Die Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 23. Dezember 2015 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/4860 6. Wahlperiode 23.12.2015 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Henning Foerster und Torsten Koplin, Fraktion DIE LINKE Menschen mit Behinderungen in Mecklenburg-Vorpommern und deren Integration in den Arbeitsmarkt und ANTWORT der Landesregierung 1. Wie hat sich die Anzahl der anerkannt schwerbehinderten Menschen seit dem Jahr 2004 jährlich in Mecklenburg-Vorpommern entwickelt (bitte in absoluten Zahlen, nach Alter und Geschlecht sowie prozentualem Anteil insgesamt an der Gesamtbevölkerung in der jeweiligen Altersgruppe angeben)? a) Wie hat sich die Anzahl der anerkannt schwerbehinderten Menschen im erwerbsfähigen Alter (15 bis 65 Jahre) seit dem Jahr 2007 jährlich in Mecklenburg-Vorpommern entwickelt (bitte in absoluten Zahlen sowie den prozentualen Anteil an der erwerbsfähigen Bevölkerung darstellen)? b) Wie hat sich die Anzahl der anerkannt schwerbehinderten Menschen im erwerbsfähigen Alter (15 bis 65 Jahre) seit dem Jahr 2007 jährlich in Mecklenburg-Vorpommern entwickelt, die in sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung waren (bitte in absoluten Zahlen sowie den prozentualen Anteil an der erwerbsfähigen Bevölkerung in Beschäftigung darstellen)? c) Wie hat sich die Anzahl der anerkannt schwerbehinderten Menschen im erwerbsfähigen Alter (15 bis 65 Jahre) seit dem Jahr 2007 jährlich in Mecklenburg-Vorpommern entwickelt, die als arbeitslos bzw. langzeitarbeitslos im jeweiligen Rechtskreis gezählt wurden (bitte die absolute Anzahl sowie den prozentualen Anteil an den schwerbehinderten Menschen im arbeitsfähigen Alter und den prozentualen Anteil an allen Arbeitslosen darstellen )? Drucksache 6/4860 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Gemäß § 131 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch wird über schwerbehinderte Menschen alle zwei Jahre eine Bundesstatistik erstellt. Der letzte Bericht des Statistischen Amtes Mecklenburg-Vorpommern erfasst die schwerbehinderten Menschen in Mecklenburg-Vorpommern am Stichtag 31. Dezember 2013. Ausgewiesen werden hier die Anzahl der schwerbehinderten Menschen mit einem Grad der Behinderung ab 50, die im Besitz eines gültigen Schwerbehindertenausweises sind. Weiterhin werden persönliche Merkmale, wie zum Beispiel Alter, Geschlecht und Wohnort sowie Art, Ursache und Grad der Behinderung, dargestellt. Die folgende Tabelle gibt diese Angaben mit Stand vom 31. Dezember 2005 bis 31. Dezember 2013 auszugsweise wieder. Bis auf die Altersgruppe von 15 bis unter 65 Jahren sind der Landesregierung keine prozentualen Anteile der anerkannt schwerbehinderten Menschen an der Gesamtbevölkerung bekannt. 2005 2007 2009 2011 2013 schwerbehinderte Menschen insgesamt 142.005 148.755 153.567 166.050 173.237 männlich 71.419 75.041 77.749 84.003 87.403 weiblich 70.586 73.714 75.818 82.047 85.834 davon nach Altersgruppen von …bis …unter Jahren unter 15 insgesamt 2.129 2.372 2.560 2.867 2.752 männlich 1.271 1.435 1.549 1.768 1.687 weiblich 858 937 1.011 1.099 1.065 15-65 insgesamt 74.832 76.977 79.032 87.681 88.541 männlich 40.419 41.363 42.388 46.997 47.289 weiblich 34.413 35.614 36.644 40.684 41.252 65 und älter insgesamt 65.044 69.406 71.975 75.502 81.944 männlich 29.729 32.243 33.812 35.238 38.427 weiblich 35.315 37.163 38.163 40.264 43.517 Bevölkerung insgesamt 1.707.266 1.679.682 1.651.216 1.634.734 1.596.505 männlich 846.217 832.745 818.119 809.203 786.333 weiblich 851.049 846.937 833.097 825.531 810.172 Anteil schwerbehinderter Menschen an der Gesamtbevölkerung (in Prozent) insgesamt 8,3 8,9 9,3 10,2 10,9 männlich 8,4 9,0 9,5 10,4 11,1 weiblich 8,2 8,7 9,1 9,9 10,6 Quelle: Statistisches Amt Mecklenburg-Vorpommern Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/4860 3 Zu a) Die Anzahl der schwerbehinderten Menschen in Mecklenburg-Vorpommern im erwerbsfähigen Alter und der prozentuale Anteil an der erwerbsfähigen Bevölkerung sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen. 2007 2009 2011 2013 schwerbehinderte Menschen in der Altersgruppe von 15 bis unter 65 Jahren 76.977 79.032 87.681 88.541 Anteil der schwerbehinderten Menschen an der Gesamtbevölkerung in der Altersgruppe von 15 bis unter 65 Jahren in Prozent 6,7 7,2 8,1 8,5 Quelle: Statistisches Amt Mecklenburg-Vorpommern Zu b) Hierzu liegen der Landesregierung keine Informationen vor. Zu c) Die folgende Tabelle enthält die Anzahl schwerbehinderter Menschen in Mecklenburg- Vorpommern im erwerbsfähigen Alter, die als arbeitslos beziehungsweise langzeitarbeitslos im jeweiligen Rechtskreis gezählt wurden sowie den prozentualen Anteil an allen Arbeitslosen . Angaben zum prozentualen Anteil an den schwerbehinderten Menschen im arbeitsfähigen Alter liegen der Landesregierung nicht vor. 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 arbeitslose bzw. langzeitarbeitslose schwerbehinderte Menschen in der Altersgruppe von 15 bis unter 65 Jahren 5.953 5.358 5.043 5.184 5.486 5.299 5.071 5.126 darunter Langzeitarbeitslose 2.799 2.191 1.708 1.669 1.910 2.088 2.063 2.176 Rechtskreis SGB II 3.816 3.523 3.346 3.234 3.476 3.332 3.112 3.116 darunter Langzeitarbeitslose 1.853 1.523 1.192 1.089 1.282 1.427 1.394 1.506 Rechtskreis SGB III 2.138 1.834 1.697 1.951 2.011 1.968 1.958 2.010 darunter Langzeitarbeitslose 947 667 516 580 628 660 669 670 Anteil der schwerbehinderten Menschen an allen Arbeitslosen insgesamt (in Prozent) 4,1 4,3 4,3 4,7 5,1 5,2 5,1 5,5 darunter Langzeitarbeitslose 4,8 5,3 5,5 5,9 6,4 6,3 6,2 6,4 Quelle: Bundesagentur für Arbeit Drucksache 6/4860 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 Schwerbehinderte Menschen profitieren nicht in gleichem Maße von der Entlastung des Arbeitsmarktes wie andere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Dennoch hat sich auf dem Arbeitsmarkt in Mecklenburg-Vorpommern die Situation für schwerbehinderte Menschen in den letzten Jahren leicht entspannt. 2. Wie stellen sich die Prognosen zur Entwicklung der Anzahl der anerkannt schwerbehinderten Menschen sowie der anerkannt schwerbehinderten Menschen im erwerbsfähigen Alter (15 bis 65 Jahre) bis zum Jahr 2025 für Mecklenburg-Vorpommern dar und welcher politische Handlungsbedarf ergibt sich daraus? Aufgrund des stetigen Anstiegs der Anzahl an Menschen mit Behinderungen in den vergangenen Jahren (vergleiche Antwort zu Frage 10) und des demografischen Wandels wird auch in den nächsten Jahren mit einer weiteren Steigerung der anerkannt schwerbehinderten Menschen zu rechnen sein. In welchem Umfang diese eintritt, kann derzeit nicht abgeschätzt werden. Inwieweit mit einem Anstieg an schwerbehinderten Menschen im erwerbsfähigen Alter zu rechnen ist, kann ebenfalls noch nicht abgeschätzt werden. Die Verteilung der Gesamtmittel der Agenturen für Arbeit und der Jobcenter belegt, dass etwa 24 Prozent (2013) der zur Verfügung stehenden Gelder für die berufliche Integration der Rehabilitanden und der schwerbehinderten Menschen aufgewandt werden. Neben den Maßnahmen der Qualifizierung werden in diesem Bereich auch Lohnkostenzuschüsse an Arbeitgeber gewährt. Diese sind in Dauer und Höhe umfangreicher als bei nicht behinderten Menschen. Das Integrationsamt wird auch künftig für die Schaffung und Erhaltung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen für schwerbehinderte Menschen vorrangig Ausgleichsabgabemittel gemäß § 14 Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung verwenden, um die gesetzlichen Aufgaben wahrzunehmen. Der Maßnahmeplan der Landesregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (Landtagsdrucksache 6/2213) wird im Jahr 2017 evaluiert und anschließend fortgeschrieben. Er ist somit ein Instrument, das es der Landesregierung ermöglicht, auf die entsprechenden Bedarfe der Menschen mit Behinderungen im Land Einfluss zu nehmen und passgenaue Maßnahmen einzuleiten. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/4860 5 3. Wie hat sich die Anzahl der Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen im erwerbsfähigen Alter (15 bis 65 Jahre) in Mecklenburg- Vorpommern seit dem Jahr 2007 jährlich entwickelt, die in Werkstätten für Menschen mit Behinderung in Mecklenburg-Vorpommern zur Verfügung gestellt wurden (bitte Träger der Werkstatt, Standort und Anzahl der Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen angeben)? a) Wie hat sich die Anzahl der Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen in anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen in Mecklenburg-Vorpommern seit dem Jahr 2004 jährlich entwickelt (bitte insgesamt sowie nach Alter und Geschlecht angeben)? b) Wie viele Anträge auf Aufnahme in eine Werkstatt für Menschen mit Behinderung wurden seit dem Jahr 2004 jährlich gestellt und bewilligt und welches waren ggf. die Ablehnungsgründe? Hierzu liegen der Landesregierung folgende Angaben vor: Träger der Werkstatt Standort Anzahl der Arbeitsplätze 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Pommerscher Diakonieverein e.V. Greifswald Züssow 216 133 216 133 216 133 216 133 216 133 216 133 gesamt 515 gesamt 515 gesamt 535 Diakoniewerkstätten Neubrandenburg Neubrandenburg 505 505 505 505 505 505 584 584 584 DRK Kreisverband Rostock e.V. Rostock 429 429 429 429 525 525 553 553 578 Evangelische Stiftung Michaelshof Rostock Kröpelin 370 27 370 27 370 27 370 27 370 27 gesamt 495 gesamt 495 gesamt 495 gesamt 500 Dreescher Werkstätten gGmbH Schwerin 287 287 287 396 396 396 396 396 370 Stralsunder Werkstätten gGmbH Stralsund 252 252 252 252 276 276 276 300 300 Wismarer Werkstätten GmbH Wismar 356 401 401 401 401 398 398 398 420 Peene Werkstätten GmbH Demmin 228 228 228 228 228 228 277 277 277 Güstrower Werkstätten GmbH Güstrow 410 410 410 410 410 410 410 528 528 Lebenshilfewerk Mölln- Hagenow gGmbH Hagenow 222 222 222 222 261 296 296 296 311 Reha-Zentrum Neustrelitz e.V. Neustrelitz 170 170 170 170 170 170 170 180 180 Lebenshilfswerk Waren gGmbH Waren (Müritz) 186 186 186 186 248 248 248 248 253 Lebenshilfe für Behinderte Neubrandenburg e.V. Teetzleben 12 12 12 12 12 12 12 - - SOS Kinderdorf e.V., SOS Dorfgemeinschaft Grimmen-Hohenwieden Grimmen 54 54 54 54 60 60 60 60 60 CJD Ribnitz-Damgarten Ribnitz- Damgarten 188 188 216 216 216 216 216 216 216 Diakoniewerk im nördlichen Mecklenburg gGmbH Grevesmühlen 203 203 203 203 203 203 289 289 289 Verein für Blindenwohlfahrt Neukloster e.V. Neukloster 131 131 131 131 131 131 131 131 170 Drucksache 6/4860 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 6 Träger der Werkstatt Standort Anzahl der Arbeitsplätze 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Evangelisches Diakoniewerk Bethanien Ducherow Ducherow 250 250 250 270 270 300 300 300 300 Diakoniewerk Kloster Dobbertin gGmbH Dobbertin 305 305 305 305 305 335 335 335 348 Diakonisches Werk „Neues Ufer“ gGmbH Rampe Leezen 132 26 132 26 132 26 221 26 221 26 221 - 221 - 221 - 245 - Lewitz Werkstätten gGmbH Parchim 433 433 433 469 469 469 469 469 475 Insel e.V. Altefähr - 100 100 100 100 100 100 100 100 DRK Kreisverband Rügen e.V. Bergen auf Rügen 150 150 165 165 165 165 165 165 195 Gemeinnützige Werkund Wohnstätten GmbH Pasewalk Pasewalk 325 325 325 325 442 442 470 470 470 Quelle: Kommunaler Sozialverband Mecklenburg-Vorpommern Zu a) Das Statistische Amt Mecklenburg-Vorpommern erhebt eine Statistik zu den Empfängerinnen und Empfängern von Leistungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (Eingliederungshilfe ) in anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen. Daten liegen der Landesregierung allerdings erst ab dem Jahr 2005 (Einführung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch) vor. Die Angaben für die Jahre 2005 bis 2014 sind der nachfolgenden Tabelle als Verlaufsstatistikzahlen zu entnehmen. im Laufe des Jahres Anzahl nach Alter 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 unter 18 8 4 8 4 2 1 3 0 0 0 männlich 6 3 7 2 1 1 1 0 0 0 weiblich 2 1 1 2 1 0 2 0 0 0 18-30 2.288 2.288 2.427 2.429 2.520 2.540 2.449 2.368 2.302 2.213 männlich 1.394 1.398 1.488 1.501 1.550 1.548 1.492 1.439 1.394 1.347 weiblich 894 890 939 928 970 992 957 929 908 866 30-40 1.584 1.598 1.688 1.779 1.805 1.973 2.081 2.165 2.300 2.379 männlich 954 950 1.003 10.55 1.077 1.186 1.246 1.301 1.398 1.450 weiblich 630 648 685 724 728 787 835 864 902 929 40-50 1.744 1.774 1.799 1.820 1.817 1.881 1.880 1.809 1.737 1.685 männlich 1.111 1.093 1.105 1.112 1.119 1.143 1.134 1.099 1.043 1.015 weiblich 633 681 694 708 698 738 746 710 694 670 50-65 782 890 1.005 1.141 1.322 1.534 1.687 1.835 2.016 2.107 männlich 503 563 635 729 840 968 1.067 1.170 1.276 1.333 weiblich 279 327 370 412 482 566 620 665 740 774 65 und älter 14 14 14 10 7 14 12 16 17 19 männlich 10 9 12 9 4 8 9 12 9 13 weiblich 4 5 2 1 3 6 3 4 8 6 Gesamt 6.240 6.568 6.941 7.183 7.473 7.943 8.112 8.193 8.372 8.403 männlich 3.978 4.015 4.250 4.408 4.591 4.584 4.949 5.021 5.120 5.158 weiblich 2.442 2.552 2.691 2.775 2.882 3.089 3.163 3.172 3.252 3.245 Quelle: Statistisches Amt Mecklenburg-Vorpommern Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/4860 7 Zu b) Hierzu liegen der Landesregierung keine Informationen vor. 4. In welcher Anzahl konnten seit dem Jahr 2007 jährlich in Mecklenburg-Vorpommern schwerbehinderte Menschen dauerhaft in Beschäftigung vermittelt werden [bitte insgesamt sowie nach Geschlecht und getrennt nach Art der Vermittlung in welche Beschäftigung (in Unternehmen, Qualifizierung, Werkstätten, etc.) angeben]? Die Statistik der Bundesagentur für Arbeit weist die Nachhaltigkeit/Dauerhaftigkeit der Abgänge aus der Arbeitslosigkeit, wie beispielsweise dauerhafte Beschäftigung in Unternehmen, in Werkstätten für behinderte Menschen oder in Qualifizierungsmaßnahmen nicht aus. In der folgenden Tabelle können nur Angaben zu den Abgängen an schwerbehinderten Arbeitslosen nach der Abgangsart und dem Geschlecht getroffen werden. 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 Abgänge in den unterschiedlichen Abgangsstrukturen Beschäftigung am 1. Arbeitsmarkt insgesamt 1.787 1.871 1.745 1.877 1.980 1.830 1.784 1.817 männlich 1.130 1.176 1.108 1.220 1.242 1.118 1.151 1.119 weiblich 657 695 637 657 738 712 633 698 Beschäftigung am 2. Arbeitsmarkt insgesamt 2.020 2.010 1.954 1.690 1.045 815 552 651 männlich 1.259 1.285 1.247 1.078 673 540 351 397 weiblich 761 725 707 612 372 275 201 254 sonstige Erwerbstätigkeit insgesamt 93 89 133 106 115 89 92 93 männlich 58 59 80 60 82 50 65 53 weiblich 35 30 53 46 33 39 27 40 Ausbildung insgesamt 221 123 105 100 86 111 82 69 männlich 126 73 54 62 52 61 52 48 weiblich 95 50 51 38 34 50 30 21 sonstige Ausbildung/ Maßnahme insgesamt 1.499 1.871 2.234 1.875 1.785 1.666 1.520 1.608 männlich 896 1.140 1.360 1.119 1.088 983 922 961 weiblich 603 731 874 756 697 683 598 647 Quelle: Bundesagentur für Arbeit Drucksache 6/4860 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 8 5. Wie hat sich die Anzahl der anerkannt schwerbehinderten arbeitslosen Menschen im erwerbsfähigen Alter (15 bis 65 Jahre) seit dem Jahr 2007 jährlich in Mecklenburg-Vorpommern entwickelt, die in Sonderprogrammen des Bundes, Maßnahmen der Agentur für Arbeit, der Jobcenter oder des Landes beschäftigt bzw. gefördert wurden (bitte die absolute Anzahl sowie nach dem jeweiligen Träger der Maßnahme, Art der Maßnahme sowie Geschlecht darstellen)? Die Umsetzung von Sonderprogrammen im Geschäftsbereich des Ministeriums für Arbeit, Gleichstellung und Soziales stellt sich wie folgt dar: Sonderprogramm des Bundes: Die Richtlinie Initiative Inklusion des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 9. September 2011 (eBAnz AT 110 2011 B1) wird wie folgt umgesetzt: a) Handlungsfeld „Berufsorientierung“ gemäß Artikel 1 der Richtlinie Initiative Inklusion Das Handlungsfeld wird im Land durch die Träger der vier Integrationsfachdienste (§ 109 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch) auf Grund einer Kooperationsvereinbarung zwischen dem Land (Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales und Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur) und der Regionaldirektion Nord der Bundesagentur für Arbeit umgesetzt: Träger: 1. AWO - Soziale Dienste gGmbH Westmecklenburg (Schwerin) 2. „Wegweiser“ e.V. (Waren) 3. AFW Arbeitsförderungs- und Fortbildungswerk GmbH (Rostock) 4. Berufsförderungswerk Stralsund GmbH (Stralsund) Zielgruppe: Zielgruppe des Handlungsfeldes sind schwerbehinderte Schülerinnen und Schüler, insbesondere mit sonderpädagogischem Förderbedarf. Die Anzahl der Teilnehmenden insgesamt sowie in bestimmten Maßnahmen sind der folgenden Tabelle zu entnehmen: Teilnehmende im Handlungsfeld Berufsorientierung 2013 2014 2015 männlich 182 200 92 weiblich 91 91 60 insgesamt 273 291 152 Teilnehmende in Maßnahmen a) Kompetenz- und Potenzialanalysen 251 183 104 b) Praktika am allgemeinen Arbeitsmarkt 152 294 380 c) Berufswegekonferenzen 27 61 10 d) Übergangsbegleitung 9 12 21 Stand: 30.09.2015 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/4860 9 b) Handlungsfeld „Neue Ausbildungsplätze für schwerbehinderte junge Menschen in Betrieben und Dienststellen des allgemeinen Arbeitsmarktes“ gemäß Artikel 2 der Richtlinie Initiative Inklusion Die Anzahl der neu geschaffenen Ausbildungsplätze sind der folgenden Tabelle zu entnehmen: Handlungsfeld gemäß Artikel 2 der Richtlinie Initiative Inklusion 2014 2015 Ausbildungsplätze 7 13 davon für Männer 5 10 für Frauen 2 3 Stand: 01.12.2015 Handlungsfeld „Neue Arbeitsplätze für ältere schwerbehinderte Menschen“ gemäß Artikel 3 der Richtlinie Initiative Inklusion Die Anzahl der neu geschaffenen Arbeitsplätze ist der folgenden Tabelle zu entnehmen. Handlungsfeld gemäß Artikel 3 der Richtlinie Initiative Inklusion 2014 2015 Arbeitsplätze 40 41 davon für Männer 26 25 für Frauen 14 16 Stand: 01.12.2015 Maßnahmen der Agenturen für Arbeit und der Jobcenter Arbeitsmarktpolitische Maßnahmen der Agenturen für Arbeit, an denen schwerbehinderte Menschen teilgenommen haben, sind folgenden Tabellen zu entnehmen. Weitergehende Differenzierungen (beispielsweise nach Trägern) liegen nicht vor. Dargestellt sind Maßnahmen, die ausschließlich mit Mitteln der Bundesagentur für Arbeit finanziert wurden: Maßnahmekategorie/-gruppe 1) Jahresdurchschnitt 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 Aktivierung und berufliche Eingliederung insgesamt 50 111 239 160 132 131 155 150 Männer 30 60 124 90 73 75 94 87 Frauen 20 51 115 69 59 56 61 63 Berufswahl und Berufsausbildung 2) insgesamt 175 182 218 192 166 140 134 126 Drucksache 6/4860 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 10 Maßnahmekategorie/-gruppe 1) Jahresdurchschnitt 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 Männer 110 110 124 115 99 85 80 74 Frauen 65 71 94 77 67 55 54 52 Berufliche Weiterbildung insgesamt 284 278 267 214 169 154 146 141 Männer 171 160 160 118 88 82 74 71 Frauen 113 118 107 97 81 72 73 70 Aufnahme einer Erwerbstätigkeit insgesamt 583 713 804 807 703 547 409 420 Männer 372 443 513 529 476 346 261 276 Frauen 211 270 291 277 227 200 147 144 besondere Maßnahmen zur Teilhabe behinderter Menschen insgesamt 585 711 717 689 670 620 560 514 Männer 368 450 443 420 400 373 332 298 Frauen 217 262 274 269 270 247 228 216 Beschäftigung schaffende Maßnahmen insgesamt 945 1.032 909 789 452 416 325 331 Männer 598 659 584 495 294 274 209 203 Frauen 348 373 324 293 158 141 116 128 Sonstige Förderung/ Freie Förderung insgesamt 182 224 34 49 46 57 20 22 Männer 116 148 25 36 29 38 11 13 Frauen 66 76 10 13 17 19 9 8 darunter kommunale Eingliederungsleistungen (kEL)3) insgesamt 15 29 23 42 32 22 13 8 Männer 11 22 16 31 19 15 6 6 Frauen 4 7 7 11 13 7 7 3 Europäischer Globalisierungsfonds (EGF) insgesamt - - - - - - - 1 Männer - - - - - - - - Frauen - - - - - - - 1 1) Im Zeitverlauf besteht nur eine eingeschränkte Vergleichbarkeit der Förderinstrumente, da mehrere gesetzliche Änderungen zu Neuausrichtungen der arbeitsmarktpolitischen Instrumente geführt haben. Dieses führte u.a. zu neuen Maßnahmen sowie zum Auslaufen bestehender Maßnahmen, vgl. auch die Methodenberichte insbesondere zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente (2011/02) und zur Instrumentenreform (2012/05). 2) Ohne Ergebnisse zu Teilnahmen an Berufsorientierungsmaßnahmen nach § 48 SGB III. 3) Es ist von einer Untererfassung auszugehen, so haben z.B. bundesweit für Januar - Juni 2015 (Datenstand September 2015) nur ca. 71 % der Träger Daten zum Einsatz der kommunalen Eingliederungsleistungen erfasst. Quelle: Bundesagentur für Arbeit Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/4860 11 Dargestellt sind Maßnahmen, die ausschließlich mit Fremdmitteln (zum Beispiel des Bundes, anderer Rehabilitationsträger) finanziert wurden: Maßnahmekategorie/- gruppe 1) Jahresdurchschnitt 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 Aktivierung und berufliche Eingliederung insgesamt - - 0 - - - - 7 Männer - - - - - - 0 5 Frauen - - 0 - - - 0 2 Berufliche Weiterbildung insgesamt - - - - - - 0 0 Männer - - - - - - 0 - Frauen - - - - - - - 0 Aufnahme einer Erwerbstätigkeit insgesamt - - 0 1 - - 0 1 Männer - - 0 1 - - 0 1 Frauen - - - - - - - - Sonstige Förderung/ Freie Förderung insgesamt - 1 43 109 67 51 37 33 Männer - 1 29 59 38 32 27 20 Frauen - 0 14 50 28 19 10 11 darunter Bundesprogramm insgesamt - 1 43 107 63 47 37 33 Männer - 1 29 59 37 32 27 2 Frauen - 0 14 48 25 15 10 13 ESF (ohne ESF-BA- Programm) insgesamt - - - 2 4 3 - - Männer - - - 0 1 - - - Frauen - - - 1 3 3 - - Integrationskurs BAMF insgesamt - - - 0 1 - - - Männer - - - - - - - - Frauen - - - 0 1 - - - 0: mehr als nichts, aber weniger als die Hälfte der kleinsten zur Darstellung gebrachten Einheit; -: nichts vorhanden 1) Im Zeitverlauf besteht nur eine eingeschränkte Vergleichbarkeit der Förderinstrumente, da mehrere gesetzliche Änderungen zu Neuausrichtungen der arbeitsmarktpolitischen Instrumente geführt haben. Dieses führte u.a. zu neuen Maßnahmen sowie zum Auslaufen bestehender Maßnahmen, vgl. auch die Methodenberichte insbesondere zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente (2011/02) und zur Instrumentenreform (2012/05). Quelle: Bundesagentur für Arbeit Drucksache 6/4860 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 12 Maßnahmen des Landes Mecklenburg-Vorpommern Hinsichtlich der Maßnahmen des Landes wird auf die Antwort zu Frage 8 a) verwiesen. 6. Wie hat sich die Anzahl der Auszubildenden in der Behindertenausbildung (§ 66 Berufsbildungsgesetz) seit dem Jahr 2007 jährlich in Mecklenburg-Vorpommern entwickelt (bitte insgesamt sowie nach Geschlecht darstellen)? Die Zahl der Auszubildenden in der Behindertenausbildung (§ 66 Berufsbildungsgesetz) hat sich wie folgt entwickelt: Stand: 31.12. des Jahres Anzahl der Auszubildenden 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 insgesamt 2.197 2.458 2.232 1.882 1.531 1.199 1.597 916 männlich 1436 1.668 1.467 1.218 956 761 1.024 562 weiblich 761 790 765 664 575 438 573 354 Quelle. Statistisches Amt Mecklenburg-Vorpommern 7. Wie hat sich die Anzahl der abgabepflichtigen Unternehmen, die damit verbundene Anzahl von Arbeitsplätzen, die Anzahl der Pflichtarbeitsplätze nach SGB IX sowie die Anzahl der besetzten und unbesetzten Pflichtarbeitsplätze, inklusive der jeweiligen Quote, seit dem Jahr 2007 in Mecklenburg-Vorpommern entwickelt (bitte insgesamt sowie nach privaten und öffentlichen Arbeitgebern getrennt darstellen )? Der folgenden Tabelle sind die Statistikdaten aus dem Anzeigeverfahren der Bundesagentur für Arbeit gemäß § 80 Absatz 2 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch - Arbeitgeber mit 20 und mehr Arbeitsplätzen - zu entnehmen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/4860 13 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 Arbeitgeber insgesamt 2.653 2.734 2.761 2.811 2.936 2.972 2.989 private 2.402 2.449 2.476 2.553 2.666 2.696 2.752 öffentliche 251 285 285 258 270 276 237 Arbeitsplätze insgesamt 302.808 309.341 311.216 313.114 317.212 323.045 326.194 private Arbeitgeber 219.830 222.394 222.911 229.800 234.422 236.619 245.638 öffentliche Arbeitgeber 82.978 86.947 88.305 83.313 82.789 86.426 80.556 Pflichtarbeitsplätze (Soll) insgesamt 12.465 12.723 12.817 12.948 13.185 13.467 13.643 private Arbeitgeber 8.584 8.694 8.735 9.089 9.354 9.470 9.898 öffentliche Arbeitgeber 3.881 4.029 4.082 3.859 3.831 3.997 3.745 Besetzte Pflichtarbeitsplätze insgesamt 11.683 12.208 12.554 13.006 13.518 14.055 14.646 private Arbeitgeber 6.478 6.686 6.903 7.659 8.014 8.211 9.080 öffentliche Arbeitgeber 5.205 5.522 5.651 5.347 5.505 5.845 5.566 Unbesetzte Pflichtarbeitsplätze insgesamt 3.527 3.495 3.345 3.273 3.181 3.148 2.971 private Arbeitgeber 3.302 3.254 3.154 3.124 3.035 3.014 2.879 öffentliche Arbeitgeber 225 241 190 149 146 134 91 Ist-Quote insgesamt 4,4 4,5 4,6 4,7 4,8 4,9 5,1 private Arbeitgeber 3,5 3,6 3,7 3,9 4,0 4,0 4,2 öffentliche Arbeitgeber 6,6 6,7 6,8 6,8 7,1 7,2 7,3 Quelle: Bundesagentur für Arbeit Drucksache 6/4860 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 14 8. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung seit dem Jahr 2010 ergriffen und welche Maßnahmen plant die Landesregierung für die Jahre 2016 und 2017, um die Arbeit von Menschen mit Behinderungen in Werkstätten und Abteilungen für Menschen mit Behinderungen im Land zu unterstützen und zu fördern (bitte auch die Zielstellung, den finanziellen Mitteleinsatz und die jeweiligen Haushaltstitel angeben )? a) Welche Maßnahmen hat die Landesregierung seit 2010 ergriffen und welche Maßnahmen plant die Landesregierung für die Jahre 2016 und 2017, um die Integration von Menschen mit Behinderungen in den Arbeitsmarkt zu unterstützen und zu fördern (bitte auch die Zielstellung, den finanziellen Mitteleinsatz und die jeweiligen Haushaltstitel angeben)? b) Welche Ministerien und nachgeordneten Behörden erfüllen die gesetzlichen Auflagen zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen und welche erfüllen diese aus welchen Gründen nicht? Mecklenburg-Vorpommern verfügt über ein flächendeckendes Netz an Werkstätten für behinderte Menschen. Auf Grund der demographischen Entwicklung ist davon auszugehen, dass der Bedarf an Werkstattplätzen für behinderte Menschen in den nächsten Jahren rückläufig sein wird. Eine weitere Förderung des Baus von Werkstätten für behinderte Menschen ist nicht mehr vorgesehen. Es ist zu erwarten, dass in Umsetzung des Vorhabens der Bundesregierung zur Schaffung eines Bundesteilhabegesetzes die Übergänge von der Werkstatt für behinderte Menschen in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung verbessert werden. Die folgende Tabelle enthält die Förderung der Ausstattungen von Werkstätten für behinderte Menschen aus dem „Sondervermögen Ausgleichsabgabe nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch “ und aus Kapitel 1005 Titel 893.02. Jahr Kapitel/Titel 2010 2011 2012 2013 2014 7204/893.01 63.326 46.233 - - - 1005/893.02 68.000 - - - - Zu 8a) Die Förderung von Maßnahmen zur Integration von schwerbehinderten Menschen in den allgemeinen Arbeitsmarkt erfolgt im Wesentlichen durch die Bundesagentur für Arbeit. In den Jahren 2016 und 2017 wird wie in der Vergangenheit das gesamte Instrumentarium des Neunten Buches Sozialgesetzbuch zur Anwendung gebracht. Der finanzielle Mitteleinsatz wird sich aus dem vom Landtag zu beschließenden Haushalt ergeben. Die Haushaltstitel sind dem Wirtschaftsplan für das Sondervermögen „Ausgleichsabgabe nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch“ zu entnehmen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/4860 15 Für die in der Initiative Inklusion (s. Antwort zu Frage 5a) enthaltenen drei Handlungsfelder stehen dem Land vom Beginn der Laufzeit ab 2012 bis Ende 2018 insgesamt 1.907.466,05 Euro zur Verfügung. Die Haushaltstitel ergeben sich aus dem Wirtschaftsplan des Sondervermögens „Ausgleichsabgabe nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch“. Durch das Modellprojekt des Landes „Budget für Arbeit“ soll der Übergang von Beschäftigten aus Werkstätten für behinderte Menschen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt besonders gefördert werden. Dieses Projekt mit einer Laufzeit von drei Jahren hat am 1. Juni 2015 in den Regionen Ueckermünde, Greifswald und Neubrandenburg begonnen. Träger des Projektes ist die Landesarbeitsgemeinschaft der Werkstätten für behinderte Menschen Mecklenburg-Vorpommern e.V. Ziel ist es, bis zu 15 Werkstattbeschäftigten eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu ermöglichen. Das Projekt wird mit 579.480 Euro aus dem Sondervermögen „Ausgleichsabgabe nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch“ gefördert. Es ist beabsichtigt, dass Modellprojekt im Jahr 2016 auf die Regionen Rostock, Hagenow und Stralsund auszuweiten. Zu b) Gemäß § 80 Absatz 2 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch haben die Arbeitgeber gegenüber der Bundesagentur für Arbeit einmal jährlich für das vorangegangene Kalenderjahr die Daten anzuzeigen, die zur Berechnung des Umfangs der Beschäftigungspflicht, zur Überwachung ihrer Erfüllung und der Höhe der Ausgleichsabgabe notwendig sind. Anlässlich der zuletzt für das Jahr 2014 erhobenen Daten konnte festgestellt werden, dass der Arbeitgeber Land Mecklenburg-Vorpommern seiner gesetzlichen Verpflichtung nach § 71 Absatz 1 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch, auf wenigstens 5 vom Hundert der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen, nachgekommen ist. Drucksache 6/4860 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 16 9. In welcher Höhe konnte die Landesregierung seit dem Jahr 2007 jährlich Einnahmen durch die Ausgleichsabgabe in welchen Haushaltstiteln verbuchen und hat diese Einnahmen in welchen Ausgabetiteln und in welcher Höhe für welchen Verwendungszeck eingesetzt? Den folgenden Tabellen sind die Einnahmen im Sondervermögen „Ausgleichsabgabe nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch“ in den Jahren 2007 bis 2014 in den einzelnen Titeln zu entnehmen. Titel Zweckbestimmung Ist 2007 Ist 2008 Ist 2009 Ist 2010 Einnahmen 111.01 Ausgleichabgabe für unbesetzte Pflichtarbeitsplätze nach § 77 SGB IX von privaten und öffentlichen Arbeitgebern 6.000.767,96 6.694.898,76 6.498.635,43 6.312.841,88 111.02 Säumniszuschläge nach § 77 Absatz 4 SGB IX 38.210,60 54.848,37 32.586,92 24.699,01 111.03 Ausgleichsabgabe des Landes M-V nach § 77 Abs. 8 SGB IX 0,00 0,00 0,00 0,00 111.04 Von anderen Integrationsämtern nach § 77 Absatz 6 SGB IX 0,00 5.496.457,71 2.816.530,96 3.202.763,61 119.99 Vermischte Einnahmen 349.332,94 327.570,79 21.939,00 46.356,21 162.01 Zinserträge aus der zeitweiligen Anlage des Sondervermögens 603.850,32 721.400,78 154.848,62 69.119,14 181.01 Rückflüsse von Darlehen 130.538,50 96.875,60 126.923,56 124.650,75 231.01 Vom Bund für das Programm „Job 4000“ 0,00 0,00 422.577,50 138.312,89 231.02 Vom Bund zur Förderung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben aus Mitteln des Ausgleichsfonds 0,00 0,00 0,00 0,00 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/4860 17 Titel Zweckbestimmung Ist 2011 Ist 2012 Ist 2013 Ist 2014 Einnahmen 111.01 Ausgleichabgabe für unbesetzte Pflichtarbeitsplätze nach § 77 SGB IX von privaten und öffentlichen Arbeitgebern 6.117.943,91 5.959.990,66 6.497.523,93 6.204.100,42 111.02 Säumniszuschläge nach § 77 Abs. 4 SGB IX 28.807,89 35.603,79 32.259,83 31.768,32 111.03 Ausgleichsabgabe des Landes M-V nach § 77 Abs. 8 SGB IX 0,00 0,00 0,00 0,00 111.04 Von anderen Integrationsämtern nach § 77 Abs. 6 SGB IX 2.495.424,21 2.671.689,03 3.045.885,38 3.311.905,79 119.99 Vermischte Einnahmen 244.341,85 183.338,68 146.702,10 104.556,93 162.01 Zinserträge aus der zeitweiligen Anlage des Sondervermögens 182.419,80 39.311,12 362,00 14.352,49 181.01 Rückflüsse von Darlehen 115.323,82 95.692,01 62.093,75 30.013,65 231.01 Vom Bund für das Programm „Job 4000“ 46.116,69 0,00 0,00 0,00 231.02 Vom Bund zur Förderung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben aus Mitteln des Ausgleichsfonds 0,00 361.414,62 220.864,49 622.436,29 Den folgenden Tabellen sind die Ausgaben im Sondervermögen „Ausgleichsabgabe nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch“ in den Jahren 2007 bis 2014 in den einzelnen Titeln zu entnehmen. Titel Zweckbestimmung Ist 2007 Ist 2008 Ist 2009 Ist 2010 Ausgaben 1. Leistungen an Arbeitgeber zur Förderung der Teilhabe von schwerbehinderten Menschen am Arbeitsleben 683.01 Zuschüsse zur Schaffung von neuen Arbeits- und Ausbildungsplätzen nach § 102 Abs. 3 SGB IX i. V. m. § 15 SchwbAV 1.397.476,48 1.504.203,18 1.755.477,56 1.316.083,67 862.02 Darlehen zur Schaffung von neuen Arbeits- und Ausbildungsplätzen nach § 102 Abs. 3 SGB IX i. V. m. § 15 SchwbAV 23.759,79 116.000,00 64.499,80 27.000,00 Drucksache 6/4860 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 18 Titel Zweckbestimmung Ist 2011 Ist 2012 Ist 2013 Ist 2014 1. Leistungen an Arbeitgeber zur Förderung der Teilhabe von schwerbehinderten Menschen am Arbeitsleben 683.01 Zuschüsse zur Schaffung von neuen Arbeits- und Ausbildungsplätzen nach § 102 Abs. 3 SGB IX i. V. m. § 15 SchwbAV 1.069.426,32 1.052.500,02 746.478,03 731.517,26 862.02 Darlehen zur Schaffung von neuen Arbeits- und Ausbildungsplätzen nach § 102 Abs. 3 SGB IX i. V. m. § 15 SchwbAV 13.000,00 18.313,05 0,00 1.200,00 2. Leistungen zur begleitenden Hilfe im Arbeitsleben 2.1 Leistungen an schwerbehinderte Menschen 681.02 Zuschüsse an schwerbehinderte Menschen nach § 102 Absatz 3 Nr. 1 SGB IX i. V. m. §§ 19 - 25 SchwbAV 163.963,56 109.250,18 173.398,20 119.852,16 863.01 Darlehen an schwerbehinderte Menschen nach § 102 Abs. 3 Nr. 1 SGB IX i. V. m. §§ 19 - 25 SchwbAV 53.400,00 24.796,00 24.483,77 2.068,95 681.03 Leistungen an schwerbehinderte Menschen für Arbeitsassistenz nach § 102 Abs. 4 SGB IX i. V. m. § 17 Abs. 1a SchwbAV 132.614,44 156.896,62 133.956,49 204.843,84 2.2 Leistungen an Arbeitgeber 683.02 Zuschüsse an Arbeitgeber nach § 102 Abs. 3 Nr. 2 SGB IX i. V. m. §§ 26 und 27 SchwbAV 2.313.002,86 2.290.151,98 2.247.209,86 2.430.784,53 862.01 Darlehen an Arbeitgeber nach § 102 Abs. 3 Nr. 2 SGB IX i. V. m. § 26 SchwbAV 15.000,00 10.000,00 0,00 0,00 632.01 Leistungen an Landesdienststellen 139.907,47 143.739,45 101.816,71 114.519,52 683.03 Leistungen an Integrationsprojekte nach §§ 102 Abs. 3 Nr. 3 und 134 SGB IX i. V. m. § 17 Abs. 1 Nr. 3 SchwbAV 269.372,69 245.006,56 247.511,86 338.975,36 862.03 Darlehen an Integrationsprojekte nach §§ 102 Abs. 3 Nr. 3 und 134 SGB IX i. V. m. § 17 Abs. 1 Nr. 3 SchwbAV 0,00 0,00 0,00 0,00 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/4860 19 Titel Zweckbestimmung Ist 2011 Ist 2012 Ist 2013 Ist 2014 2. Leistungen zur begleitenden Hilfe im Arbeitsleben 2.1 Leistungen an schwerbehinderte Menschen 681.02 Zuschüsse an schwerbehinderte Menschen nach § 102 Abs. 3 Nr. 1 SGB IX i. V. m. §§ 19 – 25 Schwerbehinderten- Ausgleichsabgabenverordnung (SchwbAV) 107.112,60 84.441,99 104.773,89 135.911,04 863.01 Darlehen an schwerbehinderte Menschen nach § 102 Abs. 3 Nr. 1 SGB IX i. V. m. §§ 19 - 25 SchwbAV 20.996,05 35.078,56 6.000,00 18.616,05 681.03 Leistungen an schwerbehinderte Menschen für Arbeitsassistenz nach § 102 Abs. 4 SGB IX i. V. m. § 17 Abs. 1a SchwbAV 201.117,85 184.872,99 179.187,75 180.545,51 2.2 Leistungen an Arbeitgeber 683.02 Zuschüsse an Arbeitgeber nach § 102 Abs. 3 Nr. 2 SGB IX i. V. m. §§ 26 und 27 SchwbAV 2.590.082,11 3.062.868,06 3.202.758,95 3.568.636,54 862.01 Darlehen an Arbeitgeber nach § 102 Abs. 3 Nr. 2 SGB IX i. V. m. § 26 SchwbAV 0,00 0,00 0,00 0,00 632.01 Leistungen an Landesdienststellen 144.087,66 212.396,63 175.801,94 203.593,29 683.03 Leistungen an Integrationsprojekte nach §§ 102 Abs. 3 Nr. 3 und 134 SGB IX i. V. m. § 17 Abs. 1 Nr. 3 SchwbAV 234.552,99 455.555,20 589.636,36 490.634,34 862.03 Darlehen an Integrationsprojekte nach §§ 102 Abs. 3 Nr. 3 und 134 SGB IX i. V. m. § 17 Abs. 1 Nr. 3 SchwbAV 0,00 0,00 0,00 0,00 Drucksache 6/4860 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 20 Titel Zweckbestimmung Ist 2007 Ist 2008 Ist 2009 Ist 2010 3. Förderung von Einrichtungen 883.01 Zuweisungen für Investitionen an Gemeinden und Gemeindeverbände für Einrichtungen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben nach §§ 30 und 33 SchwbAV 0,00 0,00 0,00 0,00 892.01 Zuschüsse für Investitionen an private Unternehmen für Einrichtungen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben nach §§ 30 und 33 SchwbAV 0,00 0,00 0,00 0,00 893.01 Zuschüsse für Investitionen an Sonstige im Inland für Einrichtungen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben nach §§ 30 und 33 SchwbAV 29.877,51 900.000,00 1.659.036,61 1.539.436,16 Titel Zweckbestimmung Ist 2011 Ist 2012 Ist 2013 Ist 2014 3. Förderung von Einrichtungen 883.01 Zuweisungen für Investitionen an Gemeinden und Gemeindeverbände für Einrichtungen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben nach §§ 30 und 33 SchwbAV 0,00 0,00 0,00 0,00 892.01 Zuschüsse für Investitionen an private Unternehmen für Einrichtungen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben nach §§ 30 und 33 SchwbAV 0,00 0,00 0,00 0,00 893.01 Zuschüsse für Investitionen an Sonstige im Inland für Einrichtungen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben nach §§ 30 und 33 SchwbAV 171.117,23 0,00 700.000,00 18.769,00 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/4860 21 Titel Zweckbestimmung Ist 2007 Ist 2008 Ist 2009 Ist 2010 4. Sonstige Zahlungen 681.04 Leistungen nach dem Programm „Job 4000“ des Bundes 35.454,58 123.478,35 54.812,02 227.759,54 681.05 Förderung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben aus Mitteln des Ausgleichsfonds 0,00 0,00 0,00 0,00 631.02 An den Bund aus der Anlage von Mitteln des Bundes für das Programm „Job 4000“ 0,00 0,00 0,00 0,00 684.01 Leistungen an gemeinnützige Organisationen für psychosoziale Betreuung schwerbehinderter Menschen nach § 102 Abs. 3 Nr. 3 SGB IX i. V. m. § 28 SchwbAV 0,00 0,00 0,00 0,00 684.03 Förderung regionaler Projekte zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen 105.043,92 52.228,22 40.755,93 48.517,46 684.04 Leistungen an Integrationsfachdienste nach § 110 SGB IX 411.226,67 489.006,52 670.700,93 529.724,56 684.05 Leistungen der Berufsbegleitung nach § 38a Abs. 3 SGB IX i. V. m. § 17 Abs. 1b SchwbAV 0,00 0,00 0,00 0,00 685.01 Leistungen für Schulungs-, Bildungs- und Aufklärungsmaßnahmen 49.081,68 98.049,02 105.477,02 143.597,60 631.01 Abführung an den Ausgleichsfonds nach § 77 Abs. 6 SGB IX 1.722.704,92 1.906.109,8 9 1.295.283,53 1.251.328,82 632.02 Abführung für den Finanzausgleich nach § 77 Abs. 6 SGB IX 0,00 0,00 0,00 0,00 685.02 Rückzahlung zu viel gezahlter Ausgleichsabgabe 111.823,02 172.198,55 77.217,01 110.287,61 685.03 Rückzahlung zu viel gezahlter Tilgungs-, Zinsund Erstattungsbeträge, Säumniszuschläge 0,00 0,00 0,00 0,00 Drucksache 6/4860 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 22 Titel Zweckbestimmung Ist 2011 Ist 2012 Ist 2013 Ist 2014 4. Sonstige Zahlungen 681.04 Leistungen nach dem Programm „Job 4000“ des Bundes 181.063,68 189.883,33 167.273,98 0,00 681.05 Förderung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben aus Mitteln des Ausgleichsfonds 0,00 101.075,47 446.019,43 517.361,43 631.02 An den Bund aus der Anlage von Mitteln des Bundes für das Programm „Job 4000“ 1.621,67 0,00 0,00 0,00 684.01 Leistungen an gemeinnützige Organisationen für psychosoziale Betreuung schwerbehinderter Menschen nach § 102 Abs. 3 Nr. 3 SGB IX i. V. m. § 28 SchwbAV 0,00 0,00 0,00 0,00 684.03 Förderung regionaler Projekte zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen 236.685,27 198.562,23 251.900,47 104.362,87 684.04 Leistungen an Integrationsfachdienste nach § 110 SGB IX 591.657,86 758.662,99 687.834,03 660.644,43 684.05 Leistungen der Berufsbegleitung nach § 38a Abs. 3 SGB IX i. V .m. § 17 Abs. 1b SchwbAV 0,00 0,00 20.325,00 17.181,25 685.01 Leistungen für Schulungs-, Bildungs- und Aufklärungsmaßnahmen 121.889,32 130.021,80 116.501,46 154.321,51 631.01 Abführung an den Ausgleichsfonds nach § 77 Abs. 6 SGB IX 1.187.064,75 1.157.000,2 2 1.288.044,97 1.223.363,51 632.02 Abführung für den Finanzausgleich nach § 77 Abs. 6 SGB IX 0,00 0,00 0,00 0,00 685.02 Rückzahlung zu viel gezahlter Ausgleichsabgabe 34.895,78 53.806,38 72.679,54 59.417,41 685.03 Rückzahlung zu viel gezahlter Tilgungs-, Zins- und Erstattungsbeträge, Säumniszuschläge 0,00 0,00 0,00 0,00 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/4860 23 10. Wie hat sich die Anzahl der behinderten Menschen mit einem Grad der Behinderung von 20 bis 40 in Mecklenburg-Vorpommern seit dem Jahr 2004 jährlich entwickelt (bitte insgesamt sowie nach Altersgruppe und Geschlecht getrennt darstellen)? a) Wie haben sich Beschäftigungsquote und die Arbeitslosigkeit für diese Zielgruppe seit dem Jahr 2007 in Mecklenburg-Vorpommern entwickelt? b) Wie wird sich die Anzahl der behinderten Menschen mit einem Grad der Behinderung von 20 bis 40 in Mecklenburg- Vorpommern auf der Grundlage von Prognosen voraussichtlich bis zum Jahr 2025 entwickeln? c) Welcher politische Handlungsbedarf ergibt sich daraus? Die Personengruppe der Menschen mit Behinderungen mit einem Grad der Behinderung von 20 bis 40 wird von der amtlichen Statistik des Statistischen Amtes Mecklenburg- Vorpommern gemäß § 131 Absatz 1 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch nicht erfasst. Das Landesamt für Gesundheit und Soziales erstellt monatlich eine Leistungsstatistik über die Erledigung von Anträgen nach § 69 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch und die Zahl der Feststellungen, unter anderem differenziert nach dem Grad der Behinderung und den Merkzeichen für den Schwerbehindertenausweis. In dieser Statistik wird auch die Zahl der Menschen mit einem Grad der Behinderung ab 20 erfasst. Angaben zu Menschen mit Behinderungen in Mecklenburg-Vorpommern nach Jahren und einem Grad der Behinderung von 20 bis 40 sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Eine differenzierte Erfassung nach Altersgruppen und Geschlecht erfolgt nicht. Jahr behinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von 20 bis 40 2004 nicht erhoben 2005 nicht erhoben 2006 79.096 2007 84.090 2008 89.817 2009 95.416 2010 100.581 2011 105.508 2012 112.065 2013 118.464 2014 123.931 2015 128.039 Quelle: Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern Drucksache 6/4860 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 24 Zu a) Zur Berechnung der Beschäftigungsquote müssten Daten zur sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung herangezogen werden. Diese Daten liegen der Bundesagentur für Arbeit nicht vor. In der Arbeitslosenstatistik wird das Merkmal „schwerbehindert“ zwar erhoben, ein Grad der Behinderung von 20 bis 40 wird jedoch nicht erfasst. Zu b) Es ist in den nächsten Jahren mit einem weiteren Anstieg der Anzahl von Menschen mit Behinderungen mit einem Grad der Behinderung von 20 bis 40 zu rechnen. In welchem Umfang dieser eintritt, kann derzeit nicht abgeschätzt werden. Zu c) Hinsichtlich des politischen Handlungsbedarfes wird auf die Antwort zu Frage 2, Absätze drei und vier verwiesen.