoß (§ 29 BtMG) - mit Cannabis und Zubereitungen 34 männlich deutsch 74 Allgemeiner Verstoß (§ 29 BtMG) - mit Cannabis und Zubereitungen 40 männlich deutsch 75 Allgemeiner Verstoß (§ 29 BtMG) - mit Cannabis und Zubereitungen 23 männlich deutsch 76 Allgemeiner Verstoß (§ 29 BtMG) - mit Cannabis und Zubereitungen 48 männlich ukrainisch 77 Allgemeiner Verstoß (§ 29 BtMG) - mit Cannabis und Zubereitungen 28 männlich deutsch 78 Allgemeiner Verstoß (§ 29 BtMG) - mit Amphetamin/Metamphetamin und deren Derivaten in Pulver- oder flüssiger Form 30 männlich deutsch Drucksache 6/4844 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 70 Lfd. Nr. Delikt Alter TV Geschlecht Staatsangehörigkeit 79 Allgemeiner Verstoß (§ 29 BtMG) - mit Amphetamin/Metamphetamin und deren Derivaten in Pulver- oder flüssiger Form 24 männlich deutsch 80 Allgemeiner Verstoß (§ 29 BtMG) - Kokain 36 männlich deutsch 81 Allgemeiner Verstoß (§ 29 BtMG) - Kokain 46 männlich deutsch 82 Allgemeiner Verstoß (§ 29 BtMG) - Kokain 43 männlich deutsch 2010 1 Unerlaubter Handel (§ 29 BtMG) - mit Cannabis und Zubereitungen 24 männlich deutsch 2 Unerlaubter Handel (§ 29 BtMG) - mit Cannabis und Zubereitungen 48 männlich deutsch 3 Unerlaubter Handel (§ 29 BtMG) - mit Cannabis und Zubereitungen 25 männlich deutsch 4 Unerlaubter Handel (§ 29 BtMG) - mit Cannabis und Zubereitungen 42 männlich deutsch 5 Allgemeiner Verstoß (§ 29 BtMG) - mit sonstigen Betäubungsmitteln 28 männlich russisch 6 Allgemeiner Verstoß (§ 29 BtMG) - mit sonstigen Betäubungsmitteln 24 männlich deutsch 7 Allgemeiner Verstoß (§ 29 BtMG) - mit sonstigen Betäubungsmitteln 21 weiblich deutsch 8 Allgemeiner Verstoß (§ 29 BtMG) - mit sonstigen Betäubungsmitteln 23 männlich deutsch 9 Allgemeiner Verstoß (§ 29 BtMG) - mit Cannabis und Zubereitungen 26 männlich deutsch 10 Allgemeiner Verstoß (§ 29 BtMG) - mit Cannabis und Zubereitungen 19 männlich deutsch 11 Allgemeiner Verstoß (§ 29 BtMG) - mit Cannabis und Zubereitungen 38 männlich deutsch 12 Allgemeiner Verstoß (§ 29 BtMG) - mit Cannabis und Zubereitungen 31 männlich deutsch 13 Allgemeiner Verstoß (§ 29 BtMG) - mit Cannabis und Zubereitungen 28 männlich deutsch 14 Allgemeiner Verstoß (§ 29 BtMG) - mit Cannabis und Zubereitungen 30 männlich deutsch 15 Allgemeiner Verstoß (§ 29 BtMG) - mit Cannabis und Zubereitungen 30 männlich deutsch 16 Allgemeiner Verstoß (§ 29 BtMG) - mit Cannabis und Zubereitungen 24 männlich deutsch 17 Allgemeiner Verstoß (§ 29 BtMG) - mit Cannabis und Zubereitungen 28 männlich deutsch Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/4844 71 Lfd. Nr. Delikt Alter TV Geschlecht Staatsangehörigkeit 18 Allgemeiner Verstoß (§ 29 BtMG) - mit Cannabis und Zubereitungen 40 männlich deutsch 19 Allgemeiner Verstoß (§ 29 BtMG) - mit Cannabis und Zubereitungen 51 weiblich deutsch 20 Allgemeiner Verstoß (§ 29 BtMG) - mit Cannabis und Zubereitungen 24 männlich deutsch 21 Allgemeiner Verstoß (§ 29 BtMG) - mit Cannabis und Zubereitungen 28 männlich deutsch 22 Allgemeiner Verstoß (§ 29 BtMG) - mit Cannabis und Zubereitungen 25 männlich deutsch 23 Allgemeiner Verstoß (§ 29 BtMG) - mit Cannabis und Zubereitungen 26 männlich deutsch 24 Allgemeiner Verstoß (§ 29 BtMG) - mit Cannabis und Zubereitungen 33 männlich türkisch 25 Allgemeiner Verstoß (§ 29 BtMG) - mit Cannabis und Zubereitungen 20 männlich deutsch 26 Allgemeiner Verstoß (§ 29 BtMG) - mit Cannabis und Zubereitungen 22 männlich deutsch 27 Allgemeiner Verstoß (§ 29 BtMG) - mit Cannabis und Zubereitungen 17 männlich deutsch 28 Allgemeiner Verstoß (§ 29 BtMG) - mit Cannabis und Zubereitungen 20 männlich deutsch 29 Allgemeiner Verstoß (§ 29 BtMG) - mit Cannabis und Zubereitungen 69 weiblich deutsch 30 Allgemeiner Verstoß (§ 29 BtMG) - mit Cannabis und Zubereitungen 39 männlich deutsch 31 Allgemeiner Verstoß (§ 29 BtMG) - mit Cannabis und Zubereitungen 28 männlich deutsch 32 Allgemeiner Verstoß (§ 29 BtMG) - mit Cannabis und Zubereitungen 32 männlich deutsch 33 Allgemeiner Verstoß (§ 29 BtMG) - mit Cannabis und Zubereitungen 23 männlich deutsch 34 Allgemeiner Verstoß (§ 29 BtMG) - mit Cannabis und Zubereitungen 22 weiblich deutsch 35 Allgemeiner Verstoß (§ 29 BtMG) - mit Cannabis und Zubereitungen 21 männlich deutsch 36 Allgemeiner Verstoß (§ 29 BtMG) - mit Cannabis und Zubereitungen 28 männlich deutsch 37 Allgemeiner Verstoß (§ 29 BtMG) - mit Cannabis und Zubereitungen 24 männlich deutsch 38 Allgemeiner Verstoß (§ 29 BtMG) - mit Cannabis und Zubereitungen 24 männlich deutsch 39 Allgemeiner Verstoß (§ 29 BtMG) - mit Cannabis und Zubereitungen 57 weiblich kasachisch 40 Allgemeiner Verstoß (§ 29 BtMG) - mit Cannabis und Zubereitungen 30 männlich deutsch Drucksache 6/4844 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 72 Lfd. Nr. Delikt Alter TV Geschlecht Staatsangehörigkeit 41 Allgemeiner Verstoß (§ 29 BtMG) - mit Cannabis und Zubereitungen 28 männlich deutsch 42 Allgemeiner Verstoß (§ 29 BtMG) - mit Cannabis und Zubereitungen 27 männlich deutsch 43 Allgemeiner Verstoß (§ 29 BtMG) - mit Cannabis und Zubereitungen 24 männlich deutsch 44 Allgemeiner Verstoß (§ 29 BtMG) - mit Cannabis und Zubereitungen 28 männlich deutsch 45 Allgemeiner Verstoß (§ 29 BtMG) - mit Cannabis und Zubereitungen 27 männlich deutsch 46 Allgemeiner Verstoß (§ 29 BtMG) - mit Cannabis und Zubereitungen 24 männlich deutsch 47 Allgemeiner Verstoß (§ 29 BtMG) - mit Amphetamin/Metamphetamin und deren Derivaten in Tabletten- beziehungsweise Kapselform (Ecstasy) 23 männlich deutsch 48 Allgemeiner Verstoß (§ 29 BtMG) - mit Amphetamin/Metamphetamin und deren Derivaten in Tabletten- beziehungsweise Kapselform (Ecstasy) 23 männlich deutsch 49 Allgemeiner Verstoß (§ 29 BtMG) - mit Amphetamin/Metamphetamin und deren Derivaten in Tabletten- beziehungsweise Kapselform (Ecstasy) 54 männlich deutsch 50 Allgemeiner Verstoß (§ 29 BtMG) - mit Amphetamin/Metamphetamin und deren Derivaten in Pulver- oder flüssiger Form 22 männlich deutsch 51 Allgemeiner Verstoß (§ 29 BtMG) - mit Amphetamin/Metamphetamin und deren Derivaten in Pulver- oder flüssiger Form 32 männlich deutsch 52 Allgemeiner Verstoß (§ 29 BtMG) - mit Amphetamin/Metamphetamin und deren Derivaten in Pulver- oder flüssiger Form 21 männlich deutsch 53 Allgemeiner Verstoß (§ 29 BtMG) - mit Amphetamin/Metamphetamin und deren Derivaten in Pulver- oder flüssiger Form 33 weiblich deutsch 54 Allgemeiner Verstoß (§ 29 BtMG) - mit Amphetamin/Metamphetamin und deren Derivaten in Pulver- oder flüssiger Form 28 männlich deutsch 55 Allgemeiner Verstoß (§ 29 BtMG) - mit Amphetamin/Metamphetamin und deren Derivaten in Pulver- oder flüssiger Form 42 männlich deutsch 56 Allgemeiner Verstoß (§ 29 BtMG) - mit Amphetamin/Metamphetamin und deren Derivaten in Pulver- oder flüssiger Form 28 männlich deutsch Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/4844 73 In der in der Anlage 1 dargestellten Tabelle 2 sind für alle Justizvollzugseinrichtungen des Landes die Drogenfunde und Angaben zu den Tatverdächtigen in den Jahren 2011 bis 2014 dargestellt. Die Einordnung der gefundenen Stoffe erfolgte durch die jeweilige Justizvollzugsanstalt . Eine Rückverfolgung ist - wie bereits ausgeführt - nur für die Jahre 2011 bis 2014 möglich. Die Daten stellen eine Teilmenge der in Tabelle 1 aufgeführten PKS-Daten dar. Nicht in allen Fällen konnten Drogenfunde tatverdächtigen Personen zugeordnet werden. Daher finden sich bei einigen Drogenfunden keine personenbezogenen Angaben. 54. Welche Kenntnisse besitzt die Landesregierung über die mögliche Verbreitung der Droge „Crystal Meth“ in Mecklenburg-Vorpommern (bitte auflisten nach möglichen Verbreitungswegen, registrierten Beschlagnahmungen der Droge mit Ort und Datum, registrierte Fälle von Konsum der Droge mit Ort und Datum und ermittelte Tatverdächtige mit Alter, Geschlecht und Herkunft)? Hinsichtlich möglicher Verbreitungswege von „Crystal Meth“ in Mecklenburg-Vorpommern wird auf die Antwort zu Frage II.22 verwiesen. Im Jahr 2014 wurde durch die Landespolizei in Mecklenburg-Vorpommern kein „Crystal Meth“ sichergestellt. Der Konsum von Betäubungsmitteln ist straffrei und wird daher durch die Landespolizei nicht erfasst. 55. Welche Kenntnisse besitzt die Landesregierung über illegale Cannabisplantagen in Mecklenburg-Vorpommern (bitte auflisten nach Ort der Plantage, Größe der Plantage, Betreiber der Plantage mit Alter, Geschlecht und Herkunft sowie Wert des angebauten Cannabis auf dem Schwarzmarkt)? Wie haben sich diese Zahlen innerhalb der letzten zehn Jahre entwickelt ? In den beiden nachfolgenden Tabellen sind die Anzahl der Fälle/Jahr, der Tatort, die Anzahl der Cannabispflanzen, Alter, Geschlecht und Staatsangehörigkeit der Tatverdächtigen (Tabelle 1) sowie die minimalen, maximalen und handelsüblichen Rauschgiftpreise von Haschisch und Marihuana in Gramm (Tabelle 2) in den Jahren 2007 bis 2014 dargestellt. Für die Jahre 2005 und 2006 liegen keine Erkenntnisse zu illegalen Cannabisplantagen in Mecklenburg-Vorpommern vor. Im Einzelfall stehen Datensätze aufgrund datenschutzrechtlicher Löschfristen nicht mehr vollständig zur Verfügung. Drucksache 6/4844 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 74 Tabelle 1: Anzahl der Fälle/Jahr, Tatort, Anzahl der Cannabispflanzen sowie Alter, Geschlecht und Staatsangehörigkeit der Tatverdächtigen in den Jahren 2007 bis 2014. Lfd Nr./Jahr Tatort Anzahl der Cannabispflanzen Tatverdächtige Alter Geschlecht Staatsangehörigkeit 01/2007 Teterow 142 19 weiblich deutsch 43 männlich deutsch 02/2007 Greifswald 49 21 männlich deutsch 03/2007 Bobitz 2.446 69 männlich deutsch 42 männlich deutsch 04/2007 Schwerin 50 23 männlich deutsch 01/2008 Neustrelitz 38 23 männlich deutsch 02/2008 Friedrichruhe 30 25 männlich deutsch 03/2008 Schwerin 70 21 männlich deutsch 04/2008 Prisannewitz 159 55 männlich deutsch 05/2008 Schwerin 34 25 männlich deutsch 06/2008 Rostock 16 Löschung durch Fristablauf 01/2009 Bad Doberan 24 23 männlich deutsch 02/2009 Rostock 30 Löschung durch Fristablauf 03/2009 Bentwisch 500 57 männlich deutsch 04/2009 Rostock 213 33 männlich deutsch 33 männlich deutsch 05/2009 Rostock 25 Löschung durch Fristablauf 01/2010 Neubrandenburg 42 19 männlich deutsch 02/2010 Neubrandenburg 32 22 männlich deutsch 03/2010 Wismar 36 21 männlich deutsch 04/2010 Marlow 1.098 46 männlich vietnamesisch 20 männlich vietnamesisch 34 männlich vietnamesisch 38 männlich vietnamesisch 45 männlich vietnamesisch 05/2010 Güstrow 400 60 männlich deutsch 06/2010 Klein Sien 663 42 weiblich vietnamesisch 41 männlich vietnamesisch 07/2010 Retzow Keine Sicherstellung 49 männlich deutsch 50 männlich deutsch 46 weiblich deutsch 51 männlich armenisch 49 männlich deutsch 08/2010 Tarnow 539 16 männlich vietnamesisch Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/4844 75 Lfd Nr./Jahr Tatort Anzahl der Cannabispflanzen Tatverdächtige Alter Geschlecht Staatsangehörigkeit 01/2011 Roggendorf Keine Sicherstellung 45 männlich deutsch 48 weiblich deutsch 02/2011 Wendisch Priborn 78 31 männlich deutsch 03/2011 Gnevsdorf 428 33 männlich deutsch 28 weiblich deutsch 04/2011 Neuendorf 20 25 männlich deutsch 05/2011 Wiendorf 380 19 männlich deutsch 06/2011 Parchim 100 19 männlich deutsch 07/2011 Stralsund 113 21 männlich deutsch 08/2011 Hagenow 22 23 männlich deutsch 09/2011 Rostock 21 32 männlich deutsch 10/2011 Rostock 32 22 männlich deutsch 11/2011 Hanstorf 1 51 männlich deutsch 33 männlich deutsch 12/2011 Perniek 63 26 männlich deutsch 13/2011 Schwerin 22 19 weiblich deutsch 21 männlich deutsch 01/2012 Rostock 21 34 männlich deutsch 02/2012 Satow 369 45 männlich deutsch 03/2012 Krakow am See 502 55 männlich deutsch 04/2012 Prislich 1.500 72 männlich deutsch 05/2012 Greifswald 2 26 männlich deutsch 06/2012 Zapel 77 20 männlich deutsch 07/2012 Neubrandenburg 15 20 männlich deutsch 08/2012 Lüssow 58 27 männlich deutsch 09/2012 Rostock 74 26 männlich deutsch 10/2012 Stralsund 39 unbekannt 11/2012 Krakow am See 40 unbekannt 12/2012 Hiddensee 21 unbekannt 13/2012 Schwerin 42 39 männlich deutsch 14/2012 Schwerin 42 39 männlich deutsch 15/2012 Klein Trebbow 42 unbekannt 16/2012 Wiendorf Keine Sicherstellung unbekannt 01/2013 Kogel 400 63 männlich deutsch 59 männlich deutsch 38 männlich vietnamesisch 58 weiblich deutsch 02/2013 Löcknitz 2.914 42 männlich polnisch 40 männlich polnisch Drucksache 6/4844 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 76 Lfd Nr./Jahr Tatort Anzahl der Cannabispflanzen Tatverdächtige Alter Geschlecht Staatsangehörigkeit 03/2013 Dabel 5.683 44 männlich deutsch 49 männlich deutsch 04/2013 Güstrow 38 25 männlich deutsch 05/2013 Wismar 66 34 männlich deutsch 06/2013 Wildberg 23 32 männlich deutsch 37 weiblich deutsch 46 männlich deutsch 07/2013 Rostock 36 28 männlich deutsch 31 männlich deutsch 08/2013 Grevesmühlen 40 72 weiblich deutsch 42 männlich deutsch 34 männlich deutsch 09/2013 Jürgenstorf 14 34 männlich deutsch 10/2013 Suckow- Levitzow Keine Sicherstellung 43 männlich deutsch 11/2013 Ravensberg 56 35 männlich deutsch 12/2013 Putbus 45 31 männlich deutsch 13/2013 Neubrandenburg 80 22 männlich deutsch 14/2013 Bobitz 2.054 42 weiblich deutsch 47 männlich deutsch 15/2013 Bobitz 765 51 männlich deutsch 44 männlich deutsch 16/2013 Wiendorf Keine Sicherstellung 29 männlich deutsch 22 männlich deutsch 17/2013 Torgelow 49 24 männlich deutsch 18/2013 Wiendorf 70 unbekannt 19/2013 Torgelow 56 24 männlich deutsch 20/2013 Klein Vielen 143 57 weiblich deutsch 21/2013 Schwerin 22 unbekannt 22/2013 Dettmannsdorf 1.625 39 männlich niederländisch 23/2013 Rastorf 297 53 männlich deutsch 47 männlich deutsch 24/2013 Kirch Mulsow Keine Sicherstellung 38 männlich deutsch 48 männlich deutsch 01/2014 Groß Roge 861 30 männlich deutsch 31 männlich deutsch 02/2014 Hagenow 39 unbekannt 03/2014 Bad Kleinen 50 36 männlich deutsch 04/2014 Besitz 72 27 männlich deutsch 05/2014 Stralsund 143 31 männlich deutsch 06/2014 Demmin 40 31 männlich deutsch 07/2014 Wismar Keine Sicherstellung 24 männlich deutsch Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/4844 77 Lfd Nr./Jahr Tatort Anzahl der Cannabispflanzen Tatverdächtige Alter Geschlecht Staatsangehörigkeit 08/2014 Carlow 87 24 männlich deutsch 09/2014 Stralsund 67 27 männlich deutsch 26 männlich deutsch 10/2014 Pasewalk Keine Sicherstellung 23 männlich deutsch 11/2014 Krakow am See 114 23 männlich deutsch 12/2014 Schwerin 129 31 männlich deutsch 13/2014 Wolde 675 55 weiblich deutsch 16 weiblich deutsch 43 männlich deutsch 14/2014 Schwerin 52 24 männlich deutsch 15/2014 Kirchdorf 5 25 weiblich deutsch 21 männlich deutsch 16/2014 Liepgarten 100 25 männlich deutsch 17/2014 Woldegk 24 27 männlich deutsch 22 weiblich deutsch 18/2014 Neustrelitz 38 44 männlich deutsch 19/2014 Parchim 90 26 männlich deutsch 20/2014 Glasin 275 54 männlich deutsch 24 weiblich slowakisch 43 männlich deutsch 21/2014 Bibow Keine Sicherstellung 40 männlich deutsch 22/2014 Rohlstorf 25 35 männlich deutsch 23/2014 Bobitz 2.680 49 männlich deutsch 76 männlich deutsch 24/2014 Rostock 115 31 männlich deutsch 25/2014 Schwerin 26 24 männlich deutsch 26/2014 Schwerin 25 29 männlich deutsch 27/2014 Rostock 41 24 weiblich deutsch 28/2014 Neubrandenburg 29 28 männlich deutsch 29/2014 Schimm Keine Sicherstellung 28 männlich deutsch 27 männlich deutsch 40 männlich deutsch 35 männlich deutsch 30/2014 Ankershagen 21 48 männlich deutsch 50 männlich deutsch 31/2014 Hintersee 44 62 weiblich deutsch 51 männlich deutsch 62 männlich deutsch Drucksache 6/4844 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 78 Lfd Nr./Jahr Tatort Anzahl der Cannabispflanzen Tatverdächtige Alter Geschlecht Staatsangehörigkeit 32/2014 Greven 38 27 männlich deutsch 33/2014 Stralendorf 800 62 männlich deutsch 34/2014 Röbel 24 31 männlich deutsch 35/2014 Stralendorf 200 62 männlich deutsch 36/2014 Banzkow 39 73 männlich deutsch 37/2014 Wismar 21 41 männlich deutsch 38/2014 Grabow 2.511 38 männlich deutsch 26 männlich rumänisch 19 weiblich rumänisch 39/2014 Güstrow 350 35 männlich deutsch 41 männlich türkisch 40/2014 Karow 1.000 40 männlich türkisch Tabelle 2: Minimale, maximale und handelsübliche Rauschgiftpreise für Marihuana und Haschisch in Gramm 2007 bis 2014 Rauschgiftpreise in Euro minimal maximal handelsüblich 2007 Haschisch 1 Gramm 2,00 7,50 - 10 Gramm 25,00 50,00 - 100 Gramm 150,00 450,00 - 1.000 Gramm 950,00 2.500,00 - Marihuana 1 Gramm 2,50 12,00 - 10 Gramm 45,00 70,00 - 100 Gramm 150,00 650,00 - 1.000 Gramm 3.800,00 6.000,00 - 2008 Haschisch 1 Gramm 2,00 10,00 - 10 Gramm 10,00 50,00 - 100 Gramm 150,00 400,00 - 1.000 Gramm 1.200,00 1.800,00 - Marihuana 1 Gramm 2,50 10,00 - 10 Gramm 25,00 60,00 - 100 Gramm 75,00 500,00 - 1.000 Gramm 2.000,00 4.300,00 - 2009 Haschisch 1 Gramm 2,00 10,00 - 10 Gramm 10,00 45,00 - 100 Gramm 150,00 400,00 - 1.000 Gramm 950,00 1.800,00 - Marihuana 1 Gramm 2,50 10,00 - 10 Gramm 25,00 60,00 - 100 Gramm 75,00 500,00 - 1.000 Gramm 2.000,00 4.300,00 - Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/4844 79 Rauschgiftpreise in Euro minimal maximal handelsüblich 2010 Haschisch 1 Gramm 2,50 10,00 - 10 Gramm 10,00 45,00 - 100 Gramm 150,00 400,00 - 1.000 Gramm 900,00 1.700,00 - Marihuana 1 Gramm 3,50 12,00 - 10 Gramm 50,00 60,00 - 100 Gramm 75,00 500,00 - 1.000 Gramm 2.000,00 4.700,00 - 2011 Haschisch Straßenhandel 1 Gramm 1,50 10,00 7,50 0,5 bis < 1,5 Kilogramm 1.000,00 2.650,00 1.700,00 Marihuana Straßenhandel 1 Gramm 3,00 15,00 7,50 0,5 bis < 1,5 Kilogramm 2.500,00 5.000,00 4.100,00 2012 Haschisch Straßenhandel 1 Gramm 1,50 10,00 7,50 0,5 bis < 1,5 Kilogramm 1.000,00 3.000,00 2.000,00 Marihuana Straßenhandel 1 Gramm 3,50 10,00 8,00 0,5 bis < 1,5 Kilogramm 2.500,00 6.000,00 4.500,00 2013 Haschisch Straßenhandel 1 Gramm 2,50 15,00 8,00 0,5 bis < 1,5 Kilogramm 1.000,00 1.900,00 1.700,00 Marihuana Straßenhandel 1 Gramm 3,50 15,00 8,00 0,5 bis < 1,5 Kilogramm 2.500,00 6.000,00 4.500,00 2014 Haschisch Straßenhandel 1 Gramm 2,50 15,00 8,00 0,5 bis < 1,5 Kilogramm 1.000,00 1.900,00 1.700,00 Marihuana Straßenhandel 1 Gramm 3,50 15,00 8,00 0,5 bis < 1,5 Kilogramm 2.500,00 6.000,00 4.500,00 1,5 bis < 10 Kilogramm 4.000,00 6.000,00 4.500,00 Drucksache 6/4844 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 80 56. Welche Kenntnisse besitzt die Landesregierung über erfolgte Razzien aufgrund des Verdachtes eines Drogendeliktes (bitte auflisten nach Ort der Razzia, Datum der Razzia, exakter Grund der Razzia, festgenommene Personen mit Alter, Geschlecht und Herkunft sowie Menge und Art beschlagnahmter Drogen)? a) Wie setzen sich die Kosten für solche Einsätze zusammen und wie haben sich diese Kosten innerhalb der letzten zehn Jahre entwickelt ? b) Wie haben sich diese Zahlen innerhalb der letzten zehn Jahre entwickelt ? Die Fragen II.56, 56a) und 56b) werden zusammenhängend beantwortet. Automatisiert abrufbereites Datenmaterial steht für die Beantwortung der Frage nicht zur Verfügung, da das Merkmal „Razzia“ weder allein noch in Verbindung mit „illegalen Drogen“ statistisch erfasst wird. Um etwaige Sachverhalte, in denen die angefragten Aspekte eine Rolle spielen könnten, zu selektieren, mussten allein für das Jahr 2014 insgesamt 2.206 Sachverhalte über verschiedene Suchroutinen gefiltert werden. Zur Beantwortung der Anfrage müssten diese in jedem Einzelfall händisch geprüft werden, um überhaupt festzustellen, ob entsprechende Daten im Vorgang enthalten sind und im Weiteren statistisch aufzubereiten wären. Für die notwendige händische Sichtung ist ein Auswertungsaufwand von ca. 1.100 Stunden zu veranschlagen. Die zu recherchierende hohe Gesamtzahl an Vorgängen, die sich des Weiteren um den Aufwand der Beantwortung vergleichbarer anderer Fragestellungen der Großen Anfrage addiert, würde aus Sicht der Landesregierung die Strafverfolgungsbehörden mit der Einzelfallauswertung zuungunsten ihrer eigentlichen Aufgaben belasten und im Ergebnis zu einer Gefährdung der Wahrnehmung notwendiger staatlicher Funktionen führen. Die Frage kann deshalb nicht im Sinne der Fragestellung beantwortet werden. Eine alternativ pauschal begrenzte, zumutbare Auswahl von Vorgängen auszuwerten, würde in keiner Weise im Sinne der Frage valide nachvollziehbare Daten ergeben, sodass von dieser Möglichkeit ebenfalls Abstand genommen werden muss. 57. Welche Präventionsmaßnahmen unternahm die Landesregierung innerhalb der letzten zehn Jahre gegen Drogenkonsum und Drogenhandel in Mecklenburg-Vorpommern? a) Wie sind die Resultate dieser Maßnahmen zu werten? b) Wie hoch waren die jährlichen Ausgaben für diese Maßnahmen [bitte jahrweise auflisten nach Maßnahme, finanzielle Mittel der Maßnahme und soweit möglich Anzahl der Teilnehmer der einzelnen Maßnahmen (diese bitte nach Alter, Geschlecht und Herkunft auflisten)]? Die Fragen II.57, 57a) und 57b) werden zusammenhängend beantwortet. Die Landesregierung kofinanziert kontinuierlich seit vielen Jahren Akteure, die im Bereich der Suchtprävention bei verschiedenen Zielgruppen in Mecklenburg-Vorpommern tätig sind. Eine zentrale Rolle kommt hierbei LAKOST M-V und den regionalen Akteuren zu. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/4844 81 Die LAKOST M-V entwickelt Suchtpräventionsprogramme für unterschiedliche Zielgruppen, setzt diese landesweit sowie auf kommunaler Ebene um und schult Multiplikatoren. Der Schwerpunkt der Präventionsmaßnahmen liegt dabei auf einer Erhöhung der individuellen Schutzfaktoren und der Verringerung von Risikofaktoren. Die Landesregierung stellt für den gesamten Bereich Sucht einschließlich Maßnahmen und Projekten im Bereich der Suchtprävention seit dem Jahr 2005 jährlich Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt 2.020.000,00 Euro (Jahre 2008 und 2009) bis 2.370.500,00 Euro (Jahr 2005) zur Verfügung. Weiterhin werden Präventionsprojekte durch das Land Mecklenburg-Vorpommern unter anderem auch im Rahmen der Richtlinie zur Förderung von Projekten der Kriminalitätsvorbeugung (Verwaltungsvorschrift des Ministerium für Inneres und Sport vom 5. Juli 2010 - II 440-1- 200.32.01.1.5) finanziell unterstützt. In den Jahren 2006 bis 2015 standen dafür insgesamt 5.314.400,00 Euro zur Verfügung. Davon wurden 34.909,79 Euro für 19 Projekte zur Drogenprävention eingesetzt. Die jährlichen Ausgaben für einzelne Maßnahmen der Suchtprävention können nicht detailliert beziffert werden. Nachfolgend werden einige Beispiele für Präventionsprogramme und -maßnahmen sowie ihre Resultate in Mecklenburg- Vorpommern aufgeführt. Die Ausführungen geben lediglich einen Ausschnitt der Aktivitäten wieder. Eine detaillierte Auflistung jeder Einzelmaßnahme ist aus Kapazitätsgründen nicht möglich. Zum Alter, Geschlecht und Herkunft der Teilnehmer liegen der Landesregierung keine Kenntnisse vor. Ein in Mecklenburg-Vorpommern durchgeführtes Präventionsprogramm ist das evaluierte Programm „Papilio“, das von der LAKOST M-V in den Kindertagesstätten in Mecklenburg- Vorpommern initiiert wurde. Papilio ist ein Präventionsprogramm, das auf die Reduktion von Verhaltensauffälligkeiten und die Steigerung der sozial-emotionalen Kompetenz von Kindern abzielt (vergleiche www.papilio.de). Das Programm ist praxisorientiert, wissenschaftlich evaluiert, wirkt frühzeitig präventiv gegen die Entwicklung von Sucht und Gewalt und wird in Mecklenburg-Vorpommern gut angenommen. Seit 2007 wurden in Mecklenburg- Vorpommern ca. 300 Erzieher/innen ausgebildet, von denen circa die Hälfte bereits zertifiziert ist. Diese 300 Erzieher/innen arbeiten in rund 60 Kitas, 10 davon sind zertifiziert. Eine weitere in Mecklenburg-Vorpommern durchgeführte Präventionsmaßnahme ist das Programm FreD (=Frühintervention bei erstauffälligen Drogenkonsumenten, http://www.lwl.org/FreD). FreD ist im Sinne einer selektiven Prävention speziell auf Jugendliche und Heranwachsende zugeschnitten, die erstmals bei der Polizei und Justiz wegen ihres Konsums illegaler Drogen aufgefallen sind. Für die Polizei und Staatsanwaltschaften sowie die Jugendgerichte in Mecklenburg-Vorpommern stellt FreD ein wirksames Instrument dar, im Strafverfahren auf Jugendliche und Heranwachsende präventiv und pädagogisch einzuwirken. FreD hat sich seit dem Jahr 2000 sowohl in drei Evaluationsstudien (FOGS/Köln) als auch durch die Rückmeldungen aus der Praxis als effektives Suchtpräventionsprogramm erwiesen. Für Mecklenburg-Vorpommern wurden 2011 sechs FreD-Trainer (Landesbeteiligung: 2.460,00 €) und 2013/2014 neun Trainer (Landesbeteiligung: 3.750,00 €) ausgebildet. Damit sind im Land 15 Suchtberater in verschiedenen Regionen als FreD-Trainer zertifiziert. Um die notwendigen Netzwerke und Kooperationen zu initiieren beziehungsweise zu verbessern, wurden 2014 zwei Informations- und Auftaktveranstaltungen durch die LAKOST M-V durchgeführt, um FreD als festes Programm in den entsprechenden Regionen zu etablieren. Drucksache 6/4844 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 82 Das Programm „Starke Kinder brauchen starke Erzieher/innen“ ist eine seit 13 Jahren von der LAKOST M-V durchgeführte Seminarreihe, die ein weiteres gutes Beispiel für Nachhaltigkeit und Kontinuität in der Kooperation mit Bildungsträgern und verschiedenen regionalen Akteuren ist (zum Beispiel Suchtpräventionskräfte, örtliche Polizeiinspektionen und die HELIOS-Kliniken). Drei der acht Module befassen sich explizit mit den Wirkungen und Auswirkungen sowie den gesetzlichen Bestimmungen in Bezug auf illegale Drogen. Sie beinhalten unter anderem einen Besuch der Drogenentzugsstation einschließlich einer Gesprächsrunde mit Patienten sowie ein Modul mit einer erfahrenen Polizeimitarbeiterin zu den Drogen und den rechtlichen Bestimmungen. Weiterhin werden jährlich durchschnittlich 10 Seminare und Workshops mit jeweils durchschnittlich 120 Multiplikatoren (zum Beispiel Lehrer, Schulsozialarbeiter, Erzieher, Kranken- und Altenpfleger) in Mecklenburg- Vorpommern durch die LAKOST M-V angeboten, die sich explizit mit dem Konsum und den Wirkweisen illegaler Drogen auseinandersetzen. Auch die Beratungsstellen für Sucht- und Drogenkranke und –gefährdete in Mecklenburg-Vorpommern führen Maßnahmen der Suchtprävention durch. Seit dem Jahr 2014 werden diese mittels des bundesweiten Dokumentationssystems Dotsys dokumentiert. Von den an der Dokumentation teilnehmenden Beratungsstellen und Einrichtungen wurden im Jahr 2014 im Bereich Suchtprävention 978 Maßnahmen durchgeführt. Bei 321 dieser Maßnahmen war der Themenschwerpunkt „illegale Drogen“. Diese Maßnahmen setzen sich wie folgt zusammen: 98 Maßnahmen für Multiplikatoren mit über 1.400 Teilnehmern, 207 Maßnahmen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsenen mit insgesamt 5.200 Teilnehmern sowie 16 Maßnahmen im Bereich Öffentlichkeitsarbeit Präventionsmaßnahmen gegen Drogenhandel und Drogenkonsum in den Schulen erfolgen im Sinne einer umfassenden pädagogischen Arbeit im Unterricht, aber auch in einer Vielzahl von Projekten. Durch die Verankerung der Thematik in den Rahmenplänen verschiedener Unterrichtsfächer, insbesondere in den Fächern Biologie und Sozialkunde, ist sichergestellt, dass die Schülerinnen und Schüler bereits im Unterricht für das Themenfeld sensibilisiert werden. Thematisiert werden die Ursachen für die Entstehung von Süchten, die Folgen, präventive Maßnahmen und Hilfeangebote. Die Schulen haben darüber hinaus die Möglichkeit , schulintern Fortbildungsveranstaltungen zur Thematik durchzuführen und aus ihrem schuleigenen Fortbildungsbudget zu finanzieren. Das Institut für Qualitätsentwicklung Mecklenburg-Vorpommern (IQ M-V) vermittelt auf Anfrage entsprechende Fachkräfte, die - wie zum Beispiel die Polizei -Fortbildungsveranstaltungen anbieten. Solche Angebote sind zum Bespiel „Suchtprävention in der Schule“, „Illegale Drogen“, „Volle Pulle leben - auch ohne Alkohol“ oder „Nikotin und Alkohol - Alltagsdrogen im Visier“. In den Jahren 2008 bis 2009 hat die Landesregierung beispielsweise das Gemeinschaftsprojekt „Prävention macht Schule“, zu dem auch das Modul „Drogen“ gehörte, an Schweriner Schulen mit 2.800 Euro gefördert. 170 Lehrkräfte nahmen teil. Über die Regionalstellen des IQ M-V wird seit drei Jahren in jedem Staatlichen Schulamt jährlich ein Lehrergesundheitstag durchgeführt, in dessen Rahmen auch das Thema Sucht behandelt wird. Darüber hinaus wird alle zwei Jahre ein Schulgesundheitstag mit der Unfallkasse Mecklenburg-Vorpommern und dem IQ M-V veranstaltet. Im Rahmen der Projektarbeit finden ebenfalls Schulgesundheitstage in den Schulen vor Ort statt, die selbstständig organisiert und unter anderem auch für das Thema Suchtprävention genutzt werden. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/4844 83 Als weiterer wichtiger Akteur ist die Landespolizei aktiv. Sie wirkt in Netzwerken zur Vorbeugung des Konsums und des Missbrauchs legaler sowie illegaler Substanzen unterstützend mit. Die Maßnahmen der Landespolizei erfolgen grundsätzlich in enger Zusammenarbeit mit fachkompetenten Partnern wie beispielsweise der LAKOST M-V, der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, Bildungsträgern, kommunalen Beratungsstellen , Gesundheitsämtern, Jugendämtern, Suchtkliniken und gemeinnützigen Einrichtungen. Die polizeilichen Maßnahmen zielen primär auf die Verminderung von delinquenten Verhalten. Die polizeiliche Drogenprävention richtet sich an meist junge Menschen (Kinder, Jugendliche und Heranwachsende) mit dem Ziel, über strafrechtliche Konsequenzen zu informieren. Daneben werden insbesondere die für die Erziehung Verantwortlichen durch die Vermittlung polizeilicher Erkenntnisse unterstützt. Veranstaltungen wie beispielsweise Projekttage, Elternversammlungen, Weiterbildungen für Lehrkräfte, Pädagoginnen und Pädagogen finden in allen Schularten statt. Vereinzelt werden Veranstaltungen in Unternehmen , Einrichtungen und Fortbildungsinstituten (zum Beispiel für medizinisches Personal) durchgeführt. Die Veranstaltungen werden oft auch themenübergreifend (zum Beispiel „Drogen und Gewalt“ oder „Drogen und Alkohol im Straßenverkehr“) gestaltet. Auch der Landespolizei liegen dabei keine detaillierten Daten zu Alter, Geschlecht und Herkunft der Teilnehmerinnen und Teilnehmer vor. In der nachfolgenden Tabelle sind die Anzahl der durch die Polizeibehörden und Polizeidienststellen in Mecklenburg-Vorpommern in den Jahren 2005 bis 2014 durchgeführten Drogenpräventionsveranstaltungen sowie die Anzahl der Teilnehmer aufgeführt. Tabelle: Jahr, Veranstaltungs- und Teilnehmerzahl mit Schwerpunkt Drogenprävention der Polizeibehörden und Polizeidienststellen in den Jahren 2005 bis 2014 Jahr Veranstaltungszahl Teilnehmerzahl 2005 335 9.080 2006 576 16.259 2007 507 14.916 2008 461 12.748 2009 559 15.741 2010 424 14.436 2011 355 10.415 2012 361 10.975 2013 456 12.650 2014 469 14.400 Bei den in der Tabelle aufgeführten Veranstaltungen handelt es sich zum Teil um bundesweit angebotene Kooperationsprojekte, wie die „Aktion Junge Fahrer“ (Aktionstag zur Verkehrssicherheit , vergleiche www.verkehrswacht-mv.de/jugendliche-und-junge-erwachsene/aktionjunge -fahrer.html), oder das Projekt „KlarSicht“ (Mitmach-Parcours mit interaktiven Lernstationen zu den Themen Alkohol und Tabak in Kooperation mit der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, BZgA, vergleiche www.bzga.de/). Auch das Alkoholpräventionsprojekt „Halt-Hart am Limit“ (vergleiche www.halt-projekt.de/) wird seit Jahren mit Unterstützung der Landespolizei im Land durchgeführt. Drucksache 6/4844 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 84 Dies gilt auch für das vom Landeskriminalamt Brandenburg entwickelte Projekt „Hast du noch was vor?“ (vergleiche www.mik.brandenburg.de/cms/detail. php/bb1.c.214853.de). Zudem werden im langjährigen Kooperationsprojekt „Wir in MV - Fit und sicher in die Zukunft“ (Schulwettbewerb seit dem Schuljahr 2001/2002, vergleiche www.wir-in-mv.de) wiederkehrend altersgerechte Themen, wie beispielsweise Gesundheitsförderung und Verkehrserziehung aufgegriffen, die auch Raum für kritische Diskussionen zu Drogen und Sucht bieten. Veranstaltungen im Rahmen des Verkehrsprojekts „Sicher im Sattel“ (Prävention rund ums Rad fahren) beinhalten ebenfalls Drogenpräventionsthemen. Seit dem Jahr 2013 wird weiterhin das Projekt CrashKurs MV als Projekt der Verkehrssicherheitskommission des Landes durchgeführt (vergleiche http://crashkurs-mv.de). Das aus vier Modulen bestehende Verkehrspräventionsprojekt für junge Fahrer zeigt unmissverständlich auf, dass hinter jedem schweren Unfall ein Regelverstoß steckt. Hierzu gehören auch der Konsum von Alkohol und anderen Drogen. Durch die Polizeiinspektionen werden weiterhin regional unterschiedliche Maßnahmen, Initiativen und Projekte zur Drogenprävention mit örtlichen Kooperationspartnern umgesetzt. Im Jahr 2008 startete beispielsweise auf Initiative der Polizeidirektion Stralsund im Landkreis Nordvorpommern die Gemeinschaftsinitiative zur Senkung der Zahl der Diskounfälle „Ich bin dein Schutzengel“. Im Rahmen dieser Initiative agieren junge Frauen als Schutzengel für junge Fahrer. Hierbei werden auch Alkohol- und Drogenkonsum als Unfallursache thematisiert (vergleiche www.schutzengel-mv.de). In den Jahren 2009 und 2010 wurde unter Beteiligung der Polizeidirektion Rostock das Gemeinschaftsprojekt „Ich mach mich stark für dich!“ durchgeführt, das Informationsveranstaltungen für Lehrer, Erzieher und Sozialpädagogen beinhaltet. Seit 2010 wird als Baustein des ganzheitlich angelegten kommunalen Suchpräventionskonzepts des Alt-Landkreises Parchim das Projekt „DiaPoli“ (DIAkoniewerk Kloster Dobbertin und POLIzei) durchgeführt. Das Kooperationsprojekt mit den Schwerpunkten Recht, Alkohol und Straßenverkehr wurde im Rahmen des bundesweiten Wettbewerbs Kommunale Suchtprävention 2010/2011 zum Thema „Suchtprävention für Kinder und Jugendliche in besonderen Lebenslagen“ ausgezeichnet (vergleiche http://kommunalesuchtpraevention .de/wettbewerb-2010-2011/parchim.html, http:// kommunale-suchtpraevention .de/node/164/submissions/1445/1453). Neben den bereits dargestellten Aktivitäten und Projekten erfolgt auch eine Mitwirkung der Landespolizei an verschiedenen Präventionsveranstaltungen , Messen und Aktionen um polizeiliche Drogenpräventionsthemen einem breiten Publikum zugänglich zu machen. Beispiele hierfür sind die Suchtwoche Mecklenburg- Vorpommern, „Sicherheit verbindet“, „Disko-Tour“ sowie Großveranstaltungen wie die Hansesail in Rostock und der MV-Tag, Darüber hinaus stellen das Landeskriminalamt Mecklenburg-Vorpommern (LKA M-V), das Programm Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes (ProPK, vergleiche www.polizei-beratung.de), und andere Polizeistellen zahlreiche Informationsmaterialen (Broschüren, Flyer, Infoblätter, CD-Rom und anderer Medien) zur Verfügung. Nachfolgend sind einige Beispiele aufgeführt: Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/4844 85 LKA M-V: - „Jugend und Polizei gemeinsam gegen Kriminalität“ (übergreifende Informationsbroschüre einschließlich Drogenkriminalität und Jugendschutz in Kooperation mit dem LKA Brandenburg, im Jahr 2008 neu aufgelegt), - „Rauschgift – ohne mich!“ (Zentrale Informationsbroschüre zum Thema Drogen), - „Unsere Sandra macht das nicht“ (Broschüre für Eltern und Pädagogen), - „Mach’s gut Konny“ (Broschüre für Schülerinnen und Schüler der Klassen 6 - 8), - Antidrogenkalender 2008, - Antidrogen-Wandkalender für 2009 und 2010 (erstellt im Rahmen von Grafikwettbewerben an der Grafik- und Designschule Anklam), - Antidrogen-Wandkalender für die Jahre 2011 und 2012 (erstellt im Rahmen von Grafikwettbewerb in Kooperation mit der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald), - FÜR DICH (Faltblatt zu Jugendschutzthemen), - Check, wer fährt (Informationen zu Folgen von Drogen und Medikamentenkonsum im Straßenverkehr, seit 2010) ProPK: - Sehn-Sucht - So schützen Sie Ihr Kind vor Drogen! (Broschüre und Flyer für Eltern), - LUKA und der verborgene Schatz (Teil 1 und 2, Medienpaket), - Weggeschaut ist mitgemacht (Medienpaket zur Förderung von Zivilcourage bei Jugendlichen/Heranwachsenden, u.a. Thema Drogendeal) - Internetportal www.time4teen.de, - Kampagne „DON’T DRINK TOO MUCH, STAY GOLD“, vergleiche http://staygold.eu/ und www.alkohol-abgabe-trainer.de Weitere: - CanNObis (DVD-Projekt des Landeskriminalamts Baden-Württemberg) Diese Materialen werden nicht nur im Rahmen der oben genannten Veranstaltungen sondern auch auf Anforderung, als Auslage bei Polizei- und anderen Stellen und an Polizeilichen Informationsständen zu verschiedenen Anlässen kostenlos an Interessierte verteilt. Die Mitwirkung der Landespolizei an der gesamtgesellschaftlichen Drogen- und Suchtprävention hat sich insgesamt sehr gut bewährt und soll fortgesetzt werden. Der aus dem Legalitätsprinzip resultierende Strafverfolgungszwang setzt offenen Diskussionen zwischen Konsumenten und Polizeivollzugskräften oft klare Grenzen. Sowohl die Stoffkunde als auch das Zeigen abschreckender Bilder haben sich in der Zielgruppe der Jugendlichen nicht als wirkungsvoll herausgestellt und sind daher nur Bestandteil der Arbeit mit Multiplikatoren. Die Landespolizei verfügt über keinen explizit für Präventionsmaßnahmen gegen Drogenkonsum und Drogenhandel in Mecklenburg-Vorpommern ausgewiesenen Haushaltstitel. Die Finanzierung der in Frage 57 dargestellten Veranstaltungen erfolgt primär durch die genannten Kooperationspartner . Zu einem geringen Teil wurden in den letzten 10 Jahren auch Mittel aus dem Haushalt der Landespolizei aus dem Titel „Ausgaben für Polizeiliche Prävention“ für die in Frage 57 genannten Veranstaltungen verwendet. Hierbei handelt es sich insbesondere um Kosten für Druckerzeugnisse. Drucksache 6/4844 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 86 58. Wie stellt sich die Entwicklung des Konsums illegaler Drogen in Mecklenburg-Vorpommern im Vergleich zum Bund und den Ländern Berlin, Brandenburg, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen- Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen dar (bitte für die letzten zehn Jahre auflisten)? Die Entwicklung des Konsums illegaler Drogen wird anhand der Zahlen der polizeilich erstauffälligen Konsumenten der illegalen Drogen Heroin, Kokain, Ecstasy, LSD, Crack und Meth-/Amphetamin in den Jahren 2010 bis 2013 im gesamten Bundesgebiet in Abbildung 1 dargestellt. So ist für das Jahr 2013 mit 19.210 erstauffälligen Konsumenten ein Rückgang im Vergleich zu den Vorjahren 2011 und 2012 zu registrieren (vergleiche Drogenbeauftragte der Bundesregierung & Bundeskriminalamt, 2014). Abbildung 1: Entwicklung des Konsums illegaler Drogen bei polizeilich erstauffälligen Konsumenten in Deutschland. (Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an das Statistische Bundesamt, verfügbar unter www.gbe-bund.de.) Bezüglich des Vergleiches der Entwicklung des Konsums der genannten illegalen Drogen bei polizeilich erstauffälligen Konsumenten der in Abbildung 2 aufgeführten Bundesländer in den Jahren 2010 bis 2013 ist festzuhalten, dass die Anzahl der Konsumenten in Mecklenburg- Vorpommern zum Teil deutlich geringer als im Großteil der anderen aufgeführten Bundesländer ist. 17.000 18.000 19.000 20.000 21.000 22.000 DeutschlandA nz ah l d er K on su m en te n Entwicklung des Konsums illegaler Drogen bei polizeilich erstauffälligen Konsumenten in Deutschland 2010 2011 2012 2013 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/4844 87 Abbildung 2: Entwicklung des Konsums illegaler Drogen bei polizeilich erstauffälligen Konsumenten in den aufgeführten Bundesländern. (Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an das Statistische Bundesamt, verfügbar unter www.gbe-bund.de) 59. Besteht ein Verhältnis zwischen Einwohnerzahlen und der Menge an Konsumenten illegaler Drogen sowie der Häufigkeit an Drogendelikten (bitte nach Landkreisen und kreisfreien Städten auflisten)? Das Verhältnis zwischen Einwohnerzahl und Anzahl an Konsumenten illegaler Drogen kann über die Tatverdächtigenbelastungszahl und die Häufigkeit von Drogendelikten (Rauschgiftdelikte insgesamt) durch die Häufigkeitszahl abgebildet werden. Dabei bezieht sich die Tatverdächtigenbelastungszahl auf die Zahl der ermittelten Tatverdächtigen im Zusammenhang mit allgemeinen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz, errechnet auf 100.000 Einwohner des entsprechenden Bevölkerungsanteils, jeweils ohne Kinder unter 8 Jahren. Die Häufigkeitszahl ist die Zahl der bekannt gewordenen Rauschgiftdelikte insgesamt, errechnet auf 100.000 Einwohner. Die genannten Parameter sind für die Landkreise und kreisfreien Städte in Mecklenburg-Vorpommern für das Jahr 2014 in der nachfolgenden Tabelle dargestellt. 0 500 1000 1500 2000 A nz ah l d er K on su m en te n Bundesländer Entwicklung des Konsums illegaler Drogen bei polizeilich erstauffälligen Konsumenten in den Bundesländern 2010 2011 2012 2013 Drucksache 6/4844 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 88 Tabelle: Häufigkeit der Rauschgiftdelikte und Tatverdächtigenbelastungszahl in den Landkreisen und kreisfreien Städten in M-V im Jahr 2014 Jahr 2014 Tatverdächtigenbelastungszahl Allgemeine Verstöße nach Betäubungsmittelgesetz Häufigkeitszahl Rauschgiftdelikte insgesamt Stadt Schwerin 473 609 Stadt Rostock 220 297 Mecklenburgische Seenplatte 391 435 Landkreis Rostock 158 194 Vorpommern-Rügen 209 277 Nordwestmecklenburg 166 222 Vorpommern-Greifswald 195 256 Ludwigslust-Parchim 279 350 60. Welche Kenntnisse besitzt die Landesregierung über den erzielten Umsatz aus dem Handel mit illegalen Drogen in Mecklenburg- Vorpommern innerhalb der letzten zehn Jahre (bitte so weit wie möglich jahrweise und nach Drogenart auflisten)? Der Landesregierung liegt zur Beantwortung dieser Frage kein Datenmaterial vor. 61. Welchen Anteil an Drogendelikten nimmt hierbei der Handel mit illegalen Drogen ein und wie haben sich diese Zahlen innerhalb der letzten zehn Jahre verändert? Die Antwort zu Frage 61 ergibt sich aus der nachfolgenden Tabelle, in der der Anteil des Handels mit illegalen Drogen (in %) in den Jahren 2005 bis 2014 aufgeführt ist. Tabelle: Anteil des Handels mit illegalen Drogen in % in den Jahren 2005 bis 2014 Jahr 2005 2006 2007 2008 2009 Anteil Handel mit illegalen Drogen in % 15,1 15,6 16,8 12,4 10,3 Jahr 2010 2011 2012 2013 2014 Anteil Handel mit illegalen Drogen in % 10,8 9,8 10,8 10,0 7,8 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/4844 89 62. Welche Kenntnisse besitzt die Landesregierung über das Anzeigeverhalten der Bevölkerung gegenüber Behörden und Polizei in Bezug auf Drogendelikte in Mecklenburg-Vorpommern? Wie hat sich dieses Verhalten innerhalb der letzten zehn Jahre entwickelt ? Drogendelikte werden ganz überwiegend durch die Polizei sowie andere Strafverfolgungsbehörden im Rahmen der durch sie geführten Kontrollen und Ermittlungen festgestellt und zur Anzeige gebracht (sogenannte Kontrollkriminalität). Aussagefähiges Datenmaterial zur Beantwortung der Frage steht erst ab dem Jahr 2011 zur Verfügung. Aus den ab 2011 vorliegenden Daten lässt sich, wie der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen ist, eine jährliche Zunahme der durch die Bevölkerung - im Sinne von Privatpersonen - zur Anzeige gebrachten Drogendelikte feststellen. Tabelle: Anzahl der durch Privatpersonen zur Anzeige gebrachten Drogendelikte in den Jahren 2011 bis 2014 Jahr 2011 2012 2013 2014 Anzahl der Anzeigen 183 222 256 289 63. Welche Kenntnisse besitzt die Landesregierung darüber, wie viele Beamte und Angestellte von Ermittlungsbehörden sich speziell mit der Aufklärung von Drogendelikten im Land befassen (bitte auflisten nach Ermittlungsbehörde und Anzahl der zuständigen Beamten/Angestellten )? Wie haben sich diese Zahlen innerhalb der letzten zehn Jahre verändert ? Gegenwärtig sind bei der Staatsanwaltschaft Neubrandenburg fünf, bei der Staatsanwaltschaft Rostock vier, bei der Staatsanwaltschaft Schwerin sechs und bei der Staatsanwaltschaft Stralsund zwei Staatsanwältinnen oder Staatsanwälte mit der Aufklärung von Betäubungsmitteldelikten befasst. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass diese zum Teil auch für andere Sachgebiete zuständig sind. Bei der Staatsanwaltschaft Neubrandenburg war im Jahr 2005 ein Dezernent mit der Bearbeitung von Betäubungsmittelsachen befasst. Wegen der stetigen Zunahme der Betäubungsmittelverfahren wurden auch weitere Dezernenten mit der Bearbeitung entsprechender Verfahren betraut, wobei durchgehend ein Dezernent ausschließlich für Betäubungsmittelangelegenheiten zuständig war. Seit Anfang 2015 werden die Verfahren von einer Dezernentin ausschließlich und von vier weiteren Dezernenten anteilig bearbeitet. Insgesamt beträgt der Umfang der Betäubungsmittelsachen nahezu zwei volle Dezernate. Bei der Staatsanwaltschaft Rostock waren in den Jahren 2005 und 2006 jeweils drei Dezernenten mit der Bearbeitung von Betäubungsmittelverfahren befasst. Seit 2007 sind vier Dezernenten mit der Bearbeitung entsprechender Verfahren befasst. Drucksache 6/4844 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 90 Bei der Staatsanwaltschaft Schwerin waren im Zeitraum von 2005 bis 2014 in Teildezernaten vier Staatsanwälte speziell mit der Aufklärung von Betäubungsmitteldelikten befasst. Seit dem 01.01.2015 sind sechs Dezernenten in diesem Bereich tätig. Bei der Staatsanwaltschaft Stralsund waren in den letzten zehn Jahren zwei Staatsanwälte beziehungsweise Staatsanwältinnen mit der Bearbeitung von Betäubungsmittelsachen befasst. Die Zuständigkeit für Ermittlungen zu Drogendelikten obliegt im Bereich der Polizei folgenden Polizeibehörden: den beiden Polizeipräsidien (PP) und dem Landeskriminalamt (LKA). Nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die Entwicklung der Anzahl des dafür eingesetzten Personals in den Jahren 2005 bis 2014. Tabelle: Anzahl des für Ermittlungen zu Drogendelikten eingesetzten Personals der beiden Polizeipräsidien des Landes Mecklenburg-Vorpommern und des Landeskriminal amtes in den Jahren 2005 bis 2014 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 PP Rostock 40 39 39 39 39 39 39 40 40 40 PP NB 49 50 53 52 49 52 45 49 45 42 LKA 11 11 11 11 10 10 9 8 8 8 64. Auf welche Höhe belaufen sich die jährlichen Etats der einzelnen Ermittlungsbehörden zur Aufklärung von Drogendelikten in Mecklenburg -Vorpommern und wie haben sich diese innerhalb der letzten zehn Jahre entwickelt (bitte jahrweise auflisten nach Art der Behörde sowie jährlichem Etat)? Weder im Bereich der Justiz noch in der Polizei werden jährlich zweckgebundene finanzielle Mittel zur Aufklärung von Drogendelikten zur Verfügung gestellt. 65. Welche Kenntnisse besitzt die Landesregierung über die länderübergreifende Zusammenarbeit von Ermittlungsbehörden zur Aufklärung von Drogendelikten in Mecklenburg-Vorpommern? a) Wie hat sich diese Zusammenarbeit innerhalb der letzten zehn Jahre entwickelt (bitte mit konkreten Beispielen belegen)? b) Mit welchen Ermittlungsbehörden, aus welchen anderen Bundesländern , arbeitet das Land Mecklenburg-Vorpommern verstärkt zusammen? Die Fragen II.65, 65a) und 65b) werden zusammenhängend beantwortet. Die Landesregierung äußert sich dabei nur zu Sachverhalten, die ihren eigenen Zuständigkeitsbereich betreffen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/4844 91 Die Strafverfolgungsbehörden in Mecklenburg-Vorpommern arbeiten zur Aufklärung von Betäubungsmitteldelikten auch länderübergreifend mit verschiedenen Ermittlungsbehörden zusammen. Der Umfang der Zusammenarbeit ist jeweils von der konkreten Fallkonstellation abhängig. Eine Entwicklung der Zusammenarbeit mit bestimmten Ermittlungsbehörden lässt sich dabei nicht darstellen. In der Regel werden Ermittlungsverfahren, insbesondere wenn sie sich gegen verschiedene Bandenmitglieder beim bandenmäßigen unerlaubten Handel treiben mit Betäubungsmitteln richten, von einer Staatsanwaltschaft geführt, die strafprozessuale Maßnahmen auch in anderen Bundesländern mit Unterstützung der örtlich zuständigen Polizeidienststellen vollstreckt. In geeigneten Fällen werden Verfahren abgetrennt oder gesonderte Verfahren gegen Hintermänner oder Betäubungsmittelkonsumenten eingeleitet, die an eine Staatsanwaltschaft in einem anderen Bundesland abgegeben werden. Nachfolgend werden zwei Beispiele einer länderübergreifenden Zusammenarbeit dargestellt. Die Gemeinsame Ermittlungsgruppe Rauschgift des Landes Mecklenburg-Vorpommern hatte im Oktober 2010 die Ermittlungen gegen eine deutsch-russische Tätergruppierung aufgenommen , die im Verdacht stand, unerlaubt Betäubungsmittel (Marihuana) aus den Niederlanden einzuführen und damit illegal Handel in Mecklenburg-Vorpommern, insbesondere in der Landeshauptstadt Schwerin, zu betreiben. Die Übergabe des Rauschgiftes sollte unmittelbar nach der Einfuhr aus den Niederlanden nach Deutschland an die Schweriner Tätergruppierung erfolgen. Die Ermittlungen ergaben jedoch, dass die Betäubungsmittel nicht von den hiesigen Beschuldigten eingeführt wurden, sondern von einer weiteren Person aus dem Zuständigkeitsbereich der Polizeiinspektion Lingen/Niedersachsen. Mit der dortigen Rauschgift -Dienststelle wurde über einen längeren Zeitraum sehr intensiv und erfolgreich zusammengearbeitet. Im April 2011 erfolgte die Festnahme der Hauptbeschuldigten. Ein weiteres Beispiel ist die Ankunft einer Surfausrüstung aus Uruguay am 28.11.2010 auf dem Flughafen in Leipzig per Luftfracht. Beamte der Flughafenüberwachung Leipzig sowie des Zollfahndungsamtes Dresden stellten Unregelmäßigkeiten bei den Surfgegenständen mittels einer Röntgenkontrolle fest. In einer von drei Surfgabeln konnte Kokain nachgewiesen werden. Da die Sendung an eine Adresse im Bereich Nordwestmecklenburg adressiert war, wurde sie abgefangen und kriminaltaktische Maßnahmen wurden eingeleitet. Im Rahmen der Ermittlungen konnte festgestellt werden, dass der eigentliche Empfänger im Zuständigkeitsbereich der Gemeinsamen Ermittlungsgruppe Rauschgift Lübeck/Schleswig-Holstein wohnhaft ist. Fortan erfolgte die Zusammenarbeit in diesem Verfahren mit vorgenannter Ermittlungsgruppe. Drucksache 6/4844 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 92 66. Welche Kenntnisse besitzt die Landesregierung über die Zusammenarbeit deutscher Ermittlungsbehörden mit ausländischen Ermittlungsbehörden zur Aufklärung von Drogendelikten in Mecklenburg- Vorpommern? a) Wie hat sich diese Zusammenarbeit innerhalb der letzten zehn Jahre entwickelt (bitte mit konkreten Beispielen belegen)? b) Mit welchen Ermittlungsbehörden aus welchen anderen Staaten arbeitet das Land Mecklenburg-Vorpommern verstärkt zusammen? Die Fragen II.66, 66a) und 66b) werden zusammenhängend beantwortet. Die Landesregierung äußert sich dabei nur zu Sachverhalten, die ihren eigenen Zuständigkeitsbereich betreffen. Die Strafverfolgungsbehörden in Mecklenburg-Vorpommern arbeiten zur Aufklärung von Betäubungsmitteldelikten im Wege der internationalen Rechtshilfe und im Rahmen der polizeilichen Zusammenarbeit mit dem Ausland auch mit ausländischen Ermittlungsbehörden zusammen. Ob und in welchem Umfang diese Zusammenarbeit erfolgt, ist jeweils von der konkreten Fallkonstellation abhängig. Die Zusammenarbeit findet hauptsächlich mit Ermittlungsbehörden anderer EU-Mitgliedstaaten statt. Eine Entwicklung der Zusammenarbeit lässt sich dabei nicht darstellen. Nachfolgend werden zwei Beispiele für eine staatenübergreifende Zusammenarbeit dargestellt. 2014 hat erstmals ein Oberstaatsanwalt des Landes Mecklenburg-Vorpommern an einem von italienischen und niederländischen Behörden angeregten Koordinierungstreffen bei Eurojust mit Beamten aus Belgien zur Abstimmung der Ermittlungen innerhalb der beteiligten EU-Mitgliedstaaten teilgenommen. Am 27./ 28.März 2013 wurde aufgrund eines Hinweises der polnischen Polizei ein Objekt in Löcknitz (Mecklenburg-Vorpommern) durchsucht. Hier wurde im Kellerbereich eine professionelle Marihuana-Indoor-Plantage mit insgesamt 25 Feldern, die sich auf 8 Räumen erstreckten und 2.914 Marihuanapflanzen beinhalteten, vorgefunden. Die Ermittlungen ergaben, dass die Plantage von polnischen Staatsbürgern betrieben und das geerntete Marihuana nach Polen ausgeführt wurde. Zur Strafverfolgung arbeitete die Gemeinsame Ermittlungsgruppe Rauschgift Mecklenburg-Vorpommern unter anderem mit den zuständigen polnischen Polizeidienststellen in Stettin und Posen zusammen. 67. Gibt es mit anderen Staaten direkte, gemeinsame Projekte zur Drogenprävention bzw. zur Drogenbekämpfung? a) Wenn ja, bitte exakt auflisten! b) Wenn nicht, bitte begründen! Die Fragen II.67, 67a) und 67b) werden zusammenhängend beantwortet. In den Geschäftsbereichen der Ministerien für Arbeit, Gleichstellung und Soziales sowie für Bildung, Wissenschaft und Kultur gibt es keine gemeinsamen Projekte zur Drogenprävention und Drogenbekämpfung mit anderen Staaten. Die Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern ist gegenwärtig ebenfalls an keinem entsprechenden Projekt beteiligt, jedoch durch das Landeskriminalamt Mecklenburg-Vorpommern dauerhaft in folgenden Arbeitsgruppen und Gremien vertreten, in denen die Abstimmung verschiedener Kooperationsformen zur Bekämpfung der internationalen Rauschgiftbekämpfung erfolgt: Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/4844 93 - Operative Committee (OPC) der Task Force on Organized Crime (BSTF) in the Baltic Sea Region Im Rahmen der Task Force wurde ein Operative Committee eingerichtet, dem die Vertreter der beteiligten nationalen Strafverfolgungsbehörden aus Dänemark, Estland, Finnland, Deutschland, Island, Litauen, Lettland, Norwegen, Polen, Russland und Schweden angehören. Dieses Gremium steuert die Planung und Kontrolle weiterer operativer Maßnahmen zur Verbesserung der Zusammenarbeit. Das OPC tritt drei bis viermal jährlich zusammen. - StAR - Ständige Arbeitsgruppe Rauschgift Die Ständige Arbeitsgruppe Rauschgift (StAR) ist ein kriminalpolizeiliches Fachgremium der Rauschgiftbekämpfung, das zur Lösung polizeilicher Probleme und zur Verbesserung der internationalen Zusammenarbeit beiträgt. In ihrer Eigenschaft als eigenständiges nationales Gremium mit internationaler Besetzung ist sie Bindeglied zwischen den Mitgliedsstaaten und stimmt entsprechend staatenübergreifend die Rauschgiftbekämpfung ab. 68. Welche Kenntnisse besitzt die Landesregierung darüber, inwieweit Ärzte in Mecklenburg-Vorpommern in den Handel mit illegalen Drogen bzw. Arzneimitteln, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen, involviert sind? Wie hat sich dieses Phänomen innerhalb der letzten zehn Jahre entwickelt ? Der Landesregierung ist im Hinblick auf den Ausgang von Strafverfahren gegen Angehörige von Heilberufen nicht bekannt, dass in den letzten 10 Jahren Ärzte in Mecklenburg- Vorpommern in den Handel mit illegalen Drogen und Arzneimitteln, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen, involviert waren. 69. Welche Kenntnisse besitzt die Landesregierung über Drogendelikte, die in Bundeswehrstandorten im Land, innerhalb der letzten zehn Jahre, verzeichnet wurden (bitte jahrweise auflisten nach Standort, verübtem Delikt, Alter, Geschlecht, Herkunft sowie Dienstgrad des Tatverdächtigen, Art der verwendeten Droge und erfolgte Strafmaßnahmen seitens der Bundeswehr sowie Ermittlungen seitens der Behörden gegen den Tatverdächtigen)? Zu dieser Fragestellung sind für relevante Liegenschaften der Bundeswehr nur Einzelsachverhalte bekannt, die wegen ihrer geringen Anzahl im Hinblick datenschutzrechtlicher Bestimmungen die Bekanntgabe solcher personenbezogenen Daten verbieten, die eine Identifizierung der betreffenden Person ermöglichen würde. Dies betrifft im vorliegenden Fall die Ausweisung des Alters und des Geschlechts der Tatverdächtigen. Der Dienstgrad der Tatverdächtigen ist nicht bekannt. Drucksache 6/4844 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 94 Bei den in der nachfolgenden Tabelle aufgeführten Tatverdächtigen handelt es sich um deutsche Staatsbürger, die fast ausnahmslos wegen des Verdachts des Verstoßes gegen § 29 Absatz 1 Nummer 3 Betäubungsmittelgesetz registriert worden sind. Lediglich eine Person wurde als tatverdächtig wegen des Verdachts des Verstoßes gegen § 29 Absatz 1 Nummer 1 Betäubungsmittelgesetz erfasst. Tabelle: Anzahl, Bundeswehrstandort, Drogenart und Anzahl der wegen Verdachts des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz Tatverdächtigen in den Jahren 2005 bis 2013 Lfd. Nr./Jahr Bundeswehrstandort Drogenart Anzahl Tatverdächtige 01/2005 Marinetechnikschule, Parow Marihuana 1 02/2005 Marinetechnikschule, Parow Haschisch 1 01/2006 Ferdinand-von-Schill Kaserne, Torgelow Ecstasy 2 01/2007 Kürassier-Kaserne, Stallberg Marihuana 1 01/2008 Marinetechnikschule, Parow Marihuana 3 01/2009 Fliegerhorst Laage Marihuana 1 02/2009 Fliegerhorst Laage Marihuana 1 03/2009 Kaserne Fünfeichen, Neubrandenburg Haschisch 1 04/2009 Ferdinand-von-Schill Kaserne, Torgelow Amphetamin 1 05/2009 Kaserne Fünfeichen, Neubrandenburg Marihuana 1 01/2010 Ernst-Moritz-Arndt-Kaserne, Hagenow Amphetamin 1 02/2010 Ferdinand-von-Schill Kaserne, Torgelow Marihuana 1 01/2012 Ernst-Moritz-Arndt-Kaserne, Hagenow Marihuana 1 02/2012 Marinetechnikschule, Parow Kokain 3 02/2012 Marinetechnikschule, Parow Marihuana 2 01/2013 Ernst-Moritz-Arndt-Kaserne, Hagenow Marihuana 1 02/2013 Truppenübungsplatz Klietz Marihuana 1 03/2013 Kürassier-Kaserne, Stallberg Marihuana 1 Da die Landesregierung sich nur zu den in ihren Zuständigkeitsbereich fallenden Sachverhalten äußert, ist ihr über Strafmaßnahmen der Bundeswehr nichts bekannt. Drucksache 6/4844 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 95 70. Welche Kenntnisse besitzt die Landesregierung darüber, inwieweit Soldaten der Bundeswehr, die aus einem Auslandseinsatz zurückkehrten , illegale Drogen nach Mecklenburg-Vorpommern eingeführt haben (bitte jahrweise für die vergangenen zehn Jahre auflisten nach Art und Menge der eingeführten Droge, Alter, Geschlecht, Herkunft sowie Dienstgrad des Tatverdächtigen, Ort der Sicherstellung der Droge und erfolgte Strafmaßnahmen seitens der Bundeswehr sowie erfolgte Ermittlungen seitens der Behörden gegen den Tatverdächtigen )? Der Landesregierung liegen keine Informationen darüber vor, inwieweit Soldaten der Bundeswehr im Zusammenhang mit der Rückkehr aus einem Auslandseinsatz illegale Drogen nach Mecklenburg-Vorpommern eingeführt haben. 71. Wie bewertet die Landesregierung die Gefahr von legalen „Kräutermischungen “ und „Shishabars“ im Zusammenhang mit der Suchtsensibilisierung bzw. der Herabsenkung der Hemmschwelle zum Drogenmissbrauch insbesondere bei Jugendlichen und Heranwachsenden in Mecklenburg-Vorpommern? Wie bereits in Frage I.4 ausgeführt, tauchen auf dem Drogenmarkt derzeit vermehrt Neue Psychoaktive Substanzen (NPS) auf, die vor allem als Kräutermischungen, aber auch als Badesalze, Düngepillen oder Lufterfrischer unter Angabe falscher Inhaltsstoffe verpackt und verkauft werden. Die Landesregierung bewertet diese Kräutermischungen und die anderen genannten Produkte als höchst problematisch. Hergestellt in Billiglaboren stellt ihre Zusammensetzung häufig ein Gemisch aus verschiedenen Substanzen dar. Es gibt keinerlei Qualitätskontrollen, sodass der Konsum eines solchen Produktes teilweise bereits Mischkonsum bedeuten kann (Drogenbeauftragte der Bundesregierung, 2014). Aufgrund der fehlenden Kenntnisse und Sicherheit bezüglich der Inhaltstoffe und ihrer Wirkstoffkonzentration existieren bisher keine genauen Informationen zu den kurz-, mittel- und langfristigen gesundheitlichen Folgen des Konsums. Da die Kräutermischungen in der Regel über das Internet bezogen werden, sind weiterhin keine statistisch verlässlichen Aussagen zum Konsum und zur Verbreitung von Kräutermischungen möglich. Generell ist bei unerforschten Substanzen von einem erhöhten Risiko für Überdosierungen, unkalkulierbaren Wechselwirkungen sowie einer stärkeren neurotoxischen Wirkung auszugehen (mindzone, 2015). Laut Aussage verschiedener Akteure der Suchtprävention in Mecklenburg-Vorpommern spielt das Thema „Kräutermischungen“ bisher sowohl in den Veranstaltungen mit Multiplikatoren als auch mit Jugendlichen im Land eine eher untergeordnete Rolle. Das Rauchen von Wasserpfeifentabak kann den Einstieg in den regelmäßigen Nikotinkonsum fördern. Sowohl Wasserpfeifen- als auch Zigarettenrauch enthalten die gleichen suchtgefährdenden und gesundheitsschädigenden Substanzen Nikotin, Teer und Kohlenmonoxid (Institut für Risikobewertung, 2015). Einige der Schadstoffe kommen im Rauch der Wasserpfeifen sogar in größeren Mengen als im Zigarettenrauch vor. Drucksache 6/4844 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 96 Die gesundheitlichen Risiken des Konsums von Wasserpfeifentabak sind damit nicht geringer zu bewerten als die des Konsums von Zigarettentabak (vergleiche mindzone, 2015). Die Risiken der Mischungen, die durch den Zusatz von Aromen häufig einen angenehmen und süßen Geschmack haben, werden sowohl von Jugendlichen als auch Erwachsenen häufig unterschätzt. Bezüglich der Beurteilung der Gefährdung von Jugendlichen und Heranwachsenden durch den Besuch von Shisha-Bars ist auf das Jugendschutzgesetz (JuSchG) zu verweisen. Laut § 10 JuSchG dürfen an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren keine Tabakwaren abgegeben und ihnen darf das Rauchen in Gaststätten, Verkaufsstellen und in der Öffentlichkeit nicht gestattet werden- dies gilt somit auch für Shisha-Bars. Problematisch gestaltet sich dabei, dass bundesweit bei Jugendschutzkontrollen in Shisha-Bars immer wieder erhebliche Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz festgestellt werden. Weiterhin wird durch den Zoll in Shisha-Bars immer wieder ungeprüfter und unversteuerter Wasserpfeifentabak sichergestellt, der die Gesundheit der Konsumenten gefährdet kann. 72. Welche Kenntnisse besitzt die Landesregierung darüber, inwieweit beschlagnahmte Drogen, innerhalb der letzten zehn Jahre, aus den Asservatenkammern in Mecklenburg-Vorpommern entwendet worden sind und inwieweit sich Beamte und/oder Angestellte von Behörden und Polizei dabei strafbar gemacht haben (bitte jahrweise auflisten nach Standort der Asservatenkammer, Art der abhandengekommenen Droge, Menge der abhandengekommenen Droge, ermittelter Grund für das Abhandenkommen der Drogen, Alter, Geschlecht, Herkunft des verdächtigen Beamten und/oder Angestellten und dienstliche sowie strafrechtliche Folgen für den jeweiligen Verdächtigen)? Eine Recherche nach den in Frage kommenden Paragraphen 133 (Verwahrungsbruch) und 136 (Verstrickungsbruch, Siegelbruch) Strafgesetzbuch ist im Datenbestand der Polizeilichen Kriminalstatistik erst ab dem Jahr 2008 möglich. Von 2008 bis 2014 wurde keiner der erfragten Fälle festgestellt. 73. Wie stellt sich die Entwicklung der Drogenkriminalität, des Suchtverhaltens , der Drogentoten und des Einstiegsalters in die Drogensucht im Vergleich zu den Ländern Berlin, Brandenburg, Hamburg, Niedersachsen , Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen dar? Zur Entwicklung des Suchtverhaltens, dem Erstkonsum und dem Alter bei beginnender Abhängigkeit können aus den in der methodischen Erläuterung zur Großen Anfrage (siehe Seite 2) und den in der Vorbemerkung zu Kapitel II dargestellten Gründen keine Angaben gemacht werden. In der nachfolgenden Tabelle ist zunächst die Anzahl der Rauschgiftdelikte nach dem Betäubungsmittelgesetz in Mecklenburg-Vorpommern in den Jahren 2005 bis 2014 dargestellt. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/4844 97 Tabelle: Rauschgiftdelikte insgesamt in den Jahren 2005 bis 2015 in Mecklenburg-Vorpommern Jahr Rauschgiftdelikte nach Betäubungsmittelgesetz insgesamt 2005 4.215 2006 4.146 2007 3.414 2008 3.320 2009 4.074 2010 3.663 2011 3.550 2012 4.385 2013 3.913 2014 4.946 Die Entwicklung der Drogentoten wird anhand der Sterbefälle durch die Diagnosen F11(Psychische und Verhaltensstörungen durch Opioide), F12 (Psychische und Verhaltensstörungen durch Cannabinoide) und F14 (Psychische und Verhaltensstörungen durch Kokain) auf Bundes- und Länderebene dargestellt (vergleiche Abbildungen 1 und 2). Drogentote durch F11, F12 und F14 in Deutschland in den Jahren 2005-2013 Abbildung 1: Sterbefälle durch die Diagnosen F11, F12 und F14 in der BRD in den Jahren 2005 bis 2013. (Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an das Statistische Bundesamt, verfügbar unter www.gbe-bund.de). Der bundesweite Trend ist wie Abbildung 1 zu entnehmen leicht rückläufig. Die Entwicklung in den Bundesländern gestaltet sich sehr unterschiedlich (siehe Abbildungen 2.1 und 2.2). 213 194 181 195 219 186 165 170 149 0 50 100 150 200 250 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 V er st or be ne a bs ol ut Jahr Drucksache 6/4844 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 98 Abbildung 2.1: Zahl der Drogentoten in den einzelnen Bundesländern in den Jahren 2005 bis 2008. (Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an das Statistische Bundesamt, verfügbar unter www.gbe-bund.de) In Mecklenburg-Vorpommern ist in den Jahren 2010 und 2011 jeweils nur eine Person der genannten drei F-Diagnosen an illegalen Drogen gestorben. In den Jahren 2012 und 2013 wurden keine Sterbefälle von Personen mit den Diagnosen F11, F12 und F14 registriert (vergleiche Abbildung 2.1). Abbildung 2.2: Zahl der Drogentoten in den einzelnen Bundesländern in den Jahren 2005 bis 2008. (Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an das Statistische Bundesamt, verfügbar unter www.gbe-bund.de) 0 2 4 6 8 10 12 14 16 18 20 V er st or be ne a bs ol ut Bundesländer Drogentote F11, F12 und F14 in den Bundesländern 2005-2013, Grafik 1 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 0 10 20 30 40 50 60 70 80 90 100 V er st or be ne a bs ol ut Bundesländer Drogentote F11; F12 und F14 in den Bundesländer 2005-2013, Grafik 2 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/4844 99 74. Wo haben der Konsum bzw. der Handel von „modernen“ Designerdrogen - oder Kräuterdrogen, die noch nicht verboten sind, ihre regionalen Schwerpunkte in Mecklenburg-Vorpommern? Der Konsum von sowie der Handel mit legalen Drogen werden durch die Landesregierung, die Landespolizei oder andere Institutionen und Behörden nicht erfasst. Für die bereits in den Fragen I.4 und II.71 benannten Neuen Psychoaktiven Substanzen (NPS), die häufig in Form von Kräutermischungen vertrieben werden, ist festzuhalten, dass der Kauf dieser Substanzen hauptsächlich über das Internet erfolgt. 75. Welche regionalen Besonderheiten sind bezüglich des Konsums legaler Drogen in Mecklenburg-Vorpommern feststellbar? Der Konsum legaler Drogen wird durch die Landesregierung nicht erfasst. Auch die Gesundheitsberichterstattung des Landes kann keine Auskünfte zu regionalen Besonderheiten im Konsumverhalten bezüglich legaler Drogen geben. Diese Frage kann daher nicht beantwortet werden. 76. Wie hat sich der Anteil ausländischer Tatverdächtiger (bzw. von Menschen mit Migrationshintergrund) bei Drogendelikten, insbesondere im Bereich des Drogenhandels, innerhalb der letzten zehn Jahre entwickelt ? Wie hat sich hierbei der Anteil der tatverdächtigen Asylbewerber, geduldeten Flüchtlingen bzw. Ausländern ohne gültigen Aufenthaltstitel an der Gesamtzahl entwickelt? Die zu Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) angefragten Daten sind in der nachfolgenden Tabelle dargestellt und stammen aus der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS). Eine Differenzierung nach „geduldeten Flüchtlingen“ und „Ausländern ohne gültigen Aufenthaltstitel“ findet dort nicht statt. Ein eventueller Migrationshintergrund wird ebenfalls nicht erfasst. Drucksache 6/4844 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 100 Tabelle: Straftaten und Anteile nichtdeutscher Tatverdächtiger in den Jahren 2005 bis 2014 Straftat Anteil nichtdeutscher Tatverdächtiger an allen Tatverdächtigen (TV) der jeweiligen Kategorie in % nichtdeutsche TV gesamt Asylbewerber TV mit illegalem Aufenthalt 2005 Rauschgiftdelikte insgesamt gemäß BtMG, davon: 1,7 0,5 0,1 Allgemeine Verstöße gemäß § 29 BtMG 1,5 0,5 0,1 Unerlaubter Handel mit und Schmuggel von Rauschgiften gemäß § 29 BtMG 2,9 1,0 0,0 Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln gemäß § 30 Absatz 1 Nr. 4 BtMG 0,0 0,0 0,0 Sonstige Verstöße gegen das BtMG 1,4 0,0 0,0 2006 Rauschgiftdelikte insgesamt gemäß BtMG, davon: 2,0 0,6 0,2 Allgemeine Verstöße gemäß §29 BtMG 1,7 0,6 0,1 Unerlaubter Handel mit und Schmuggel von Rauschgiften gemäß § 29 BtMG 3,2 0,8 0,7 Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln gemäß § 30 Absatz 1 Nr. 4 BtMG 3,9 1,0 0,0 Sonstige Verstöße gegen das BtMG 1,9 0,0 0,0 2007 Rauschgiftdelikte insgesamt gemäß BtMG, davon: 2,8 0,6 0,2 Allgemeine Verstöße gemäß § 29 BtMG 2,0 0,4 0,1 Unerlaubter Handel mit und Schmuggel von Rauschgiften gemäß § 29 BtMG 5,8 1,4 0,5 Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln gemäß § 30 Absatz 1 Nr. 4 BtMG 6,1 0,0 0,0 Sonstige Verstöße gegen das BtMG 1,9 0,9 0,0 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/4844 101 Straftat Anteil nichtdeutscher Tatverdächtiger an allen Tatverdächtigen (TV) der jeweiligen Kategorie in % nichtdeutsche TV gesamt Asylbewerber TV mit illegalem Aufenthalt 2008 Rauschgiftdelikte insgesamt gemäß BtMG, davon: 2,1 0,3 0,1 Allgemeine Verstöße gemäß § 29 BtMG 1,7 0,2 0,0 Unerlaubter Handel mit und Schmuggel von Rauschgiften gemäß § 29 BtMG 3,8 1,5 0,3 Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln gemäß § 30 Absatz 1 Nr. 4 BtMG 0,0 0,0 0,0 Sonstige Verstöße gegen das BtMG 2,7 0,5 0,0 2009 Rauschgiftdelikte insgesamt gemäß BtMG, davon: 2,4 0,4 0,0 Allgemeine Verstöße gemäß §29 BtMG 2,0 0,2 0,0 Unerlaubter Handel mit und Schmuggel von Rauschgiften gemäß § 29 BtMG 3,9 1,4 0,0 Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln gemäß § 30 Absatz 1 Nr. 4 BtMG 22,2 0,0 0,0 Sonstige Verstöße gegen das BtMG 2,8 0,9 0,0 2010 Rauschgiftdelikte insgesamt gemäß BtMG, davon: 4,0 0,2 0,2 Allgemeine Verstöße gemäß § 29 BtMG 3,4 0,2 0,0 Unerlaubter Handel mit und Schmuggel von Rauschgiften gemäß § 29 BtMG 3,9 0,3 0,3 Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln gemäß § 30 Absatz 1 Nr. 4 BtMG 0,0 0,0 0,0 Sonstige Verstöße gegen das BtMG 7,5 0,3 1,5 Drucksache 6/4844 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 102 Straftat Anteil nichtdeutscher Tatverdächtiger an allen Tatverdächtigen (TV) der jeweiligen Kategorie in % nichtdeutsche TV gesamt Asylbewerber TV mit illegalem Aufenthalt 2011 Rauschgiftdelikte insgesamt gemäß BtMG, davon: 3,2 0,4 0,2 Allgemeine Verstöße gemäß § 29 BtMG 2,9 0,3 0,1 Unerlaubter Handel mit und Schmuggel von Rauschgiften gemäß § 29 BtMG 3,6 0,6 0,0 Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln gemäß § 30 Absatz 1 Nr. 4 BtMG 0,0 0,0 0,0 Sonstige Verstöße gegen das BtMG 5,1 0,9 1,5 2012 Rauschgiftdelikte insgesamt gemäß BtMG, davon: 4,2 0,2 0,1 Allgemeine Verstöße gemäß §29 BtMG 4,2 0,1 0,1 Unerlaubter Handel mit und Schmuggel von Rauschgiften gemäß § 29 BtMG 2,9 0,4 0,2 Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln gemäß § 30 Absatz 1 Nr. 4 BtMG 40,0 0,0 0,0 Sonstige Verstöße gegen das BtMG 3,6 0,3 0,0 2013 Rauschgiftdelikte insgesamt gemäß BtMG, davon: 5,1 0,1 0,1 Allgemeine Verstöße gemäß § 29 BtMG 5,3 0,2 0,1 Unerlaubter Handel mit und Schmuggel von Rauschgiften gemäß § 29 BtMG 4,2 0,0 0,0 Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln gemäß § 30 Absatz 1 Nr. 4 BtMG 0,0 0,0 0,0 Sonstige Verstöße gegen das BtMG 4,6 0,0 0,0 2014 Rauschgiftdelikte insgesamt gemäß BtMG, davon: 6,8 0,4 0,1 Allgemeine Verstöße gemäß § 29 BtMG 6,6 0,4 0,0 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/4844 103 Straftat Anteil nichtdeutscher Tatverdächtiger an allen Tatverdächtigen (TV) der jeweiligen Kategorie in % nichtdeutsche TV gesamt Asylbewerber TV mit illegalem Aufenthalt Unerlaubter Handel mit und Schmuggel von Rauschgiften gemäß § 29 BtMG 5,8 0,0 0,0 Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln gemäß § 30 Absatz 1 Nr. 4 BtMG 0,0 0,0 0,0 Sonstige Verstöße gegen das BtMG 8,0 0,4 0,4 77. In wie vielen Fällen wurden Ausländer nach Verbüßung ihrer Haftstrafen wegen Drogendelikten aus Mecklenburg-Vorpommern abgeschoben ? Wie entwickelte sich diese Zahl innerhalb der letzten zehn Jahre? Im Zeitraum vom 1. Januar 2004 bis zum 31. Dezember 2014 wurden insgesamt 8 Personen aus Mecklenburg-Vorpommern abgeschoben, die eine Freiheitsstrafe wegen Drogendelikten in Justizvollzugseinrichtungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern verbüßten. Zur Frage nach der zahlenmäßigen Entwicklung wird auf die nachfolgende Tabelle verwiesen. Bei der Auswertung sind die Abschiebungen berücksichtigt worden, die direkt aus der Haft erfolgten. Tabelle: Anzahl der in Haft eine Freiheitsstrafe wegen Drogendelikten verbüßenden abgeschobenen ausländischen Personen in den Jahren 2004 bis 2014 Jahr Anzahl 2004 0 2005 2 2006 0 2007 1 2008 0 2009 0 2010 0 2011 2 2012 2 2013 0 2014 1 Drucksache 6/4844 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 104 78. Kommen in Mecklenburg-Vorpommern auch sogenannte „Drug- Scouts“ oder „Drug-Stores“ zum Einsatz (wenn ja, seit wann und in welchen Städten bzw. Landkreisen und in welcher Zahl)? Der Landesregierung ist weder der Einsatz von speziellen Drogen-Sozialarbeitern noch die Existenz so genannter „Drug-Stores“ in Mecklenburg-Vorpommern bekannt. 79. Welche Erkenntnisse bestehen gegebenenfalls darüber, ob solche „Drogen-Sozialarbeiter“ auch in den Handel mit legalen wie illegalen Drogen verwickelt sind? Zur Beantwortung der Frage wird auf die Ausführungen in Frage II.78 verwiesen. Demnach liegen auch keine Erkenntnisse über die Verwicklung von Drogen-Sozialarbeitern in den Handel mit legalen oder illegalen Drogen vor. 80. Wie stellt die Landesregierung sicher, dass in Mecklenburg- Vorpommern zum Einsatz kommende Sozialarbeiter oder in der Jugendhilfe tätige Personen nicht selbst im Drogenhandel aktiv sind oder Drogen konsumieren? Gemäß den Erfordernissen des § 72 Achtes Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII) sollen für die öffentlichen Träger der Jugendhilfe hauptberuflich nur Fachkräfte tätig sein, die sich für die jeweilige Aufgabe nach ihrer Persönlichkeit eignen und eine dieser Aufgabe entsprechende Ausbildung erhalten haben. Dazu gehören keine Fachkräfte, die im Drogenhandel aktiv sind oder Drogen konsumieren. Bei der Einstellung von Fachkräften bei den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe und in regelmäßigen Abständen ist zudem von den zu beschäftigenden Personen ein Führungszeugnis nach § 30 Absatz 5 des Bundeszentralregistergesetzes durch den Arbeitgeber einzufordern (§ 72a SGB VIII). Mit den jeweiligen freien Trägern der Jugendhilfe müssen die Jugendämter und Landesjugendämter Vereinbarungen schließen, die sicherstellen, dass ebenfalls nur geeignete Fachkräfte mit aktuellem Führungszeugnis eingestellt werden. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/4844 105 81. Wie viele Verkehrsunfälle sind innerhalb der letzten zehn Jahre registriert worden, bei denen Drogenkonsum eine Rolle spielte (bitte jahrweise und nach einzelnen Drogenarten auflisten)? Derartige detaillierte statistische Angaben werden nicht erhoben. Lediglich die Anzahl der landesweiten Verkehrsunfälle insgesamt, bei denen der Einfluss anderer berauschender Mittel als allein Alkohol ursächlich war, ist der Landesregierung bekannt und in der nachfolgenden Tabelle für die Jahre 2005 bis 2014 dargestellt. Tabelle: Anzahl der Verkehrsunfälle unter Einfluss berauschender Substanzen in den Jahren 2005 bis 2014 in Mecklenburg-Vorpommern Jahr 2005 2006 2007 2008 2009 Anzahl der Verkehrsunfälle mit Ursache „Drogen“ 36 43 27 70 72 Jahr 2010 2011 2012 2013 2014 Anzahl der Verkehrsunfälle mit Ursache „Drogen“ 57 73 66 57 71 82. Gibt es in Mecklenburg-Vorpommern lokale Rückzugmöglichkeiten für Drogenabhängige, um ihrem Konsum bzw. dem Handel mit illegalen Drogen „ungestört“ nachzugehen (bitte so exakt wie möglich nach Stadt, Straße und Gebäude auflisten, sowie die dort ansässige Drogenszene typisieren)? Der Landesregierung liegen zur Beantwortung dieser Frage keine entsprechenden Erkenntnisse vor. Drucksache 6/4844 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 106 III. Stoffungebundene Sucht Vorbemerkungen Bezüglich der Fragen III.2 bis III.29 zum Thema „Internetsucht“ ist festzuhalten, dass dafür bisher kein Diagnoseschlüssel in der Internationalen statistischen Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision (ICD-10-GM), existiert. Es liegen somit sowohl für den ambulanten als auch stationären Bereich keine Zahlen zum Thema vor. Die Fragen III.2 bis III.29 können somit unter dem Aspekt „Internetsucht“ nicht beantwortet werden. Gleiches gilt für die Fragen III.1 bis III.52 zum Thema „Sexsucht“. Auch hierfür existiert kein Diagnoseschlüssel in der Internationalen statistischen Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision. Es liegen somit auch zu diesem Thema sowohl für den ambulanten als auch stationären Bereich keine Zahlen vor. Die Fragen III.1 bis III.52 können daher unter dem Aspekt „Sexsucht“ nicht beantwortet werden. 1. Wie definiert die Landesregierung die Begriffe Spielsucht, Internetsucht und Sexsucht? Die Landesregierung definiert „Spielsucht“ nach der im ICD-10-GM unter F 63.0 aufgeführten Diagnose des pathologischen Spielens. Pathologisches Spielen ist nach ICD-10-GM gekennzeichnet durch häufiges und wiederholtes episodenhaftes Glücksspiel. Pathologisches Spielen ist abzugrenzen vom Exzessiven Spielen manischer Patienten (F30), nicht näher bezeichnetem Spielen und Wetten (Z72.6) und Spielen bei dissozialer Persönlichkeitsstörung (F60.2). Zu den Definitionen von Internet- und Sexsucht wurden bereits entsprechende Vorbemerkungen der Fragenbeantwortung in Kapitel III vorangestellt. Wenngleich für das Thema „Internetsucht“ kein Diagnoseschlüssel existiert, wird das Thema jedoch wissenschaftlich diskutiert und untersucht. Young et al. (2000) definieren Internetsucht als Abhängigkeit von Internetpornographie, Abhängigkeit von Onlinebeziehungen, Abhängigkeit von monetären Angeboten (Glücksspiel, Auktionsseiten, Shoppingseiten), Abhängiges Surfen und Recherchieren sowie Computerspielabhängigkeit (Abhängigkeit von Onlinespielen). Im Diagnostic and Statistical Manual of Mental Disorders, 5. Auflage, (DSM-5), stellt „Internet Gaming Disorder“ in Section 3 eine reine Forschungsdiagnose (kein eigenes Störungsbild!) dar. Sie bezieht sich jedoch nur auf die pathologische Nutzung von Online ‐ und Offlinespielen, nicht auf die private oder berufliche Internetnutzung. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/4844 107 2. Welche Kenntnisse besitzt die Landesregierung über die Anzahl volljähriger Personen im Land, die an einer Spiel- und/oder Internetsucht leiden (bitte auflisten nach Alter und Geschlecht)? Die Fragen III.2 und III.3 werden zusammenhängend beantwortet. Über die Anzahl volljähriger und minderjähriger Personen in Mecklenburg-Vorpommern, die pathologisch spielen, liegen keine Daten vor, da diese Zahlen nicht erfasst werden. Weder gibt es eine Meldepflicht noch ein Register zu diesem Thema. Die Fragen III.2 und III.3 können daher nicht beantwortet werden. Zum Thema „Internetsucht“ wird auf die Vorbemerkung zu Kapitel III verwiesen. 3. Welche Kenntnisse besitzt die Landesregierung darüber, wie sich diese Anzahl innerhalb der letzten zehn Jahre verändert hat? Zur Beantwortung der Frage wird auf Frage III.2 verwiesen. 4. Welche Kenntnisse besitzt die Landesregierung darüber, wie viele dieser Personen sich aufgrund ihrer Spiel- und/oder Internetsucht derzeit in ärztlicher Behandlung befinden (bitte auflisten nach Alter und Geschlecht)? Eine Darstellung der Anzahl volljähriger Personen, die sich aufgrund eines pathologischen Spielens (F63.0) im Jahr 2014 in ärztlicher Behandlung befanden, ist der Tabelle in Frage III.5 zu entnehmen. Die Daten für das laufende Jahr 2015 liegen noch nicht vor. 5. Welche Kenntnisse besitzt die Landesregierung darüber, wie sich diese Anzahl der volljährigen Personen, die sich aufgrund ihrer Spielund /oder Internetsucht innerhalb der letzten zehn Jahre in Behandlung befanden? In der nachfolgenden Tabelle sind das Alter, das Geschlecht und die Anzahl der sich in den Jahren 2010 bis 2014 in Mecklenburg-Vorpommern in ambulanter und stationärer ärztlicher Behandlung befindlichen volljährigen Personen mit der Diagnose F63.0 aufgeführt. Drucksache 6/4844 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 108 Tabelle: Anzahl, Alter und Geschlecht der volljährigen Personen mit F.63.0 in ambulanter und stationärer ärztlicher Behandlung in den Jahren 2010 bis 2014 Alter gesamt weiblich männlich ambulant stationär ambulant stationär ambulant stationär 2010 20 - <25 40 6 4 36 6 25 - <30 39 1 3 36 1 30 - <35 40 6 34 35 - <40 28 4 4 24 4 40 - <45 35 2 3 1 32 1 45 - <50 34 7 27 50 - <55 15 5 10 55 - <60 7 2 5 60 - <65 7 2 5 65 - <70 3 2 1 70 - <75 4 4 75 - <80 80 - <85 >=85 2011 20 - <25 40 4 5 35 4 25 - <30 43 2 5 38 2 30 - <35 48 1 6 42 1 35 - <40 36 2 2 34 2 40 - <45 26 2 6 1 20 1 45 - <50 34 4 30 50 - <55 18 1 17 55 - <60 8 1 1 7 1 60 - <65 12 1 6 6 1 65 - <70 2 1 1 70 - <75 5 1 4 75 - <80 80 - <85 >=85 1 1 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/4844 109 Alter gesamt weiblich männlich ambulant stationär ambulant stationär ambulant stationär 2012 20 - <25 42 4 9 33 4 25 - <30 52 3 5 1 47 2 30 - <35 51 1 8 43 1 35 - <40 58 7 7 1 51 6 40 - <45 32 1 5 27 1 45 - <50 44 1 11 1 33 50 - <55 24 5 19 55 - <60 13 1 12 60 - <65 11 3 8 65 - <70 3 2 1 70 - <75 6 2 4 75 - <80 80 - <85 >=85 2013 20 - <25 53 2 7 46 2 25 - <30 56 2 9 1 47 1 30 - <35 71 1 9 62 1 35 - <40 73 13 9 64 13 40 - <45 40 2 7 33 2 45 - <50 45 11 34 50 - <55 43 1 10 33 1 55 - <60 13 1 12 60 - <65 15 1 2 1 13 65 - <70 3 1 2 70 - <75 7 1 3 4 1 75 - <80 2 1 1 80 - <85 >=85 2014 20 - <25 51 4 47 25 - <30 79 10 69 30 - <35 71 11 60 35 - <40 68 11 57 40 - <45 59 8 51 45 - <50 44 10 34 50 - <55 47 14 33 55 - <60 18 2 16 60 - <65 20 2 18 65 - <70 8 2 6 70 - <75 4 1 3 75 - <80 5 2 3 80 - <85 2 2 >=85 1 1 Quellen: stationäre Behandlung INEK-Daten, ambulante Behandlung KVMV-Daten. Drucksache 6/4844 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 110 6. Welche Kenntnisse besitzt die Landesregierung über die Anzahl minderjähriger Personen im Land, die an Spiel- und/oder Internetsucht leiden (bitte auflisten nach Alter und Geschlecht)? Zur Beantwortung dieser Frage wird auf Frage III.2 verwiesen. 7. Welche Kenntnisse besitzt die Landesregierung darüber, wie sich die Anzahl spiel- und/oder internetsüchtiger minderjähriger Personen in Mecklenburg-Vorpommern innerhalb der letzten zehn Jahre verändert hat (bitte nach Alter und Geschlecht auflisten)? Zur Beantwortung dieser Frage wird auf Frage III.2 verwiesen. 8. Welche Kenntnisse besitzt die Landesregierung darüber, wie viele dieser Personen sich aufgrund ihrer Spiel- und/oder Internetsucht derzeit in ärztlicher Behandlung befinden (bitte auflisten nach Alter und Geschlecht)? Eine Darstellung der Anzahl minderjähriger Personen, die sich aufgrund eines pathologischen Spielens (F63.0) im Jahr 2014 in ärztlicher Behandlung befanden, ist der Tabelle in Frage III.9 zu entnehmen. Die Daten für das laufende Jahr 2015 liegen noch nicht vor. 9. Welche Kenntnisse besitzt die Landesregierung darüber, wie sich die Anzahl der minderjährigen Personen, die sich aufgrund ihrer Spielund /oder Internetsucht innerhalb der letzten zehn Jahre in Behandlung befanden, entwickelt hat (bitte nach Alter und Geschlecht auflisten)? In der nachfolgenden Tabelle sind das Alter, das Geschlecht und die Anzahl der sich in den Jahren 2010 bis 2014 in Mecklenburg-Vorpommern in ambulanter und stationärer ärztlicher Behandlung mit der Diagnose F63.0 (pathologisches Spielen) befindlichen minderjährigen Personen aufgeführt. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/4844 111 Tabelle: Anzahl, Alter und Geschlecht minderjähriger Personen mit F.63.0 in ambulanter und stationärer ärztlicher Behandlung in den Jahren 2010 bis 2014 Alter gesamt weiblich männlich ambulant stationär ambulant stationär ambulant stationär 2010 < 10 10 - <15 4 1 3 15 - <20 16 1 2 14 1 2011 < 10 10 - <15 5 1 4 15 - <20 20 20 2012 < 10 2 2 10 - <15 10 1 9 15 - <20 21 21 2013 < 10 3 1 2 10 - <15 8 8 15 - <20 22 1 1 1 22 2014 < 10 2 2 10 - <15 14 1 13 15 - <20 22 2 20 Quellen: stationäre Behandlung INEK-Daten, ambulante Behandlung KVMV-Daten. 10. Welche Kenntnisse besitzt die Landesregierung über die Zahl spielund /oder internetsüchtiger volljähriger Personen, die nach erfolgter Suchtbehandlung rückfällig geworden sind (bitte auflisten nach Alter und Geschlecht)? Wie haben sich diese Zahlen in den letzten zehn Jahren verändert (bitte nach Alter und Geschlecht auflisten)? In amtlichen Statistiken besteht kein Individualbezug. Erst- und Folgeerkrankungen werden anonymisiert erfasst. Der Landesregierung liegen damit keine Erkenntnisse zu Rückfallzahlen vor. Drucksache 6/4844 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 112 11. Welche Kenntnisse besitzt die Landesregierung über die Anzahl minderjähriger Personen, die nach erfolgter Spiel- und/oder Internetsuchtbehandlung rückfällig geworden sind (bitte auflisten nach Alter und Geschlecht)? Wie haben sich diese Zahlen innerhalb der letzten Zehn Jahre verändert (bitte nach Alter und Geschlecht auflisten)? Zur Beantwortung dieser Frage wird auf die Frage III.10 verwiesen. 12. Welche Kenntnisse besitzt die Landesregierung darüber, wie hoch das durchschnittliche Alter volljähriger spiel- und/oder internetsüchtiger Personen bei Beginn ihrer Sucht ist (bitte auflisten nach Geschlecht)? Wie hat sich dieses Durchschnittsalter innerhalb der letzten zehn Jahre verändert (bitte nach Geschlecht auflisten)? Wie der Vorbemerkung zu Kapitel II zu entnehmen ist, sind zum Thema Sucht und Drogenabhängigkeit nur Daten derjenigen Personen verfügbar und können berichtet werden, die tatsächlich im Hilfesystem (zum Beispiel bei Ärzten, in Beratungsstellen oder Kliniken) auftauchen. Statistiken zum Durchschnittsalter bei beginnender Abhängigkeit von Suchterkrankungen und eine darauf bezogene Geschlechterdifferenzierung sind nicht verfügbar. Die Frage kann daher durch die Landesregierung nicht beantwortet werden. 13. Welche Kenntnisse besitzt die Landesregierung darüber, wie hoch das durchschnittliche Alter minderjähriger Personen bei Beginn ihrer Spiel- und/oder Internetsucht ist (bitte nach Geschlecht auflisten)? Wie hat sich dieses Durchschnittsalter innerhalb der letzten zehn Jahre verändert (bitte nach Geschlecht auflisten)? Zur Beantwortung dieser Frage wird auf Frage III.12 verwiesen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/4844 113 14. Welche Kenntnisse besitzt die Landesregierung darüber, inwieweit in Mecklenburg-Vorpommern Straftaten verübt werden, die mit Spielund /oder Internetsucht im Zusammenhang stehen (bitte auflisten nach Art der Straftat, Alter, Geschlecht sowie Herkunft des Tatverdächtigen und verhängte Strafen)? Wie haben sich diese Zahlen innerhalb der letzten zehn Jahre entwickelt ? Die Frage kann seitens der Landesregierung hinsichtlich der erfragten Details nicht beantwortet werden, da mögliche Suchterkrankungen straffälliger Personen nicht erfasst werden. 15. Welche Kenntnisse besitzt die Landesregierung darüber, wie viele volljährige Personen, die unter einer Spiel- und/oder Internetsucht leiden, im Zusammenhang mit dieser Sucht straffällig geworden sind (bitte auflisten nach Alter, Geschlecht und Herkunft sowie begangener Straftat)? Wie hat sich diese Anzahl innerhalb der letzten zehn Jahre verändert (bitte nach Alter, Geschlecht und Straftat auflisten)? Zur Beantwortung dieser Frage wird auf Frage III.14 verwiesen. 16. Welche Kenntnisse besitzt die Landesregierung darüber, wie viele minderjährige Personen, die unter einer Spiel- und/oder Internetsucht leiden, im Zusammenhang mit dieser Sucht straffällig geworden sind (bitte auflisten nach Alter, Geschlecht und begangener Straftat)? Wie hat sich diese Anzahl innerhalb der letzten zehn Jahre verändert (bitte nach Alter, Geschlecht und Herkunft sowie Straftat auflisten)? Zur Beantwortung dieser Frage wird auf Frage III.14 verwiesen. 17. Welche Kenntnisse besitzt die Landesregierung darüber, wie viele Personen, die an einer Spiel- und/oder Internetsucht leiden, privates und/oder gewerbliches Eigentum finanziell belasten mussten, um ihre Sucht zu befriedigen (bitte soweit wie möglich faktisch belegen)? Wie haben sich diese Zahlen innerhalb der letzten zehn Jahre verändert ? Der Landesregierung liegen zur Beantwortung dieser Frage keine Erkenntnisse vor. Drucksache 6/4844 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 114 18. Welche Erkenntnisse besitzt die Landesregierung darüber, ob es in Mecklenburg-Vorpommern organisierte Kriminalität im Bereich der Spiel- und/oder Internetsucht gibt? a) Wenn ja, bitte auflisten nach Art der Kriminalität, Art der Organisation Anzahl der ermittelten und vermuteten Täter, Alter, Geschlecht sowie Herkunft der Täter, Regionale Schwerpunkte und erfasste sowie vermutete Opfer in diesem Bereich. b) Wie haben sich diese Zahlen innerhalb der letzten zehn Jahre entwickelt ? Die Fragen III.18, 18a) und 18b) werden zusammenhängend beantwortet. Der Landesregierung liegen zur Beantwortung dieser Frage keine Erkenntnisse vor. 19. Welche Präventionsmaßnahmen unternahm die Landesregierung innerhalb der letzten zehn Jahre, um dem Problem der Spiel- und/oder Internetsucht entgegenzuwirken (bitte jahrweise auflisten)? Die Landesregierung unterstützt und kofinanziert seit vielen Jahren die Akteure im Bereich der Prävention von Glücksspielsucht und exzessivem Mediengebrauch sowie Medienabhängigkeit in Mecklenburg-Vorpommern. So erfolgt beispielsweise die (Ko)Finanzierung der an LAKOST M-V angebundene Landesfachstelle Glücksspielsucht Mecklenburg-Vorpommern sowie der Landeskoordinierung der landesweiten Netzwerke und Präventionsangebote zum Thema Medienabhängigkeit. Diese leisten wie auch die ebenfalls von der Landesregierung kofinanzierte Beratungsstelle für exzessiven Mediengebrauch und Medienabhängigkeit in Schwerin sowie die vier Schwerpunktberatungsstellen Glücksspielsucht durch ihre umfängliche und zielgruppenorientierte Präventionsarbeit sowie Beratungstätigkeit eine wertvolle Arbeit und einen sehr wichtigen Beitrag zu diesem Themengebiet in Mecklenburg- Vorpommern. Bezüglich der Prävention von pathologischem Spielen wurde in den Jahren 2007 bis 2009 weiterhin ein Modellprojekt gefördert, aus dem heraus die genannten Strukturen entstanden sind. Die nachfolgende Tabelle enthält einen Überblick über die vom Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales geförderten Projekte zu den Themenbereichen pathologisches Spielen und exzessive Mediennutzung beziehungsweise Medienabhängigkeit in den Jahren 2007 bis 2014. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/4844 115 Tabelle: Geförderte (Modell)Projekte und Präventionsmaßnahmen zu den Themen pathologisches Spielen, exzessive Mediennutzung und Medienabhängigkeit in Mecklenburg- Vorpommern in den Jahren 2007 bis 2014 Jahr Präventionsmaßnahme 2007 Modellprojekt „Interventionen bei pathologischem Glücksspiel“ der Suchtberatungsstelle des DRK Hansestadt Stralsund 2008 Modellprojekt „Interventionen bei pathologischem Glücksspiel“ der Suchtberatungsstelle des DRK Hansestadt Stralsund 2009 Modellprojekt „Interventionen bei pathologischem Glücksspiel“ der Suchtberatungsstelle des DRK Hansestadt Stralsund Förderung des Kompetenzzentrums für exzessive Mediennutzung 2010 „Prävention und Bekämpfung des pathologischen Glückspiels“ in der Schwerpunktberatungsstelle Neubrandenburg „Frühe Intervention bei pathologischem Glücksspiel“ am Standort Stralsund Umsetzung und Koordinierung des Konzeptes zur Glücksspielsuchtbekämpfung durch die Landesstelle für Suchtfragen „Prävention und Bekämpfung des pathologischen Glückspiels“ in der Schwerpunktberatungsstelle Rostock „Prävention und Bekämpfung des pathologischen Glückspiels“ in der Schwerpunktberatungsstelle Schwerin „Prävention von exzessiver Mediennutzung und Medienabhängigkeit“ durch das Kompetenzzentrum für exzessive Mediennutzung Schwerin 2011 Umsetzung und Koordinierung des Konzeptes „Glücksspielsucht in MV“ durch die Landesstelle für Suchtfragen „Prävention von exzessiver Mediennutzung und Medienabhängigkeit“ durch das Kompetenzzentrum für exzessive Mediennutzung Schwerin „Prävention und Bekämpfung des pathologischen Glückspiels“ in der Schwerpunktberatungsstelle Schwerin „Prävention und Bekämpfung des pathologischen Glückspiels“ in der Schwerpunktberatungsstelle Rostock „Prävention und Bekämpfung des pathologischen Glückspiels“ in der Schwerpunktberatungsstelle Neubrandenburg „Prävention und Bekämpfung des pathologischen Glückspiels“ in der Schwerpunktberatungsstelle Stralsund 2012 „Prävention von exzessiver Mediennutzung und Medienabhängigkeit Aufbau von Netzwerken“ durch das Kompetenzzentrum für exzessive Mediennutzung Schwerin „Prävention und Bekämpfung des pathologischen Glückspiels“ in der Schwerpunktberatungsstelle Neubrandenburg „Prävention und Bekämpfung des pathologischen Glückspiels“ in der Schwerpunktberatungsstelle Rostock Umsetzung des Mentoren-Konzeptes Glücksspielsucht in MV durch die Landesstelle für Suchtfragen „Prävention und Bekämpfung des pathologischen Glückspiels“ in der Schwerpunktberatungsstelle Schwerin „Prävention und Bekämpfung des pathologischen Glückspiels“ in der Schwerpunktberatungsstelle Stralsund Drucksache 6/4844 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 116 Jahr Präventionsmaßnahme 2013 „Prävention und Bekämpfung des pathologischen Glückspiels“ in der Schwerpunktberatungsstelle Neubrandenburg „Prävention und Bekämpfung des pathologischen Glückspiels“ in der Schwerpunktberatungsstelle Schwerin „Prävention und Bekämpfung des pathologischen Glückspiels“ in der Schwerpunktberatungsstelle Stralsund Förderung der Beratungsstelle für exzessive Mediennutzung in SN „Prävention und Bekämpfung des pathologischen Glückspiels“ in der Schwerpunktberatungsstelle Rostock „Prävention und Bekämpfung des pathologischen Glückspiels“ durch die Landesstelle für Suchtfragen 2014 Förderung der Beratungsstelle für exzessive Mediennutzung in Schwerin „Prävention und Bekämpfung des pathologischen Glückspiels“ in der Schwerpunktberatungsstelle Stralsund „Prävention und Bekämpfung des pathologischen Glückspiels“ in der Schwerpunktberatungsstelle Schwerin „Prävention und Bekämpfung des pathologischen Glückspiels“ in der Schwerpunktberatungsstelle Neubrandenburg „Prävention und Bekämpfung des pathologischen Glückspiels“ in der Schwerpunktberatungsstelle Rostock Koordination der Maßnahmen zur Prävention und Bekämpfung des pathologischen Glückspiels durch die Landesstelle für Suchtfragen Landesweite Koordinierung der landesweiten Netzwerke sowie der Präventionsangebote für das Thema Medienabhängigkeit durch die Landeskoordinierungsstelle für Suchtvorbeugung Weiterhin bietet die im Jahr 2010 entwickelte Webseite www.medienwissen-mv.de als Kooperationsprojekt der Beratungsstelle für exzessive Mediennutzung und Medienabhängigkeit sowie der LAKOST M-V eine wichtige Informationsplattform zu Präventions- und Beratungsangeboten und Projekten zum Thema. Im Rahmen der Kooperation der beiden genannten Strukturen wurde auch das „Netzwerk Medienaktiv M-V“ ins Leben gerufen. Dieses Netzwerk findet mittlerweile auch auf Grund der gelungenen Zusammenarbeit bundesweit Beachtung, da sich hier sowohl Suchthilfe, Jugendhilfe, Medienpädagogik, Polizei, Schulen und Datenschutzbeauftragte vernetzen, fachlich austauschen und gemeinsam engagieren. So bringt sich beispielsweise die Landespolizei sehr aktiv in dieses Netzwerk ein und unterstützt dessen Tätigkeit beispielsweise bei der Ausbildung von Präventionsfachkräften . Das Netzwerk greift effektiv aktuelle Entwicklungen der Medien auf und regt zum gemeinsamen Handeln an. Es berät die Politik und Medienwirtschaft bei der Gestaltung der Medienlandschaft in Mecklenburg-Vorpommern. Dabei stehen vor allem die Medienkompetenz -Förderung und der Medienschutz für Kinder, Jugendliche, Erwachsene und Senioren im Mittelpunkt. Des Weiteren führen die LAKOST M-V und die Beratungsstelle für exzessive Mediennutzung landesweit viele verschiedene Veranstaltungen zum Thema durch und bilden Multiplikatoren fort und aus. So hat allein die LAKOST M-V zum Themenbereich im Jahr 2011 41 Veranstaltungen mit 1460 erreichten Fachkräften durchgeführt. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/4844 117 In den Jahren 2012 und 2013 waren es 55 und 60 Veranstaltungen mit 1700 und 1805 erreichten Fachkräften. Im Jahr 2014 wurden 79 Veranstaltungen durchgeführt und 2807 Fachkräfte erreicht. Bei den Veranstaltungen handelt es sich beispielsweise um Schulinterne Lehrerfortbildungen, Seminare für Jugendsozial- und Schulsozialarbeiter, Fortbildung von Mitarbeiterinnen in Kliniken und Suchtberatungsstellen, Bildungsabende bei offenen Kanälen, Fortbildungen in Kindertagesstätten, Seminare in der Erzieherinnenausbildung und an Berufsschulen sowie bei Tagesmüttern und Vorlesungen an Universitäten. Im Bereich der Präventionsmaßnahmen zu diesem Themengebiet ist das Land Mecklenburg-Vorpommern auch im Vergleich zu den anderen Bundesländern hervorragend aufgestellt. Bezüglich des Schulkontextes ist Nachfolgendes festzuhalten. Medienkompetenzentwicklung und Medienbildung sind keinem einzelnen Unterrichtsfach zugeordnet, sondern Querschnittsaufgaben für den Unterricht sämtlicher Fächer. Diesem Gedanken trägt der Rahmenplan Medienerziehung Rechnung. Ferner initiiert, begleitet und evaluiert die Landesregierung regelmäßig Schulversuche zur schulischen Medienbildung. So wurde beispielsweise das Audit „Auf dem Weg zur Medienschule“ erprobt und evaluiert. Die von der Landesregierung durch das Institut für Qualitätsentwicklung (IQ M-V) angebotenen Aus- und Fortbildungsformate sowie die Begleitangebote richten sich passgerecht an sämtliche Zielgruppen im schulischen Kontext. Sie haben das Ziel, die Lehrenden in die Lage zu versetzen, den Themenkomplex Medienbildung in verschiedenen Formaten und Fachunterrichtssituationen qualifiziert, angemessen und zielgruppengerecht bearbeiten zu können. Um dem fächerübergreifenden und kooperativen Handlungsansatz (einschließlich Prävention) auf dem Gebiet der Medienbildung gerecht zu werden, wurde 2006 zudem das Medienpädagogische Beraternetzwerk ins Leben gerufen, in dem je ein Medienpädagogischer Berater pro Staatlichem Schulamt regional und landesweit tätig war. Sie sind inzwischen als Regionalbeauftragte für Medienbildung an den verschiedenen Standorten des IQ M-V und landesweit tätig. a) Landesweite Angebote, in denen der präventive Ansatz im Mittelpunkt steht: - Die zweitägige „Multiplikatorenfortbildung zu Internetsicherheit und Jugendmedienschutz “ wird regelmäßig als „Grundausbildung“ durchführt. Sie hat das Ziel, an jeder Schule des Landes mindestens eine für dieses Thema ausgebildete Lehrkraft zu haben, die anschließend ihrerseits multiplizierend im Kollegium an ihrer Schule wirken kann. Seit November 2008 wird diese bereits mehrfach aktualisierte Fortbildung jährlich mindestens dreimal für jeweils 45 Lehrende aus allen Schulen und Schularten des Landes angeboten. - Aufbauend erhalten die Multiplikatoren in „Fresh-up-Tagungen“ die Möglichkeit, ihre Kenntnisse zu aktualisieren und zu vertiefen. Der Turnus dafür beträgt durchschnittlich zwei Jahre für circa 100 Lehrende. Drucksache 6/4844 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 118 b) Regionale Angebote, in denen der präventive Ansatz im Mittelpunkt steht: - Die Formate ergeben sich aus den konkreten Anfragen an den zuständigen Regionalbeauftragten. Dabei können die Themen Jugendmedien-, Urheber- und Datenschutz sowie medienexzessives Verhalten eigenständig oder integrativ behandelt werden, zum Beispiel in thematischen Fortbildungen, Schilf-Tagen, Projekttagen, Informationsfenstern bei Schulleiter- und Schulrätedienstberatungen, Lehrerkonferenzen oder bei Beratungen mit dem Unterstützersystem des IQ M-V. - In Kooperation mit Partnern der außerschulischen Medienarbeit wird zweimal jährlich regional der „Medientango“ angeboten. Hier werden Fragen der Prävention in besonderer und komplexer Weise für die Schulen des Landes aufgearbeitet. Beteiligt sind die LAKOST M-V, das Kompetenzzentrum und die Beratungsstelle für exzessive Mediennutzung und Medienabhängigkeit Schwerin, die ComputerSpielSchule Greifswald, das Landeskriminalamt Mecklenburg-Vorpommern, die Medienanstalt Mecklenburg- Vorpommern mit der Selbsthilfeplattform juuuport.de, der Landesjugendring Mecklenburg -Vorpommern sowie der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern. Die Veranstaltung wird in jeweils anderen Landesteilen angeboten, damit alle Regionen sukzessive erreicht werden. 20. Wie hoch waren die jährlichen finanziellen Mittel für diese Maßnahmen (bitte jahrweise und pro Maßnahme auflisten)? Die von der Landesregierung ausgegebenen finanziellen Mittel für die in Frage III.19 in der Tabelle dargestellten geförderten Projekte und Präventionsmaßnahmen sind in der nachfolgenden Tabelle aufgeführt. Tabelle: Förderung der Präventionsmaßnahmen und -projekte zu den Themen pathologisches Spielen, exzessive Mediennutzung und Medienabhängigkeit durch die Landesregierung in den Jahren 2007 bis 2014 Präventionsmaßnahme Förderbetrag Landesmittel in Euro 2007 Modellprojekt „Interventionen bei pathologischem Glücksspiel“ der Suchtberatungsstelle des DRK Hansestadt Stralsund 3.852,00 2008 Modellprojekt „Interventionen bei pathologischem Glücksspiel“ der Suchtberatungsstelle des DRK Hansestadt Stralsund 5.040,00 2009 Modellprojekt „Interventionen bei pathologischem Glücksspiel“ der Suchtberatungsstelle des DRK Hansestadt Stralsund 116.450,00 Glücksspielsuchtforschung 4.740,73 Förderung des Kompetenzzentrums für exzessive Mediennutzung 23.000,00 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/4844 119 Präventionsmaßnahme Förderbetrag Landesmittel in Euro 2010 „Prävention und Bekämpfung des pathologischen Glückspiels“ in der Schwerpunktberatungsstelle Neubrandenburg 30.000,00 „Frühe Intervention bei pathologischem Glücksspiel“ am Standort Stralsund 10.866,00 Umsetzung und Koordinierung des Konzeptes zur Glücksspielsuchtbekämpfung durch die Landesstelle für Suchtfragen 30.000,00 „Prävention und Bekämpfung des pathologischen Glückspiels“ in der Schwerpunktberatungsstelle Rostock 30.000,00 „Prävention und Bekämpfung des pathologischen Glückspiels“ in der Schwerpunktberatungsstelle Schwerin 28.827,18 „Prävention von exzessiver Mediennutzung und Medienabhängigkeit “ durch das Kompetenzzentrum für exzessive Mediennutzung Schwerin 23.000,00 2011 Umsetzung und Koordinierung des Konzeptes „Glücksspielsucht in MV“ durch die Landesstelle für Suchtfragen 26.000,00 „Prävention von exzessiver Mediennutzung und Medienabhängigkeit “ durch das Kompetenzzentrum für exzessive Mediennutzung Schwerin 26.000,00 „Prävention und Bekämpfung des pathologischen Glückspiels“ in der Schwerpunktberatungsstelle Schwerin 26.000,00 „Prävention und Bekämpfung des pathologischen Glückspiels“ in der Schwerpunktberatungsstelle Rostock 26.000,00 „Prävention und Bekämpfung des pathologischen Glückspiels“ in der Schwerpunktberatungsstelle Neubrandenburg 26.000,00 „Prävention und Bekämpfung des pathologischen Glückspiels“ in der Schwerpunktberatungsstelle Stralsund 20.000,00 2012 „Prävention von exzessiver Mediennutzung und Medienabhängigkeit Aufbau von Netzwerken“ durch das Kompetenzzentrum für exzessive Mediennutzung Schwerin 25.000,00 „Prävention und Bekämpfung des pathologischen Glückspiels“ in der Schwerpunktberatungsstelle Neubrandenburg 25.000,00 „Prävention und Bekämpfung des pathologischen Glückspiels“ in der Schwerpunktberatungsstelle Rostock 25.000,00 Umsetzung des Mentoren-Konzeptes Glücksspielsucht in M-V durch die Landesstelle für Suchtfragen 25.000,00 „Prävention und Bekämpfung des pathologischen Glückspiels“ in der Schwerpunktberatungsstelle Schwerin 25.000,00 „Prävention und Bekämpfung des pathologischen Glückspiels“ in der Schwerpunktberatungsstelle Stralsund 22.868,61 Drucksache 6/4844 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 120 Präventionsmaßnahme Förderbetrag Landesmittel in Euro 2013 „Prävention und Bekämpfung des pathologischen Glückspiels“ in der Schwerpunktberatungsstelle Neubrandenburg 25.000,00 „Prävention und Bekämpfung des pathologischen Glückspiels“ in der Schwerpunktberatungsstelle Schwerin 25.000,00 „Prävention und Bekämpfung des pathologischen Glückspiels“ in der Schwerpunktberatungsstelle Stralsund 24.153,99 Förderung der Beratungsstelle für exzessive Mediennutzung in Schwerin 25.000,00 „Prävention und Bekämpfung des pathologischen Glückspiels“ in der Schwerpunktberatungsstelle Rostock 25.000,00 „Prävention und Bekämpfung des pathologischen Glückspiels“ durch die Landesstelle für Suchtfragen 25.000,00 2014 Förderung der Beratungsstelle für exzessive Mediennutzung in Schwerin 25.000,00 „Prävention und Bekämpfung des pathologischen Glückspiels“ in der Schwerpunktberatungsstelle Stralsund 20.000,00 „Prävention und Bekämpfung des pathologischen Glückspiels“ in der Schwerpunktberatungsstelle Schwerin 20.000,00 „Prävention und Bekämpfung des pathologischen Glückspiels“ in der Schwerpunktberatungsstelle Neubrandenburg 20.000,00 „Prävention und Bekämpfung des pathologischen Glückspiels“ in der Schwerpunktberatungsstelle Rostock 20.000,00 Koordination der Maßnahmen zur Prävention und Bekämpfung des pathologischen Glückspiels durch die Landesstelle für Suchtfragen 20.000,00 Landesweite Koordinierung der landesweiten Netzwerke sowie der Präventionsangebote für das Thema Medienabhängigkeit durch die Landeskoordinierungsstelle für Suchtvorbeugung 25.000,00 Der mit der Umsetzung des Rahmenplans Medienbildung an den Schulen entstehende finanzielle Aufwand lässt sich insgesamt nicht quantifizieren. Dies gilt auch für die Angebote, die der Internetsucht von Schülerinnen und Schülern entgegenwirken. Diese bilden nur einen Ausschnitt aus dem Rahmenplan ab. Der finanzielle Aufwand, der durch die Absicherung einer Personalstruktur im IQ M-V sowie die Durchführung von regionalen und überregionalen Fortbildungsveranstaltungen in diesem Zusammenhang entsteht, lässt sich aus den genannten Gründen ebenfalls nicht quantifizieren. Exemplarisch können die finanziellen Aufwendungen der Landesregierung für den Schulversuch (Zeitraum 2011 bis 2014) mit 130.000 Euro (ohne Personalkosten) beziffert werden. Auch hier stellt jedoch der Bereich Prävention nur einen von insgesamt neun zu entwickelnden Handlungsfeldern der Medienbildung in der Schule dar. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/4844 121 21. Welche Kenntnisse besitzt die Landesregierung über regionale Besonderheiten in Bezug auf Spiel- und/oder Internetsucht in Mecklenburg- Vorpommern? Schwerpunktmäßig werden pathologische Spieler, wenn sie das Hilfesystem aufsuchen, in den vier Schwerpunktberatungsstellen Glücksspielsucht in Schwerin, Neubrandenburg, Rostock und Stralsund beraten und in den entsprechenden Kliniken mit Schwerpunkt Glücksspielsucht (zum Beispiel AHG-Klinik in Schwerin) in Mecklenburg-Vorpommern behandelt. Daraus lässt sich jedoch nicht ableiten, dass pathologisch spielende Klienten und Patienten schwerpunktmäßig in diesem Städten wohnhaft sind. In einem Flächenland wie Mecklenburg-Vorpommern ist es durchaus üblich, dass Betroffene Fahrwege auf sich nehmen, um Beratung oder Behandlung in Anspruch zu nehmen. Auch im Bereich der exzessiven Mediennutzung und Medienabhängigkeit sind laut Aussage der landesweit aktiven gleichnamigen Beratungsstelle in Schwerin keine regionalen Besonderheiten festzustellen. 22. Wie stellt sich die Entwicklung der Spiel- und/oder Internetsucht im Vergleich zum Bund und den Ländern Berlin, Brandenburg, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig- Holstein und Thüringen dar (bitte für die letzten zehn Jahre auflisten)? Wie Abbildung 1 zu entnehmen ist, weisen die diagnostischen Fallzahlen der vollstationär wegen pathologischen Spielens behandelten Patienten und Patientinnen in den Jahren 2010 bis 2013 einen kontinuierlichen leichten bundesweiten Anstieg auf. Es ist jedoch festzuhalten, dass sich die Anzahl der genannten Patienten vergleichsweise insgesamt gering darstellt. Im Bereich des pathologischen Spielens ist, wie bei anderen Erkrankungen auch, von einer gewissen Dunkelziffer der Betroffenen auszugehen, die nicht im Hilfesystem vorstellig und damit auch nirgendwo statistisch erfasst werden (vergleiche Erbas & Buchner, 2012). Abbildung 3: Anzahl der vollstationär behandelten Patienten mit F63.0 in den Jahren 2010 bis 2013 in der BRD. (Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an das Statistische Bundesamt, verfügbar unter www.gbe-bund.de.). 0 100 200 300 400 500 600 Deutschland D ia gn os ef äl le (F .6 3. 0) a bs ol ut Anzahl vollstationärer Patienten mit Diagnose F63.0 BRD 2010 2011 2012 2013 Drucksache 6/4844 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 122 Die für die Bundesrepublik aufgeführte Tendenz zeigt sich auch in den Daten für Mecklenburg -Vorpommern, die in Abbildung 2 vergleichend den Daten der in Frage 22 aufgeführten Bundesländer gegenübergestellt sind. Im Ländervergleich ist jedoch zu berücksichtigen, dass sich die Länder hinsichtlich verschiedener Kriterien voneinander unterscheiden (zum Beispiel Größe, Flächenland/Stadtstaat, Einwohnerzahlen). Für Mecklenburg-Vorpommern zeigen sich im Ländervergleich bezüglich der Anzahl der vollstationären Patienten mit Diagnose F 63.0 in den Jahren 2010 bis 2013 keine besonderen Auffälligkeiten. Abbildung 2: Anzahl der vollstationär behandelten Patienten mit F63.0 in den Jahren 2010 bis 2013 in den aufgeführten Bundesländern. (Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an das Statistische Bundesamt, verfügbar unter www.gbe-bund.de.) 23. Welche Kenntnisse besitzt die Landesregierung darüber, wie viele minderjährige Personen innerhalb der letzten zehn Jahre in spielund /oder internetsuchtbelasteten Familien lebten (bitte jahrweise auflisten )? Die Landesregierung besitzt keine Kenntnisse darüber, wie viele minderjährige Personen innerhalb der letzten zehn Jahre in spiel- und/oder internetsuchtbelasteten Familien lebten. Dazu werden beim Statistischen Amt Mecklenburg-Vorpommern keine speziellen Statistiken geführt. 0 10 20 30 40 50 60 70 80 90 D ia gn os ef äl le (F 63 .0 ) a bs ol ut Bundesländer Anzahl vollstationärer Patienten mit Diagnose F63.0 in den Bundesländern 2010 2011 2012 2013 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/4844 123 24. Gibt es seitens der Landesregierung gesicherte Kenntnisse darüber, wie sich minderjährige Personen aus spiel- und/oder internetsuchtbelasteten Familien hinsichtlich der Suchtgefahr gegenüber Spielund /oder Internetsucht entwickeln? Zu dieser Frage liegen keine gesicherten Kenntnisse vor. Die Frage, wie sich minderjährige Personen hinsichtlich ihrer Suchtgefahr entwickeln, wenn sie aus vorbelasteten Familien stammen, kann somit seitens der Landesregierung nicht beantwortet werden. 25. Wie groß ist die Zahl der noch nicht als süchtig, aber als suchtgefährdete Personen in Mecklenburg-Vorpommern im Bereich der Spielund /oder Internetsucht einzuschätzen (bitte nach Geschlecht und volljährigen Personen und minderjährigen Personen auflisten)? In Mecklenburg-Vorpommern liegen zu dieser Frage keine Daten vor. Die Gründe werden in den methodischen Erläuterungen (siehe Seite 2) sowie den Vorbemerkungen zu den Kapiteln II und III ausgeführt. Diese Frage kann daher durch die Landesregierung nicht beantwortet werden. 26. Welche Zusammenhänge bestehen aus Sicht der Landesregierung zwischen sozialer Lage und/oder dem Bildungsstand und der Affinität zur Spiel- und/oder Internetsucht? Sowohl pathologisches Spielen als auch exzessiver Mediengebrauch und Medienabhängigkeit sind für Betroffene mit Einschränkungen in der beruflichen, sozialen und familiären Lebensführung verbunden. Es scheint Zusammenhänge und Wechselwirkungen zwischen der sozialen Lage der Betroffenen und der Entwicklung der genannten Erkrankungen zu geben (vergleiche Erbas & Buchner, 2012). In der Fachliteratur werden verschiedene Prädiktoren diskutiert, die mit einem erhöhten Risiko für die Entstehung einer Abhängigkeit assoziiert sind. Dazu gehören beispielsweise männliches Geschlecht, Migrationshintergrund, junges Erwachsenenalter, Arbeitslosigkeit oder auch ein niedriger Bildungsabschluss (Erbas & Bucher, 2012). Es gibt jedoch auch Hinweise darauf, dass insbesondere die Entwicklung einer problematischen Internet- und Mediennutzung eher im Zusammenhang mit der Zugehörigkeit zu sozialen Gruppen als mit der Zugehörigkeit zu bestimmten gesellschaftlichen Schichten steht (Drogenbeauftragte der Bundesregierung, 2014). Drucksache 6/4844 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 124 27. Gibt es bei der Spiel- und/oder Internetsucht geschlechterspezifische Unterschiede und wenn ja, worin bestehen diese? Im Bereich der stoffungebundenen Süchte bestehen häufig geschlechtsspezifische Unterschiede . So ist im Bereich des pathologischen Spielens eine erhöhte Prävalenz für Männer nachgewiesen (Drogenbeauftragte der Bundesregierung, 2014). Im Bereich der Internetsucht scheint vor allem in Bezug auf soziale Netzwerke eine erhöhte Prävalenz für Frauen zu bestehen (Rehbein, Mößle, Arnaud & Rumpf, 2013). 28. Welche gesellschaftlichen Folgen hat die Spiel- und/oder Internetsucht aus Sicht der Landesregierung allgemein bezogen auf Mecklenburg -Vorpommern? Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse zu den gesellschaftlichen Folgen allgemein bezogen auf Mecklenburg-Vorpommern vor. 29. Welche gesundheitlichen oder sozialen kurz-, mittel- und langfristigen Folgen hat die Spiel- und/oder Internetsucht für die betroffenen Personen ? Pathologisches Spielen und Internetsucht gehen für betroffene Personen häufig mit gravierenden gesundheitlichen und sozialen Folgen einher. Zu den kurz- und mittelfristigen gesundheitlichen Folgen zählen unter anderen deutliche kognitive Leistungseinbußen, eine mangelnde Entwicklung der kognitiven Fähigkeiten sowie ein allgemein angespannter Gemütszustand (Erbas & Buchner, 2012). Dieser kann sich unter anderem in Aggressivität, Feindseligkeit und Unsicherheit äußern. Als langfristige Folgen können sich weitere Erkrankungen und Störungen entwickeln. In der Literatur werden als komorbide Erkrankungen affektive und substanzbezogene Störungen sowie Erkrankungen des Muskel-Skelett- Systems und des Verdauungssystems genannt (vergleiche Erbas & Buchner, 2012). Die sozialen kurz-, mittel- und langfristigen Folgen des pathologischen Spielens und der Internetsucht bestehen häufig in Einschränkungen in allen Lebensbereichen. Neben negativen Auswirkungen auf die berufliche Leistungsfähigkeit sind eine Verringerung der Alltagskompetenzen und insbesondere der sozialen Kontaktfähigkeit zu verzeichnen (Rehbein, Mößle, Arnaud & Rumpf, 2013). Wie bereits in Frage III.1 ausgeführt, beherrscht das pathologische Spielen die Lebensführung des Patienten und kann zum Verfall der sozialen, beruflichen, materiellen und familiären Verpflichtungen und Beziehungen führen. Daraus können der Verlust des Arbeitsplatzes, Schulden und Verarmung, ungesetzliche Handlungen, um an Geld zu kommen, gestörte Familienbeziehungen und eine Zerrüttung der persönlichen Verhältnisse resultieren. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/4844 125 30. Welche Kenntnisse besitzt die Landesregierung über die Zahl volljähriger Personen im Land, die an einer Sexsucht leiden (bitte auflisten nach Alter und Geschlecht)? Zur Beantwortung der Fragen III.30 bis III.38 wird auf die Vorbemerkung von Kapitel III verwiesen. Der Landesregierung liegen daher keine Erkenntnisse über die erfragten Sachverhalte vor. 31. Welche Kenntnisse besitzt die Landesregierung darüber, wie sich die Zahl sexsüchtiger volljähriger Personen in Mecklenburg-Vorpommern innerhalb der letzten zehn Jahre verändert hat (bitte nach Alter und Geschlecht auflisten)? Zur Beantwortung dieser Frage wird auf die Frage III.30 verwiesen. 32. Welche Kenntnisse besitzt die Landesregierung darüber, wie viele dieser Personen sich aufgrund ihrer Sexsucht derzeit in ärztlicher Behandlung befinden (bitte auflisten nach Alter und Geschlecht)? Zur Beantwortung dieser Frage wird auf die Frage III.30 verwiesen. 33. Welche Kenntnisse besitzt die Landesregierung darüber, wie sich die Anzahl der volljährigen Personen, die sich aufgrund ihrer Sexsucht innerhalb der letzten zehn Jahre in Behandlung befanden, entwickelt hat (bitte nach Alter und Geschlecht auflisten)? Zur Beantwortung dieser Frage wird auf die Frage III.30 verwiesen. 34. Welche Kenntnisse besitzt die Landesregierung über die Anzahl minderjähriger Personen im Land, die an einer Sexsucht leiden (bitte auflisten nach Alter und Geschlecht)? Zur Beantwortung dieser Frage wird auf die Frage III.30 verwiesen. Drucksache 6/4844 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 126 35. Welche Kenntnisse besitzt die Landesregierung darüber, wie sich die Anzahl sexsüchtiger minderjähriger Personen in Mecklenburg- Vorpommern innerhalb der letzten zehn Jahre verändert hat (bitte Alter und Geschlecht auflisten)? Zur Beantwortung dieser Frage wird auf die Frage III.30 verwiesen. 36. Welche Kenntnisse besitzt die Landesregierung darüber, wie viele dieser Personen sich aufgrund ihrer Sexsucht derzeit in ärztlicher Behandlung befinden (bitte auflisten nach Alter und Geschlecht)? Zur Beantwortung dieser Frage wird auf die Frage III.30 verwiesen. 37. Welche Kenntnisse besitzt die Landesregierung darüber, wie sich die Anzahl minderjähriger Personen, die sich aufgrund ihrer Sexsucht innerhalb der letzten zehn Jahre in Behandlung befanden, entwickelt hat (bitte nach Alter und Geschlecht auflisten)? Zur Beantwortung dieser Frage wird auf die Frage III.30 verwiesen. 38. Welche Kenntnisse besitzt die Landesregierung über die Anzahl sexsüchtiger volljähriger Personen, die nach erfolgter Sexsuchtbehandlung rückfällig geworden sind (bitte auflisten nach Alter und Geschlecht? Wie hat sich diese Anzahl in den letzten zehn Jahren verändert (bitte faktisch belegen sowie nach Alter und Geschlecht auflisten)? In amtlichen Statistiken besteht kein Individualbezug. Erst- und Folgeerkrankungen werden anonymisiert erfasst. Der Landesregierung liegen damit keine Erkenntnisse zu Rückfallzahlen vor. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/4844 127 39. Welche Kenntnisse besitzt die Landesregierung über die Anzahl minderjähriger Personen, die nach erfolgter Sexsuchtbehandlung rückfällig geworden sind (bitte auflisten nach Alter und Geschlecht)? Wie hat sich diese Anzahl innerhalb der letzten zehn Jahre verändert (bitte nach Alter und Geschlecht auflisten)? Zur Beantwortung dieser Frage wird auf die Frage III.38 verwiesen. 40. Welche Kenntnisse besitzt die Landesregierung darüber, wie hoch das durchschnittliche Alter volljähriger sexsüchtiger Personen bei Beginn ihrer Sexsucht ist (bitte nach Geschlecht auflisten)? Wie hat sich dieses Durchschnittsalter innerhalb der letzten zehn Jahre verändert (bitte nach Geschlecht auflisten)? Zur Beantwortung der Fragen III.40 und III.41 wird auf die methodischen Erläuterungen (siehe Seite 2) sowie die Vorbemerkungen zu den Kapiteln II und III verwiesen. Die Landesregierung liegen daher keine Erkenntnisse zu den beiden Fragen vor. 41. Welche Kenntnisse besitzt die Landesregierung darüber, wie hoch das durchschnittliche Alter minderjähriger Personen bei Beginn ihrer Sexsucht ist (bitte nach Geschlecht auflisten)? Wie hat sich dieses Durchschnittsalter innerhalb der letzten zehn Jahre verändert (bitte nach Geschlecht auflisten)? Zur Beantwortung dieser Frage wird auf die Frage III.40 verwiesen. 42. Welche Kenntnisse besitzt die Landesregierung darüber, wie viele volljährige Personen, die unter einer Sexsucht leiden, im Zusammenhang mit dieser Sucht straffällig geworden sind (bitte auflisten nach Alter, Geschlecht und begangener Straftat)? Wie hat sich diese Anzahl innerhalb der letzten zehn Jahre verändert (bitte nach Alter, Geschlecht und Straftat auflisten)? Die Fragen III.42, III.43 und III.44 werden zusammenhängend beantwortet. Automatisiert abrufbereitetes Datenmaterial steht für die Beantwortung der Fragen nicht zur Verfügung, da das Merkmal „Sexsucht“ nicht statistisch erfasst wird. Um etwaige Sachverhalte, in denen die angefragten Aspekte eine Rolle spielen könnten, zu selektieren, müssten allein für das Jahr 2014 insgesamt ca. 200.000 Vorgänge zu Straftaten händisch geprüft werden, da ein etwaiger Zusammenhang zwischen einer Straftat und einem möglichen Motiv „Sexsucht“ bei keiner Straftat im Vorwege wegen möglicher „Ersatzhandlungen“ ausgeschlossen werden kann. Drucksache 6/4844 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 128 Zur Beantwortung der Anfrage müssten deshalb alle Sachverhalte dahingehend geprüft werden, um festzustellen, ob entsprechende Daten im Vorgang enthalten sind und im Weiteren statistisch aufzubereiten wären. Für die notwendige händische Sichtung ist ein Auswerteaufwand von mehreren 1.000 Arbeitsstunden zu veranschlagen. Die zu recherchierende hohe Gesamtzahl an Vorgängen, die sich des Weiteren um den Aufwand der Beantwortung vergleichbarer anderer Fragestellungen dieser Großen Anfrage addiert, würde aus Sicht der Landesregierung die Strafverfolgungsbehörden mit der Einzelfallauswertung zuungunsten ihrer eigentlichen Aufgaben belasten und im Ergebnis zu einer Gefährdung der Wahrnehmung notwendiger staatlicher Funktionen führen. Die Frage kann deshalb nicht im Sinne der Fragestellung beantwortet werden. Eine alternativ pauschal begrenzte, zumutbare Auswahl von Vorgängen auszuwerten, würde in keiner Weise im Sinne der Frage valide nachvollziehbare Daten ergeben, sodass von dieser Möglichkeit ebenfalls Abstand genommen werden muss. 43. Welche Kenntnisse besitzt die Landesregierung darüber, wie viele minderjährige Personen, die unter einer Sexsucht leiden, im Zusammenhang mit dieser Sucht straffällig geworden sind (bitte auflisten nach Alter, Geschlecht und begangener Straftat)? Wie hat sich diese Anzahl innerhalb der letzten zehn Jahre verändert (bitte nach Alter, Geschlecht und Straftat auflisten)? Zur Beantwortung dieser Frage wird auf Frage III.42 verwiesen. 44. Welche Kenntnisse besitzt die Landesregierung über die Anzahl an Straftaten, die im Zusammenhang mit Sexsucht innerhalb der letzten zehn Jahre in Mecklenburg-Vorpommern verübt wurden (bitte jahrweise auflisten nach Art des Deliktes, Alter, Geschlecht und Herkunft des Verdächtigen und verhängte Strafe gegen den Verdächtigen)? Zur Beantwortung dieser Frage wird auf Frage III.42 verwiesen. 45. Wie bewertet die Landesregierung den Zusammenhang zwischen einer sexualisierten Umwelt, beispielsweise in Form von Internetpornografie , und der Anzahl sexsüchtiger Personen in Mecklenburg- Vorpommern (bitte faktisch belegen)? Zur Beantwortung wird auf die Vorbemerkung zu Kapitel III verwiesen. Eine Beantwortung ist daher nicht möglich. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/4844 129 46. Sieht die Landesregierung bei Sexsüchtigen eine erhöhte Gefahr, dass diese Personen Sexualdelikte begehen? a) Wenn ja, welche? b) Wenn nicht, bitte begründen! Die Fragen III.46, 46a) und 46b) werden zusammenhängend beantwortet. In der Polizeilichen Kriminalstatistik werden keine Daten darüber erhoben, ob und in wie vielen Fällen Sexsucht Motiv für eine Straftat war. Eine valide Aussage zu der generellen Frage, ob bei Sexsüchtigen eine erhöhte Gefahr bestehe, dass diese Personen Sexualdelikte begehen, kann durch die Landesregierung nicht getroffen werden. 47. Welche Erkenntnisse besitzt die Landesregierung darüber, ob es in Mecklenburg-Vorpommern organisierte Kriminalität im Bereich der Sexsucht gibt? a) Wenn ja, bitte auflisten nach Art der Kriminalität, Art der Organisation Anzahl der ermittelten und vermuteten Täter, Alter, Geschlecht sowie Herkunft der Täter, Regionale Schwerpunkte und erfasste sowie vermutete Opfer in diesem Bereich. b) Wie haben sich diese Zahlen innerhalb der letzten zehn Jahre entwickelt ? Die Fragen III.47, 47a) und 47b) werden zusammenhängend beantwortet. Der Landesregierung liegen zur Beantwortung dieser Frage keine Erkenntnisse vor. Es wird zudem auf die Vorbemerkung zu Kapitel III verwiesen. 48. Welche Kenntnisse besitzt die Landesregierung über Vergewaltigungen in Mecklenburg-Vorpommern, bei denen das Motiv die Befriedigung einer Sexsucht war (bitte auflisten nach Alter, Herkunft und Geschlecht des Täters)? a) Wie haben sich diese Zahlen innerhalb der letzten zehn Jahre verändert? b) Wie oft wurden dabei innerhalb der letzten zehn Jahre Familienangehörige der Süchtigen Opfer einer Vergewaltigung? c) Gibt es Schätzungen seitens der Landesregierung, wie hoch die Dunkelziffer in dem in Frage b) beschriebenen Bereich ist und wie sich diese Zahlen innerhalb der letzten zehn Jahre entwickelten? Der Landesregierung liegen zur Beantwortung dieser Frage keine Erkenntnisse vor. Es wird auf die Vorbemerkung zu Kapitel III verwiesen. Drucksache 6/4844 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 130 49. Welche Konzepte seitens der Landesregierung gibt es, um Sexsucht in Mecklenburg-Vorpommern präventiv zu begegnen? Wie der Vorbemerkung zu Kapitel III zu entnehmen ist, gibt es zum Thema Sexsucht kein Datenmaterial für Mecklenburg-Vorpommern. Der Landesregierung sind keine Konzepte bekannt, die explizit darauf abzielen, Sexsucht in Mecklenburg-Vorpommern präventiv zu begegnen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage III.51 verwiesen. 50. Wie ist der Erfolg dieser Konzepte innerhalb der letzten zehn Jahre zu bewerten? Zur Beantwortung dieser Frage wird auf Frage III.49 verwiesen. 51. Welche Maßnahmen gibt es an den Schulen in Mecklenburg- Vorpommern, um über das Thema Sexsucht aufzuklären und dieses präventiv zu behandeln? Im Kontext Schule kann das Thema bei Bedarf und im Ermessen der Lehrkraft im Rahmen der Sexualerziehung im Unterricht behandelt werden. Entscheidend hierbei ist, dass „Ziel, Inhalt und Formen der Sexualerziehung sowie die hierbei verwendeten Lehr- und Lernmittel … den Erziehungsberechtigten rechtzeitig mitzuteilen und mit ihnen zu besprechen“ sind (vergleiche § 6 Schulgesetz Mecklenburg-Vorpommern). Darüber hinaus haben die Schulen die Möglichkeit, selbstständig schulintern Fortbildungsveranstaltungen zur Thematik und Projekte durchzuführen. Diesbezüglich kann das Institut für Qualitätsentwicklung Mecklenburg -Vorpommern als Ansprechpartner genutzt werden. 52. Welche finanziellen Mittel stehen für Präventionsmaßnahmen im Bereich Sexsucht jährlich zur Verfügung? Wie haben sich diese Etats innerhalb der letzten zehn Jahre verändert? Die Landesregierung stellt keinen gesonderten Etat für Präventionsmaßnahmen im Bereich Sexsucht zur Verfügung (siehe dazu auch Vorbemerkung zu Kapitel III). Der zur Verfügung stehende Etat umfasst vielmehr die Finanzierung von Maßnahmen und Aktivitäten für den gesamten Bereich der Prävention von Suchterkrankungen (vergleiche dazu Fragen III.20, II.57). Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/4844 131 IV. Prävention 1. Unterscheidet die Landesregierung - sowohl in der Theorie als auch in der Praxis - zwischen „Kulturdrogen“ wie Alkohol und Nikotin einerseits und illegalen Drogen bzw. Rauschgiften andererseits? Die theoretische Unterscheidung legaler und illegaler Drogen ist der Landesregierung bekannt. Für die praktische Arbeit im Rahmen der Suchtprävention spielt sie jedoch eher eine untergeordnete Rolle. Jede Form des Drogenkonsums, unabhängig davon, ob es sich um legale oder illegale Drogen handelt, birgt gesundheitliche Risiken und Gefahren für die Konsumenten. Die Maßnahmen und Aktivitäten der Suchtprävention in Mecklenburg- Vorpommern berücksichtigen und thematisieren somit alle Drogen, wenngleich spezielle Interventions- und Präventionsprogramme für bestimmte Substanzen (zum Beispiel Alkohol und Cannabis) existieren und angewendet werden. 2. Welche Berichte, Analysen und Untersuchungen zur Entwicklung des Drogenkonsums und des Suchtverhaltens in Mecklenburg- Vorpommern sind der Landesregierung bekannt? Die Fragen IV.2 und IV.3 werden zusammenhängend beantwortet. Der Landesregierung sind beispielsweise folgende wissenschaftlich relevante Erhebungen für Mecklenburg- Vorpommern bekannt: - Empirische Studie zum Tabakrauchen und Alkoholkonsum bei Auszubildenden an beruflichen Schulen in Vorpommern. Universitätsmedizin Greifswald, Institut für Epidemiologie und Sozialmedizin (2013). - Europäische Schülerstudie zu Alkohol und anderen Drogen (ESPAD). Befragung von Schülerinnen und Schülern der 9. und 10. Klasse in Bayern, Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen (2011). - Evaluationsstudie zur Wirksamkeit des „HaLT - Hart am Limit“ Projekts in Rostock. Universitätsklinikum Rostock (2008). - Abschlussbericht über das Bundesmodellprojekt Designerdrogen – Sprechstunde der Klinik für Kinder- und Jugendneuropsychiatrie der Universität Rostock (2004). - Diverse wissenschaftliche Arbeiten in Bezug auf die Study of health in Pomerania (SHIP). Institut für Sozialmedizin und Prävention, Universitätsmedizin Greifswald (seit 1997). Drucksache 6/4844 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 132 Zudem existieren eine Vielzahl weiterer Berichte, Analysen und Untersuchungen, die sowohl suchtbezogene Daten für Mecklenburg-Vorpommern als auch das gesamte Bundesgebiet liefern. Nachfolgend werden einige Beispiel genannt: - Epidemiologische Studie: Pathologisches Glücksspielen und Epidemiologie (PAGE): Entstehung, Komorbidität, Remission und Behandlung. Universitätsmedizin Greifswald, Institut für Epidemiologie und Sozialmedizin, Universität zu Lübeck, Forschungsgruppe STEP der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie, Forschungsverbund EARLy INTerventions in health-risk behaviors (2011). - Wiederholte Repräsentativbefragung: Die Drogenaffinität Jugendlicher in der Bundesrepublik Deutschland 2011. Der Konsum von Alkohol, Tabak und illegalen Drogen: aktuelle Verbreitung und Trends. Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (2012). - KiGGS-Studie - Erste Folgebefragung (KiGGS Welle 1): Tabak- und Alkoholkonsum bei 11- bis 17-jährigen Jugendlichen. Robert Koch-Institut (2014). - Pilotstudie iPin- intervenieren bei Problematischer Internetnutzung - Frühe Maßnahmen bei Risikogruppen. Abschlussbericht an das Bundesministerium für Gesundheit. Prävalenz der Internetabhängigkeit (Pinta). Universität Lübeck (2011). - Longitudinale Interventionsstudie zur Ergebnis-und Prozessevaluation Kurzintervention zur Förderung der Tabakabstinenz via Short Message Service (SMS) bei Auszubildenden an beruflichen Schulen. Institut für Sucht- und Gesundheitsforschung Zürich (2013). 3. Welche regionalisierten Untersuchungen, Analysen und Berichte sind der Landesregierung diesbezüglich bekannt? Zur Beantwortung dieser Frage wird auf Frage IV.2 verwiesen. 4. Welche Strategie verfolgt die Landesregierung bei der Bekämpfung des legalen wie illegalen Drogenkonsums? Die Fragen IV.4, IV.5 und IV.7 werden zusammenhängend beantwortet. Die Landesregierung richtet ihre Drogenpolitik, einschließlich der Maßnahmen der Prävention und Strafverfolgung, eng an der am 15. Februar 2012 durch die Bundesregierung verabschiedeten „Nationalen Strategie zur Drogen- und Suchtpolitik“ aus. Die Strategie basiert auf den Säulen Prävention, Beratung und Behandlung, einschließlich Hilfen zum Ausstieg, Maßnahmen zur Schadensreduzierung und Repression. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/4844 133 Die Bekämpfung der Drogenkriminalität wird durch die Landesregierung mit einem ganzheitlichen Ansatz verfolgt. Dies schließt unter anderem auch jüngere Altersgruppen (zum Beispiel an Schulen und Kinder- und Jugendeinrichtungen) ein, die durch spezielle Aufklärungs- und Hilfeangebote erreicht werden sollen. Die Landesregierung richtet ihren Fokus auf die Reduzierung der Nachfrage von illegalen Drogen und die Bekämpfung gegen die organisierte Rauschgiftkriminalität. Dazu ergreift sie einerseits Maßnahmen, die auf Rauschgiftkonsumenten ausgerichtet sind und vielfältige Hilfsangebote einschließen. Andererseits werden Maßnahmen gegen die vor allem organisierte Herstellung, die Einfuhr sowie den Handel mit illegalen Drogen ergriffen. Eine möglichst erfolgreiche Bekämpfungsstrategie basiert dabei auf einer engen Zusammenarbeit der unterschiedlichen zuständigen Behörden auf Landes- und Bundes- sowie internationaler Ebene. Durch die Aufklärung von Straftaten der Beschaffungskriminalität lassen sich für die Bekämpfung der Rauschgiftkriminalität , bis hin zu ihren organisierten Formen, weiterführende Erkenntnisse gewinnen. Die erfolgreiche Bekämpfung der Beschaffungskriminalität ist deshalb eine wichtige Zielsetzung der Landespolizei. 5. Welche Strategie verfolgt die Landesregierung bei der Bekämpfung der Beschaffungskriminalität? Zur Beantwortung dieser Frage wird auf Frage IV.4 verwiesen. 6. Wie wird an den Bildungseinrichtungen Mecklenburg-Vorpommerns die „Lebenskompetenz“ gestärkt? Die gesamte Schulbildung in Mecklenburg-Vorpommern zielt mit den im Schulgesetz geregelten Bildungsgängen darauf ab, die jeweils bestmögliche gleichberechtigte und aktive Teilhabe am Leben zu ermöglichen. Dieses Grundanliegen konkretisiert sich unter anderem in § 2 Absatz 2: „Die Schule soll den Schülerinnen und Schülern Wissen und Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten, Einstellungen und Haltungen mit dem Ziel vermitteln, die Entfaltung der Persönlichkeit und die Selbstständigkeit ihrer Entscheidungen und Handlungen so zu fördern, dass die Schülerinnen und Schüler befähigt werden, aktiv und verantwortungsvoll am sozialen, wirtschaftlichen, kulturellen und politischen Leben teilzuhaben.“ 7. Welche Strategie verfolgt die Landesregierung bei der Bekämpfung des legalen wie illegalen Drogenkonsums, insbesondere an Schulen und anderen Bildungseinrichtungen des Landes? Zur Beantwortung dieser Frage wird auf Frage IV.4 verwiesen. Drucksache 6/4844 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 134 8. Welche Kenntnisse besitzt die Landesregierung darüber, in welcher Weise die Drogenprävention Eingang in die Lehrpläne an Schulen in Mecklenburg-Vorpommern findet? a) Gibt es dazu signifikante Unterschiede zwischen den einzelnen Schularten wie Regionalschulen, Gymnasien, usw., und wenn ja, welche (bitte detailliert auflisten)? b) Wenn nicht, bitte begründen! c) Wie haben sich diese Unterschiede innerhalb der letzten zehn Jahre verändert? Die Fragen IV.8, 8.a), 8.b) und 8.c) werden zusammenhängend beantwortet. Die Drogen- und Suchtprävention ist ein Aufgabengebiet, das in verschiedenen Rahmenplänen ausgewiesen ist und im gesamten Bildungs- und Erziehungsprozess seit vielen Jahren an allen öffentlichen Schulen des Landes umgesetzt wird. Sie ist unter anderem Bestandteil des Fachunterrichts, mehrerer Unterrichtsfächer sowie unterschiedlicher Lernbereiche und wird sowohl im Pflichtund Wahlpflichtunterricht als auch in den außerunterrichtlichen Veranstaltungen in allen öffentlichen Schulen des Landes angemessen berücksichtigt. Eine Vielzahl von Rahmenplänen der Fächer sowie der Rahmenplan Gesundheitserziehung, die auf dem Bildungsserver veröffentlicht sind, beinhalten konkrete Themen der Sucht- und Drogenprävention (zum Beispiel in Sachkunde, Biologie, Chemie, Sport oder Sozialkunde). Das Thema Sucht als ein Bestandteil der Gesundheitserziehung und Prävention ist seit vielen Jahren ein allgemeines, fachbezogenes sowie fächerverbindendes Ziel im Unterricht und somit Teil des Kompetenzmodells der Rahmenpläne des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Es wird ausdrücklich im Bereich der Sozialkompetenz auf die Auseinandersetzung mit Kernproblemen wie beispielsweise der eigenen Gesundheit, der sozialen Verantwortung und der Stärkung der Persönlichkeit hingewiesen. 9. Welche Präventionsmaßnahmen auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene existieren in Mecklenburg-Vorpommern oder wurden innerhalb der letzten zehn Jahre aufgelegt und mit welchem Erfolg geschah dies? Zur Beantwortung der Frage wird auf die umfangreichen Ausführungen in Frage II.57 verwiesen, in denen bereits zahlreiche Beispiele für Präventionsmaßnahmen in Mecklenburg- Vorpommern aufgeführt wurden. Darüber hinaus werden und wurden beispielsweise folgende weiteren Präventionsmaßnahmen und -projekte erfolgreich in Mecklenburg-Vorpommern durchgeführt: - der jährliche Europäische Nichtraucherwettbewerb „Be Smart - Don’t Start“ (unter Bundeskoordination des IFT-Nord Kiel, www.ift-nord.de), - Theaterprojekt zur Suchtvorbeugung „Schüler spielen für Schüler“, - Mitmachparcours „Volle Pulle Leben - auch ohne Alkohol“, - „Voll Power-Schultour“ der Bundeszentrale zur gesundheitlichen Aufklärung (Pilotprojekt ), Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/4844 135 - Programm zur suchtpräventiven Elternbildung „Peer-Eltern an Schule“ (PeaS), - Programm zur Suchtprävention in der Berufsorientierung, -vorbereitung und -ausbildung „Prev@ WORK“, - HaLT - Hart am Limit - Alkoholpräventionsprojekt - Teilnahme am Bundesmodellprojekt 2004 - 2006/7 mit 2 Standorten (Rostock und Greifswald), 6 HaLT-Standorte in der bundesweiten Implementierungsphase 2009 - 2011 sowie - das „CAN Stop“-Projekt. Nachfolgend werden einige der genannten Projekte und Maßnahmen sowie ihre Ergebnisse beschrieben. Das „CAN Stop“- Projekt ist eine vom Bundesministerium für Gesundheit geförderte Studie, deren Inhalt die Entwicklung und Evaluation eines Gruppentrainings zur Psychoedukation und Rückfallprävention für junge Menschen mit einem problematischen Cannabiskonsum ist. Das Gruppentraining wurde an der Universität Rostock und dem deutschen Zentrum für Suchtfragen des Kindes- und Jugendalter am Universitätsklinikum Hamburg Eppendorf speziell für junge Menschen entwickelt, die ihren Cannabiskonsum überdenken, einschränken oder beenden wollen. Das Projekt startete in M-V im März 2008 und lief bis August 2011. Die Wirksamkeit des „CAN Stop“ Trainings auf das primäre Outcome, die Reduzierung des Cannabiskonsums bei problematisch konsumierenden Jugendlichen, konnte belegt werden, wenngleich erwartungsgemäß Unterschiede im Setting zu verzeichnen waren (vergleiche https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/ dateien/Publikationen/Drogen_Sucht/Forschungsberichte/Abschlussbericht_CAN_Stop.pdf) Das evaluierte Programm „PEaS“ (Peer- Eltern an Schule) ist ein Programm zur alkohol- und suchtpräventiven Elternbildung, das in Mecklenburg-Vorpommern von der LAKOST M-V begleitet wird. Das Projekt zielt auf die Stärkung elterlicher Mitwirkung im Setting Schule, das frühzeitige Erreichen von Eltern, die Erhöhung der Ausbildung familiärer Schutzfaktoren sowie die Minimierung von Risikofaktoren für die Entstehung von Suchterkrankungen. Seit 2012 bildet die LAKOST M-V jährlich Trainer/innen von zwei bis drei Schulen aus und begleitet diese in der Peer-Arbeit mit den Eltern als Multiplikatoren vor Ort. Das Programm wird in Mecklenburg-Vorpommern gut angenommen, die Rückmeldungen der Eltern sind sehr positiv. Der Mitmachparcours „Volle Pulle Leben – auch ohne Alkohol“ wird in Mecklenburg- Vorpommern seit April 2009 eingesetzt. Die Zahl der Einsätze sowie die Anzahl der erreichten Schüler und Auszubildenden sind in der nachfolgenden Tabelle aufgeführt. Tabelle: Jahr, Zahl der Einsätze sowie Zahl der erreichten Schüler mit dem Mitmachparcours Jahr Zahl der Einsätze Zahl der erreichten Schüler und Auszubildenden 2011 33 1.450 2012 29 1.400 2013 32 1.600 2014 35 1.750 Drucksache 6/4844 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 136 Weiterhin wurde nach der Kreisgebietsreform durch das Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales auf Grundlage des evaluierten HaLT-Projektes ein landesweites Projekt zum Ausbau der regionalen Suchtprävention (RSP) initiiert. Ziel des Projektes war es zunächst, eine Bestandsaufnahme der vorhanden Strukturen und Angebote auf Ebene der sechs Landkreise und der beiden kreisfreien Städte vorzunehmen. Weitere Ziele sind die Vernetzung und Kooperation aller relevanten Akteure auf regionaler Ebene, die Ermittlung der bestehenden kreisspezifischen Bedarfe sowie die Konzeption und Implementierung entsprechender Maßnahmen. Im Rahmen des Projektes wurden in Zusammenarbeit mit der LAKOST M-V 24 Fachkräfte aus den Suchtberatungsstellen des Landes zu regionalen Fachkräften für Suchtprävention fortgebildet. Diese arbeiten mit den Koordinatoren für Gesundheitsförderung beziehungsweise den Psychiatriekoordinatoren der Landkreise zusammen. Der Umsetzungsstand in den Landkreisen ist dabei sehr unterschiedlich. Während sich einige Landkreise noch in der Phase der Vernetzung befinden, existieren in anderen Kreisen bereits sehr detaillierte kreisspezifische Konzepte für den Bereich der Suchtprävention . Wissenschaftlich begleitet wird das Projekt durch das Institut für Sucht- und Drogenforschung Hamburg. Die Landesregierung (ko-)finanziert weiterhin unter anderem die Landesfachstelle Glückspielsucht Mecklenburg-Vorpommern, 4 Schwerpunktberatungsstellen zum Thema Glücksspielsucht und die Beratungsstelle für exzessive Mediennutzung. Diese Fach- und Beratungsstellen sind im Bereich der Suchtprävention in Mecklenburg-Vorpommern sehr aktiv und leisten wertvolle Arbeit bei unterschiedlichen Zielgruppen. Bezogen auf den Schulkontext wurde die Thematik „Legale und Illegale Drogen“ auch im Rahmen des landesweiten Schulprojekts „Wir in MV - Fit und sicher in die Zukunft“ in den Schuljahren 2004/2005 bis 2009/2010 auch folgendermaßen bearbeitet: - Schuljahr 2004/05 Thema: „Lebensrausch“ - Projekte zur Sucht- und Drogenprävention gesucht Zielgruppe: Klasse 9 bis 13 Resonanz: Das o.g. Thema wurde im Wettbewerb 15 x gewählt. - Schuljahr 2005/06 Thema: „Lebensrausch“ - Projekte zur Sucht- und Drogenprävention gesucht Zielgruppe: Klasse 5 bis 8 Resonanz: Das o.g. Thema wurde im Wettbewerb 13 x gewählt. - Schuljahr 2007/08 Thema: „Sucht die sucht“ - Projekte gegen Drogen und Sucht gesucht Zielgruppe: Klasse 7 bis 13 Resonanz: Das o.g. Thema wurde innerhalb eines Schuljahres 21 x gewählt. - Schuljahr 2008/09 Thema: „Alkohol? Nein Danke!“ - Projekte gegen Alkoholmissbrauch gesucht Zielgruppe: Klasse 5 und 6 Resonanz: Das o.g. Thema wurde innerhalb eines Schuljahres 2 x gewählt. Thema: „Sucht die sucht“ - Projekte gegen Sucht und Drogen gesucht“ Zielgruppe: Klasse 7 bis 12 Resonanz: Das o.g. Thema wurde innerhalb eines Schuljahres 12 x gewählt. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/4844 137 - Schuljahr 2009/10 Thema: „Sucht die sucht“ - Projekte gegen Drogen und Sucht gesucht Zielgruppe: Klasse 7 bis 12 Resonanz: Das o.g. Thema wurde innerhalb eines Schuljahres 4 x gewählt. 10. Wann ist mit einer Evaluierung der derzeit in Mecklenburg- Vorpommern laufenden Drogen- und Suchtpräventionsprogramme zu rechnen? Die in Mecklenburg-Vorpommern durchgeführten Maßnahmen und Aktivitäten werden insofern kontinuierlich ausgewertet, als dass die vom Land (ko-)finanzierten Akteure im Bereich der Suchtprävention im Rahmen der Beantragung von projektbezogener Förderung eine genaue Ziel- und Zielgruppendefinition für ihre Arbeit vornehmen müssen. Diese ist nach Ablauf der Förderperiode nachzuweisen beziehungsweise es ist auszuführen, ob die definierten Ziele und Zielgruppen auch tatsächlich erreicht wurden. Viele Akteure in der Suchtprävention messen inzwischen mit Fragebogenverfahren den Wissenszuwachs und mögliche Einstellungsänderungen der Maßnahmen- beziehungsweise Programmteilnehmer. Des Weiteren liegen für einen Teil der eingesetzten Programme (zum Beispiel Papilio und FreD) umfangreiche bundesweite Evaluierungsergebnisse vor. Um über die bereits bekannten und aus der praktischen Arbeit heraus generierten Informationen hinaus eine gute Datengrundlage für die Konzeption und Umsetzung von Suchtpräventionsprogrammen und -maßnahmen im Land zu schaffen, finanziert die Landesregierung in diesem Jahr unter anderem eine wissenschaftliche Datenerhebung zum Konsum von Glücksspielen, Medien, Alkohol, Cannabis und Tabak bei Berufsschülerinnen und Berufsschülern in Mecklenburg- Vorpommern. 11. Welche Kenntnisse besitzt die Landesregierung darüber, ob und, wenn ja, wo es in Mecklenburg-Vorpommern „Fixerräume“ für Süchtige oder vergleichbare Einrichtung wie Notschlafstellen gibt? In Mecklenburg-Vorpommern existieren keine Drogenkonsumräume. Soweit unter Notschlafstellen Übernachtungsmöglichkeiten verstanden werden, die morgens wieder verlassen werden müssen, werden nach einer Umfrage bei den Landkreisen und kreisfreien Städten durch diese keine Notschlafstellen vorgehalten. Drucksache 6/4844 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 138 12. Welche Kenntnisse besitzt die Landesregierung darüber, unter welchen rechtlichen Voraussetzungen Substitutionsprogramme in Mecklenburg -Vorpommern durchgeführt werden? Bundeseinheitliche Rechtsgrundlagen für legale Substitutionen sind das Betäubungsmittelgesetz und die Betäubungsmittelverschreibungsverordnung. Dort werden detailliert die zulässigen Substanzen, Indikationen und Zeiträume festgelegt. Für alle Ärzte sind außerdem die Leitlinien der Bundesärztekammer zur Substitutionstherapie Opiatabhängiger standesrechtlich verbindlich. 13. Welche Kenntnisse besitzt die Landesregierung darüber, wie viele Suchtkranke innerhalb der letzten zehn Jahre in ein Substitutionsprogramm aufgenommen wurden (bitte jahrweise auflisten nach Alter, Geschlecht sowie Herkunft des Suchtkranken, Behandlungsort, Art der Suchterkrankung und Dauer der Therapie)? Der nachfolgenden Tabelle können das Alter, die Gesamtzahl sowie die Anzahl weiblicher und männlicher Personen entnommen werden, die in den Jahren 2010 bis 2014 in Mecklenburg -Vorpommern in ein Substitutionsprogramm aufgenommen wurden. Da für die von den Vertragsärzten an die Kassenärztliche Vereinigung übermittelten Abrechnungsdaten nur eine Aufbewahrungsfrist von 4 Jahren besteht (vergleiche § 304 Absatz 1 Nr. 2 in Verbindung mit § 295 Absatz 2 SGB V), liegen die Daten für die Vorjahre nicht vor. Tabelle: Alter, Gesamtzahl und Anzahl weiblicher und männlicher in den Jahren 2010 bis 2014 in Substitutionsprogramme aufgenommenen Personen in M-V Alter gesamt weiblich männlich 2010 < 10 10 -< 15 15 -< 20 20 - <25 12 3 9 25 - <30 40 14 26 30 - <35 32 7 25 35 - <40 7 3 4 40 - <45 5 2 3 45 - <50 3 1 2 50 - <55 4 4 55 - <60 60 - <65 65 - <70 70 - <75 75 - <80 80 - <85 >=85 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/4844 139 Alter gesamt weiblich männlich 2011 < 10 10 -< 15 15 -< 20 20 - <25 5 1 4 25 - <30 36 10 26 30 - <35 35 10 25 35 - <40 10 2 8 40 - <45 7 1 6 45 - <50 1 1 0 50 - <55 2 2 55 - <60 1 1 60 - <65 65 - <70 70 - <75 75 - <80 80 - <85 >=85 2012 < 10 10 -< 15 15 -< 20 20 - <25 8 3 5 25 - <30 43 15 28 30 - <35 60 20 40 35 - <40 27 5 22 40 - <45 20 2 18 45 - <50 5 2 3 50 - <55 8 1 7 55 - <60 2 2 60 - <65 1 1 65 - <70 70 - <75 75 - <80 80 - <85 >=85 2013 < 10 10 -< 15 15 -< 20 1 1 20 - <25 12 5 7 25 - <30 65 19 46 30 - <35 102 28 74 35 - <40 59 13 46 40 - <45 31 6 25 45 - <50 13 2 11 Drucksache 6/4844 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 140 Alter gesamt weiblich männlich 50 - <55 9 3 6 55 - <60 10 1 9 60 - <65 1 1 65 - <70 70 - <75 75 - <80 80 - <85 >=85 2014 < 10 10 -< 15 15 -< 20 20 - <25 13 9 4 25 - <30 69 24 45 30 - <35 104 29 75 35 - <40 85 16 69 40 - <45 37 7 30 45 - <50 18 1 17 50 - <55 14 4 10 55 - <60 10 1 9 60 - <65 65 - <70 1 1 70 - <75 75 - <80 80 - <85 >=85 Quelle: ambulante Behandlung: KVMV-Daten. 14. Welche Kenntnisse besitzt die Landesregierung darüber, wie hoch der finanzielle Aufwand für Substitutionsprogramme innerhalb der letzten zehn Jahre war (bitte jahrweise und detailliert auflisten)? Die Zahl der Behandlungsfälle sowie die Ausgaben für substitutionsgestützte Behandlung Opiatabhängiger in den Jahren 2010 bis 2014 in Mecklenburg-Vorpommern sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/4844 141 Tabelle: Anzahl der Behandlungsfälle und Ausgaben in Euro in den Jahren 2010 bis 2014 Anzahl der Behandlungsfälle Ausgaben für substitutionsgestützte Behandlung Opiatabhängiger in Euro 2010 1101 278.180,20 2011 1212 325.881,00 2012 1110 323.336,40 2013 1143 308.285,80 2014 1301 301.249,40 Quelle: ambulante Behandlung: KVMV-Daten. 15. Welche Erkenntnisse besitzt die Landesregierung darüber, inwieweit eine kontrollierte „Drogenabgabe“ durch Ärzte die Rauschgiftabhängigkeit eines Drogenabhängigen verbessern bzw. verschlechtern kann (bitte ausführlich und faktisch begründen)? Die kurz- und mittelfristige Wirksamkeit und Sicherheit einer auf Dauer angelegten Substitutionsbehandlung ist durch zahlreiche Studien belegt. Um auch Aussagen über die langfristigen Effekte einer Substitutionsbehandlung treffen zu können, hat das Bundesministerium für Gesundheit 2007 einen Forschungsauftrag erteilt. Unter dem Akronym PREMOS (Predictors, Moderators and Outcomes of Substitution Treatment) wurden im Rahmen einer bundesweit repräsentativen klinischen Studie der klinische, psychopathologische, soziale und substanzbezogene Verlauf von Substitutionsbehandlungen untersucht. Mehr als 2.600 Patienten aus 223 Einrichtungen wurden über die Dauer von fünf Jahren begleitet. Die Ergebnisse von PREMOS belegen, dass bei der überwiegenden Mehrzahl der Patienten - trotz zumeist chronischer gesundheitlicher Probleme (HCV, HIV/AIDS und so weiter) sowie der schlechten psychosozialen Ausgangslage - die prioritären Substitutionsziele (Haltequote, Sicherung des Überlebens, Reduktion von Drogenkonsum und körperlicher Morbidität, gesellschaftliche Teilhabe) erreicht werden. Ergebnisse und Schlussfolgerungen aus der Studie wurden im Internet publiziert (vergleiche http://www.bmg.bund.de/fileadmin/dateien/Publikationen/Drogen_Sucht/Forschungsberichte/ Projektbericht_PREMOS _Langfristige_ Substitution_ Opiatabhaengiger.pdf). Drucksache 6/4844 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 142 16. Welche Kenntnisse besitzt die Landesregierung darüber, welche nicht nur allgemeinen, sondern besondere Maßnahmen die Jugendämter in Mecklenburg-Vorpommern rechtlich gesehen ergreifen können beim Verdacht, dass Eltern oder Kinder bzw. Minderjährige illegale Drogen konsumieren? Besteht der Verdacht, dass Eltern oder Minderjährige illegale Drogen konsumieren, stehen den Jugendämtern in Mecklenburg-Vorpommern besondere Maßnahmen auf der Rechtsgrundlage des SGB VIII zur Verfügung. Vor dem Hintergrund des Artikels 6 Grundgesetz hat die „staatliche Gemeinschaft“ über die Betätigung der Eltern bei der Pflege und Erziehung ihrer Kinder zu wachen und Gefahren abzuwehren oder Störungen zu beseitigen. Das staatliche Wächteramt ist nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit auszuüben. Besteht eine gegenwärtige oder zumindest nahe bevorstehende Gefahr für das Kind oder den Jugendlichen, die das Kindeswohl erheblich in körperlicher, geistiger oder seelischer Hinsicht beeinträchtigt, so muss das Jugendamt das Familiengericht (vergleiche dazu § 1666 Bürgerliches Gesetzbuch) anrufen, damit Maßnahmen ergriffen werden, die geeignet sind, die Gefährdung abzuwenden. Bei Gefahr in Verzug hat das Jugendamt die Pflicht, ein Kind auch unmittelbar aus der Familie herauszunehmen und in Obhut zu nehmen (vergleiche dazu § 42 SGB VIII). Bei einem begründeten Verdacht, dass Eltern oder Kinder beziehungsweise Minderjährige illegale Drogen konsumieren, wird im Einzelfall von einer erheblichen Beeinträchtigung des Kindeswohls in körperlicher, geistiger oder seelischer Hinsicht auszugehen sein. 17. Welche Kenntnisse besitzt die Landesregierung darüber, wie oft Jugendämter in Mecklenburg-Vorpommern aufgrund des Verdachtes des illegalen Drogenkonsums in Familien mit Kindern innerhalb der letzten zehn Jahre tätig werden mussten (bitte jahrweise auflisten nach Wohnort der Familie, Grund des Tätigwerdens seitens des Jugendamtes und erfolgte Maßnahmen des Jugendamtes, sowie Herkunft der Familien)? Die Landesregierung besitzt keine Kenntnisse darüber, wie oft Jugendämter in Mecklenburg- Vorpommern aufgrund des Verdachtes des illegalen Drogenkonsums in Familien mit Kindern innerhalb der letzten zehn Jahre tätig werden mussten. Beim Statistischen Amt Mecklenburg- Vorpommern werden keine speziellen Statistiken zu diesem Thema geführt. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/4844 143 18. Sieht die Landesregierung in einer Stärkung der Gemeinschaftsfähigkeit und der Familienkompetenz sowie in einer Stärkung der sozialen Strukturen im ländlichen Raum einen Präventionsansatz in Bezug auf den Konsum illegaler wie auch legaler Drogen (Antwort bitte ausführlich begründen)? Die Landesregierung sieht - unabhängig davon, ob es sich um einen städtischen oder ländlichen Raum handelt - insbesondere in einem ganzheitlichen Ansatz aus Aufklärung, Gesundheitsförderung, Informationen, zielgruppenspezifischen Präventionsmaßnahmen und geeigneten Interventionen einen erfolgversprechenden und geeigneten Weg, um Menschen vor riskantem und gesundheitsschädlichem Konsumverhalten, einschließlich einer Drogenaffinität zu schützen. 19. Sieht die Landesregierung einen Zusammenhang zwischen gesellschaftlichen Zerfallserscheinungen auf der Ebene von Ehe und Familie und dem Konsum illegaler wie auch legaler Drogen und Suchtverhalten im Allgemeinen (Antwort bitte ausführlich und faktisch begründen)? Der Konsum legaler und illegaler Drogen hat, wie der umfangreichen Fachliteratur zu entnehmen ist und bereits im Rahmen der Beantwortung von Frage I.1 ausgeführt wurde, nicht nur negative gesundheitliche, sondern auch negative psychosoziale Folgen (vergleiche Pabst et al. 2013; EMCDDA, 2014). Diese betreffen häufig nicht nur die Betroffenen selbst, sondern auch deren Angehörige (Nutt, King & Phillips, 2010). Die psychosozialen Folgen einer Abhängigkeit bestehen häufig in Einschränkungen in allen Lebensbereichen, wie beispielsweise bei den Sozialkontakten, der Familie und Partnerschaft, Freizeitgestaltung, der Arbeit und den Finanzen (Rehbein, Mößle & Jukschat, 2011). Neben negativen Auswirkungen auf die berufliche Leistungsfähigkeit sind häufig eine Verringerung der Alltagskompetenzen und insbesondere der sozialen Kontaktfähigkeit zu verzeichnen (Rehbein, Mößle, Arnaud & Rumpf, 2013). Drogenbeschaffung und -konsum treten bei Abhängigen stark in den Vordergrund, häufig werden andere Aktivitäten vernachlässigt. Nicht selten kommt es dadurch zum Verlust des Arbeitsplatzes sowie von Bezugs- und Vertrauenspersonen wie der Familie, eigenen Kindern und früheren Freunden/innen (DHS, 2015). Psychosoziale Folgen eines jahrelangen Drogenkonsums können daher unter anderem soziale Isolierung, Vereinsamung und finanzielle Schwierigkeiten sein. Drucksache 6/4844 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 144 20. Sieht die Landesregierung in Mecklenburg-Vorpommern in einer Stärkung der Jugendhilfe und insbesondere der Sportförderung einen geeigneten Präventionsansatz? Die sachlichen Zuständigkeiten im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe bestimmen sich entsprechend § 85 Absatz 1 des Achten Buches Sozialgesetzbuch. Hiernach ist für die Gewährung von Leistungen und die Erfüllung der Aufgaben nach dem Achten Buch Sozialgesetzbuch grundsätzlich der örtliche Träger zuständig. Nach § 1 Absatz 1 des Achten Buches Sozialgesetzbuch hat jeder junge Mensch ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und einer gemeinschaftsfähigen Person. Die Jugendhilfe soll zur Verwirklichung dieser Rechte insbesondere - junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung fördern und dazu beitragen, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen, - Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Erziehung beraten und unterstützen, - Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl schützen und dazu beitragen, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen (§ 1 Absatz 3 Achtes Buch Sozialgesetzbuch). Zum Aufgabenspektrum der Jugendhilfe gehören im Rahmen der Jugendarbeit auch Angebote in Sport, Spiel und Geselligkeit (§ 11 Absatz 3 Nummer 2 Achtes Buch Sozialgesetzbuch), wenngleich die Sportförderung kein Bestandteil der Jugendhilfe ist. Aus Sicht der Landesregierung sind die Förderung der Entwicklung und die Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und einer gemeinschaftsfähigen Person im Rahmen der Angebote und Leistungen des Achten Buches Sozialgesetzbuch ein geeigneter Präventionsansatz um Problemlagen vorzubeugen und Probleme gar nicht erst entstehen zu lassen. Durch die Förderung der Jugendhilfe und des Sports kommen die unterschiedlichen Ebenen ihrem gesetzlichen Auftrag nach. Jugendhilfe und Sport sind somit wichtige Bestandteile in der Präventionsarbeit. Eine direkte Abhängigkeit zwischen einer Stärkung der Jugendhilfe und dem Erfolg von Präventionsmaßnahmen lässt sich jedoch nicht direkt quantifizieren. Der Sport im Allgemeinen und vor allem der Sport im Rahmen eines Sportvereins bieten vielfältige Möglichkeiten für die Präventionsarbeit. Sport leistet insbesondere einen wertvollen Beitrag zur Persönlichkeitsentwicklung von Kindern und Jugendlichen. Insofern ist die Förderung des Sports durch die Landesregierung zugleich auch eine wirksame Unterstützung der Präventionsarbeit . Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/4844 145 21. Wie hat sich aus Sicht der Landesregierung die Verteilung sogenannter „weicher“ und „harter“ Konsummuster bei den Drogenkonsumenten in Mecklenburg-Vorpommern innerhalb der letzten zehn Jahre entwickelt? Wie den methodischen Erläuterungen (siehe Seite 2) und der Vorbemerkung zu Kapitel II zu entnehmen sind, ist es nicht möglich, valide Aussagen zum Drogenkonsum zu treffen. Dies gilt auch für die Fragen nach der Art der konsumierten Drogen sowie nach Mischkonsum. Die Fragen IV.21 und IV.22 können daher nicht beantwortet werden. 22. Sieht die Landesregierung in Mecklenburg-Vorpommern eine Zunahme bei den harten Konsummustern, insbesondere bei Mischkonsum und wie will sie ggf. diesem Phänomen begegnen? Zur Beantwortung der Frage wird auf die Frage IV.21 verwiesen. 23. Welche Kenntnisse besitzt die Landesregierung über Suchtberatungsstellen im Land (bitte auflisten nach Standort, Mitarbeiterzahl, Anzahl der jährlich beratenen Süchtigen, Art der jährlich beratenen Süchtigen und jährliche finanzielle Unterstützung der einzelnen Beratungsstellen durch die Landesregierung)? Wie haben sich diese Zahlen innerhalb der letzten zehn Jahre entwickelt ? In der nachfolgenden Tabelle sind die Standorte der Beratungs- und Behandlungsstellen (BBSD) für Sucht- und Drogenkranke und -gefährdete, die Mitarbeiterzahl, Anzahl der Klienten und die in den Jahren 2005 bis 2014 gezahlten Landesmittel dargestellt. Drucksache 6/4844 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 146 Tabelle: Landkreise, Standorte, Mitarbeiterzahl in Vollzeiteinheiten (VZE), Anzahl der Klienten und Landesmittel in Euro in den Jahren 2005 bis 2014 Landkreis Standort Mitarbeiterzahl in VZE Anzahl der Beratenen Landesmittel in Euro 2005 BBSD des DRK Kreisverbandes Stralsund 3,0 789 67.930,00 Hansestadt Rostock 1.163 162.152,00 BBSD Caritas Rostock/Bad Doberan/Kühlungsborn/ Tessin 4,0 1.093 78.017,00 BBSD Demmin 5,0 248 98.716,00 BBSD Malchin/ Teterow 2,5 366 47.966,00 Landkreis Güstrow 8,5 305 130.570,00 BBSD AWO Hagenow 3,0 247 58.479,39 BBSD Kloster Dobbertin Ludwigslust 3,0 354 77.862,08 Landkreis Parchim BBSD Parchim 5,0 736 76.916,40 BBSD Ueckermünde/ Pasewalk 3,5 315 96.000,00 2006 BBSD des DRK Kreisverbandes Stralsund 3,0 870 64.530,00 Hansestadt Rostock 1.193 215.360,00 BBSD Caritas Rostock/ Bad Doberan/ Kühlungsborn/ Tessin 4,0 1.130 75.670,00 BBSD Demmin 5,0 219 99.150,00 BBSD Malchin 2,5 192 43.130,00 BBSD Güstrow/ Bützow 312 83.392,00 Teterow 185 43.258,00 BBSD AWO Hagenow 3,0 267 55.314,91 BBSD Kloster Dobbertin Ludwigslust 3,0 388 70.331,09 Landkreis Parchim BBSD Parchim 5,0 702 74.600,00 BBSD Ueckermünde/ Pasewalk 3,5 315 93.120,00 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/4844 147 Landkreis Standort Mitarbeiterzahl in VZE Anzahl der Beratenen Landesmittel in Euro 2007 BBSD des DRK Kreisverbandes Stralsund 3,0 730 67.750,00 Hansestadt Rostock 1.067 221.680,00 BBSD Caritas Rostock/ Bad Doberan/Kühlungsborn /Tessin 4,0 1.054 79.453,00 BBSD Demmin 5,0 237 96.900,00 BBSD Malchin 2,5 216 42.100,00 BBSD Güstrow/Bützow 577 82.742,00 Teterow 224 41.258,00 BBSD AWO Hagenow 3,0 281 55.881,00 BBSD Kloster Dobbertin Ludwigslust 3,0 406 70.119,00 Landkreis Mecklenburg- Strelitz 5,0 280 62.000,00 Landkreis Parchim BBSD Parchim 5,0 684 74.702,44 BBSD Ueckermünde/ Pasewalk 3,5 280 93.052,00 2008 BBSD des DRK Kreisverbandes Stralsund 3,0 598 63.586,90 Hansestadt Rostock 1.163 227.982,00 BBSD Caritas Rostock/ Bad Doberan/Kühlungsborn /Tessin 4,0 1.226 84.123,00 Hansestadt Wismar 3,0 447 35.000,00 BBSD Greifswald/ Wolgast/Usedom 4,0 1.116 84.740,26 Landkreis Demmin 5,5 229 139.000,00 Landkreis Güstrow 895 129.600,00 Landkreis Ludwigslust 6,0 750 128.869,68 Landkreis Mecklenburg- Strelitz 5,0 354 115.000,00 Landkreis Müritz 3,0 310 55.504,12 Landkreis Nordwestmecklenburg 2,0 284 45.359,38 Landkreis Ostvorpommern 7,5 273 136.439,54 Drucksache 6/4844 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 148 Landkreis Standort Mitarbeiterzahl in VZE Anzahl der Beratenen Landesmittel in Euro Landkreis Parchim BBSD Parchim 5,0 725 73.920,60 BBSD Bergen 3,0 254 45.000,00 BBSD Ueckermünde/ Pasewalk 3,5 286 86.520,00 Stadt Neubrandenburg Suchthilfezentrum Neubrandenbugr 5,0 606 118.677,00 Stadt Schwerin 5,0 871 72.366,00 2009 BBSD des DRK Kreisverbandes Stralsund 3,0 683 64.500,00 Hansestadt Rostock 1.084 220.351.00 BBSD Caritas Rostock/ Bad Doberan/Kühlungsborn /Tessin 4,0 1.139 85.858,00 Hansestadt Wismar 3,0 466 45.000,00 BBSD Greifswald/ Wolgast/Usedom 4,0 964 86.000,00 Landkreis Demmin 5,5 258 127.148,00 Landkreis Güstrow 930 133.000,00 Landkreis Ludwigslust 6,0 639 129.000,00 Landkreis Mecklenburg- Strelitz 5,0 366 107.500,00 Landkreis Müritz 3,0 342 74.500,00 Landkreis Nordwestmecklenburg 2,0 298 47.899,91 Landkreis Ostvorpommern 7,5 284 139.750,00 Landkreis Parchim BBSD Parchim 5,0 721 69.000,00 BBSD Bergen 3,0 347 54.000,00 BBSD Ueckermünde/ Pasewalk 3,5 286 73.000,00 Stadt Neubrandenburg Suchthilfezentrum Neubrandenbugr 5,0 344 103.281,09 Stadt Schwerin 5,0 768 72.366,00 2010 Landkreis Rügen BBSD Bergen Bethanien, 2,85 317 54.670,00 Hansestadt Stralsund BBSD Stralsund ev. Suchtkrankenhilfe, Wallensteinstraße 7 A, 18435 Stralsund 3,0 594 65.000,00 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/4844 149 Landkreis Standort Mitarbeiterzahl in VZE Anzahl der Beratenen Landesmittel in Euro Hansestadt Wismar BBSD Diakoniewerk, Mecklenburgerstr. 36a, 23966 Wismar 2,5 450 45.000,00 Landkreis Nordwestmecklenburg BBSD ev. Suchtkrankenhilfe 2,0 289 47.736,35 Landeshauptstadt Schwerin BBSD ev. Suchtkrankenhilfe Körnerstraße 7, 19055 Schwerin 2,5 444 45.000,00 Landeshauptstadt Schwerin BBSD AHG-Klinik Röntgenstrasse 7 - 11, 19055 Schwerin 3,0 227 27.366,00 Hansestadt Greifswald BBSD Greifswald Bethanien, Gützkower Landstraße 69, 17489 Greifswald 2,14 949 45.940,00 Hansestadt Greifswald BBSD Fachambulanz Greifswald, Fr.-Loeffler- Straße 13a, 17489 Greifswald 2,81 316 44.000,00 Landkreis Ueckerrandow BBSD Bethanien 4,1 337 73.000,00 Landkreis Ostvorpommern BBSD Fachambulanz 0,5 12.000,00 Landkreis Ostvorpommern BBSD Volkssolidarität, Heilige-Geist-Straße 3, 17389 Anklam 4,0 341 66.626,78 Landkreis Ostvorpommern BBSD Bethanien 3,0 63.345,00 Landkreis Güstrow BBSD Diakonieverein Güstrow, Platz der Freundschaft 14 c, 18273 Güstrow 4,35 679 85.145,31 Landkreis Güstrow BBSD Teterow Sozialwerk Niels- Stensen-Str. 2, 17166 Teterow 2,5 201 44.500,00 Landkreis Bad Doberan BBSD Ev. Suchtberatung Rostock 1,75 253 41.248,00 Landkreis Bad Doberan BBSD Caritas 1,5 48 43.008,00 Hansestadt Rostock BBSD Caritas, August- Bebel-Str. 2, 18055 Rostock 3,0 874 79.340,00 Drucksache 6/4844 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 150 Landkreis Standort Mitarbeiterzahl in VZE Anzahl der Beratenen Landesmittel in Euro Hansestadt Rostock BBSD Volksolidarität, Goethestr. 16, 18055 Rostock 3,0 723 67.317,00 Hansestadt Rostock BBSD Ev. Suchtberatung Rostock, Dalwitzhofer Weg 1, 18055 Rostock 3,0 438 73.694,00 Landkreis Parchim BBSD Parchim, Kloster Dobbertin 3,5 662 20.000,00 Landkreis Ludwigslust BBSD Hagenow, AWO 3,0 314 58.900,00 Landkreis Ludwigslust BBSD Ludwigslust, Kloster Dobbertin 3,0 323 70.100,00 Landkreis Demmin BBSD Demmin, Kreisdiakonisches Werk 3,25 305 113.666,00 Landkreis Demmin BBSD Sozialwerk Malchin, Rudolf-Fritz- Str. 1a, 17139 Malchin 2,25 237 Stadt Neubrandenburg BBSD Caritas, Heidmühlenstraße 17, 17033 Neubrandenburg 2,75 702 77.090,00 Stadt Neubrandenburg BBSD Neubrandenburger Suchthilfezentrum, Ihlenfelder Staße 103, 17034 Neubrandenburg 3,625 540 30.410,00 Landkreis Mecklenburg- Strelitz BBSD Caritas 0,875 74.477,00 Landkreis Mecklenburg- Strelitz BBSD Diakoniewerk Stargard 3,125 268 152.915,75 Landkreis Mecklenburg- Strelitz BBSD Fachambulanz Greifswald 0,813 38.301,94 Landkreis Mecklenburg- Strelitz BBSD Neubrandenburger Suchthilfezentrum 0,35 21.919,00 Landkreis Müritz BBSD ev. Suchtkrankenhilfe 3,0 336 65.367,32 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/4844 151 Landkreis Standort Mitarbeiterzahl in VZE Anzahl der Beratenen Landesmittel in Euro 2011 Landkreis Rügen BBSD Bergen Bethanien, 2,85 323 54.670,00 Hansestadt Stralsund BBSD Stralsund ev. Suchtkrankenhilfe, Wallensteinstraße 7 A, 18435 Stralsund 3,0 465 65.174,08 Hansestadt Wismar BBSD Diakoniewerk, Mecklenburgerstr. 36a, 23966 Wismar 2,5 486 45.000,00 Landkreis Nordwestmecklenburg BBSD ev. Suchtkrankenhilfe 2,0 328 47.767,57 Landeshauptstadt Schwerin BBSD ev. Suchtkrankenhilfe Körnerstraße 7, 19055 Schwerin 2,0 496 45.000,00 Landeshauptstadt Schwerin BBSD AHG-Klinik Röntgenstrasse 7 - 11, 19055 Schwerin 3,0 223 27.366,00 Hansestadt Greifswald BBSD Greifswald Bethanien, Gützkower Landstraße 69, 17489 Greifswald 2,0 893 45.940,00 Hansestadt Greifswald BBSD Fachambulanz Greifswald, Fr.-Loeffler- Straße 13a, 17489 Greifswald 2,0 341 44.000,00 Landkreis Ueckerrandow BBSD Bethanien 3,825 294 73.000,00 Landkreis Ostvorpommern BBSD Fachambulanz 0,5 12.000,00 Landkreis Ostvorpommern BBSD Volkssolidarität, Heilige-Geist-Straße 3, 17389 Anklam 4,0 372 66.626,78 Landkreis Ostvorpommern BBSD Bethanien 3,0 63.345,00 Landkreis Güstrow BBSD Diakonieverein Güstrow, Platz der Freundschaft 14 c, 18273 Güstrow 4,0 688 85.145,31 Landkreis Güstrow BBSD Teterow Sozialwerk Niels- Stensen-Str. 2, 17166 Teterow 2,5 222 44.500,00 Landkreis Bad Doberan BBSD Ev. Suchtberatung Rostock 1,75 207 41.248,00 Drucksache 6/4844 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 152 Landkreis Standort Mitarbeiterzahl in VZE Anzahl der Beratenen Landesmittel in Euro Landkreis Bad Doberan BBSD Caritas 1,75 57 43.008,00 Hansestadt Rostock BBSD Caritas, August- Bebel-Str. 2, 18055 Rostock 3,0 897 79.340,00 Hansestadt Rostock BBSD Volksolidarität, Goethestr. 16, 18055 Rostock 3,0 604 67.317,00 Hansestadt Rostock BBSD Ev. Suchtberatung Rostock, Dalwitzhofer Weg 1, 18055 Rostock 3,0 530 71.763,00 Landkreis Parchim BBSD Parchim, Kloster Dobbertin 3,0 637 69.000,00 Landkreis Ludwigslust BBSD Hagenow, AWO 3,0 291 59.678,90 Landkreis Ludwigslust BBSD Ludwigslust, Kloster Dobbertin 3,0 286 69.321,10 Landkreis Demmin BBSD Demmin, Kreisdiakonisches Werk 3,25 338 71.416,00 Landkreis Demmin BBSD Sozialwerk Malchin, Rudolf-Fritz- Str. 1a, 17139 Malchin 2,29 217 42.050,00 Stadt Neubrandenburg BBSD Caritas, Heidmühlenstraße 17, 17033 Neubrandenburg 2,75 689 76.488,00 Stadt Neubrandenburg BBSD Neubrandenburger Suchthilfezentrum, Ihlenfelder Staße 103, 17034 Neubrandenburg 3,59 466 31.012,00 Landkreis Mecklenburg- Strelitz BBSD Caritas 0,875 29.789,00 Landkreis Mecklenburg- Strelitz BBSD Diakoniewerk Stargard 3,0 257 55.443,40 Landkreis Mecklenburg- Strelitz BBSD Fachambulanz Greifswald 0,75 13.500,00 Landkreis Mecklenburg- Strelitz BBSD Neubrandenburger Suchthilfezentrum 0,35 8.767,60 Landkreis Müritz BBSD ev. Suchtkrankenhilfe 3,0 376 65.386,30 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/4844 153 Landkreis Standort Mitarbeiterzahl in VZE Anzahl der Beratenen Landesmittel in Euro 2012 Landkreis Vorpommern-Rügen BBSD Bergen Bethanien, 3,4 317 62.740,00 Landkreis Vorpommern-Rügen BBSD Stralsund ev. Suchtkrankenhilfe, Wallensteinstraße 7 A, 18435 Stralsund 3,0 519 65.174,08 Landkreis Nordwestmecklenburg BBSD Diakoniewerk, Mecklenburgerstr. 36a, 23966 Wismar 2,5 466 45.000,00 Landkreis Nordwestmecklenburg BBSD ev. Suchtkrankenhilfe 2,0 364 47.767,57 Landeshauptstadt Schwerin BBSD ev. Suchtkrankenhilfe Körnerstraße 7, 19055 Schwerin 2,0 493 45.000,00 Landeshauptstadt Schwerin BBSD AHG-Klinik Röntgenstrasse 7 - 11, 19055 Schwerin 3,0 268 29.691,20 Landkreis Vorpommern- Greifswald BBSD Greifswald Bethanien, Gützkower Landstraße 69, 17489 Greifswald 2,0 908 45.940,00 Landkreis Vorpommern- Greifswald BBSD Fachambulanz Greifswald, Fr.-Loeffler- Straße 13a, 17489 Greifswald 2,0 339 44.000,00 Landkreis Vorpommern- Greifswald BBSD Kreisdiakonisches Werk 0,5 9.016,00 Landkreis Vorpommern- Greifswald BBSD Bethanien 3,35 279 73.000,00 Landkreis Vorpommern- Greifswald BBSD Fachambulanz 0,5 13.500,00 Landkreis Vorpommern- Greifswald BBSD Volkssolidarität, Heilige-Geist-Straße 3, 17389 Anklam 4,0 395 66.920,91 Landkreis Vorpommern- Greifswald BBSD Bethanien 3,0 63.345,00 Landkreis Rostock BBSD Diakonieverein Güstrow, Platz der Freundschaft 14 c, 18273 Güstrow 3,996 603 85.145,31 Drucksache 6/4844 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 154 Landkreis Standort Mitarbeiterzahl in VZE Anzahl der Beratenen Landesmittel in Euro Landkreis Rostock BBSD Teterow Sozialwerk Niels- Stensen-Str. 2, 17166 Teterow 2,5 200 44.500,00 Landkreis Rostock BBSD Ev. Suchtberatung Rostock 1,75 184 41.248,50 Landkreis Rostock BBSD Caritas 1,75 56 43.008,00 Hansestadt Rostock BBSD Caritas, August- Bebel-Str. 2, 18055 Rostock 3,0 800 79.340,00 Hansestadt Rostock BBSD Volksolidarität, Goethestr. 16, 18055 Rostock 3,0 651 67.317,00 Hansestadt Rostock BBSD Ev. Suchtberatung Rostock, Dalwitzhofer Weg 1, 18055 Rostock 3,0 528 73.694,00 Landkreis Ludwigslust- Parchim BBSD Parchim, Kloster Dobbertin 3,0 611 69.000,00 Landkreis Ludwigslust- Parchim BBSD Hagenow, AWO 3,0 270 59.678,90 Landkreis Ludwigslust- Parchim BBSD Ludwigslust, Kloster Dobbertin 3,0 309 69.000,00 Landkreis Mecklenburgische Seenplatte BBSD Demmin, Kreisdiakonisches Werk 2,75 346 62.400,00 Landkreis Mecklenburgische Seenplatte BBSD Malchin Sozialwerk, Rudolf-Fritz- Str. 1a, 17139 Malchin 2,25 214 42.050,00 Landkreis Mecklenburgische Seenplatte BBSD Caritas, Heidmühlenstraße 17, 17033 Neubrandenburg 2,75 668 76.488,00 Landkreis Mecklenburgische Seenplatte BBSD Neubrandenburger Suchthilfezentrum, Ihlenfelder Staße 103, 17034 Neubrandenburg 3,0 462 31.012,00 Landkreis Mecklenburgische Seenplatte BBSD Caritas 0,875 29.789,00 Landkreis Mecklenburgische Seenplatte BBSD Diakoniewerk Stargard 3,0 241 13.860,85 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/4844 155 Landkreis Standort Mitarbeiterzahl in VZE Anzahl der Beratenen Landesmittel in Euro Landkreis Mecklenburgische Seenplatte BBSD Fachambulanz Greifswald 0,75 13.500,00 Landkreis Mecklenburgische Seenplatte BBSD Neubrandenburger Suchthilfezentrum 0,35 8.735,00 Landkreis Mecklenburgische Seenplatte BBSD ev. Suchtkrankenhilfe 3,3 396 65.386,30 Landkreis Mecklenburgische Seenplatte BBSD ev. Suchtkrankenhilfe , 41.582,55 2013 Landkreis Vorpommern-Rügen BBSD Bergen Bethanien, Bahnhofsstraße 33a, 18435 Stralsund 3,0 323 62.740,00 Landkreis Vorpommern-Rügen BBSD Stralsund ev. Suchtkrankenhilfe, Wallensteinstraße 7 A, 18435 Stralsund 3,0 446 68.729,74 Landkreis Nordwestmecklenburg BBSD Diakoniewerk, Mecklenburgerstr. 36a, 23966 Wismar 2,5 429 60.244,43 Landkreis Nordwestmecklenburg BBSD ev. Suchtkrankenhilfe , Steinstraße 17, 19205 Gadebusch 2,0 192 53.717,43 Landeshauptstadt Schwerin BBSD ev. Suchtkrankenhilfe Körnerstraße 7, 19055 Schwerin 2,35 521 45.000,00 Landeshauptstadt Schwerin BBSD AHG-Klinik Röntgenstrasse 7 - 11, 19055 Schwerin 3,25 319 35.000,00 Landkreis Vorpommern- Greifswald BBSD Greifswald Bethanien, Gützkower Landstraße 69, 17489 Greifswald 2,0 362 45.940,00 Landkreis Vorpommern- Greifswald BBSD Fachambulanz Greifswald, Fr.-Loeffler- Straße 13a, 17489 Greifswald 2,5 295 57.500,00 Landkreis Vorpommern- Greifswald BBSD Loitz, Bethanien, Langestraße 60, 17121 Loitz 0,5 9.588,00 Drucksache 6/4844 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 156 Landkreis Standort Mitarbeiterzahl in VZE Anzahl der Beratenen Landesmittel in Euro Landkreis Vorpommern- Greifswald BBSD Ueckermünde Bethanien, Ueckerstraße 85, 17373 Ueckermünde 3,0 277 73.000,00 Landkreis Vorpommern- Greifswald BBSD Volkssolidarität, Heilige-Geist-Straße 3, 17389 Anklam 4,0 401 66.628,78 Landkreis Vorpommern- Greifswald BBSD Wolgast Bethanien, Steinstraße 7, 17438 Wolgast 3,0 475 63.345,00 Landkreis Rostock BBSD Diakonieverein Güstrow, Platz der Freundschaft 14 c, 18273 Güstrow 4,0 503 85.145,31 Landkreis Rostock BBSD Teterow Sozialwerk Niels- Stensen-Str. 2, 17166 Teterow 2,5 176 44.300,00 Landkreis Rostock BBSD Bad Doberan Ev. Suchtberatung Rostock, Seestraße 13, 18225 Bad Doberan 1,75 115 41.248,50 Landkreis Rostock BBSD Tessin Caritas, Alter Markt 3, 18195 Tessin 1,75 175 43.008,00 Hansestadt Rostock BBSD Caritas, August- Bebel-Str. 2, 18055 Rostock 3,0 706 79.340,00 Hansestadt Rostock BBSD Volksolidarität, Goethestr. 16, 18055 Rostock 3,0 726 67.317,00 Hansestadt Rostock BBSD Ev. Suchtberatung Rostock, Dalwitzhofer Weg 1, 18055 Rostock 2,83 554 73.694,00 Landkreis Ludwigslust- Parchim BBSD Parchim, Kloster Dobbertin, Stegemannstraße 11, 19370 Parchim 3,75 614 89.000,00 Landkreis Ludwigslust- Parchim BBSD Hagenow, AWO, Parkstraße 20, 19230 Hagenow 3,0 218 59.678,90 Landkreis Ludwigslust- Parchim BBSD Ludwigslust, Kloster Dobbertin, Kanalstraße 20, 19288 Ludwigslust 3,5 334 69.000,00 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/4844 157 Landkreis Standort Mitarbeiterzahl in VZE Anzahl der Beratenen Landesmittel in Euro Landkreis Mecklenburgische Seenplatte BBSD Demmin, Bethanien, Brinckstraße 2a, 17109 Demmin 2,75 383 58.561,12 Landkreis Mecklenburgische Seenplatte BBSD Malchin Sozialwerk, Rudolf-Fritz- Str. 1a, 17139 Malchin 2,25 212 42.350,00 Landkreis Mecklenburgische Seenplatte BBSD Caritas, Heidmühlenstraße 17, 17033 Neubrandenburg 2,98 653 68.675,16 Landkreis Mecklenburgische Seenplatte BBSD Neubrandenburger Suchthilfezentrum, Ihlenfelder Staße 103, 17034 Neubrandenburg 3,0 480 31.012,00 Landkreis Mecklenburgische Seenplatte BBSD Friedland Caritas, Satower Straße 38a, 17098 Friedland 0,875 28.570,54 Landkreis Mecklenburgische Seenplatte BBSD Friedland Fachambulanz Greifswald, An der Marienkirche 1, 17098 Friedland 0,75 13.500,00 Landkreis Mecklenburgische Seenplatte BBSD Woldegk, Neubrandenburger Suchthilfezentrum, Krumme Straße 26, 17348 Woldegk 0,35 8.723,00 Landkreis Mecklenburgische Seenplatte BBSD Waren ev. Suchtkrankenhilfe, Mozartstraße 22, 17192 Waren 3,0 366 69.834,39 Landkreis Mecklenburgische Seenplatte BBSD Neustrelitz ev. Suchtkrankenhilfe, Bruchstraße 15, 17235 Neustrelitz 2,62 297 60.397,05 2014 Landkreis Vorpommern-Rügen BBSD Bergen Bethanien, Bahnhofsstraße 33a, 18435 Stralsund 3,0 322 67.740,00 Landkreis Vorpommern-Rügen BBSD Stralsund ev. Suchtkrankenhilfe, Wallensteinstraße 7 A, 18435 Stralsund 3,0 536 86.833,53 Landkreis Vorpommern-Rügen BBSD Ribnitz- Damgarten, ev. Suchtkrankenhilfe, 1,5 Drucksache 6/4844 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 158 Landkreis Standort Mitarbeiterzahl in VZE Anzahl der Beratenen Landesmittel in Euro Landkreis Nordwestmecklenburg BBSD Diakoniewerk, Mecklenburgerstr. 36a, 23966 Wismar 2,77 418 55.391,95 Landkreis Nordwestmecklenburg BBSD ev. Suchtkrankenhilfe , Steinstraße 17, 19205 Gadebusch 2,36 153 66.057,92 Landeshauptstadt Schwerin BBSD ev. Suchtkrankenhilfe Körnerstraße 7, 19055 Schwerin 2,35 508 45.000,00 Landeshauptstadt Schwerin BBSD AHG-Klinik Röntgenstrasse 7 - 11, 19055 Schwerin 3,0 354 35.000,00 Landkreis Vorpommern- Greifswald BBSD Greifswald Bethanien, Gützkower Landstraße 69, 17489 Greifswald 2,0 491 60.800,00 Landkreis Vorpommern- Greifswald BBSD Fachambulanz Greifswald, Fr.-Loeffler- Straße 13a, 17489 Greifswald 2,5 337 57.500,00 Landkreis Vorpommern- Greifswald BBSD Loitz, Bethanien, Langestraße 60, 17121 Loitz 0,5 9.116,00 Landkreis Vorpommern- Greifswald BBSD Ueckermünde Bethanien, Ueckerstraße 85, 17373 Ueckermünde 3,0 289 76.500,00 Landkreis Vorpommern- Greifswald BBSD Volkssolidarität, Heilige-Geist-Straße 3, 17389 Anklam 4,0 350 63.346,00 Landkreis Vorpommern- Greifswald BBSD Wolgast Bethanien, Steinstraße 7, 17438 Wolgast 3,0 629 79.000,00 Landkreis Rostock BBSD Diakonieverein Güstrow, Platz der Freundschaft 14 c, 18273 Güstrow 4,0 566 94.859,31 Landkreis Rostock BBSD Teterow Sozialwerk Niels- Stensen-Str. 2, 17166 Teterow 2,5 139 44.300,00 Landkreis Rostock BBSD Bad Doberan Ev. Suchtberatung Rostock, Seestraße 13, 18225 Bad Doberan 1,7 122 41.248,50 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/4844 159 Landkreis Standort Mitarbeiterzahl in VZE Anzahl der Beratenen Landesmittel in Euro Landkreis Rostock BBSD Tessin Caritas, Alter Markt 3, 18195 Tessin 1,75 183 43.008,00 Hansestadt Rostock BBSD Caritas, August- Bebel-Str. 2, 18055 Rostock 3,0 778 87.300,00 Hansestadt Rostock BBSD Volksolidarität, Goethestr. 16, 18055 Rostock 3,0 629 67.317,00 Hansestadt Rostock BBSD Ev. Suchtberatung Rostock, Dalwitzhofer Weg 1, 18055 Rostock 3,0 414 89.291,59 Landkreis Ludwigslust- Parchim BBSD Parchim, Kloster Dobbertin, Stegemannstraße 11, 19370 Parchim 3,0 654 77.679,01 Landkreis Ludwigslust- Parchim BBSD Hagenow, AWO, Parkstraße 20, 19230 Hagenow 3,0 261 62.762,19 Landkreis Ludwigslust- Parchim BBSD Ludwigslust, Kloster Dobbertin, Kanalstraße 20, 19288 Ludwigslust 3,0 376 77.237,70 Landkreis Mecklenburgische Seenplatte BBSD Demmin, Bethanien, Brinckstraße 2a, 17109 Demmin 2,75 383 67.800,00 Landkreis Mecklenburgische Seenplatte BBSD Malchin Sozialwerk, Rudolf-Fritz- Str. 1a, 17139 Malchin 2,25 203 45.100,00 Landkreis Mecklenburgische Seenplatte BBSD Caritas, Heidmühlenstraße 17, 17033 Neubrandenburg 2,75 633 75.142,95 Landkreis Mecklenburgische Seenplatte BBSD Neubrandenburger Suchthilfezentrum, Ihlenfelder Staße 103, 17034 Neubrandenburg 3,0 506 30.864,00 Landkreis Mecklenburgische Seenplatte BBSD Friedland Caritas, Satower Straße 38a, 17098 Friedland 0,875 30.376,93 Landkreis Mecklenburgische Seenplatte BBSD Friedland Fachambulanz Greifswald, An der Marienkirche 1, 17098 Friedland 0,75 13.500,00 Drucksache 6/4844 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 160 Landkreis Standort Mitarbeiterzahl in VZE Anzahl der Beratenen Landesmittel in Euro Landkreis Mecklenburgische Seenplatte BBSD Woldegk, Neubrandenburger Suchthilfezentrum, Krumme Straße 26, 17348 Woldegk 0,35 8.522,90 Landkreis Mecklenburgische Seenplatte BBSD Waren ev. Suchtkrankenhilfe, Mozartstraße 22, 17192 Waren 2.81 369 74.763,12 Landkreis Mecklenburgische Seenplatte BBSD Neustrelitz ev. Suchtkrankenhilfe, Bruchstraße 15, 17235 Neustrelitz 2,62 298 66.500,46 24. Welche Kenntnisse besitzt die Landesregierung darüber, wie viel „Streetworker“ in Mecklenburg-Vorpommern beschäftigt sind und wie hat sich diese Zahl innerhalb der letzten zehn Jahre entwickelt? Gibt es seitens der Landesregierung gesicherte Erkenntnisse über die erfolgreiche Arbeit dieser „Streetworker“ (Antwort bitte ausführlich begründen)? Unter den von der Landesregierung mitfinanzierten 181 Fachkräften (Stand: 1. Januar 2015) im Bereich der Jugendsozialarbeit gibt es eine nicht näher bestimmte Anzahl von Fachkräften die teilweise oder ausschließlich in der aufsuchenden Jugendsozialarbeit (umgangssprachlich als Streetwork bezeichnet) tätig sind. Sachberichte über die Tätigkeit dieser Fachkräfte liegen bei den zuständigen örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe vor. V. Finanzielle Aufwendungen 1. Welche finanziellen Mittel stehen außerhalb des aktuellen Haushaltplanes für Drogen- und Suchtprävention zur Verfügung? Außerhalb des aktuellen Haushaltplanes stehen der Landesregierung keine zusätzlichen finanziellen Mittel für die Drogen- und Suchtprävention zur Verfügung. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/4844 161 2. Welche finanziellen Mittel hat das Land Mecklenburg-Vorpommern innerhalb der letzten zehn Jahre in Sucht- und Drogenpräventionsprogramme an Schulen investiert (bitte jahrweise auflisten nach Art der Maßnahme, Ort der Maßnahme und finanziellen Mittel für die einzelnen Maßnahmen)? Die finanziellen Mittel für Maßnahmen, Programme und Projekte im Bereich der Sucht- und Drogenprävention in Mecklenburg-Vorpommern stehen für alle Settings (zum Beispiel Kommunen, Kitas und Schulen) gemeinsam zur Verfügung, da alle Zielgruppen gleichermaßen berücksichtigt werden sollen. Die Frage nach der spezifischen Investition der Mittel an Schulen kann somit nicht beantwortet werden. 3. Welche finanziellen Mittel stellt die Landesregierung Ermittlungsbehörden im Bereich der Sucht- und Drogenkriminalität jährlich zur Verfügung (bitte auflisten nach Behörde, Zuständigkeitsbereich der Behörde und finanzielle Mittel)? Wie haben sich diese Zahlen innerhalb der letzten zehn Jahre verändert ? Den Strafverfolgungsbehörden in Mecklenburg-Vorpommern werden finanzielle Mittel entsprechend der durch den Haushaltsgesetzgeber festgelegten Zweckbindungen zur allgemeinen Verwendung im Bereich der Strafverfolgung, jedoch keine zweckgebundenen Mittel ausschließlich zur Aufklärung von Drogendelikten in Mecklenburg-Vorpommern zur Verfügung gestellt. 4. Welche Kosten entstehen jährlich durch die Behandlung volljähriger Personen, die aufgrund des Konsums legaler Drogen notfallmedizinisch oder stationär behandelt werden müssen (bitte auflisten nach Art der Behandlung, Art der konsumierten Droge/ Drogen und entstandenen Kosten)? Wie haben sich diese Zahlen innerhalb der letzten zehn Jahre verändert (bitte faktisch belegen)? Der Landesregierung liegen keine Angaben zu Kosten für einzelne Diagnosen und Fachbereiche sondern nur Angaben zu den Gesamtkosten der Krankenhäuser vor. Zu dieser Frage kann somit keine Aussage getroffen werden. Drucksache 6/4844 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 162 5. Welche Kosten entstehen jährlich durch die Behandlung volljähriger Personen, die aufgrund des Konsums illegaler Drogen notfallmedizinisch oder stationär behandelt werden müssen (bitte auflisten nach Art der Behandlung, Art der konsumierten Droge/Drogen und entstandene Kosten)? Wie haben sich diese Zahlen innerhalb der letzten zehn Jahre verändert (bitte faktisch belegen)? Der Landesregierung liegen keine Angaben zu Kosten für einzelne Diagnosen und Fachbereiche sondern nur Angaben zu den Gesamtkosten der Krankenhäuser vor. Zu dieser Frage kann somit keine Aussage getroffen werden. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/4844 163 Literaturverzeichnis Autorengruppe Bildungsberichterstattung (2014). Bildung in Deutschland 2014 - Ein indikatorengestützter Bericht mit einer Analyse zur Bildung von Menschen mit Behinderungen. Bielefeld: Bertelsmann. Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung (2015). Drogen- und Suchtbericht. Mai 2015. 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Wahlperiode 164 Anlage 1 Tabelle 2: Drogenfunde, Delikte, Angaben zu den Tatverdächtigen, Drogendelikte sowie (verhängtes) Strafmaß in den Justizvollzugsanstalten des Landes Mecklenburg-Vorpommern in den Jahren 2011 bis 2014 lfd. Nr. Drogenfunde Delikt Daten zu dem Tatverdächtigen Grund der Inhaftierung1 FS; EFS; UH; JS; JA; SF Drogendelikt Strafmaß2 J; M; T GS; TS, EJS verhängte Strafmaßnahme gegen den Täter3 Alter Geschlecht Staatsangehörigkeit ja nein 1 2 3 4a 4b 4c 5 6a 6b 7 8 JVA Bützow 2011 1 2,7 g Haschisch § 29 BtMG 32 w deutsch EFS ja EFS 160 T Strafanzeige 2 0,8 g Haschisch - Tabakgemisch § 29 BtMG 26 m deutsch JFS nein Strafanzeige 3 4,8 g Haschisch § 29 BtMG 52 m deutsch FS nein Strafanzeige 4 0,4 g Marihuana, 3,6 g Haschisch § 29 BtMG 23 m deutsch UH nein Strafanzeige 5 0,7 g Haschisch - Tabakgemisch § 29 BtMG 28 m deutsch FS nein Strafanzeige 5a gemeinsam mit Nr. 5 § 29 BtMG 27 m deutsch UH nein Strafanzeige 6 0,5 g Marihuana § 29 BtMG 30 m deutsch FS ja 1 J 9 M Strafanzeige 7 10,3 g Haschisch § 29 BtMG 26 m deutsch FS nein Strafanzeige 8 0,5 g Haschisch - Tabakgemisch § 29 BtMG 35 m deutsch FS nein Strafanzeige 1 FS - Freiheitsstrafe; EFS - Ersatzfreiheitsstrafe; UH - Untersuchungshaft; JS - Jugendstrafe; JA - Jugendarrest; SF - sonstige Freiheitsentziehung 2 J - Jahr; M - Monat, T - Tag, G - Geldstrafe, TS - Tagessatz, EJS - Einheitsjugendstrafe 3 Bei jeder Strafanzeige wird eine Disziplinarmaßnahme eingeleitet. Das Verfahren ist bis zur Anklage oder Einstellung schwebend. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/4844 165 lfd. Nr. Drogenfunde Delikt Daten zu dem Tatverdächtigen Grund der Inhaftierung1 FS; EFS; UH; JS; JA; SF Drogendelikt Strafmaß2 J; M; T GS; TS, EJS verhängte Strafmaßnahme gegen den Täter3 Alter Geschlecht Staatsangehörigkeit ja nein 1 2 3 4a 4b 4c 5 6a 6b 7 8 9 2,4 g Marihuana § 29 BtMG 30 m deutsch FS nein Strafanzeige 10 113 Tabletten Ecstasy (XTC) § 29 BtMG 27 m deutsch FS nein Strafanzeige 11 14 1/2 Tabletten Ecstasy (XTC) § 29 BtMG 26 m deutsch Fs nein Strafanzeige 12 3,0 g Haschisch § 29 BtMG 32 m deutsch FS nein Strafanzeige 13 6,1 g Haschisch § 29 BtMG 30 m deutsch FS nein Strafanzeige 14 0,5 g Haschisch § 29 BtMG 49 m deutsch FS ja FS 3 J 6 M Strafanzeige 15 0,3 g Marihuana § 29 BtMG 49 m deutsch FS ja FS 3 J 6 M Strafanzeige 2012 1 0,2 g Haschisch - Tabakgemisch § 29 BtMG 29 m deutsch FS nein Strafanzeige 2 0,5 g Haschisch - Tabakgemisch § 29 BtMG 28 m deutsch JFS ja 2 J Strafanzeige 3 0,5 g Marihuana - Tabakgemisch § 29 BtMG 26 m deutsch FS nein Strafanzeige 4 0,5 g Marihuana - Tabakgemisch § 29 BtMG 33 m deutsch FS nein Strafanzeige 5 20,9 g Haschisch § 29 BtMG 27 m deutsch FS nein Strafanzeige 6 2,0 g Haschisch § 29 BtMG 24 m deutsch FS nein Strafanzeige 7 0,7 g Haschisch § 29 BtMG 32 m deutsch FS nein Strafanzeige 1 FS - Freiheitsstrafe; EFS - Ersatzfreiheitsstrafe; UH - Untersuchungshaft; JS - Jugendstrafe; JA - Jugendarrest; SF - sonstige Freiheitsentziehung 2 J - Jahr; M - Monat, T - Tag, G - Geldstrafe, TS - Tagessatz, EJS - Einheitsjugendstrafe 3 Bei jeder Strafanzeige wird eine Disziplinarmaßnahme eingeleitet. Das Verfahren ist bis zur Anklage oder Einstellung schwebend. Drucksache 6/4844 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 166 lfd. Nr. Drogenfunde Delikt Daten zu dem Tatverdächtigen Grund der Inhaftierung1 FS; EFS; UH; JS; JA; SF Drogendelikt Strafmaß2 J; M; T GS; TS, EJS verhängte Strafmaßnahme gegen den Täter3 Alter Geschlecht Staatsangehörigkeit ja nein 1 2 3 4a 4b 4c 5 6a 6b 7 8 8 30 Ecstasy (XTC) und 7,1 g Haschisch § 29 BtMG 27 m deutsch FS nein Strafanzeige 9 1,2 g Haschisch § 29 BtMG 36 m deutsch FS nein Strafanzeige 10 3,6 g Marihuana, 4,5 g Amphetamin § 29 BtMG 27 m deutsch FS nein Strafanzeige 11 1,5 g Haschisch - Tabakgemisch § 29 BtMG 27 m deutsch FS ja 3 J 9 M Strafanzeige 12 2,7 g Marihuana § 29 BtMG 24 m deutsch FS nein Strafanzeige 13 0,2 g Marihuana § 29 BtMG 24 w deutsch FS nein Strafanzeige 14 1,5 g Haschisch § 29 BtMG 24 w deutsch FS nein Strafanzeige 15 1,0 g Haschisch § 29 BtMG 24 m deutsch JFS nein Strafanzeige 16 33,1 g Haschisch § 29 BtMG 26 m deutsch FS nein Strafanzeige 17 0,6 g Haschisch - Tabakgemisch § 29 BtMG 29 m deutsch FS ja 1 J 7 M Strafanzeige 2013 1 0,4 g Haschisch § 29 BtMG 27 m deutsch FS nein Strafanzeige 2 0,4 g Haschisch § 29 BtMG Besucher Strafanzeige 3 0,2 g Haschisch - Tabakgemisch § 29 BtMG 27 m deutsch FS nein Strafanzeige 4 0,4 g Haschisch - Tabakgemisch § 29 BtMG 26 m deutsch UH nein Strafanzeige 1 FS - Freiheitsstrafe; EFS - Ersatzfreiheitsstrafe; UH - Untersuchungshaft; JS - Jugendstrafe; JA - Jugendarrest; SF - sonstige Freiheitsentziehung 2 J - Jahr; M - Monat, T - Tag, G - Geldstrafe, TS - Tagessatz, EJS - Einheitsjugendstrafe 3 Bei jeder Strafanzeige wird eine Disziplinarmaßnahme eingeleitet. Das Verfahren ist bis zur Anklage oder Einstellung schwebend. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/4844 167 lfd. Nr. Drogenfunde Delikt Daten zu dem Tatverdächtigen Grund der Inhaftierung1 FS; EFS; UH; JS; JA; SF Drogendelikt Strafmaß2 J; M; T GS; TS, EJS verhängte Strafmaßnahme gegen den Täter3 Alter Geschlecht Staatsangehörigkeit ja nein 1 2 3 4a 4b 4c 5 6a 6b 7 8 5 1,0 g Haschisch § 29 BtMG 34 w deutsch FS nein Strafanzeige 6 11,1 g Haschisch § 29 BtMG 36 m deutsch FS ja EFS 40 T Strafanzeige 7 0,7 g Haschisch - Tabakgemisch § 29 BtMG 31 m deutsch FS nein Strafanzeige 8 2,7 g Marihuana § 29 BtMG Besucher Strafanzeige 9 2,5 g Haschisch § 29 BtMG 29 m deutsch FS nein Strafanzeige 10 2,9 g Marihuana § 29 BtMG 25 m deutsch FS nein Strafanzeige 11 0,2 g Haschisch § 29 BtMG 25 w deutsch FS nein Strafanzeige 12 10,1 g Haschisch § 29 BtMG 32 m deutsch SV nein Strafanzeige 13 0,2 g Haschisch § 29 BtMG Strafanzeige 14 0,2 g Haschisch § 29 BtMG 29 m deutsch FS nein Strafanzeige 15 0,7 g Haschisch § 29 BtMG 27 m deutsch FS nein Strafanzeige 16 0,8 g Haschisch § 29 BtMG 29 m polnisch FS nein Strafanzeige 17 0,4 g Haschisch § 29 BtMG 27 m deutsch FS nein Strafanzeige 18 1,5 g Amphetamin § 29 BtMG 34 m deutsch FS nein Strafanzeige 19 1,5 g Haschisch § 29 BtMG 25 m deutsch UH nein Strafanzeige 1 FS - Freiheitsstrafe; EFS - Ersatzfreiheitsstrafe; UH - Untersuchungshaft; JS - Jugendstrafe; JA - Jugendarrest; SF - sonstige Freiheitsentziehung 2 J - Jahr; M - Monat, T - Tag, G - Geldstrafe, TS - Tagessatz, EJS - Einheitsjugendstrafe 3 Bei jeder Strafanzeige wird eine Disziplinarmaßnahme eingeleitet. Das Verfahren ist bis zur Anklage oder Einstellung schwebend. Drucksache 6/4844 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 168 lfd. Nr. Drogenfunde Delikt Daten zu dem Tatverdächtigen Grund der Inhaftierung1 FS; EFS; UH; JS; JA; SF Drogendelikt Strafmaß2 J; M; T GS; TS, EJS verhängte Strafmaßnahme gegen den Täter3 Alter Geschlecht Staatsangehörigkeit ja nein 1 2 3 4a 4b 4c 5 6a 6b 7 8 2014 1 1,6 g Marihuana § 29 BtMG 30 m deutsch FS nein Strafanzeige 2 0,6 g Haschisch § 29 BtMG 33 m deutsch EFS nein Strafanzeige 3 0,8 g Haschisch § 29 BtMG 31 m deutsch FS nein Strafanzeige 4 0,1 g Haschisch § 29 BtMG 30 m deutsch FS nein Strafanzeige 5 0,6 g Marihuana - Tabakgemisch § 29 BtMG 27 m deutsch FS nein Strafanzeige 6 0,6 g Haschisch § 29 BtMG 29 m deutsch FS nein Strafanzeige 7 0,7 g Haschisch § 29 BtMG 29 m deutsch UH nein Strafanzeige 8 0,2 g Haschisch § 29 BtMG 41 m polnisch FS nein Strafanzeige 9 1,9 g Marihuana § 29 BtMG 23 m deutsch FS nein Strafanzeige 10 1,0 g Marihuana § 29 BtMG 28 m deutsch EFS nein Strafanzeige 11 2,0 g Marihuana - Tabakgemisch § 29 BtMG 46 m deutsch SV ja EFS 10 T Strafanzeige 12 0,5 g Haschisch - Tabakgemisch § 29 BtMG 23 m deutsch FS nein Strafanzeige 1 FS - Freiheitsstrafe; EFS - Ersatzfreiheitsstrafe; UH - Untersuchungshaft; JS - Jugendstrafe; JA - Jugendarrest; SF - sonstige Freiheitsentziehung 2 J - Jahr; M - Monat, T - Tag, G - Geldstrafe, TS - Tagessatz, EJS - Einheitsjugendstrafe 3 Bei jeder Strafanzeige wird eine Disziplinarmaßnahme eingeleitet. Das Verfahren ist bis zur Anklage oder Einstellung schwebend. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/4844 169 lfd. Nr. Drogenfunde Delikt Daten zu dem Tatverdächtigen Grund der Inhaftierung1 FS; EFS; UH; JS; JA; SF Drogendelikt Strafmaß2 J; M; T GS; TS, EJS verhängte Strafmaßnahme gegen den Täter3 Alter Geschlecht Staatsangehörigkeit ja nein 1 2 3 4a 4b 4c 5 6a 6b 7 8 JVA Neubrandenburg 2011 1 ca. 2 g Kokain ähnliche Substanz § 29 BtMG 36 m polnisch FS nein Strafanzeige 2 ca. 106 g Haschisch ähnliche Substanz § 29 BtMG 28 m deutsch FS nein Strafanzeige 2a wie Nr. 2 § 29 BtMG 40 m deutsch FS nein Strafanzeige 2b wie Nr. 2 § 29 BtMG 22 m deutsch FS nein Strafanzeige 2c wie Nr. 2 § 29 BtMG 22 m deutsch FS nein Strafanzeige 2012 1 ca. 40 g Haschisch ähnliche u. ca. 12 g Marihuana ähnliche Substanz § 29 BtMG 26 m deutsch FS nein Strafanzeige 2 ca. 20g Haschisch ähnliche Substanz § 29 BtMG 24 m deutsch FS nein Strafanzeige 3 < 1g Haschisch ähnliche Substanz § 29 BtMG 21 m deutsch FS nein Strafanzeige 3a wie Nr. 3 § 29 BtMG 24 m deutsch FS nein Strafanzeige 1 FS - Freiheitsstrafe; EFS - Ersatzfreiheitsstrafe; UH - Untersuchungshaft; JS - Jugendstrafe; JA - Jugendarrest; SF - sonstige Freiheitsentziehung 2 J - Jahr; M - Monat, T - Tag, G - Geldstrafe, TS - Tagessatz, EJS - Einheitsjugendstrafe 3 Bei jeder Strafanzeige wird eine Disziplinarmaßnahme eingeleitet. Das Verfahren ist bis zur Anklage oder Einstellung schwebend. Drucksache 6/4844 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 170 lfd. Nr. Drogenfunde Delikt Daten zu dem Tatverdächtigen Grund der Inhaftierung1 FS; EFS; UH; JS; JA; SF Drogendelikt Strafmaß2 J; M; T GS; TS, EJS verhängte Strafmaßnahme gegen den Täter3 Alter Geschlecht Staatsangehörigkeit ja nein 1 2 3 4a 4b 4c 5 6a 6b 7 8 4 3 g Haschisch ähnliche Substanz und 1 g Marihuana ähnliche Substanz § 29 BtMG 44 m deutsch FS nein Strafanzeige 5 ca. 2 g Haschisch ähnliche Substanz § 29 BtMG 23 m deutsch FS nein Strafanzeige 5a wie Nr. 5 § 29 BtMG 40 m deutsch FS nein Strafanzeige 2013 1 ca. 6 g weiße Substanz (Amphetamine) § 29 BtMG 40 m polnisch FS nein Strafanzeige 1a wie Nr. 1 § 29 BtMG 36 m polnisch FS nein Strafanzeige 2 < 1 g Haschisch ähnliche Substanz § 29 BtMG 26 m deutsch UH Strafanzeige 3 1 g Tabak- Haschischmischung § 29 BtMG 45 m deutsch FS nein Strafanzeige 4 ca. 3 Gramm Tabak- Marihuana-Gemisch § 29 BtMG 36 m deutsch FS nein Strafanzeige 5 ca. 11 g Haschisch ähnliche Substanz § 29 BtMG 26 m deutsch FS nein Strafanzeige 6 ca. 95 g Haschisch ähnlicher Substanz § 29 BtMG 29 m deutsch FS nein Strafanzeige 1 FS - Freiheitsstrafe; EFS - Ersatzfreiheitsstrafe; UH - Untersuchungshaft; JS - Jugendstrafe; JA - Jugendarrest; SF - sonstige Freiheitsentziehung 2 J - Jahr; M - Monat, T - Tag, G - Geldstrafe, TS - Tagessatz, EJS - Einheitsjugendstrafe 3 Bei jeder Strafanzeige wird eine Disziplinarmaßnahme eingeleitet. Das Verfahren ist bis zur Anklage oder Einstellung schwebend. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/4844 171 lfd. Nr. Drogenfunde Delikt Daten zu dem Tatverdächtigen Grund der Inhaftierung1 FS; EFS; UH; JS; JA; SF Drogendelikt Strafmaß2 J; M; T GS; TS, EJS verhängte Strafmaßnahme gegen den Täter3 Alter Geschlecht Staatsangehörigkeit ja nein 1 2 3 4a 4b 4c 5 6a 6b 7 8 6a wie Nr. 6 § 29 BtMG 26 m deutsch FS nein Strafanzeige 7 < 1 g Marihuana ähnliche Substanz § 29 BtMG 25 m deutsch FS nein Strafanzeige 8 < 1 g Marihuana ähnliche Substanz § 29 BtMG 36 m deutsch FS nein Strafanzeige 8a wie Nr. 8 § 29 BtMG 28 m deutsch FS nein Strafanzeige 8b wie Nr. 8 § 29 BtMG 23 m deutsch EFS nein Strafanzeige 9 < 1g Marihuana ähnliche Substanz § 29 BtMG 30 m armenisch FS nein Strafanzeige 10 4 Doppelpflaster Fentanyl 75µg, 1 Doppelpflaster 100µg und 50 Tabletten Lyrica 300 § 29 BtMG 30 m armenisch UH Strafanzeige 11 ca. 10 g Amphetamin § 29 BtMG 30 m deutsch FS nein Strafanzeige 11a wie Nr. 11 § 29 BtMG 27 m deutsch FS nein Strafanzeige 1 FS - Freiheitsstrafe; EFS - Ersatzfreiheitsstrafe; UH - Untersuchungshaft; JS - Jugendstrafe; JA - Jugendarrest; SF - sonstige Freiheitsentziehung 2 J - Jahr; M - Monat, T - Tag, G - Geldstrafe, TS - Tagessatz, EJS - Einheitsjugendstrafe 3 Bei jeder Strafanzeige wird eine Disziplinarmaßnahme eingeleitet. Das Verfahren ist bis zur Anklage oder Einstellung schwebend. Drucksache 6/4844 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 172 lfd. Nr. Drogenfunde Delikt Daten zu dem Tatverdächtigen Grund der Inhaftierung1 FS; EFS; UH; JS; JA; SF Drogendelikt Strafmaß2 J; M; T GS; TS, EJS verhängte Strafmaßnahme gegen den Täter3 Alter Geschlecht Staatsangehörigkeit ja nein 1 2 3 4a 4b 4c 5 6a 6b 7 8 2014 1 ca. 4 g Haschisch ähnliche Substanz § 29 BtMG 34 m deutsch FS nein Strafanzeige 2 ca. 48 g Marihuana und 3g Amphetamin, Tabletten § 29 BtMG 23 m deutsch FS nein Strafanzeige 3 ca. 10 g Haschisch § 29 BtMG 29 m deutsch UH Strafanzeige 4 < 1g Amphetamin, ca. 24 g Marihuana § 29 BtMG 27 m deutsch FS nein Strafanzeige 4a wie Nr. 4 § 29 BtMG 29 m deutsch FS nein Strafanzeige 5 < 1g Haschisch und Fentanylpflaster § 29 BtMG 35 m deutsch FS nein Strafanzeige 6 < 1 g Kokain § 29 BtMG 26 m deutsch UH Strafanzeige 6a wie Nr. 6 § 29 BtMG 24 m deutsch UH Strafanzeige 6b wie Nr. 6 § 29 BtMG 44 m deutsch UH Strafanzeige 7 ca. 6 g Amphetamin § 29 BtMG 26 m deutsch FS nein Strafanzeige 7a wie Nr. 7 § 29 BtMG 29 m deutsch FS nein Strafanzeige 8 < 1g Haschisch und 1 Tablette § 29 BtMG 26 m deutsch FS nein Strafanzeige 1 FS - Freiheitsstrafe; EFS - Ersatzfreiheitsstrafe; UH - Untersuchungshaft; JS - Jugendstrafe; JA - Jugendarrest; SF - sonstige Freiheitsentziehung 2 J - Jahr; M - Monat, T - Tag, G - Geldstrafe, TS - Tagessatz, EJS - Einheitsjugendstrafe 3 Bei jeder Strafanzeige wird eine Disziplinarmaßnahme eingeleitet. Das Verfahren ist bis zur Anklage oder Einstellung schwebend. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/4844 173 lfd. Nr. Drogenfunde Delikt Daten zu dem Tatverdächtigen Grund der Inhaftierung1 FS; EFS; UH; JS; JA; SF Drogendelikt Strafmaß2 J; M; T GS; TS, EJS verhängte Strafmaßnahme gegen den Täter3 Alter Geschlecht Staatsangehörigkeit ja nein 1 2 3 4a 4b 4c 5 6a 6b 7 8 JA Neustrelitz 2011 1 Päckchen mit einer größeren Menge Marihuana, ca. 54g § 29 BtMG 19 m deutsch JS ja EJS nach § 31 (2) JGG Strafanzeige 2 4,7 g unbekannte Substanz § 29 BtMG 21 m deutsch JS ja 30 TS a 11 Euro Strafanzeige 3 9 Ampullen mit vermutlich Anabolika § 29 BtMG 19 m deutsch JS nein Strafanzeige 4 1 gefüllter Gummifingerling mit ca. 2 g einer unbekannten Substanz § 29 BtMG 18 m deutsch JS ja EJS Strafanzeige 5 4,2 g unbekannte Substanz § 29 BtMG 18 m deutsch UH nein Strafanzeige 6 0,6 g Marihuana § 29 BtMG 18 m deutsch UH nein Strafanzeige 1 FS - Freiheitsstrafe; EFS - Ersatzfreiheitsstrafe; UH - Untersuchungshaft; JS - Jugendstrafe; JA - Jugendarrest; SF - sonstige Freiheitsentziehung 2 J - Jahr; M - Monat, T - Tag, G - Geldstrafe, TS - Tagessatz, EJS - Einheitsjugendstrafe 3 Bei jeder Strafanzeige wird eine Disziplinarmaßnahme eingeleitet. Das Verfahren ist bis zur Anklage oder Einstellung schwebend. Drucksache 6/4844 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 174 lfd. Nr. Drogenfunde Delikt Daten zu dem Tatverdächtigen Grund der Inhaftierung1 FS; EFS; UH; JS; JA; SF Drogendelikt Strafmaß2 J; M; T GS; TS, EJS verhängte Strafmaßnahme gegen den Täter3 Alter Geschlecht Staatsangehörigkeit ja nein 1 2 3 4a 4b 4c 5 6a 6b 7 8 2012 1 ca. 0,8 g unbekannte Substanz § 29 BtMG 20 m deutsch JS nein Strafanzeige 2 17 g unbekannte Substanz § 29 BtMG 20 m deutsch JS ja 1 M JS Strafanzeige 3 geringe Menge Marihuana § 29 BtMG 17 m deutsch JS nein Strafanzeige 4 3 g unbekannte Substanz § 29 BtMG 23 m deutsch JS nein Strafanzeige 5 4 Kugeln unbekannte Substanz (7,8 g) § 29 BtMG 19 m deutsch JS nein Strafanzeige 6 unbekannte Substanz § 29 BtMG 23 m deutsch JS nein Strafanzeige 7 unbekannte Substanz § 29 BtMG 19 m deutsch JS ja EJS 3 J 10 M Strafanzeige 8 2,7 g unbekannte Substanz § 29 BtMG 19 m deutsch UH ja EJS 2 J 9 M Strafanzeige 9 21,1g unbekannte Substanz § 29 BtMG 19 m deutsch JS ja EJS 2 J 4 M Strafanzeige 10 5,3 g unbekannte Substanz § 29 BtMG 20 m deutsch UH nein Strafanzeige 1 FS - Freiheitsstrafe; EFS - Ersatzfreiheitsstrafe; UH - Untersuchungshaft; JS - Jugendstrafe; JA - Jugendarrest; SF - sonstige Freiheitsentziehung 2 J - Jahr; M - Monat, T - Tag, G - Geldstrafe, TS - Tagessatz, EJS - Einheitsjugendstrafe 3 Bei jeder Strafanzeige wird eine Disziplinarmaßnahme eingeleitet. Das Verfahren ist bis zur Anklage oder Einstellung schwebend. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/4844 175 lfd. Nr. Drogenfunde Delikt Daten zu dem Tatverdächtigen Grund der Inhaftierung1 FS; EFS; UH; JS; JA; SF Drogendelikt Strafmaß2 J; M; T GS; TS, EJS verhängte Strafmaßnahme gegen den Täter3 Alter Geschlecht Staatsangehörigkeit ja nein 1 2 3 4a 4b 4c 5 6a 6b 7 8 2013 1 Tüte mit der Aufschrift: Bonzai Citrus § 29 BtMG 21 m deutsch JS nein Strafanzeige 2 unbekannte Substanz in einer Plasteschachtel § 29 BtMG 21 m deutsch JS ja EFS 15 TS a 120 Euro Strafanzeige 3 Folienstücke mit markantem Geruch, im Toilettenbecken Fund von Resten einer Substanz § 29 BtMG 22 m deutsch JS nein Strafanzeige 4 kleines Folienpäckchen mit grünbraunem Inhalt § 29 BtMG 24 m deutsch FS nein Strafanzeige 4a wie bei 4. § 29 BtMG 23 m deutsch JS nein Strafanzeige 5 in einem abgerissenen Stück Papier verpackte unbekannte Substanz § 29 BtMG 17 m deutsch JS nein Strafanzeige 6 in Folie eingerollte kleine Menge einer unbekannten Substanz § 29 BtMG 26 m deutsch UH nein Strafanzeige 1 FS - Freiheitsstrafe; EFS - Ersatzfreiheitsstrafe; UH - Untersuchungshaft; JS - Jugendstrafe; JA - Jugendarrest; SF - sonstige Freiheitsentziehung 2 J - Jahr; M - Monat, T - Tag, G - Geldstrafe, TS - Tagessatz, EJS - Einheitsjugendstrafe 3 Bei jeder Strafanzeige wird eine Disziplinarmaßnahme eingeleitet. Das Verfahren ist bis zur Anklage oder Einstellung schwebend. Drucksache 6/4844 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 176 lfd. Nr. Drogenfunde Delikt Daten zu dem Tatverdächtigen Grund der Inhaftierung1 FS; EFS; UH; JS; JA; SF Drogendelikt Strafmaß2 J; M; T GS; TS, EJS verhängte Strafmaßnahme gegen den Täter3 Alter Geschlecht Staatsangehörigkeit ja nein 1 2 3 4a 4b 4c 5 6a 6b 7 8 7 in einem offenen Briefumschlag § 29 BtMG 21 m deutsch JS ja 5 M Strafanzeige 8 kleiner Umschlag mit unbekannter Substanz § 29 BtMG 22 m deutsch JS ja GS 333,50 Euro Strafanzeige 9 kleiner Umschlag mit unbekannter Substanz § 29 BtMG 25 m deutsch FS ja GS 225 Euro Strafanzeige 10 kleine Plastetüte mit unbekannter Substanz § 29 BtMG 22 m deutsch JS nein Strafanzeige 11 kleines Fläschchen mit der Aufschrift Decabolan 10 ml § 29 BtMG 26 m deutsch FS ja EFS 30 TS a 10 Euro Strafanzeige 12 in einen Zettel eingewickelte unbekannte Substanz § 29 BtMG 21 m deutsch FS nein Strafanzeige 13 in Papier eingewickelt unbekannte Substanz § 29 BtMG 20 m deutsch JS ja EJS 3 J 6 M Strafanzeige 14 in farbiger Folie verpackte 10 Kügelchen § 29 BtMG 21 m deutsch JS ja 5 M Strafanzeige 15 unbekannte Substanz in einem Tütchen § 29 BtMG 23 m deutsch JS nein Strafanzeige 15a wie bei 15 § 29 BtMG 22 m deutsch EFS nein Strafanzeige 1 FS - Freiheitsstrafe; EFS - Ersatzfreiheitsstrafe; UH - Untersuchungshaft; JS - Jugendstrafe; JA - Jugendarrest; SF - sonstige Freiheitsentziehung 2 J - Jahr; M - Monat, T - Tag, G - Geldstrafe, TS - Tagessatz, EJS - Einheitsjugendstrafe 3 Bei jeder Strafanzeige wird eine Disziplinarmaßnahme eingeleitet. Das Verfahren ist bis zur Anklage oder Einstellung schwebend. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/4844 177 lfd. Nr. Drogenfunde Delikt Daten zu dem Tatverdächtigen Grund der Inhaftierung1 FS; EFS; UH; JS; JA; SF Drogendelikt Strafmaß2 J; M; T GS; TS, EJS verhängte Strafmaßnahme gegen den Täter3 Alter Geschlecht Staatsangehörigkeit ja nein 1 2 3 4a 4b 4c 5 6a 6b 7 8 15b wie bei 15 § 29 BtMG 21 m deutsch JS nein Strafanzeige 16 10 in Folie verpackte Kügelchen § 29 BtMG 18 m deutsch JS ja EJS 3 J 5 M Strafanzeige 17 eine kleine Menge einer unbekannten Substanz § 29 BtMG 20 m deutsch JS ja 50 TS a 15 Euro Strafanzeige 18 0,8 g Marihuana § 29 BtMG 21 m deutsch JS ja 15 TS a 15 Euro Strafanzeige 2014 1 0,5 g unbekannte Substanz § 29 BtMG 20 m polnisch U-Haft nein Strafanzeige 2 3,4 g unbekannte Substanz § 29 BtMG 20 m deutsch JS ja GS 50 TS a 15 Euro Strafanzeige 3 4,6 g unbekannte Substanz § 29 BtMG 21 m deutsch JS ja GS 40 TS a 15 Euro Strafanzeige 4 ca. 3,4 g unbekannte Substanz § 29 BtMG 25 m deutsch FS nein Strafanzeige 5 5 g unbekannte Substanz § 29 BtMG 22 m serbisch FS nein Strafanzeige 1 FS - Freiheitsstrafe; EFS - Ersatzfreiheitsstrafe; UH - Untersuchungshaft; JS - Jugendstrafe; JA - Jugendarrest; SF - sonstige Freiheitsentziehung 2 J - Jahr; M - Monat, T - Tag, G - Geldstrafe, TS - Tagessatz, EJS - Einheitsjugendstrafe 3 Bei jeder Strafanzeige wird eine Disziplinarmaßnahme eingeleitet. Das Verfahren ist bis zur Anklage oder Einstellung schwebend. Drucksache 6/4844 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 178 lfd. Nr. Drogenfunde Delikt Daten zu dem Tatverdächtigen Grund der Inhaftierung1 FS; EFS; UH; JS; JA; SF Drogendelikt Strafmaß2 J; M; T GS; TS, EJS verhängte Strafmaßnahme gegen den Täter3 Alter Geschlecht Staatsangehörigkeit ja nein 1 2 3 4a 4b 4c 5 6a 6b 7 8 6 ca. 0,9 g und 1,4 g unbekannte Substanz und 9 unbekannte Tabletten § 29 BtMG 22 m deutsch JS nein Strafanzeige 7 6 Ampullen a 10ml Decabolan § 29 BtMG 22 m deutsch FS nein Strafanzeige 7a wie Nr. 7 § 29 BtMG 20 m deutsch JS nein Strafanzeige 8 0,7 g unbekannte Substanz § 29 BtMG 21 m deutsch JS ja 20 TS a 13 Euro Strafanzeige 9 0,6 g unbekannte Substanz § 29 BtMG 20 m russisch JS nein Strafanzeige 10 nicht wiegbare Menge § 29 BtMG 21 m deutsch JS nein Strafanzeige 11 5,7 g unbekannte Substanz § 29 BtMG 26 m deutsch JS nein Strafanzeige 11a wie Nr. 11 § 29 BtMG 26 m deutsch FS nein Strafanzeige 12 3,6 g unbekannte Substanz § 29 BtMG 22 m deutsch JS ja GS 100 Euro Strafanzeige 13 6,4 g unbekannte Substanz § 29 BtMG 22 m deutsch JS nein Strafanzeige 14 3,3 g und 3,5 g unbekannte Substanz § 29 BtMG 26 m deutsch FS nein Strafanzeige 1 FS - Freiheitsstrafe; EFS - Ersatzfreiheitsstrafe; UH - Untersuchungshaft; JS - Jugendstrafe; JA - Jugendarrest; SF - sonstige Freiheitsentziehung 2 J - Jahr; M - Monat, T - Tag, G - Geldstrafe, TS - Tagessatz, EJS - Einheitsjugendstrafe 3 Bei jeder Strafanzeige wird eine Disziplinarmaßnahme eingeleitet. Das Verfahren ist bis zur Anklage oder Einstellung schwebend. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/4844 179 lfd. Nr. Drogenfunde Delikt Daten zu dem Tatverdächtigen Grund der Inhaftierung1 FS; EFS; UH; JS; JA; SF Drogendelikt Strafmaß2 J; M; T GS; TS, EJS verhängte Strafmaßnahme gegen den Täter3 Alter Geschlecht Staatsangehörigkeit ja nein 1 2 3 4a 4b 4c 5 6a 6b 7 8 15 1,9 g unbekannte Substanz § 29 BtMG 20 m deutsch FS nein Strafanzeige 16 0,1 g unbekannte Substanz § 29 BtMG 22 m deutsch JS offen Strafanzeige 17 5,7 g unbekannte Substanz § 29 BtMG 21 m deutsch JS nein Strafanzeige JVA Stralsund 2011 1 2,6 g Marihuana § 29 BtMG 33 m deutsch FS ja 2 J Strafanzeige 2012 1 1,2 g Kokain § 29 BtMG 27 m deutsch FS nein Strafanzeige 2013 1 0,9 g Kokain-Amph.- Gemisch § 29 BtMG 29 m deutsch FS nein Strafanzeige 2 3,9 g Marihuana und 3,1 g Kokain-Amph.- Gemisch § 29 BtMG 31 m deutsch FS nein Strafanzeige 3 0,9 g Marihuana § 29 BtMG 23 m deutsch FS nein Strafanzeige 4 0,7 g Haschisch § 29 BtMG 33 m deutsch EFS nein Strafanzeige 5 0,5 g Marihuana § 29 BtMG 30 m deutsch EFS ja 55 T EFS Strafanzeige 1 FS - Freiheitsstrafe; EFS - Ersatzfreiheitsstrafe; UH - Untersuchungshaft; JS - Jugendstrafe; JA - Jugendarrest; SF - sonstige Freiheitsentziehung 2 J - Jahr; M - Monat, T - Tag, G - Geldstrafe, TS - Tagessatz, EJS - Einheitsjugendstrafe 3 Bei jeder Strafanzeige wird eine Disziplinarmaßnahme eingeleitet. Das Verfahren ist bis zur Anklage oder Einstellung schwebend. Drucksache 6/4844 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 180 lfd. Nr. Drogenfunde Delikt Daten zu dem Tatverdächtigen Grund der Inhaftierung1 FS; EFS; UH; JS; JA; SF Drogendelikt Strafmaß2 J; M; T GS; TS, EJS verhängte Strafmaßnahme gegen den Täter3 Alter Geschlecht Staatsangehörigkeit ja nein 1 2 3 4a 4b 4c 5 6a 6b 7 8 2014 1 0,7 g Haschisch und 1,06 g Speed § 29 BtMG 34 m deutsch FS nein Strafanzeige 2 0,22 g Marihuana § 29 BtMG 30 m deutsch FS nein Strafanzeige 3 1,17 g und 1,67 g Marihuana § 29 BtMG 34 m deutsch FS nein Strafanzeige 4 8,54 g Marihuana § 29 BtMG 34 m deutsch FS nein Strafanzeige 5 0,43 g Speed § 29 BtMG 38 m deutsch FS ja 1 M Strafanzeige 6 1,0 g Haschisch § 29 BtMG 36 m algerisch UH nein Strafanzeige 7 1,0 g Marihuana § 29 BtMG 36 m armenisch FS nein Strafanzeige JVA Waldeck 2011 1 Bräunliche4 Substanz ca. 47 g § 29 BtMG 30 m deutsch FS nein Strafanzeige 2 2 Stücke einer bräunlichen Sub-stanz, ein Pfeifen-kopf, 2 USB-Sticks § 29 BtMG 28 m deutsch FS nein Strafanzeige 1 FS - Freiheitsstrafe; EFS - Ersatzfreiheitsstrafe; UH - Untersuchungshaft; JS - Jugendstrafe; JA - Jugendarrest; SF - sonstige Freiheitsentziehung 2 J - Jahr; M - Monat, T - Tag, G - Geldstrafe, TS - Tagessatz, EJS - Einheitsjugendstrafe 3 Bei jeder Strafanzeige wird eine Disziplinarmaßnahme eingeleitet. Das Verfahren ist bis zur Anklage oder Einstellung schwebend. 4 Bei der Bezeichnung „Bräunliche Substanz“ müsste es sich um Cannabis handeln. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/4844 181 lfd. Nr. Drogenfunde Delikt Daten zu dem Tatverdächtigen Grund der Inhaftierung1 FS; EFS; UH; JS; JA; SF Drogendelikt Strafmaß2 J; M; T GS; TS, EJS verhängte Strafmaßnahme gegen den Täter3 Alter Geschlecht Staatsangehörigkeit ja nein 1 2 3 4a 4b 4c 5 6a 6b 7 8 3 ca. 48 g einer bräunlichen Substanz § 29 BtMG 28 m deutsch FS nein Strafanzeige 4 Bräunliche Substanz § 29 BtMG 46 m deutsch FS ?? ?? Strafanzeige 5 Plastikschale mit einer bräunlichen Substanz § 29 BtMG 34 m deutsch UH nein Strafanzeige 6 Bräunliche Substanz ca. 9 g § 29 BtMG 34 m deutsch UH nein Strafanzeige 7 2 Pfeifenköpfe und bräunliche Substanz (nicht messbar) § 29 BtMG 30 m deutsch FS nein Strafanzeige 8 Weißes Pulver § 29 BtMG 34 m deutsch FS nein Strafanzeige 9 2 Dosen mit Tabakgemisch und 3 Pfeifenköpfen und einer bräunlichen Substanz § 29 BtMG 51 m deutsch FS nein Strafanzeige 10 Würfelförmige bräunliche Substanz § 29 BtMG 27 m deutsch JS nein Strafanzeige 11 ca. 66 g eines weißlichen Pulvers gefunden § 29 BtMG 30 m deutsch FS nein Strafanzeige 1 FS - Freiheitsstrafe; EFS - Ersatzfreiheitsstrafe; UH - Untersuchungshaft; JS - Jugendstrafe; JA - Jugendarrest; SF - sonstige Freiheitsentziehung 2 J - Jahr; M - Monat, T - Tag, G - Geldstrafe, TS - Tagessatz, EJS - Einheitsjugendstrafe 3 Bei jeder Strafanzeige wird eine Disziplinarmaßnahme eingeleitet. Das Verfahren ist bis zur Anklage oder Einstellung schwebend. Drucksache 6/4844 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 182 lfd. Nr. Drogenfunde Delikt Daten zu dem Tatverdächtigen Grund der Inhaftierung1 FS; EFS; UH; JS; JA; SF Drogendelikt Strafmaß2 J; M; T GS; TS, EJS verhängte Strafmaßnahme gegen den Täter3 Alter Geschlecht Staatsangehörigkeit ja nein 1 2 3 4a 4b 4c 5 6a 6b 7 8 2012 1 Tabakähnlicher Substanz § 29 BtMG 40 m deutsch FS nein Strafanzeige 2 ca. g einer bräunlichen Substanz § 29 BtMG 41 m deutsch FS nein Strafanzeige 3 ca. 5 g einer bräunlichen Substanz § 29 BtMG 45 m deutsch FS nein Strafanzeige 3a 320 g einer bräunlichen Substanz § 29 BtMG Strafanzeige 4 210 g einer bräunlichen Substanz und 200 weiße Tabletten § 29 BtMG 38 m deutsch FS nein Strafanzeige 5 3 Rauchköpfe, bräunliche Substanz, 1 „Blubberflasche“ § 29 BtMG 43 m deutsch FS nein Strafanzeige 6 29 x original Tätowiernadeln § 29 BtMG 45 m deutsch FS nein Strafanzeige 6a 2 x Fläschchen mit dunkler Flüssigkeit § 29 BtMG Strafanzeige 6b 2 x Fläschchen mit farbloser Flüssigkeit § 29 BtMG Strafanzeige 1 FS - Freiheitsstrafe; EFS - Ersatzfreiheitsstrafe; UH - Untersuchungshaft; JS - Jugendstrafe; JA - Jugendarrest; SF - sonstige Freiheitsentziehung 2 J - Jahr; M - Monat, T - Tag, G - Geldstrafe, TS - Tagessatz, EJS - Einheitsjugendstrafe 3 Bei jeder Strafanzeige wird eine Disziplinarmaßnahme eingeleitet. Das Verfahren ist bis zur Anklage oder Einstellung schwebend. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/4844 183 lfd. Nr. Drogenfunde Delikt Daten zu dem Tatverdächtigen Grund der Inhaftierung1 FS; EFS; UH; JS; JA; SF Drogendelikt Strafmaß2 J; M; T GS; TS, EJS verhängte Strafmaßnahme gegen den Täter3 Alter Geschlecht Staatsangehörigkeit ja nein 1 2 3 4a 4b 4c 5 6a 6b 7 8 6c 5 x grüne, pflanzliche Substanz § 29 BtMG Strafanzeige 7 6 verschiedengroße in Folie abgepackte bräunliche Substanz § 29 BtMG 32 m deutsch FS nein Strafanzeige 7a Stücke bräunlicher Substanz § 29 BtMG Strafanzeige 8 10 Ampullen Testobolin 1ml I.M. Testostorone Enthate USP 250mg § 29 BtMG 30 m deutsch FS nein Strafanzeige 8a 1 Fläschchen Grizzly Lab. Trenbolon Enanthate 10ml 200mg / mt.i.m. § 29 BtMG Strafanzeige 8b 1 Fläschchen ohne erkennbare Beschriftung (gelbe Flüssigkeit) § 29 BtMG Strafanzeige 1 FS - Freiheitsstrafe; EFS - Ersatzfreiheitsstrafe; UH - Untersuchungshaft; JS - Jugendstrafe; JA - Jugendarrest; SF - sonstige Freiheitsentziehung 2 J - Jahr; M - Monat, T - Tag, G - Geldstrafe, TS - Tagessatz, EJS - Einheitsjugendstrafe 3 Bei jeder Strafanzeige wird eine Disziplinarmaßnahme eingeleitet. Das Verfahren ist bis zur Anklage oder Einstellung schwebend. Drucksache 6/4844 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 184 lfd. Nr. Drogenfunde Delikt Daten zu dem Tatverdächtigen Grund der Inhaftierung1 FS; EFS; UH; JS; JA; SF Drogendelikt Strafmaß2 J; M; T GS; TS, EJS verhängte Strafmaßnahme gegen den Täter3 Alter Geschlecht Staatsangehörigkeit ja nein 1 2 3 4a 4b 4c 5 6a 6b 7 8 9 Metalldose mit diversen Tabletten, Seifendose mit bräunlicher Substanz sog. Blubberflasche mit Pfeifenkopf § 29 BtMG 33 m deutsch FS nein Strafanzeige 10 6 kleine Päckchen mit einer bräunlichen Substanz ca. 52 g § 29 BtMG k. A. k. A. k. A. Strafanzeige 2013 1 3 Stücke mit einer bräunlichen Substanz § 29 BtMG 24 m deutsch FS ja G 60 TS a 20 Euro Strafanzeige 1a 1 blaue Tablette mit dem Aufdruck „Pfizer VGR 100“ § 29 BtMG Strafanzeige 1b 1 Fläschchen mit der Aufschrift „ISC“ Nandrolon Decanoat 250mg/ml, EXP. 08/2014“ § 29 BtMG Strafanzeige 2 3 Päckchen mit grüner Substanz § 29 BtMG 34 m türkisch FS ja 5 J 2 M Strafanzeige 1 FS - Freiheitsstrafe; EFS - Ersatzfreiheitsstrafe; UH - Untersuchungshaft; JS - Jugendstrafe; JA - Jugendarrest; SF - sonstige Freiheitsentziehung 2 J - Jahr; M - Monat, T - Tag, G - Geldstrafe, TS - Tagessatz, EJS - Einheitsjugendstrafe 3 Bei jeder Strafanzeige wird eine Disziplinarmaßnahme eingeleitet. Das Verfahren ist bis zur Anklage oder Einstellung schwebend. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/4844 185 lfd. Nr. Drogenfunde Delikt Daten zu dem Tatverdächtigen Grund der Inhaftierung1 FS; EFS; UH; JS; JA; SF Drogendelikt Strafmaß2 J; M; T GS; TS, EJS verhängte Strafmaßnahme gegen den Täter3 Alter Geschlecht Staatsangehörigkeit ja nein 1 2 3 4a 4b 4c 5 6a 6b 7 8 3 4 Stücke bräunliche Substanz § 29 BtMG 24 m deutsch FS nein Strafanzeige 4 ein Stück bräunliche Substanz von ca. 1 Gramm § 29 BtMG 31 m deutsch FS nein Strafanzeige 5 grünliche Substanz in einer Tüte § 29 BtMG 45 m deutsch FS nein Strafanzeige 6 1 Stück bräunliche Substanz § 29 BtMG 31 m deutsch FS nein Strafanzeige 6a in Folie eingewickelte bräunliche Substanz § 29 BtMG Strafanzeige 6b 2 Stück bräunliche Substanz in Folie gewickelt 80 mm x 65 mm x 23 mm § 29 BtMG Strafanzeige 7 20 weiße Tabletten § 29 BtMG 30 m deutsch UH nein Strafanzeige 8 1 Glasflasche mit gelblicher Flüssigkeit und der Aufschrift „10 ml Trenbolone Acetate“ § 29 BtMG 31 m litauisch FS nein Strafanzeige 1 FS - Freiheitsstrafe; EFS - Ersatzfreiheitsstrafe; UH - Untersuchungshaft; JS - Jugendstrafe; JA - Jugendarrest; SF - sonstige Freiheitsentziehung 2 J - Jahr; M - Monat, T - Tag, G - Geldstrafe, TS - Tagessatz, EJS - Einheitsjugendstrafe 3 Bei jeder Strafanzeige wird eine Disziplinarmaßnahme eingeleitet. Das Verfahren ist bis zur Anklage oder Einstellung schwebend. Drucksache 6/4844 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 186 lfd. Nr. Drogenfunde Delikt Daten zu dem Tatverdächtigen Grund der Inhaftierung1 FS; EFS; UH; JS; JA; SF Drogendelikt Strafmaß2 J; M; T GS; TS, EJS verhängte Strafmaßnahme gegen den Täter3 Alter Geschlecht Staatsangehörigkeit ja nein 1 2 3 4a 4b 4c 5 6a 6b 7 8 9 1 Päckchen mit ca. 20 Tabletten § 29 BtMG 32 m türkisch UH nein Strafanzeige 9a 2 mit Flüssigkeit gefüllte Gummitüllen § 29 BtMG Strafanzeige 9b 1 Päckchen mit ca. 50 Pillen § 29 BtMG Strafanzeige 10 eine Platte ca. 5x7cm groß in brauner Farbe § 29 BtMG 37 m deutsch FS-LL ja 100TS a 4 Euro Strafanzeige 10a 2 Flaschen Decabol 250 § 29 BtMG Strafanzeige 10b 1 Flasche Metamizol 500mg § 29 BtMG Strafanzeige 10c 1 unbeschriftete Flasche mit Flüssigkeit § 29 BtMG Strafanzeige 10d 1 Beutel mit Tabletten § 29 BtMG Strafanzeige 11 2 Beutel mit diversen Tabletten § 29 BtMG 32 m polnisch FS Strafanzeige 12 60 Tabletten § 29 BtMG 32 m polnisch FS Strafanzeige 13 5 Packungen „Alprazolam“ § 29 BtMG 32 m deutsch UH Strafanzeige 14 Eingewickelte Päckchen grünliche Substanz § 29 BtMG 44 m deutsch FS nein Strafanzeige 1 FS - Freiheitsstrafe; EFS - Ersatzfreiheitsstrafe; UH - Untersuchungshaft; JS - Jugendstrafe; JA - Jugendarrest; SF - sonstige Freiheitsentziehung 2 J - Jahr; M - Monat, T - Tag, G - Geldstrafe, TS - Tagessatz, EJS - Einheitsjugendstrafe 3 Bei jeder Strafanzeige wird eine Disziplinarmaßnahme eingeleitet. Das Verfahren ist bis zur Anklage oder Einstellung schwebend. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/4844 187 lfd. Nr. Drogenfunde Delikt Daten zu dem Tatverdächtigen Grund der Inhaftierung1 FS; EFS; UH; JS; JA; SF Drogendelikt Strafmaß2 J; M; T GS; TS, EJS verhängte Strafmaßnahme gegen den Täter3 Alter Geschlecht Staatsangehörigkeit ja nein 1 2 3 4a 4b 4c 5 6a 6b 7 8 14a Kleines Tütchen grünbräunliche Substanz § 29 BtMG Strafanzeige 14b Gefrierbeutel „ Rossmann“ mit weißem Pulver § 29 BtMG Strafanzeige 15 1 Päckchen mit bräunlich/ weißem Pulver § 29 BtMG 36 m deutsch FS nein Strafanzeige 2014 1 6 ovale weiße Tabletten mit der Aufschrift B 8 § 29 BtMG 34 m armenisch UH nein Strafanzeige 2 ein Stück bräunliche Substanz in einem Hausschuh § 29 BtMG 31 m deutsch FS, EFS nein Strafanzeige 3 unerlaubte weiße Substanz § 29 BtMG 28 m deutsch JS, FS, EFS nein Strafanzeige 4 eine Tablette B8 (wahrscheinlich Subutex) und ein ca. 1x1cm großes Stück einer bräunlichen Substanz § 29 BtMG 25 m deutsch FS nein Strafanzeige 1 FS - Freiheitsstrafe; EFS - Ersatzfreiheitsstrafe; UH - Untersuchungshaft; JS - Jugendstrafe; JA - Jugendarrest; SF - sonstige Freiheitsentziehung 2 J - Jahr; M - Monat, T - Tag, G - Geldstrafe, TS - Tagessatz, EJS - Einheitsjugendstrafe 3 Bei jeder Strafanzeige wird eine Disziplinarmaßnahme eingeleitet. Das Verfahren ist bis zur Anklage oder Einstellung schwebend. Drucksache 6/4844 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 188 lfd. Nr. Drogenfunde Delikt Daten zu dem Tatverdächtigen Grund der Inhaftierung1 FS; EFS; UH; JS; JA; SF Drogendelikt Strafmaß2 J; M; T GS; TS, EJS verhängte Strafmaßnahme gegen den Täter3 Alter Geschlecht Staatsangehörigkeit ja nein 1 2 3 4a 4b 4c 5 6a 6b 7 8 5 ein Tütchen mit einer grünlich brauner Substanz § 29 BtMG 32 m deutsch FS nein Strafanzeige 6 48 oval förmige und 93 runde weiße Tabletten § 29 BtMG 34 m deutsch FS nein Strafanzeige 7 3 Subutex § 29 BtMG 31 m litauisch FS nein Strafanzeige 7a 25 Lyrika § 29 BtMG Strafanzeige 7b Metallröhrchen mit weißer Substanz § 29 BtMG Strafanzeige 8 braune Substanz § 29 BtMG 31 m deutsch FS nein Strafanzeige 9 Haschisch § 29 BtMG 41 m deutsch FS ja 100 TS a 4 Euro Strafanzeige 10 braune Substanz ca. 4 g § 29 BtMG 32 m deutsch FS nein Strafanzeige 11 k. A. § 29 BtMG 32 m deutsch FS nein Strafanzeige 12 k. A. § 29 BtMG 30 m deutsch FS Strafanzeige 13 1x in dunkler Folie eingewickelte, unbekannte, teeähnliche Substanz § 29 BtMG 25 m deutsch FS nein Strafanzeige 1 FS - Freiheitsstrafe; EFS - Ersatzfreiheitsstrafe; UH - Untersuchungshaft; JS - Jugendstrafe; JA - Jugendarrest; SF - sonstige Freiheitsentziehung 2 J - Jahr; M - Monat, T - Tag, G - Geldstrafe, TS - Tagessatz, EJS - Einheitsjugendstrafe 3 Bei jeder Strafanzeige wird eine Disziplinarmaßnahme eingeleitet. Das Verfahren ist bis zur Anklage oder Einstellung schwebend. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/4844 189 lfd. Nr. Drogenfunde Delikt Daten zu dem Tatverdächtigen Grund der Inhaftierung1 FS; EFS; UH; JS; JA; SF Drogendelikt Strafmaß2 J; M; T GS; TS, EJS verhängte Strafmaßnahme gegen den Täter3 Alter Geschlecht Staatsangehörigkeit ja nein 1 2 3 4a 4b 4c 5 6a 6b 7 8 14 eine kleine Menge weißes Pulver § 29 BtMG 36 m deutsch FS nein Strafanzeige 14a eine kleine Menge bräunliche Substanz § 29 BtMG Strafanzeige 14b ein Stück einer weißen Tablette § 29 BtMG Strafanzeige 15 eine braungrüne Masse, ca. 4cm x1cm x 1cm eingewickelt in Silberfolie § 29 BtMG 43 m deutsch FS nein Strafanzeige 16 eine weiße ovale Tablette mit dem Aufdruck B8 § 29 BtMG 25 m deutsch FS nein Strafanzeige 16a zwei rote Kapseln § 29 BtMG Strafanzeige 16b zwei rosa Tabletten mit dem Aufdruck APZM 0,5 § 29 BtMG Strafanzeige 16c eine hellblaue Tablette mit dem Aufdruck APZM 1,0 § 29 BtMG Strafanzeige 1 FS - Freiheitsstrafe; EFS - Ersatzfreiheitsstrafe; UH - Untersuchungshaft; JS - Jugendstrafe; JA - Jugendarrest; SF - sonstige Freiheitsentziehung 2 J - Jahr; M - Monat, T - Tag, G - Geldstrafe, TS - Tagessatz, EJS - Einheitsjugendstrafe 3 Bei jeder Strafanzeige wird eine Disziplinarmaßnahme eingeleitet. Das Verfahren ist bis zur Anklage oder Einstellung schwebend. Drucksache 6/4844 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 190 lfd. Nr. Drogenfunde Delikt Daten zu dem Tatverdächtigen Grund der Inhaftierung1 FS; EFS; UH; JS; JA; SF Drogendelikt Strafmaß2 J; M; T GS; TS, EJS verhängte Strafmaßnahme gegen den Täter3 Alter Geschlecht Staatsangehörigkeit ja nein 1 2 3 4a 4b 4c 5 6a 6b 7 8 16d zwei weiße runde Tabletten mit dem Aufdruck ZOC 7,5 § 29 BtMG Strafanzeige 16e eine weiße runde Tablette ohne Aufdruck § 29 BtMG Strafanzeige 16f eine ovale durchsichtige Tablette § 29 BtMG Strafanzeige 16g 1 Fläschchen mit unbekannte Substanz § 29 BtMG 33 m deutsch FS nein Strafanzeige 17 1 Stück bräunliche Substanz (1,2 cm x 0,8 cm x 0,5 cm) § 29 BtMG 35 m deutsch FS nein Strafanzeige 18 eine dreiviertel ovale Tablette § 29 BtMG 25 m deutsch FS nein Strafanzeige 18a eine kleine Menge weißes Pulver § 29 BtMG Strafanzeige 19 14 weiße runde Tabletten (QTP 200) § 29 BtMG 33 m deutsch FS nein Strafanzeige 20 Tabletten § 29 BtMG 33 m deutsch FS nein Strafanzeige 1 FS - Freiheitsstrafe; EFS - Ersatzfreiheitsstrafe; UH - Untersuchungshaft; JS - Jugendstrafe; JA - Jugendarrest; SF - sonstige Freiheitsentziehung 2 J - Jahr; M - Monat, T - Tag, G - Geldstrafe, TS - Tagessatz, EJS - Einheitsjugendstrafe 3 Bei jeder Strafanzeige wird eine Disziplinarmaßnahme eingeleitet. Das Verfahren ist bis zur Anklage oder Einstellung schwebend. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/4844 191 lfd. Nr. Drogenfunde Delikt Daten zu dem Tatverdächtigen Grund der Inhaftierung1 FS; EFS; UH; JS; JA; SF Drogendelikt Strafmaß2 J; M; T GS; TS, EJS verhängte Strafmaßnahme gegen den Täter3 Alter Geschlecht Staatsangehörigkeit ja nein 1 2 3 4a 4b 4c 5 6a 6b 7 8 21 ein kleines Päckchen mit einer weißen Substanz (ca. 6 x 3 cm) § 29 BtMG 45 m deutsch FS nein Strafanzeige 21a eine in Folie eingewickelte Substanz, stark riechend (ca.8 x 4,5 cm) § 29 BtMG Strafanzeige 22 ein kleines Tütchen mit einer weißen unbekannten Substanz § 29 BtMG 38 m deutsch FS nein Strafanzeige 23 zwei weiße Kapseln mit dem Aufdruck Pfizer PGN 25 § 29 BtMG 25 m deutsch FS nein Strafanzeige 23a sieben Kapseln mit dem Aufdruck Pfizer PGN 75 § 29 BtMG Strafanzeige 23b drei Kapseln mit dem Aufdruck Pfizer PGN 150 § 29 BtMG Strafanzeige 1 FS - Freiheitsstrafe; EFS - Ersatzfreiheitsstrafe; UH - Untersuchungshaft; JS - Jugendstrafe; JA - Jugendarrest; SF - sonstige Freiheitsentziehung 2 J - Jahr; M - Monat, T - Tag, G - Geldstrafe, TS - Tagessatz, EJS - Einheitsjugendstrafe 3 Bei jeder Strafanzeige wird eine Disziplinarmaßnahme eingeleitet. Das Verfahren ist bis zur Anklage oder Einstellung schwebend. Drucksache 6/4844 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 192 lfd. Nr. Drogenfunde Delikt Daten zu dem Tatverdächtigen Grund der Inhaftierung1 FS; EFS; UH; JS; JA; SF Drogendelikt Strafmaß2 J; M; T GS; TS, EJS verhängte Strafmaßnahme gegen den Täter3 Alter Geschlecht Staatsangehörigkeit ja nein 1 2 3 4a 4b 4c 5 6a 6b 7 8 23c eine weiße Tablette mit dem Aufdruck C500 § 29 BtMG Strafanzeige 23d ca. drei weiße Tabletten § 29 BtMG Strafanzeige 23e eine Kanüle mit Kappe § 29 BtMG Strafanzeige 23f eine Spritze § 29 BtMG Strafanzeige 23g eine leere Ampulle § 29 BtMG Strafanzeige 24 Halbe weiße Tablette (Subutex) § 29 BtMG 29 m deutsch FS nein Strafanzeige 25 Rot-weiße Kapseln § 29 BtMG 25 m deutsch FS nein Strafanzeige 26 k. A. § 29 BtMG 31 m deutsch FS nein Strafanzeige 27 Ovale Tablette § 29 BtMG 33 m deutsch FS nein Strafanzeige 28 Tabletten § 29 BtMG 25 m deutsch FS nein Strafanzeige In der Tabelle verwendete Abkürzungen: FS - Freiheitsstrafe, EFS - Ersatzfreiheitsstrafe, UH - Untersuchungshaft, JS - Jugendstrafe, JA - Jugendarrest, SF - sonstige Freiheitsentziehung, EJS - Einheitsjugendstrafe, TS Tagessatz, T - Tag, M - Monat, J - Jahr, GS - Geldstrafe 1 FS - Freiheitsstrafe; EFS - Ersatzfreiheitsstrafe; UH - Untersuchungshaft; JS - Jugendstrafe; JA - Jugendarrest; SF - sonstige Freiheitsentziehung 2 J - Jahr; M - Monat, T - Tag, G - Geldstrafe, TS - Tagessatz, EJS - Einheitsjugendstrafe 3 Bei jeder Strafanzeige wird eine Disziplinarmaßnahme eingeleitet. Das Verfahren ist bis zur Anklage oder Einstellung schwebend. I. Aktuelle Erkenntnisse zur neusten Entwicklung auf dem Drogenmarkt und zu den gesundheitlichen Folgen des Drogenkonsums II. Legale und illegale Drogen in Mecklenburg-Vorpommern III. Stoffungebundene Sucht IV. Prävention V. Finanzielle Aufwendungen